Ich hab das mal ein wenig aufgeschlüsselt: während der gesetzlichen Mutterschutzfristen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Wenn man da Mitglied ist, ist es gut - natürlich können da auch Selbständige Mitglied sein.
Arbeitgeber stocken das Mutterschaftsgeld auf und können es von der KV zu 100% erstattet bekommen. Wenn ich nun selbst AG oder solo-selbständig bin und auch gar nicht in einer gesetzlichen KV wird`s natürlich schwierig. Hier setzen dann die Ausfallversicherungen ein und ich denke, nur da kann unser Ansatzpunkt sein, denn es macht keinen Sinn und ist gar nicht möglich, Selbständige im Mutterschutz in die gesetzliche KV zu integrieren.
Den Aufstockungsbetrag für angestellte Menschen im Mutterschutz, kann die Solidargemeinschaft für Selbständige gar nicht übernehmen, glaube auch nicht, dass es hierfür Mehrheiten geben wird. Das auch nur zu fordern, geht an der Sachlage vorbei. Das kann man doch niemandem verständlich rüber bringen.... Der Hebel ist woanders (s.o.)