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            <title>Digitaler Landesausschuss am 16.12.2020: Anträge</title>
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                <title>Digitaler Landesausschuss am 16.12.2020: Anträge</title>
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                        <title>D-04: Berlin in der Pandemie – Infektionszahlen absenken und Schutz im Lockdown</title>
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                        <author>Silke Gebel (KV Mitte)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die globale Corona-Pandemie hat das politische Geschehen in 2020 geprägt. Viele Entscheidungen mussten unter großer Unsicherheit und mit unvollständigem Wissen getroffen werden. Klar war und ist, das Virus muss(te) an der Ausbreitung gehindert werden, damit diejenigen, für die das Virus tödlich ist, geschützt sind und unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahrt wird. Die damit verbundenen, teils gravierenden Grundrechtseingriffe sind in der Abwägung mit den Gefahren für Gesundheit und Leben leider notwendig. Wir wägen stets sorgfältig, welche Einschränkungen notwendig sind und begrenzen sie auf das absolut notwendige.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin leidet unter der zweiten Welle von Corona-Erkrankungen. Nachdem der “Lockdown light” leider keine ausreichende Wirkung gezeigt hat, stehen wir nun am Beginn eines zweiten Lockdown. Denn die Zahlen sind alarmierend. Zwei von drei Berliner Corona-Ampeln stehen bereits auf rot. Berlin hat es mit härteren Maßnahmen als in anderen Bundesländern geschafft, dass die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Wochen etwas gesunken sind. Doch nun steigen sie in der Gesamtinzidenz wieder leicht an, vor allem bei älteren Menschen über 70 Jahre. Immer mehr Covid-19-Patient*innen müssen auf Intensivstationen versorgt werden. Dies bedeutet einen seit Monaten andauernden Kraftakt für die Ärzt*innen und für das Pflegepersonal. Ihnen gilt unser ganzer Dank!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sorge, dass durch die Weihnachts- und Silvesterfeiern die Zahlen, auch aufgrund der ansteigenden Reisetätigkeit, noch weiter steil nach oben schnellen werden, ist berechtigterweise groß. Deshalb war es richtig, dass Berlin schnell handelte und die Maßnahmen umsetzt, die die Ministerpräsident*innenkonferenz am 13.12.2020 beschlossen hat. Unser Ziel ist es, die Infektionszahlen so zu senken, dass eine Kontaktnachverfolgung und damit eine Eindämmung der Pandemie wieder möglich wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aus dem ersten Lockdown lernen - Schutzinstrumente aktivieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der erste Lockdown hatte teilweise gravierende negative Folgen, die auch mit den eilig getroffenen Schutzmaßnahmen nicht in Gänze abgefedert werden konnten. Dieses Wissen muss in die flankierenden Maßnahmen in aktuellen Lockdown fließen. Es ist jetzt die Zeit die Schutzinstrumente und Unterstützungsmaßnahmenzu aktivieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei gilt es Familien viel stärker in den Fokus zu nehmen und bei den Doppelbelastungen zu unterstützen. Der Schutz der Kinder muss in den Mittelpunkt und Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt ergriffen werden. Wir müssen Anlaufpunkte gegen die Einsamkeit anbieten. Bund und bei Bedarf das Land müssen neue wirtschaftliche Hilfen bereitstellen. Kulturschaffenden und den Soloselbstständigen, die gerade Berlin so prägen, sollen weiterhin gezielt und unbürokratisch unterstützt werden. Menschen, die durch Corona bedingte Einnahmeeinbußen ihre Miete nicht zahlen können, soll die Sicherheit gegeben werden, dass sie ihre Wohnung nicht verlieren.Von Obdachlosigkeit betroffene Menschen brauchen Räume und ausreichend soziale und medizinische Hilfsangebote, damit sie gut und gesund durch diesen harten Winter kommen. Dies muss auch unter Corona-Bedingungen sichergestellt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Was zählt: Schutz vor Infektionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die besten Mittel gegen eine Verbreitung des Corona-Virus sind Abstand, verringerte Mobilität und damit weniger physische Begegnungen, Einhaltung der Hygieneregeln, die Nutzung von Alltagsmasken, regelmäßiges Lüften, breite und schnelle Diagnostik und eine funktionierende Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern. Im Vergleich zur ersten Welle im März wissen wir heute mehr über das Virus und haben mit Schnelltests zusätzliche Möglichkeiten, es aufzuspüren<strong>. </strong>Ziel bündnisgrüner Pandemieüberlegungen war es immer, eine evidenzbasierte Systematik und Bundeseinheitlichkeit in die Corona-Maßnahmen zu bringen. Dies gilt weiterhin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass zeitnah die ersten Schutzimpfungen auch in Berlin anlaufen. Die Schnelltests müssen wir effizienter für vulnerable Gruppen, in der Pflege und in der Bildung nutzen. Perspektivisch können die Schnelltests gemeinsamen mit einem zunehmenden Impfschutz wieder ein breiteres gesellschaftliches Leben ermöglichen. Außerdem wissen wir nun, dass Masken einen erheblichen Schutz bieten. Deshalb wollen wir gerade für vulnerable Gruppen und in der Pflege sowie im Krankenhaus ausreichend FFP2-Masken zur Verfügung stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um das Infektionsgeschehen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel so gering wie möglich zu halten, braucht es über die bekannten AHA-L-Regelungen weitere Corona-Maßnahmen. Die nun durch die Minsterpräsident*innenkonferenz und den Berliner Senat beschlossene Verschärfung der Maßnahmen bis zum 10. Januar unterstützen wir. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Pandemie wird uns auch im kommenden Jahr begleiten, und was und wie wir am 11. Januar wieder öffnen können, hängt von den Infektionszahlen ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Unterstützer*innen: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ramona Pop (KV Mitte), Antje Kapek (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Dirk Behrendt (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Regine Günther (KV Treptow-Köpenick), Nina Stahr (KV Steglitz-Zehlendorf), Werner Graf (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Bettina Jarasch (KV Pankow).</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 20:19:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-03: Menschenrechte wahren – Abschiebestopp nach Syrien!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/menschenrechte_wahren__abschiebestopp_nach_syrien-7997</link>
                        <author>Svenja Borgschulte (KV Pankow)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit 2012 schützt der Abschiebestopp nach Syrien syrische Geflüchtete davor in das Kriegs- und Krisengebiet zurückgeschickt zu werden. Er wurde vor acht Jahren auch als Zeichen beschlossen, dass man einem Regime, das Krieg gegen die eigene Bevölkerung führt, niemandem ausliefern wird. Die Innenminister*innen der Union tun jetzt so, als sei der Krieg vorbei und die Menschenrechtssituation in Syrien stabil – auf der Dezember-IMK haben sie beschlossen den Abschiebungsstopp nach Syrien zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei hat sich die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Syrien nicht verbessert – ganz im Gegenteil. <em>„Durch diese Entwicklungen der letzten Jahre sind die Schutzmöglichkeiten des Individuums vor staatlicher Gewalt und Willkür – welche immer schon begrenzt waren – weiterhin deutlich verringert worden“,</em> urteilt das Auswärtige Amt in seinem aktuellen Lagebericht. <em>„Ungeachtet des relativen Rückgangs der Kampfhandlungen kommt es laut den Vereinten Nationen (VN) <strong>in allen Landesteilen </strong>weiterhin zu massiven Menschenrechtsverletzungen durch verschiedene Akteure. Insbesondere in Gebieten unter Kontrolle des Regimes, aber auch in allen anderen Gouvernements Syriens sind Individuen Risiken ausgesetzt, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können.“ </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Region Idlib wird weitestgehend von der dschihadistischen Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS) sowie Türkei-naher bewaffneter Gruppierungen kontrolliert und ist nach wie vor umkämpft – zusammen mit seinem russischen Verbündeten versucht Assad die Kontrolle zurückzuerlangen. Systematische Kriegsverbrechen gehören hierbei zur Strategie, etwa systematische Angriffe auf medizinische Einrichtungen und auf zivile Infrastruktur. Die militärische Offensive, die 2019 gestartet wurde, hatte die größte Massenflucht seit Beginn des Aufstands 2011 zur Folge: Anfang des Jahres 2020 flüchteten über eine Million Menschen an die (geschlossene) türkische Grenze und harren seitdem dort in Zelten oder im Freien aus. Zwar besteht seit März 2020 ein fragiler Waffenstillstand, dennoch fallen immer wieder Bomben auf Städte und Dörfer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weitere Gebiete im Norden und Nordosten entlang der Grenze zur Türkei werden durch die Türkei und ihr nahestehende bewaffnete Gruppierungen kontrolliert. In der mehrheitlich kurdisch geprägten Region wurde durch eine militärische Offensive der Türkei 200.000 Menschen intern vertrieben, insgesamt leben dort 600.000 Binnenvertriebene. Derzeit hat die Türkei seine militärische Offensive wieder verstärkt – es gibt viele zivile Opfer. Außerdem wird immer wieder von Verschleppungen der Bevölkerung durch von der Türkei finanzierten, islamistischen Söldnergruppen berichtet. Diese kappen auch regelmäßig die Wasserversorgung für Hunderttausende Zivilist*innen in der Region um Hassaka.