Ich empfehle von Menschen mit Behinderung zu sprechen, weil ich glaube, dass es um diese Zielgruppe geht. Definition nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX): „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
Leitantrag: | Wir verdienen mehr! Für einen feministischen Arbeitsmarkt |
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Antragsteller*in: | Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.09.2024, 08:32 |