Veranstaltung: | Digitaler Landesausschuss am 16.12.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Mobilität (dort beschlossen am: 04.11.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.11.2020, 11:33 |
R-17-V-06: Der Straßenbau darf den Öffentlichen Verkehr nicht be- oder verhindern!
Antragstext
Der Landesverband bekräftigt die Aussage des Koalitionsvertrags „Berlin gemeinsam
gestalten“:
Die Planungen und der Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) als Stadtstraße mit einem
parallelen Radschnellweg werden fortgesetzt. Gleichzeitig wird die Planung für die Schienen-
TVO (Nahverkehrstangente) begonnen. Die Trasse der Nahverkehrstangente ist frei zu halten
für damit verbundene neue Bahnhöfe sowie den Umbau des Wuhlheider Kreuzes (S.48).
Die vorgelegten Planungen von SenUVK halten sich nicht an den mit der SPD und den Linken
ausgehandelten Kompromiss. Nach diesem darf die TVO die freizuhaltende Trasse der
Nahverkehrstangente nicht berühren, weil sonst der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs an
dieser Stelle für lange Zeit faktisch unmöglich würde.
Diese Planungen sind nicht weiterzuverfolgen und sofort einzustellen. Die
Tangentialverbindung Ost kommt nur dann in Frage, wenn sie sich an die im Koalitionsvertrag
ausgehandelten Bedingungen hält und die Trasse der Nahverkehrstangente frei hält.
Der Landesverband lehnt die Erweiterung der Kapazität des Berliner Straßennetzes ab.