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus den von der Türkei bzw. türkisch unterstützten Milizen kontrollierten Landesteilen im Nordwesten (Afrin und die „Euphrates Shield Zone“) wird von internen Kämpfen der Milizen, von willkürlicher Gewalt, Entführungen und insgesamt einem Zustand massiver Rechtslosigkeit berichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Assad-Regime ist verantwortlich für schwerste und andauernde Menschenrechts- und Kriegsverbrechen: Darunter völkerrechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Bomben auf zivile Einrichtungen wie Schulen, Märkte, Krankenhäuser, der Einsatz von Chemiewaffen, das Aushungern ganzer Städte, Verschwindenlassen, systematische und flächendeckende Folter sowie sexualisierte Gewalt, Massenexekutionen, kollektive Bestrafungen und willkürliche Eingriffe in die Eigentumsrechte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist klar, dass es weder befriedete Gebiete in Syrien gibt, noch eine Sicherheit für die abgeschobenen Menschen garantiert werden kann. Rückkehrenden – ob freiwillig oder nicht – droht in Syrien Folter und Tod. Bereits etliche Male wurden in der Vergangenheit vor dem 2012 eingeführten Abschiebungsstopp aus Deutschland Menschen nach Syrien abgeschoben und anschließend dort inhaftiert und gefoltert. Deshalb haben Bündnis 90/Die Grünen bereits 2009, vor der syrischen Demokratiebewegung und vor dem Krieg Abschiebungen nach Syrien abgelehnt. Denn das Syrien des Assad-Regimes ist seit jeher ein Folterstaat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschiebungen nach Syrien würden aber eine aktive Zusammenarbeit deutscher Behörden mit syrischen Sicherheitsbehörden voraussetzen. Assads Sicherheitsbehörden sind für in ihrer Dimension kaum vorstellbare Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen verantwortlich. Abschiebungen in einen Folterstaat wie Syrien sind entsprechend gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ausnahmslos verboten. Ebenso verstoßen Abschiebungen nach Syrien gegen das Internationale Völkerrecht und das deutsche Grundgesetz. Jemanden an das syrische Regime auszuliefern, läuft darauf hinaus, diese Person wissentlich Folter preiszugeben und zum Tode zu verurteilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kooperationen mit dem Assad-Regime zum Zweck von Abschiebungen rehabilitieren zudem einen international geächteten Menschenrechts- und Kriegsverbrecher und senden ein gefährliches Signal an die Autokraten dieser Welt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin bekennt sich klar zu den Menschenrechten und ist bereit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Abschiebestopp für Syrien auf Landesebene ausnahmslos für alle Personengruppen auf Grundlage von § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zu erlassen, sobald erste Abschiebungen nach Syrien akut werden, um das Leben der Betroffenen zu schützen und ein deutliches Signal an die Bundesregierung für eine bundesweite Aussetzung der Abschiebungen zu senden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>keine Abschiebungen nach Syrien über Drittstaaten wie die Türkei durchzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>keine Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten durchzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Bundesregierung dazu auf, anzuerkennen, dass Syrien unter dem Assad-Regime niemandem Sicherheit bietet. Abschiebungen nach Syrien müssen für alle Personengruppen dauerhaft ausgeschlossen und der Abschiebestopp wieder aufgenommen und erweitert werden, solange das Assad-Regime an der Macht ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Bundesregierung dazu auf, keinen Kontakt zum Assad-Regime aufzunehmen und keinerlei Kooperationen einzuleiten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Unterstützer*innen:</span><br>
Jian Omar (KV Mitte), Fiona Macdonald (KV Mitte), Qosay Amer (KV Neukölln), Markus Schopp (KV Mitte), Canan Bayram (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Filiz Keküllüoğlu-Abdurazak (KV Friedrichshain-Kreuzberg)</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 14 Dec 2020 12:59:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-02: Bildungssenatorin Sandra Scheeres macht`s möglich!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/bildungssenatorin_sandra_scheeres_machts_moeglich-235</link>
                        <author>Klemens Griesehop (KV Pankow)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/bildungssenatorin_sandra_scheeres_machts_moeglich-235</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der LA von Bündnis 90/Die Grünen Berlin fordert Bildungssenatorin Scheeres auf, Schulen vorläufig den Einsatz von MS Teams während der Corona-Zeit zu ermöglichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erstens: Der Lernraum Berlin ist ebenfalls datenschutzrechtlich unsicher laut der Berliner Datenschutzbeauftragten und pädagogisch nicht ausreichend ausgereift. Deshalb ist die Anweisung von Frau Scheeres, ausschließlich den Lernraum Berlin einzusetzen, zweifelhaft. Zweitens: Mit MS Teams können Kollegen*innen nach einer kurzen Fortbildung intuitiv - einfach handhabbar - pädagogisch arbeiten. Alle in einer Klasse unterrichtenden Kolleg*innen können in Teams für Schüler*innen Ihrer Klasse sowohl Klassenteams als auch eigene Fach- oder Thementeams bilden. Das Programm kann im Homeschooling als Videomeeting und beim hybriden Unterricht per Zuschaltung der Schüler*innen/Azubis verwendet und per Videocamera mit allen Funktionen problemlos eingesetzt werden, wenn die entsprechende DV-Ausstattung (Schulserver, schnelles Datennetz, PCs) an der Schule vorhanden ist. Auch einzelne Schüler*innen/Azubis, die im Homeschooling bleiben müssen, weil sie oder ihre Eltern zu den Risikogruppen gehören, können so am Unterricht teilhaben und mitwirken. Wenn Mitarbeiter*innen von Unternehmen wie NBB/GASAG – mit denen ich die IHK-Prüfungskommission Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement betreibe – mit MS Teams arbeiten, sollten die Kolleg*innen in der Schule vorläufig auch damit arbeiten können, zumal auch die Bildungsbehörde dieses Tool selbst nutzt. (siehe Abendschau/RBB vom 3.12.2020: Digitales Lernen schwer gemacht: <a href="https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/archiv.html">https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/archiv.html</a>) sowie (Lichtenberger Brodowin-Grundschule tritt in eine Art „Digitalstreik“: <a href="https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/lichtenberger-grundschule-tritt-in-eine-art-digitalstreik-li.122047">https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/lichtenberger-grundschule-tritt-in-eine-art-digitalstreik-li.122047</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die datenschutzrechtlichen Probleme können letztlich nur gelöst werden, wenn es Berliner Schulserver und europäische Server und Software gibt, die eine vergleichbare Funktionalität und Sicherheitsarchitektur besitzen. Bei Grundschüler*innen sollten sich Schulen von den Eltern eine Einverständniserkärung für die Nutzung während der Corona-Zeit geben lassen. Bei Ablehnung müssen die Eltern dieser Kinder dann eben die Unterrichtsmaterialien und Aufgaben im Schulsekretariat abholen und wieder abgeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb fordern wir Bildungssenatorin Scheeres auf, den Lehrer*innen nicht noch mehr Probleme aufzubürden in dieser schweren Conona-Zeit. Von ihrer Bildungssenatorin können die Kolleg*innen umfassende Unterstützung erwarten. Den Lehrerkollegien sollten bei ihrer äußerst anstrengenden Arbeit nicht noch zusätzliche schwere Hinkelsteine in den Weg gelegt werden. Sie sollten umfassende Unterstützung sowohl materiell als auch ideell von ihr und ihrer Bildungsbehörde erfahren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 08 Dec 2020 11:52:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-01: Kohleausstieg in Berlin:  Wärme aus Müllverbrennung ist nicht klimaneutral!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/kohleausstieg_in_berlin_waerme_aus_muellverbrennung_ist_nicht_klimaneu-50415</link>
                        <author>Gudrun Pinn (LAG Umwelt)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wärme aus Müllverbrennung ist nicht klimaneutral! Wärme aus Müllverbrennung ist nicht CO2-frei!<br>
Wir wollen, dass für das Erreichen einer CO2-freien Fernwärme nur der regenerative Anteil der Müllverbrennung herangezogen wird. Entsprechend muss der Entwurf zum neuen Berliner Energiewendegesetz korrigiert werden. Der Gesetzentwurf fordert eine „planmäßige Erhöhung“ des Anteils von Wärme aus Müllverbrennung. Das lehnen wir ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kein Ausbremsen der Kreislaufwirtschaft im neuen Berliner Energiewendegesetz!<br>
Wir wollen, dass die Kreislaufwirtschaft auch mit diesem Gesetz gestärkt und nicht geschwächt wird. Das bedeutet tendenziell ein Zurückfahren der Verbrennung von Abfall. Eine Optimierung der Wärmeausbeute ist dabei unumgänglich. Entsprechend muss der Entwurf zum neuen Berliner Energiewendegesetz korrigiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung der Dringlichkeit:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Deadline zur Einreichung der Anträge fiel unglücklicherweise mit dem Termin meiner Operation zusammen: Antragsschluss für den digitalen LA war der 22.11.20 um 19.30 Uhr. Am 23.11.20 musste ich nach zweiwöchiger schmerzhafter Wartezeit an den Zähnen operiert werden. In dieser Zeit war ich körperlich nicht in der Lage, eine Überarbeitung des alten Antrags vorzunehmen, der zur LDK am 28.10. vorgelegen hatte. Der Entwurf zur Novelle des Berliner Energiewendegesetzes erforderte eine Überarbeitung. Diesen konnte ich erst am 9.11.20 einsehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Anpassung des alten Antrags war nötig, weil in dem Gesetzentwurf Wärme aus Müllverbrennung als „unvermeidbare Abwärme “ der erneuerbaren Wärme gleichgestellt ist und somit als CO2-frei berechnet wird. Dies führt u.a. dazu, dass der Gesetzentwurf den Anforderungen und Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspricht. Statt die Absenkung der Müllmenge zur Verbrennung zu stärken und zu fördern, verfolgt der Gesetzentwurf das Gegenteil: Er macht eine „planmäßige Erhöhung“ des Anteils von Wärme aus Müllverbrennung zur Voraussetzung für ein CO2-freie Fernwärme in Berlin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu diesem Zielkonflikt müssen wir uns eindeutig und dringend positionieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Inhaltliche Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Abfallrahmenrichtlinie, des Kreislaufwirtschaftspakets und des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft als zentrales Element des europäischen GREEN NEW DEALS ist es, immer mehr Stoffe und Produkte im Kreislauf zu führen. Deshalb sollen Abfälle immer mehr vermieden und recycelt und immer weniger Abfälle verbrannt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Ziel der Kreislauf- und Abfallwirtschaft kollidiert allerdings mit dem Ziel der Energiewirtschaft, Wärme zukünftig möglichst CO2-frei anzubieten. Dazu nutzt sie Abwärme aus Müllverbrennung, die ungebremst zur Verfügung zu stehen scheint und uneingeschränkt als regenerativ betrachtet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um das Ziel einer C02-freien Fernwärmeversorgung bis spätestens 2050 erreichen zu können, ist laut Gesetzentwurf „die planmäßige Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme erforderlich“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Steigerung der Abwärme darf unter der Vorgabe des Kreislaufwirtschaftspakets aber lediglich aus der Optimierung des Verbrennungsprozesses kommen. Werden die Vorgaben für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft eingehalten (Recyclingquoten usw.), verringert sich der Input (wie im Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für Berlin auch vorgesehen) und es verringert sich langfristig die Abwärme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Gesetzentwurf für das Berliner Energiewendegesetz setzt nun den <strong>falschen Anreiz</strong>: Mehr Müll für mehr Wärme. Damit steht er im Gegensatz zur Zero-Waste-Strategie Berlins, zu den Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Klimaschutzpaket und dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft an eine strikte Kreislaufführung und damit zu einer Verminderung der Abfallverbrennung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund ist eine Entwicklung zu mehr Abfallverbrennung kontraproduktiv und soll auf jeden Fall verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern eine ehrliche Bewertung der Wärme aus der Abfallverbrennung und eine CO2-Berechnung nach den offiziell geltenden Bilanzregeln. Für das Erreichen einer klimaneutralen Fernwärme dürfen ausschließlich die regenerativen Anteile der Abfallverbrennung herangezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zusammenfassung: CO2-freie Fernwärmeversorgung: Wärme aus Müllverbrennung ist nicht klimaneutral. </strong>Eine planmäßige Erhöhung des Anteils von Wärme aus Müllverbrennung im Fernwärmenetz lehnen wir ab, wenn damit eine Erhöhung der Müllmenge angestrebt oder in Kauf genommen wird. Kein Ausbremsen der Kreislaufwirtschaft im neuen Berliner Energiewendegesetz. Wärme aus Müllverbrennung darf nur zu maximal 50 % als sog. „unvermeidbare Abwärme“ in den Dekarbonisierungsplan der Fernwärmenetzbetreiber einbezogen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Nov 2020 11:56:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R9-V-20: Gleichstellung ohne Wenn und Aber: Schluss mit der rechtlichen Diskriminierung von Lesben* und ihren Familien</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/gleichstellung_ohne_wenn_und_aber_schluss_mit_der_rechtlichen_diskrim-9608</link>
                        <author>Sebastian Walter (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/gleichstellung_ohne_wenn_und_aber_schluss_mit_der_rechtlichen_diskrim-9608</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Teil der LSBTIQ*-Community haben wir Bündnisgrüne den jahrzehntelangen Kampf um die „Ehe für alle“ mit initiiert und getragen. Der daraus resultierende Beschluss über die Öffnung der Ehe durch den Deutschen Bundestag am 30. Juni 2017 war eine parlamentarische Sternstunde und ein historischer Erfolg der queeren Emanzipationsbewegung für die Gleichstellung von Lesben, Bisexuellen und Schwulen in Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch der Jubel über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kann bis heute nicht darüber hinwegtäuschen, dass an diesem Tag die zentrale Forderung – „Gleiche Rechte für gleiche Liebe!“ –nur teilweise erfüllt wurde. Mit dem Beschluss der großkoalitionären Gesetzesvorlage wurden ungleiche Rechte weiter fortgeschrieben: die volle rechtliche Gleichstellung von lesbischen und bisexuellen Frauen* steht noch immer aus!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch jenseits der unvollständigen Umsetzung der „Ehe für alle“ werden Lesben und lesbische Anliegen noch immer marginalisiert, abgewertet und unsichtbar gemacht. Lesbische Frauen* sind im besonderen Maße von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Und dies nicht nur in der Mehrheitsgesellschaft, sondern auch in der LSBTIQ*-Community selbst, wo sie ebenfalls noch immer über einen geringeren Zugang zu politischen und finanziellen Ressourcen verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir als Gegenmaßnahme beschlossen, lesbische Sichtbarkeit in Berlin gezielt zu fördern. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst: Dafür wurde zum Beispiel der „Preis für lesbische Sichtbarkeit&quot; durch die Senatsverwaltung für Antidiskriminierung in diesem Jahr zum zweiten Mal an verdiente Aktivistinnen* verliehen. Zudem konnten wir die Mittel zur Stärkung und zum Ausbau lesbischer Strukturen im Doppelhaushalt 2020/21 deutlich erhöhen und auch unter dem Druck der Pandemie absichern. Außerdem ist es uns gelungen, die Errichtung des inklusiven Lesbenwohnprojekts und Kulturzentrumsvon „RuT – Rad und Tat&quot; nicht nur mit einem Ort, sondern auch finanziell mit Projektmitteln auzustatten, und die Gründung eines zweiten Regenbogenfamilienzentrums in den östlichen Bezirken zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch damit werden wir uns nicht zufriedengeben: Wir werden unser Engagement gegen Lesbenfeindlichkeit und für die Unterstützung lesbischer Strukturen nicht nur fortführen, sondern ausbauen. Dafür wollen wir im nächsten Schritt die volle rechtliche Gleichstellung von frauenliebenden Frauen* in Partner*innenschaft und Familie durchsetzen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">1. Rechtliche Gleichstellung von Co-Müttern</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes muss für homo- und bisexuelle Frauen*paare gelten, was auch für heterosexuelle Paare gilt: beide Eheleute sind von Anfang an rechtlich vollwertige Elternteile. Derzeit ist für die nicht-leibliche Co-Mutter eine aufwendige, bevormundende und entwürdigende Stiefkindadoption erforderlich, die eine elterliche Eignungsprüfung durch die Ämter vorsieht. Das ist nicht nur absurd, sondern im höchsten Maße diskriminierend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung plante diesen Sommer sogar eine weitere Verschärfung der Regularien für die Stiefkindadoption, womit die Ungleichbehandlung für Mütter-Paare weiter zementiert und die Diskriminierung verstärkt werden würde. Im Bundesrat haben wir Grüne diesen diskriminierenden Gesetzentwurf für das neue Adoptionshilfe-Gesetz daher erfolgreich gestoppt!<br><br>
Diese Diskriminierungspraxis der „Ehe für alle“ muss schnellstmöglich beendet werden. Das Kindeswohl steht für uns dabei im Mittelpunkt: Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Solange die Bundesregierung nicht endlich aktiv wird und eine diskriminierungsfreie Novelle des Adoptionshilfe-Gesetzes vorlegt, fordern wir den Berliner Senat auf, hier mit einer eigenständigen Bundesratsinitiative zur Novellierung des Abstammungsrechts auf Bundesebene initiativ zu werden. Dabei soll auch die rechtliche Absicherung von Regenbogenfamilien in ihrer gesamten Vielfalt Eingang finden – etwa durch die Berücksichtigung von sozialer Elternschaft und Mehrelternkonstellationen, von präkonzeptionellen Elternschaftsvereinbarungen oder der rechtlichen Anerkennung von transgeschlechtlichen Eltern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">2. Reproduktive Rechte stärken</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf Grundlage der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ bietet das Land Berlin heterosexuellen Paaren die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für die Behandlung mit reproduktiven Maßnahmen durch Bundes- und Landesmittel zu finanzieren. Das Bundesprogramm richtet sich dabei ausschließlich an verheiratete heterosexuelle Paare. Wir begrüßen es, dass sich der Senat hier bereits ein Stück von einem antiquierten Familienbild gelöst hat und in Berlin zwischenzeitlich auch nichtverheiratete heterosexuelle Paare unterstützt werden. Dies reicht aber nicht aus!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen eine finanzielle Unterstützung bei der Kinderwunschbehandlung aus den bestehenden Landesmitteln für alle in Berlin lebende Familien – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem Familienstand. Für Frauen*paare sowie alleinstehende Frauen* bzw. gebärfähige Menschen soll dies in einem ersten Schritt unkompliziert für die assistierte Reproduktion durch eine heterologe, anonyme Samenspende gemäß Samenspenderregistergesetz ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem in einem zweiten Schritt und nach Klärung bzw. Novellierung der bundesrechtlichen Voraussetzungen, müssen diese Unterstützungsmöglichkeiten für alle Formen von Regenbogenfamilien in Kinderwunschbehandlung gelten und auch von den Krankenkassen erstattet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">3. Unterstützung statt Ausgrenzung bei Pflegekindern</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin sucht seit vielen Jahren händeringend Familien für Pflegekinder, die temporär oder dauerhaft ein neues Zuhause benötigen. Die rechtlichen Vorrausetzungen sind dabei klar: als Pflegeeltern kommen nicht nur verheiratete heterosexuelle Paare in Frage, sondern gleichermaßen gesucht werden Singles, alleinerziehende Personen oder Patchwork- und Regenbogenfamilien. Schon seit vielen Jahren wirbt der Berliner Senat in Kooperation mit Community-Verbänden daher gezielt und mit öffentlichen Werbekampagnen um LSBTIQ* und Regenbogenfamilien als Pflegeeltern. Das begrüßen wir ausdrücklich!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Praxis kommt es aber für queere Pflegeeltern – und hierbei insbesondere für lesbische bzw. Frauen*paare – noch viel zu oft zu ganz spezifischen Hürden und zu Ungleichbehandlungen. Freie Träger, Ämter, Gutachter*innen, Sachverständige, Rechtsanwält*innen und Richter*innen sind vielfach nur bedingt auf die Realität von Regenbogenfamilien eingestellt und dafür sensibilisiert. Regenbogen-Pflegeeltern werden dabei LSBTIQ*-feindlichen Vorurteilen, heteronormativen Erziehungsvorstellungen und Misogynie ausgesetzt. Fester Bestandteil dieser diskriminierenden Einstellungen ist die Vorstellung, das „Wohle des Kindes“ bemesse sich ausschließlich an einem vermeintlichen Ideal der heterosexuellen Ehe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern wir, dass alle mit den Belangen von Pflegekindern befassten Träger, Stellen und Gerichte für den gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Umgang mit Regenbogen-Pflegeeltern und insbesondere lesbischen Paare durch geeignete Informationen sowie durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gezielt geschult bzw. sensibilisiert werden. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung eines spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebots für Regenbogen-Pflegefamilien als Anlaufstelle für u.a. rechtliche Fragen im Umgang mit Behörden und Gerichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Pflegefamilien sind die beste Unterbringungsmöglichkeit für Kinder in familiären Notlagen. Ein diskriminierungsfreier Umgang mit Regenbogen-Pflegeeltern würde die Bereitschaft von LSBTIQ* deutlich erhöhen, Kinder in Pflege zu nehmen. Angesichts des großen Bedarfs kann Berlin nicht auf dieses Angebot verzichten!