Die präventive Einführung der elektronischen Überwachung („Fussfessel") braucht eine fundierte Prüfung, um einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von Betroffenen häuslicher Gewalt zu leisten. Die Umsetzbarkeit in den Sicherheitsbehörden, die technische Umsetzbarkeit in Berlin sowie der Einklang mit den Persönlichkeitsrechten müssen dabei berücksichtigt werden.
Antrag: | Jede getötete Frau ist eine zu viel! - Einführung von elektronischen Fußfesseln im Zusammenspiel mit „Smart Watch“ Armbändern nach Vorbild des Spanischen Models |
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Antragsteller*in: | Frauen des Landesvorstands (dort beschlossen am: 27.09.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 27.09.2024, 18:18 |