fehlende Tarifbindung fehlt hier noch, das ist ja ein wesentlicher Punkt in der Argumenntationskette.
Das Entgelttransparenzgesetz muss erst national oder nach EU-Recht verbessert werden, dann breit ausgerollt, damit insgesamt mehr Betriebe Auskunft geben müssen und nicht nur große Betriebe. Bei mittleren und kleineren Betrieben ist es außerdem die "Last" des Betriebsrats oder der Beschäftigten selbst, Auskunft einzuholen, was dann auch noch lange nicht heißt, dass ein Gehaltsungleichgewicht austariert werden muss - das geht natürlich gar nicht und muss dringend verändert werden.
Außerdem können kleinere/mittlere Betriebe immer argumentieren, es gäbe keine Vergleichspersonen. Es muss in die Richtung gehen, dass Auskunft über Entlohnung eine Bringschuld wird und keine Holschuld der A-nehmer*innen.