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">4. Aufarbeitung des Kindesentzugs lesbischer und bisexueller Mütter</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bis in die 1990er Jahre hinein wurde Frauen*, die in Beziehungen mit Frauen* lebten, immer wieder das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Begründet wurde das mit der Gefährdung des Kindeswohls. Derzeit wird dieses historische Unrecht ausschließlich in Rheinland-Pfalz mit einem wegweisenden, regionalen Gutachten aufgearbeitet. Für konkrete politische Schlussfolgerungen ist es noch zu früh. Umso wichtiger ist es, den historischen Erkenntnisstand zu verbreitern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür wollen wir eine bundesweite Studie zum Kindesentzug bei lesbischen und bisexuellen Müttern anstoßen und die Praxen in BRD und DDR aufarbeiten. Mit dem Neustart der „Initiative Geschlechtliche und Sexuelle Vielfalt“ (IGSV) wird sich der Berliner Senat für einen Bund-Länder-Forschungsfonds zu Fragen der Gleichbehandlung von LSBTIQ* einsetzen. Wir fordern, dass im Rahmen dieses Fonds eine bundesweite Studie initiiert und durchgeführt wird. Das aus dieser Studie generierte Wissen wird das Bewusstsein für historische lesbische Lebensrealitäten erhöhen und stellt eine notwendige Grundlage für weitere konkrete politische Schritte dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne stehen wie keine andere Partei für die volle rechtliche Gleichstellung von LSBTIQ* und ihre vielfältigen Familienformen. Die Attacken auf queere Menschen und ihre selbstgewählten Lebensweisen, die aggressive Propagierung eines antiquierten heterosexistischen Frauen*- und Familienbildes sind uns Ansporn, weiter progressiv und emanzipatorisch voranzugehen. Wir werden die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von lesbischen und bisexuellen Müttern und ihren Kindern nicht länger hinnehmen – wir kämpfen für gleiche Rechte für alle Familien! Denn bei der Sicherung der Gleichbehandlung von LSBTIQ* geht es um nichts anderes als die Verwirklichung ihrer verfassungsgemäßen Bürger*innenrechte. Nicht mehr und nicht weniger!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Unterstützer*innen</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anja Kofbinger (KV Neukölln); Santina Wey (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Ina Rosenthal (KVBerlin-Kreisfrei); Henrik Rubner (KV Berlin-Mitte); Annkatrin Esser (KVBerlin-Tempelhof/Schöneberg); Maria Meisterernst (KV Berlin-Kreisfrei); June Tomiak (KV Berlin-Kreisfrei); Nina Freund (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Marianne Burkert-Eulitz (KV Friedrischain-Kreuzberg); Ulli Reichardt (KV Berlin-Kreisfrei); Mats Kröger (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte); Christopher Peter (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow); Pascal Striebel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg); Annabelle Wolfsturm (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Sebastian Weise (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf); Andreas Audretsch (KV Berlin-Neukölln); Annika Gerold (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg); Thore Hagemann (KV Berlin-Neukölln); Ingrid Bertermann (KV Berlin-Mitte); André Stephan (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte); Joana Zühlke (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg); Anja Schillhaneck (KV Berlin-Kreisfrei); Tabea Schoch (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Claudia Thiele (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Felix Rösch (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Frank Schmuntzsch (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Astrid Bialluch-Liu (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Lina Schwab (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Julie Steinen (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Sascha Krieger (KV Berlin-Pankow); Sarah Ribbert (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg); Petra Vandrey (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 19:26:19 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-10-V-24: Paritätsgesetz für Berlin – wir bleiben dran</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/paritaetsgesetz_fuer_berlin__wir_bleiben_dran-26688</link>
                        <author>Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/paritaetsgesetz_fuer_berlin__wir_bleiben_dran-26688</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mindestens die Hälfte der Macht den Frauen. Das ist unser Anspruch. Leider sind wir in der Realität unserer Parlamente davon sehr weit entfernt. Denn Frauen sind in allen deutschen Parlamenten unterrepräsentiert. Im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen nur 33 % Frauen. CDU und FDP haben seit jeher zu wenige Frauen in ihren Fraktionen. Und durch das Erstarken der AfD hat sich die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten nochmals verschlechtert. Auch in den Bezirksverordnetenversammlungen liegt der Frauenanteil bei nur 39%.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne stehen seit unserer Gründung für Geschlechtergerechtigkeit, auch in den Parlamenten. Mit dem Grünen Frauenstatut, das seit 1986 gilt, haben wir selbst dafür gesorgt, dass unsere Wahllisten auf allen Ebenen mindestquotiert besetzt sind. Dass bei uns Frauen erfolgreich in der ersten Reihe Politik machen, verdanken wir nicht zuletzt dieser Tatsache. Frauen stehen in all unseren Gremien und Wahllisten mindestens die Hälfte aller Plätze zu; die offenen Plätze sind für alle Geschlechter offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne machen vor, wie es geht. Denn Demokratie kann nur gerecht gestaltet werden, wenn alle Geschlechter beteiligt sind. Auf die Ideen und Stimmen von Frauen darf nicht verzichtet werden. Deshalb haben wir 2019 als Grüne Berlin einen Beschluss für ein Paritätsgesetz gefasst und auch die Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus hat in diesem Jahr ein Eckpunktepapier für Repräsentanz von Frauen in den Berliner Parlamenten erarbeitet. Wir wollen die Gesellschaft verändern, sie gerechter machen, mit gleichen Chancen und Möglichkeiten für alle. Dieses Prinzip muss endlich auch für Wahllisten und die Besetzung von Direktwahlkreisen gelten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei ist Geschlechterparität nur ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Vielfalt in den Parlamenten. Wir werden noch weitere Schritte brauchen und wollen dabei auch Mehrfachdiskriminierung und unterschiedliche Gruppen (wie z.B. BIPoC und Menschen mit Behinderung) mitdenken. Unsere Vision ist eine vielfältige Repräsentanz in Politik, Wirtschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Verwaltung, die unsere Bevölkerung abbildet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ursachen der Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alteingesessene weiße Männernetzwerke verhindern häufig eine stärkere Präsenz von Frauen in der Politik. Sie führen dazu, dass Frauen insgesamt weniger Vorbilder haben, weniger für Ämter und Mandate ermutigt werden und weniger Unterstützung als Männer erhalten. Bewusste und unterbewusste traditionelle Rollen- und Familienbilder stehen dem Konzept der Frau als politisch handelnde Person mit eigenem Gestaltungswillen entgegen. Zusätzlich lastet neben der Erwerbsarbeit immer noch der größte Teil der Haus- und Sorgearbeit auf den Schultern von Frauen. Da bleibt wenig Zeit für ein politisches Ehrenamt und die Hürden für eine politische Karriere sind ungleich größer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Paritätsgesetze kommen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weltweit gibt es in mindestens 81 Staaten Wahlen mit gesetzlichen Geschlechterquoten, so zeigt es die interparlamentarische Union. In der EU haben Länder wie Frankreich, Spanien und Slowenien bereits Paritätsgesetze erlassen. Auch die Bundesländer Thüringen und Brandenburg haben Paritätsgesetze beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Gleichstellungsgebot im Grundgesetz ist ein hohes Gut. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Alle gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere die der repräsentativen politischen Vertretung müssen darauf hinarbeiten und reelle Hürden abbauen. Sollten Verfassungsgüter kollidieren, müssen sie grundsätzlich gegeneinander abgewogen werden. Der aktive Auftrag an den Staat für Gleichstellung im Grundgesetz hat dabei besonderes Gewicht. Dem muss nun endlich auch unser Wahlgesetz gerecht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir brauchen ein Paritätsgesetz in Berlin</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das vergangene Jahrhundert zeigt: Es reicht nicht, sich auf den guten Willen der Parteien zu verlassen. Fest steht: Im 21. Jahrhundert haben wir noch immer keine Gleichstellung von Frauen, wie im Grundgesetz vorgesehen. Bündnis 90/Die GRÜNEN in Berlin fordern überall Geschlechtergerechtigkeit. Darum setzen wir uns dafür ein, dass wir in der nächsten Wahlperiode ein Paritätsgesetz umsetzen, das auf Landeslisten als auch bei den Wahlkreisen wirkt und Beteiligung jenseits der Geschlechterbinarität ermöglicht. Damit endlich auch in den Parlamenten selbstverständlich ist: Mindestens 50% der Macht den Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unterstützer*innen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anja Kofbinger (KV Neukölln)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Amina Gerlach (KV Kreisfrei)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Julia Dittmann (KV Kreisfrei)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Miriam Siemon (KV Kreisfrei)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vivian Weitzl (KV Neukölln)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Susanna Kahlefeld (KV Neukölln)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Irina Herb (KV Neukölln)Julia Maria Sonnenburg (KV Kreisfrei)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Philine Niethammer (KV Neukölln)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jan Fährmann (KV Lichtenberg)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Filiz Keküllüoğlu (KV Friedrichshain-Kreuzberg)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Laura Dornheim (KV Lichtenberg)</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 18:36:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-21-V-16: Legalisierung des KV Kreisfrei und Klärung der Wahlberechtigungen in Abteilungs-LAGen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/legalisierung_des_kv_kreisfrei_und_klaerung_der_wahlberechtigungen_in_a-34604</link>
