Die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell ist verfassungsrechtlich aktuell nicht möglich in Deutschland. Darüber hinaus findet die Maßnahme in den Bundesländern, in denen eine Anordnung der elektronischen Fußfessel für wenige Tage eingeführt wurde, kaum Anwendung.
Die Forderung nach ebendieser Maßnahme ist zu diesem Zeitpunkt ausschließlich Symbolpolitik, die keinem Opfer tatsächlich helfen würde. Unser Anspruch muss es sein, Politik zu machen, die tatsächlich bei den Menschen ankommt.