                        <author>Jörg Staudemeyer (KV Berlin-Kreisfrei)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/legalisierung_des_kv_kreisfrei_und_klaerung_der_wahlberechtigungen_in_a-34604</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand wird aufgefordert, folgende Änderungen der Satzung von Bündnis 90 / Die Grünen Berlin mit den beteiligten Instanzen abzustimmen und der Landesdelegiertenkonferenz zur Entscheidung vorzulegen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Verankerung des &quot;Kreisverbands Kreisfrei&quot; und des Wahlverfahrens für BDK-Delegierte in der Satzung, um den jetzigen Zustand zu beenden, bei dem ein Teil der BDK-Delegierten nicht satzungskonform gewählt wird.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Klarstellung der Wahlberechtigungen in LAGen, die zugleich Abteilungen sind, und Beedigung der ewigen Verwirrungen und Einschränkungen der innerparteilichen Demokratie.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Innerparteiliche Demokratie und Schlagkraft der der Partei bedürfen Transparenz und konsistente, verständliche Organisationsstrukturen. Im Bereich der LAGen/Abteilungen und dem &quot;KV Kreisfrei&quot; existieren diesbezügliche Mängel, die durch eine Anpassung der Satzung beseitigt werden sollten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 1.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gegenwärtig wird ein Teil unserer BDK-Delegierten von einer Parteigliederung gewählt, die es nach der Sitzung gar nicht gibt, und nach einem Verfahren, das nicht ordnungsgemäß demokratisch legitimiert ist. Dies stellt die Legitimation der Delegierten infrage und birgt letztendlich ein rechtliches Risiko bezüglich der von der BDK nominierten Wahlkandidat*innen für den Bundestag und das EU-Parlament.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der künstliche „Kreisverband Kreisfrei“ wurde 2014 als Ad-hoc-Lösung eingeführt, damit Parteimitglieder, die ihr Stimmrecht in einer LAG wahrnehmen, auch an der Wahl der BDK-Delegierten teilnehmen können, die gemäß Bundessatzung den Kreisverbänden vorbehalten ist. Die Berliner Satzung kennt in der dritten Gliederungsebene jedoch ausschließlich Bezirksgruppen (=Kreisverbände), deren Tätigkeitsgebiet sich jeweils auf einen Stadtbezirk bezieht, sowie Abteilungen und innerparteiliche Vereinigungen (die Grüne Jugend). Für einen KV Kreisfrei ist da kein Platz, seine Einrichtung ist Satzungswidrig. Wenn die Satzung nicht geändert wird, muss dieser KV aufgelöst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daneben sollte auch das praktizierte Wahlverfahren der BDK-Delegierten entweder in der Satzung verankert oder verändert werden. Die auf einer Verabredung des Landesvorstands mit den derzeitigen LAG-Sprecher*innen beruhende Verteilung der Plätze auf den KV Kreisfrei und verschiedene Bezirksgruppen (&quot;Huckepackverfahren&quot;) ist derzeit nicht demokratisch legitimiert, ist für die Mitglieder völlig undurchsichtig und schränkt die demokratischen Rechte der wahlberechtigten Abteilungsmitglieder ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 2.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraus, dass eine LAG zugleich auch eine Abteilung sein kann, folgt eine Unklarheit bezüglich der Wahlberechtigungen, denn es gibt in jeder dieser Eine-LAG-Abteilungen zwei unterschiedliche Teilnehmergruppen: (A) diejenigen, die in der LAG/Abteilung mitarbeiten und ihr Stimmrecht dort haben, und (B) diejenigen, die zwar in der LAG/Abteilung mitarbeiten, aber ihre Stimmrecht in ihrer Bezirksgruppe (oder einer anderen Abteilung oder der GJ) ausüben. Beide Gruppen müssten sich bei den Wahlen in unterschiedliche Weise beteiligen können, je nachdem, ob die Personen durch die Abteilung oder die LAG zu wählen sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wahl von Gremiendelegierten (LDK, BDK, LA, FK): Nur Gruppe A, denn diese Wahlrechte sind von der Bezirksgruppe auf die Abteilung übertragen worden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wahl der Vertreter für die betreffende BAG: Gruppen A und B, denn dieses Wahlrecht gibt es in der Bezirksgruppe nicht und kann auch in LAGen, die nicht zugleich Abteilung sind, von allen LAG-Aktiven wahrgenommen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wahl der Abteilungs- bzw. LAG-Sprecher*innen: unklar, denn sie stehen sowohl der Abteilung als auch der LAG vor.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Satzung klärt diese Situation nicht vollständig. In manchen Eine-LAG-Abteilungen dürfen sich bei allen Wahlvorgängen nur die Mitglieder der Gruppe A beteiligen. Dies ist aber nicht konsistent, da in einer LAG, die nicht zugleich eine Abteilung ist oder die keiner Abteilung angehört, alle in der Gruppe mitarbeitenden ihre Sprecher*innen und BAG-Vertreter*innen mitwählen können. Andere Gruppen greifen zu einem zweistufigen Wahlverfahren, bei dem für alle Wahlen zuerst die Gruppen A und B gemeinsam ein Meinungsbild abgeben und danach nur die Gruppe A an der eigentlichen Wahl teilnimmt. Hierzu sollte es eine klare Regelung in der Satzung geben, um immer wiederkehrende Diskussionen und Fehler bei der Wahlausführung in den betroffenen LAGen zu vermeiden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 18:00:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-10-V-23: Unterstützungsangebote für Schulen gegen Rassismus, religiöses Mobbing, konfrontative Religionsbekundung, Verschwörungsfanatismus und demokratiefeindliche Ideologisierungen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/unterstuetzungsangebote_fuer_schulen_gegen_rassismus_religioeses_mobbing-15362</link>
                        <author>LAG Säkulare Grüne Berlin (beschlossen am: 21.11.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/unterstuetzungsangebote_fuer_schulen_gegen_rassismus_religioeses_mobbing-15362</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesvorstand, die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Grünen Senator*innen werden aufgefordert, sich für den Ausbau und Erhalt von qualifizierten Unterstützungsangeboten einzusetzen, um Schulen im Umgang mit Extremismus zu stärken.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zunehmende freiheitsfeindliche Ideologisierung und Radikalisierung in Teilen der Bevölkerung ist auch in der Schule deutlich zu spüren. Schulleitungen berichten über konfrontatives ideologisches und (pseudo-)religiöses Gehabe, über Bekenntnisse zu menschenverachtendem Gedankengut, rassistische und antisemitische Handlungen sowie demokratiefeindliches Verschwörungsdenken und gezielte Verbreitung von Desinformationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die islamistisch motivierten Morde in Wien, Nizza, Paris und Dresden und anschließende Reaktionen darauf in unserer Stadt führen uns vor Augen wie notwendig ein umfassendes gesellschaftliches Engagement nicht nur gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, sondern auch gegen konfrontative Religionsbekundung, religiös begründetes Mobbing und Islamismus in Berlin ist. Letzteres wird von den vorhandenen Unterstützungsangeboten so gut wie gar nicht umfasst. Dies gilt es zu ändern, um der realen Gefahr von Islamismus bereits im Schulbereich entgegenzutreten und Aufklärung zu betreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Wirken des politischen Islams ist nicht auf Frankreich und Österreich beschränkt. Auch in Deutschland und in Berlin ist der Einfluss des politischen Islams deutlich wahrzunehmen und in der Mitte der Gesellschaft angekommen. In den Schulen sind konfrontative Religionsbekundung, religiös begründetes Mobbing und Islamismus seit mehreren Jahren eine große und zunehmende Herausforderung. In den letzten Wochen ist dies beispielsweise bei der Schweigeminute anlässlich des Mordes an dem Lehrer Samuel Paty in Paris und der Morde in Nizza sehr deutlich geworden. Dies ist aber nur die Spitze des Eisberges. Darunter gibt es häufig Auseinandersetzungen um eine demokratische Kultur gegen konfrontative Religionsbekundung, religiös begründetes Mobbing und Islamismus an vielen Berliner Schulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen die Berliner Schulen dabei unterstützen, im gesellschaftlichen Kampf gegen die vielfältigen freiheits- und menschenverachtenden Auswüchse ihren Beitrag zu leisten. Ein erschreckendes Bild von demokratiefeindlichen Auffassungen hat sich zudem in der Gemengelage von sogenannten Coronaleugner*innen offenbart. Auch hier verbreiten sich aggressiv Mythen und absurde Verschwörungsgeschichten, die gegen wissenschaftliche Erkenntnisse, Diskurse und vor allem legitim gewählte Institutionen und ihre Vertreter*innen hetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Pädagog*innen werden während der Ausbildungen nicht auf entsprechendes Schüler*innenverhalten vorbereitet und stehen diesem Verhalten ohne das notwendige pädagogische Rüstzeug gegenüber.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um die Lehrer*innen bei der Prävention und Intervention in solchen Werte- und Kulturkonflikten zu unterstützen, bedarf es dringend qualifizierter und grundgesetzklarer Unterstützungsangebote für die Schulen im Umgang mit radikalisierten Jugendlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hierfür muss das bisherige Angebot erhalten und ausgebaut werden. Das bedeutet gegenwärtig klare Zeichen zu setzen für die Auseinandersetzung mit Verschwörungsmythen und dem Islamismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir beantragen daher, Anbieter im Bereich Extremismus-Prävention und Schule finanziell besser auszustatten und erfolgreiche Programme weiter zu finanzieren. Dabei sollen insbesondere Träger berücksichtigt werden, die das gesamte Spektrum von Rassismus bis Islamismus abdecken. Daran fehlt es.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 16:10:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R1-V-22: Für eine Berliner Polizeistudie!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/fuer_eine_berliner_polizeistudie-9520</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (beschlossen am: 22.11.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/fuer_eine_berliner_polizeistudie-9520</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Monaten und Jahren mehren sich die Berichte über rechtsextreme und rassistische Chatgruppen sowie rechte Netzwerke bei der Polizei: Im Zusammenhang mit dem sog. Nordkreuz-Komplex besteht u.a. der Verdacht, dass ein Polizist Munitionsbestände der Polizei entwendet hat. Ein sog. NSU 2.0 bedroht Menschen und es gibt Hinweise darauf, dass die dafür genutzten Daten aus polizeilichen Datenverarbeitungssystem stammen. Die bislang bekannt gewordenen Vorfälle sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Fortlaufend werden neue Verdachtsfälle bekannt. Allein Berlin hat im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. März 2020 in insgesamt 53 Fällen (Verwaltungs-)Ermittlungen wegen entsprechender Vorwürfe gegen Mitarbeitende in den Sicherheitsbehörden geführt. Wer noch immer von Einzelfällen spricht, will die Hinweise auf ein strukturelles Problem nicht erkennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei ist klar: Jede auf Rassismus oder Diskriminierung zurückzuführende polizeiliche Maßnahme und jede*r Mitarbeitende mit rassistischer, rechtsextremer oder antisemitischer Einstellung in den Sicherheitsbehörden stellt eine Bedrohung für Rechtsstaat und Demokratie dar und führt zu einem enormen Vertrauensverlust. Dabei ist das Vertrauen der Bürger*innen in die Polizei die Grundvoraussetzung für deren erfolgreiche Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bekannt gewordenen Sachverhalte lassen jedoch keinen belastbaren Rückschluss zu, wie weit rassistische, antisemitische und rechtsextreme Überzeugungen in den Sicherheitsbehörden tatsächlich verbreitet sind. In einer solchen Situation helfen weder das Zurückweisen jeglicher Kritik an den Sicherheitsbehörden noch undifferenzierte Anschuldigungen. Vielmehr ist zunächst eine solide Datengrundlage durch eine wissenschaftlich unabhängige Analyse zu ermitteln. Erst auf einer solchen Grundlage können evidenzbasierte Einschätzungen und Lösungsstrategien entwickelt werden. Damit werden auch all die Mitarbeitenden der Sicherheitsbehörden gestärkt, die fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen und sich täglich bemühen, jede Form von Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen und damit helfen, eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu fördern.Gleichzeitig wird damit die politische Debatte versachlicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine von unabhängigen Forschenden konzipierte und durchgeführte eigenständige Studie zu strukturellem Rassismus, rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen und Racial-Profiling in den Berliner Sicherheitsbehörden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Untersuchung der Fehlerkultur in den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit rechsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Vorfällen und die Analyse existierender Schutzmechanismen gegen die Verbreitung dieser Einstellungen sowie die Vorlage von Verbesserungsvorschlägen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Einbeziehung der Perspektiven von Berliner*innen, die potenziell von Rassismus betroffen sind z.B. durch die Zusammenarbeit mit Berliner Organisationen von BPoC`s und jüdischen Mitbürger*innen, die selbst Erfahrung und Sachverstand einbringen können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das ins-Benehmen-setzen mit den übrigen Ländern, um im Idealfall ein länderübergreifendes Forschungsprojekt zu ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Orientierung der Berliner Innenpolitik an den Erkenntnissen der Studie.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die regelmäßige Wiederholung der Studie, um die Entwicklungen in den Sicherheitsbehörden und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen evaluieren zu können.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 15:06:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-11-V-21: Digitalisierung vom Querschnittsthema zum politisch eigenständigen Leitthema in Berlin machen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/digitalisierung_vom_querschnittsthema_zum_politisch_eigenstaendigen_lei-52856</link>
                        <author>Mariella Perna (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/digitalisierung_vom_querschnittsthema_zum_politisch_eigenstaendigen_lei-52856</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des politischen Programmprozesses ist anzumerken, dass die Notwendigkeit eines digitalen Transformationsprozesses für das Land Berlin zwar erkannt ist, im Programmprozess aber nur rudimentär behandelt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird deutlich, dass Digitalisierung heute immer noch als Querschnittsthema angesehen wird, welches mal hier oder da in alle politischen Themen hineingreift, der Wille aber, es zu einem Leitthema für die politische Gestaltung unserer Stadt zu definieren fehlt, klare Konzepte, wie Berlin den Transformationsprozess gestalten kann, sind Mangelware, oder werden gegen Widerstände nicht umgesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell ist im Bereich der Digitalisierung jeder seines eigenen Glückes Schmied. In der Regel sind es die Unternehmen selbst, die eigene Digitalisierungskonzepte verfolgen und ihre Mitarbeiter schrittweise auf die neuen Arbeitsweisen und Möglichkeiten vorbereiten. Wenn aber staatliche Unterstützung fehlt, ist es schwierig, langfristig zu planen und die bereits vorhandenen Möglichkeiten optimal auszunutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um in Zukunft die Digitalisierung in Berlin umsetzen zu können müssen wir politisch diesem Thema sehr viel mehr Bedeutung beimessen. Daher stelle ich den Antrag, Digitalisierung auf eine Stufe mit Wirtschaft, Finanzen, Bildung, etc. - also den Hauptpolitikbereichen gleichzustellen und dieses auch nach Außen klar zu definieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Digitalisierung hat zu verschiedenen Umwälzungen geführt, angefangen von der Umdeutung des Begriffs der Güter und der Werke und der Vereinfachung von Kopier- und Distributionsmöglichkeiten über die Veränderung der Arbeitswelt bis hin zur Verschmelzung von Virtualität und Realität. Es wurden ganze Unternehmen und <a href="https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/branche-27701">Branchen</a> umgeformt. Spezialisierte Plattformen verdrängen traditionelle Player, obwohl sie keine eigenen Gerätschaften, Fahrzeuge oder Immobilien besitzen. Die Betreiber sozialer Netzwerke erstellen keine bzw. kaum eigene Inhalte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der User-generated Content wird zur Analyse genutzt, auf der wiederum die Personalisierung (auch von Werbung) beruht. Mit der Industrie 4.0 und ihrer Smart Factory setzen sich beispiellose Robotertypen und Prozessketten durch und werden Entwicklungen wie das Internet der Dinge und der 3D-Druck gefördert. Künstliche Intelligenz (KI), Big Data und Cloud Computing erlauben vorher nicht gekannte Aktivitäten und Analysen. Neue Ein- und Ausgabegeräte und neue Verfahren wie die Datenbrille bzw. die Virtual-Reality-Brille und die Gestensteuerung transformieren Büroraum und Werkbank sowie den Bereich der Unterhaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hier gilt es, als Partei diese Entwicklungen aufzunehmen, und sich die Frage zu stellen, wie können wir als Politik diese Prozesse unter Berücksichtigung des Datenschutzes für unseren ökologischen Wandel umsetzen und unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Alle diese Themen werden in den einzelnen Fachbereichen mit Verfahrensformalitäten hin und her geschoben. Berlin muss endlich im Bereich der Digitalisierung Vorreiter werden - und nicht durch wegschieben der Thematiken und Verantwortlichkeiten im Mittelalter der Digitalisierung verweilen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 12:52:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R6-V-19: Rekommunalisierung der Berliner Schulreinigung </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/rekommunalisierung_der_berliner_schulreinigung_-34704</link>
                        <author>André Schulze (KV Berlin-Neukölln)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/rekommunalisierung_der_berliner_schulreinigung_-34704</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schulen in Berlin sollen Orte sein, an denen gutes Lernen möglich ist. Das geht nur,<br>
wenn die Klassenzimmer, die Gänge und die Schultoiletten sauber sind. Leider ist das derzeit<br>
nicht ausreichend der Fall. Gleichzeitig arbeiten die Reinigungskräfte häufig in prekären Arbeitsbedingungen – ein Zustand, den wir, Bündnis 90/Die Grünen Berlin, nicht hinnehmen sollten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen es, dass sich Berliner*innen in der Initiative „Schule in Not“ zusammengetan haben, um sich gemeinsam mit den Gewerkschaften GEW, IG Bau und ver.di für saubere Schulen, faire Arbeitsbedingungen in der Schulreinigung und gute Lernbedingungen für die Schüler*innen einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Inzwischen haben bereits sechs Bezirksverordnetenversammlungen (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg) mit den Stimmen der grünen BVV-Fraktionen Beschlüsse für die Rekommunalisierung der Schulreinigung gefasst. Diese Anträge gingen vor allem auf das Engagement der Initiative zurück, die in den Bezirken Unterschriften für Einwohner*innenanträge bzw. ein Bürgerbegehren sammelte und somit verdeutlichte: Der Handlungsdruck ist groß!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 konnten Verbesserungen für die Tagesreinigung an Schulen durch die zweckgebundene Zuweisung von Mitteln an die Bezirke erfolgen. Die Tagesreinigung an Schulen wurde darüber hinaus auch im Rahmen der pandemiebedingten Hygienemaßnahmen ausgeweitet. Die Schaffung einer regelhaften Tagesreinigung war überfällig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Allerdings ist die Reinigungssituation in vielen Schulen weiterhin problematisch und die bisherige Ausschreibungssystematik nicht zielführend. Gleichzeitig geht es nicht nur um saubere Schulen, sondern auch um gute Arbeit für die Beschäftigten in der Schulreinigung. Im Reinigungsgewerbe herrschen gerade bei Billiganbietern weiterhin prekäre Arbeitsbedingung mit kurzen Kündigungsfristen und schlechter Absicherung im Krankheitsfall. Gewerkschaften berichten auch immer wieder von Fällen illegaler Beschäftigung und unbezahlter Überstunden. Wer gute Arbeit in Berlin will, muss hier umsteuern!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher müssen wir die Schulreinigung in Berlin schrittweise gänzlich neu aufstellen. Unser Ziel ist es die Schulreinigung bis zum Ende der kommenden Legislaturperiode vollständig zu rekommunalisieren und Schulen feste Personen zuzuordnen, die für die Sauberkeit und Pflege der Räumlichkeiten, der Klassenzimmer, Gänge und auch Toiletten, zuständig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Menschen zu guten Bedingungen beschäftigen und die prekären Arbeitsbedingungen in der Schulreinigung beenden. Sie sollen als Teil multiprofessioneller Teams eine Beziehung zu den Schüler*innen aufbauen, um gemeinsam Verantwortung für eine saubere Schule zu übernehmen. Für die Rekommunalisierung sollen die Kennwerte der RAL-Gütegemeinschaft oder vergleichbare Standards herangezogen werden, um die Umsetzbarkeit bei den Anforderungen an die Reinigungskräfte zu gewährleisten. Ebenso ist in der tariflichen Eingruppierung sicherzustellen, dass eine Bezahlung oberhalb des Landesmindestlohns erfolgt, der die Grundlage für die heutigen Vergaben bildet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Rekommunalisierung der Schulreinigung umsetzen zu können benötigen die Bezirke Unterstützung durch Senat und Abgeordnetenhaus. Für ganz Berlin gehen Schätzungen von einem Bedarf von rund 2000 zusätzlichen Stellen aus. Daher müssen Bezirke und Senat gemeinsam ein Konzept zur schrittweisen Rekommunalisierung erarbeiten und die nötigen Mittel für die Umsetzung in den künftigen Doppelhaushalten ab 2022/2023 entsprechend einplanen. Dabei ist auch hinsichtlich Organisations- und Kosteneffizienz zu prüfen, ob die direkte Anstellung bei den Bezirken oder Zusammenschlüsse mehrerer Bezirke zur Organisation der Schulreinigung vorteilhaft sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen eines Modellprojekts wollen wir in Bezirken, die bereits BVV-Beschlüsse gefasst haben, bereits im kommenden Jahr in die Rekommunalisierung der Schulreinigung einsteigen und an mehreren Schulen erproben. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen in die Konzeption der Umsetzung der Rekommunalisierung einbezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Reinigung von Schulen ist keine Kleinigkeit und keine Nebensache – saubere Schulen in<br>
gutem Zustand sind die Voraussetzung für ein gutes Lernklima an den Schulen. Gemeinsam mit den Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen wollen wir dies möglich machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb arbeiten wir gemeinsam für saubere Schulen, faire Arbeitsbedingungen und gutes<br>
Lernen in Berlin!</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unterstützer*innen:<br>
Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof-Schöneberg), Christoph Wapler (KV Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf), Susanne Mertens (KV Berlin Steglitz-Zehlendorf), Annika Gerold (KV Berlin Friedrichshain-Kreuzberg), Hinrich Westerkamp (KV Berlin Reinickendorf), Klara Schedlich (KV Berlin Reinickendorf), Meike Berg ( KV Berlin Neukölln), Manuel Honisch (KV Berlin-Kreisfrei)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 11:35:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R8-V-18: Verantwortung ernst nehmen – Bedrohte afghanische Ortskräfte und ihre Familien aufnehmen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/verantwortung_ernst_nehmen__bedrohte_afghanische_ortskraefte_und_ihre_-48156</link>
                        <author>LAG Migration &amp; Flucht Berlin (beschlossen am: 19.02.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/verantwortung_ernst_nehmen__bedrohte_afghanische_ortskraefte_und_ihre_-48156</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Afghanistan arbeiten seit Jahren afghanische Ortskräfte an der Seite deutscher Soldat*innen, Polizeikräfte, Mitarbeitender der Entwicklungszusammenarbeit sowie Diplomat*innen. Ohne den Einsatz der Dolmetscher*innen sowie anderer Ortskräfte wäre weder die Tätigkeit der Bundeswehr, noch die des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Afghanistan möglich. Der Einsatz dieser Menschen und ihr Wille, auch Leib und Leben zu riskieren, belegen eindrücklich, welchen Preis viele Afghan*innen für die Verteidigung von Frieden und Demokratie bereit sind zu zahlen.<br><br>
Afghan*innen haben sich in den Dienst deutscher Ministerien gestellt in dem Vertrauen darauf, dass sie während und nach Beendigung ihrer Tätigkeit unter dem Schutz Deutschlands stehen. Trotzdem ist die Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland nicht nur fast zum Erliegen gekommen, es sind auch alle Familienmitglieder über die Kernfamilie hinaus von der Möglichkeit ausgeschlossen. Dabei hat die Bundesregierung die Ursache für die besondere Bedrohung auch für die Angehörigen der Ortskräfte erst gesetzt.<br><br>
Ortskräfte werden von den Taliban häufig als Kollaborateure und Verräter gesehenund sind deswegen in vielen Fällen der Verfolgung ausgesetzt. Die schwerwiegende Bedrohungslage wird auch in den UNHCR Guidelines zu Afghanistan bestätigt. Die Ortskräfte vertrauen den deutschen Institutionen, deren Arbeit sie vor Ort ermöglichen, ihre eigene Sicherheit und die ihrer Familien an. Denn im Kreuzfeuer der Taliban stehen nicht nur die Ortskräfte selbst, sondern auch ihre Verwandtschaft, darunter ihre Eltern, Geschwister, Tanten, Onkel und Schwäger*innen. Diese werden umso stärker bedroht, angegriffen und getötet, wenn die eigentliche Ortskraft das Land verlassen hat. Die Verwandtschaft muss dann für dessen Entscheidung den deutschen Kräften zu helfen, büßen. Einige werden von den Taliban sofort getötet, andere haben „Glück“ und werden zu einer monatlich zu entrichtenden „Strafzahlung“ aufgefordert. Kann die Verwandtschaft nicht zahlen, werden Familienmitglieder immer wieder getötet und verletzt. Eine Aufnahme für diese Personen sieht das Bundesaufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte dennoch nicht vor. Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder außerhalb der Kernfamilie werden vom Auswärtigem Amt abgelehnt.<br><br>
Verwandte von afghanischen Ortskräften können bisher lediglich im Rahmen des § 22 S.1 AufenthG einen Aufenthaltsanspruch aus „dringend humanitären Gründen“ geltend machen. Hieran werden jedoch sehr hohe Ansprüche gestellt. Zwar liegt die Aufnahme im Ermessen des Auswärtigen Amtes, sieht dieses aber keinen dringend humanitären Grund in der Bedrohung, Verletzung und Tötung von Familien, deren Angehöriger für den deutschen Staat in Afghanistan tätig sind und beschränkt sich das Aufnahmeprogramm auf deren Kernfamilie, liegt eine eklatante Regelungslücke vor, die nur durch entsprechende Gesetzgebung geschlossen werden kann.<br><br>
Dabei ist auch die erweiterte Verwandtschaft oft unmittelbarer Bedrohung durch die Taliban aufgrund der Tätigkeit eines Familienmitglieds als Ortskraft ausgesetzt. Die Verwandtschaft selbst hat keine Möglichkeit sich innerhalb Afghanistans, beispielsweise in Kabul, in „Sicherheit“ zu bringen und der Bedrohung durch die Taliban zu entkommen. Als Angehörige eines „Verräters“ stehen sie auf einer sogenannten schwarzen Liste – verlassen sie ihren Wohnort werden sie sofort durch die Taliban getötet.<br><br>
Das ist nicht nur für die Angehörigen selbst ein Problem – die Trennung von der Familie und die (begründetet) Sorge um ebendiese haben massive negative Auswirkungen auf die nach Deutschland geflohenen Ortskräfte, beispielsweise hemmen sie die Integration. Wer ständig Angst um seine Angehörigen haben muss, hat weniger Kraft aktiv hier in Deutschland anzukommen. Wer sich um seine Familie sorgt, der kann sich nicht auf Integrationskurs, Schule, Ausbildung oder den neuen Job konzentrieren. Zeitgleich sind sie gezwungen, alles erwirtschaftete Geld an die Familie zu überweisen, um die Strafzahlungen an die Taliban zu gewährleisten. Somit werden die afghanischen Ortskräfte indirekt gezwungen die Taliban finanziell zu unterstützen, um das Überleben der Familie in Afghanistan zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Deshalb fordern wir:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Berlin soll zeitnah ein Landesaufnahmeprogramm mit einem Kontingent von 50 Personen jährlich schaffen, um über die Kernfamilie hinausgehende Verwandte von bereits in Berlin ansässigen oder noch kommenden afghanischen Ortskräften, die über das reguläre Aufnahmeprogramm gekommen sind oder kommen, ebenfalls nach Berlin zu holen. Das Aufnahmeprogramm soll für all jene Verwandten geöffnet sein, die aufgrund der Ortskrafttätigkeit in Afghanistan Opfer von Bedrohung und Verfolgung islamistischer Terrorgruppen wie der Taliban werden. Den Rahmen dafür kann ein Aufnahmeprogramm analog zu den Berliner Programmen für Syrer*innen und Iraker*innen nach §23.1 Aufenthaltsgesetz wegen humanitärer Notlage unter Verzicht auf Bürgschaften bilden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die aufgenommenen Familienangehörigen sollen einen befristeten humanitären Aufenthaltstitel bekommen und dann in ein reguläres Asylverfahren übergehen. Im Falle einer Ablehnung einer dieser Gruppe zugehörigen Person, ist das Land Berlin in der Beweispflicht, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Bedrohung durch die islamistische Terrorgruppen und der Tätigkeit der verwandten Ortskraft vorliegt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das Land soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, ein vereinfachtes Gruppenverfahren für die großzügige Aufnahme afghanischer Ortskräfte, die für deutsche Institutionen arbeiten oder gearbeitet haben, einzuführen und ihre Angehörigen über die Kernfamilie hinaus darin zu berücksichtigen.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 11:10:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R2-V-17: Siemensstadt 2.0  zum Modellquartier für nachhaltige Stadtentwicklung machen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/siemensstadt_2_0__zum_modellquartier_fuer_nachhaltige_stadtentwicklung_-11728</link>
                        <author>Bettina Jarasch (KV Berlin-Pankow)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/siemensstadt_2_0__zum_modellquartier_fuer_nachhaltige_stadtentwicklung_-11728</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Nordosten Spandaus entsteht auf rund 70 ha mit dem Siemens Innovationscampus - der sogenannten Siemensstadt 2.0 - ein Stadtquartier, das Berlin insgesamt als Forschungs- und Wirtschaftsstandort stärken soll und mit Wohnnutzung verbunden wird. Dies hat große Auswirkungen auf die Entwicklung und Lebensqualität von Siemensstadt, Haselhorst und der künftigen Entwicklung von Gartenfeld ebenso wie für die angrenzenden Bezirke Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf insgesamt. Im Memorandum of Understanding, das der Senat von Berlin mit dem Siemens-Konzern am 31. Oktober 2018 geschlossen hat, heißt es, dass „von diesem Standort in Zukunft eine enge Verknüpfung von Wissenschaft und Forschung mit der Wirtschaft“ ausgehen soll, „die im Zuge einer ganzheitlichen Entwicklung prägend für das gesamte Stadtquartier mit überregionaler Ausstrahlung sein wird.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin teilen das Ziel, dass mit dem Siemens-Campus ein wirtschaftlicher Zukunftsort und ein neues Stadtquartier der besonderen Art entstehen soll, in dem Wirtschaft, Wissenschaft und Wohnen integriert werden - so haben wir es auf dem Parteitag vor einem Jahr beschlossen. Die Kreisverbände Spandau, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf haben Ende 2019 gemeinsam mit vielen grünen Fachpolitiker*innen eine öffentliche Zukunftswerkstatt vor Ort organisiert, um Ziele und Leitplanken für die Entwicklung der Siemensstadt 2.0 zu diskutieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entscheidend sind für uns zwei Ziele:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Siemensstadt 2.0 muss zum Modellquartier für klima- und naturgerechtes, ressourcensparendes und gleichzeitig bezahlbares Planen und Bauen werden, mit guten Infrastrukturen und positiven Impulsen auch für die Nachbarquartiere.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Öffnung und Umnutzung des Industrieareals muss für eine optimale Vernetzung des umgebenden Nord-West-Raums von Berlin genutzt werden und hier die Bezirke Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf mit ihren neuen Entwicklungsschwerpunkten ebenso wie mit ihren Grün- und Wasserräumen durch ÖPNV, Fuß- und Radwege gut miteinander verbinden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der grünen Zukunftswerkstatt hat die Konzernvertreterin Dr. Katerina Rigby betont, dass Siemens diese Ziele teilt. An diesem Anspruch werden wir Siemens messen. Wir erwarten daher, dass Siemens, Senat und Bezirke in der Umsetzung des Siegerentwurfs des städtebaulichen Wettbewerbs offen sind für konkrete Ideen und Forderungen, die geeignet sind, diese Ziele zu realisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für die weitere Entwicklung des Siemens-Innovationscampus fordern wir:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die vorgegebenen Kriterien zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen, die in anderen Entwürfen als dem preisgekrönten Entwurf Nr. 9008 konkreter umgesetzt wurden, sollen konsequent umgesetzt und gleichzeitig weiterentwickelt werden. Denn die Siemensstadt 2.0 muss zum Modellquartier für klima- und naturgerechtes, ressourcensparendes und gleichzeitig bezahlbares Planen und Bauen werden, mit guter Infrastruktur und positiven Impulsen auch für die Nachbarquartiere. Die Wohn-und Gewerbequartiere ebenso wie der Firmensitz müssen im Standard bnb Gold bzw. DGNB Platin gebaut und zertifiziert werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die sehr hohe Grundstücksausnutzung soll noch einmal überprüft werden, insbesondere die GFZ von 3,8 für die Wohnbebauung im Norden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Kein Dach soll ungenutzt sein. Die Dächer der Neubauten und auch beim gewerblichen Bestand sollen für Grün, Erholung, Regenwasserrückhalt, Sport und die Gewinnung Erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Grünzüge Jungfernheide und Siemenspark sollten durch das Gelände fortgesetzt werden. Die Bäume und die kleine Grünanlage im Bereich der Straße am Schaltwerk sind unbedingt zu erhalten und in die Neuplanung einzubeziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Siemensstadt 2.0 soll ein CO2-neutrales Quartier und ein Experimentierfeld für nachhaltige Mobilität werden. Die Öffnung und Umnutzung des Industrieareals muss für eine bessere Vernetzung des Plangebiets und des umgebenden Nord-West-Raums genutzt werden als im Siegerentwurf vorgesehen. Die Siemensstadt 2.0 und die Bezirke Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf mit ihren neuen Entwicklungsschwerpunkten ebenso wie mit ihren Grün- und Wasserräumen durch ÖPNV, Fuß- und Radwege müssen gut miteinander verbunden werden. Um eine sinnvolle Vernetzung der Nord-West-Region Berlins mit der Siemensstadt 2.0 und den Nachbargebieten zu ermöglichen, ist es allerdings erforderlich, dass Berlin mit Priorität die Ziele der Verkehrsplanung erarbeitet. Konkret sind zur Verbindung des Geländes mit den angrenzenden Quartieren zwei bis drei Querstraßen in Ost-West-Richtung von der Paulsternstraße bis zum Straßennetz östlich der Siemensbahn notwendig mit weiteren Rad- und Fußwegen, die durch das Gelände hindurchführen und Verbindungen zu den angrenzenden Quartieren schaffen. An den S- Bahnstationen sollen Mobilitätshubs eingerichtet werden. Eine Nord-Süd-Radweg-Verbindung muss eingeplant werden. Der Wilhlem von Siemens-Park sollte als Grünzug mit Rad- und Fußweg bis zur Paulstern Str. weitergeführt werden. Gegen die Verkehrsbelastung auf der Nonnendammallee müssen Maßnahmen ergriffen werden. Das im Siegerentwurf vorgesehene Parkhaus verbaut eine mögliche Fortsetzung des Parks an der Straße am Schaltwerk und muss wegfallen. Die Stellplatzzahl von 6.500 muss langfristig mindestens halbiert und durch Carsharing-Konzept ersetzt werden. Als langfristige Lösung soll bei Leerstand von Stellplätzen der Rückbau erfolgen. Deshalb werden die Parkplätze von vorne herein so gebaut, dass sie schnell rückgebaut oder umgenutzt werden können z.B. durch temporäre Parkdecks. Auch schon für den Baustellenverkehr, später aber auch für den Wirtschaftsverkehr braucht es neue und innovative Lösungen: Um LKW-Verkehr in den umliegenden Quartieren zu vermeiden, sollen für Wasserwege (Westhafen, Spandauer Hafen), Schienenwege für den Gütertransport und die Ver-und Entsorgung sowie für dezentrale Güterverteilstationen genutzt werden. Das sollte bereits in der Ausschreibung von Bauaufträgen und bei der bereits beginnenden Vermarktung von Gewerbeimmobilien berücksichtigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die soziale Mischung in den neuen Stadtquartieren ist eine zentrale Aufgabe, deshalb sollen neben den 30% Sozialwohnungen außerdem mindestens 35% im mittleren Preissegment entstehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Zusätzliche Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur, abgesehen von Schule und Kita, müssen planerisch vorbereitet werden. Insbesondere muss der Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Gesundheitsdiensten ausreichend gedeckt werden.Für frühere Kleingartenflächen (Arbeitnehmergärten) werden alternativ Ersatzflächen möglichst in den umliegenden Bezirken bereitgestellt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Entwicklung des Siemens-Innovations-Campus kann nur mit breiter öffentlicher Beteiligung und gemäß der Berliner „Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung“ (Drucksache 18/2230) durchgeführt werden. Öffentliche Beteiligung, die durch die veränderte Situation durch Covid-19, nicht adäquat durch Online-Formate stattgefunden hat, muss nachgeholt werden. Wir schlagen dafür einen Projektbeirat vor, der Vertreter*innen aus Haselhorst, Siemensstadt, Charlottenburg Nord genauso einbezieht wie künftige Bewohner*innen der Siemensstadt 2.0 und in dem sich die dortige Stadtgesellschaft wiederfindet. Ein kommunales Vorkaufsrecht für alle Grundstücksgeschäfte (und gleichartige Verträge) zum limitierten Verkehrswert, nicht zum Endpreis des bereits entwickelten Grundstücks, wollen wir in städtebaulichen Verträgen verankern, auch unter den Bauträgern und Projektentwicklern, die beteiligt sind, um Flächenverkäufe an Dritte zu vermeiden und gegebenenfalls zugunsten des Landes Berlins einzuschreiten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Landeseigene Flächen oder Flächen landeseigener Betriebe undGesellschaften, die sich im Planungsgebiet befinden, sollen nicht veräußert, sondern – falls nicht für landeseigene Infrastruktur benötigt – per Erbbaurecht vergeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Wie aktuell das Beispiel der Europa-City am Hauptbahnhof zeigt, führt die Entwicklung von sehr großen Arealen durch einen einzigen Privatinvestor zu leblosen Stadtquartieren und oft auch zu schleppenden Baufortschritten. Für den Fall, dass Berlin sein Vorkaufsrecht nicht ziehen möchte<strong>,</strong>halten wir eine angemessene Parzellierung und teilweise auch den Verkauf vor der Bebauung an andere Eigentümer für ein wichtiges Instrument, um gemischte Nutzung und eine sichtbare Vielfalt für das Quartier zu erreichen. Bei der Auswahl künftiger Eigentümer dürfen aber nicht anonyme Investoren die Hauptzielgruppe sein, sondern eine lebendige Mischung aus Baugemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Genossenschaften, sozial und kirchlich engagierten und öffentlichen Wohnungsunternehmen. Eine ähnliche Vielfalt auch im gewerblichen Bereich wird dem neuen Stadtteil Lebendigkeit geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Die Planung von Einzelhandelsflächen auf dem Campus muss koordiniert werden mit den existierenden Einkaufszentren an der Paulsternstraße sowie am U-Bhf.Siemensdamm. Um deren Verödung zu verhindern, muß es ein übergeordnetesEinzelhandelskonzept geben.Damit es durch die Aufwertung des Quartiers nicht zur Verdrängung der Anwohner*innen kommt, fordern wir ein Aufwertungskonzeptund ggf. die Einrichtung von Milieuschutzgebieten in Siemensstadt sowie in Charlottenburg-Nord.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>Siemens als Eigentümer muss alle nach dem Bundesbodenschutzgesetz auf dem bisherigen Industriegelände erforderlichen Altlastenuntersuchungen und Altlastensanierungen frühzeitig organisieren und zeitnah beginnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unterstützer*innen: Bettina Jarasch (KV Pankow) Franziska Eichstädt-Bohlig (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) Daniela Billig (KV Pankow) Joachim Schmitt (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) Bodo Byszio (KV Spandau) Christian Rosengart (KV Spandau) Constanze Rosengart (KV Spandau) Hinrich Westerkamp (KV Reinickendorf) Matthias Dittmer (KV Kreisfrei) Herbert Nebel (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) Peter Schaar (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) Oliver Gellert (KV Spandau) Martin Reents (KV Kreisfrei) Susanne Jahn (KV Kreisfrei) Elmas Wieczorek (KV Spandau) Rudolf Königer (KV Spandau) Reinhard Koppenleitner (KV Reinickendorf) Andreas Rietz (KV Reinickendorf) Ellen von Tayn (KV Reinickendorf) Ansgar Gusy (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) Thomas Rost (KV Reinickendorf) Sebastian Sperlich (KV Spandau) Heiner von Marschall (KV Reinickendorf)</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Nov 2020 10:44:27 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-15-V-15: Keine Subventionen für Militärschau in Berlin – für eine friedliche, zukunftsorientierte ILA!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/keine_subventionen_fuer_militaerschau_in_berlin__fuer_eine_friedliche_z-36901</link>
                        <author>Adrian de Souza Martins (KV Berlin-Kreisfrei)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/keine_subventionen_fuer_militaerschau_in_berlin__fuer_eine_friedliche_z-36901</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die große Luft- und Raumfahrtmesse ILA (Innovation and Leadership in Aerospace) ist die älteste Luftfahrtmesse der Welt und lockt alle zwei Jahre zahlreiche Besucher*innen nach Berlin Schönefeld. Mehr als 65.000 Fach- und 115.000 Privatbesucher*innen kamen im Jahr 2018 in die Ausstellung. Die Messe bietet einen Treffpunkt für Wirtschaft und Politik und ist auch für interessierte Privatpersonen offen. In den letzten Jahren hat sich die Messe in ihrer Ausrichtung deutlich gewandelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesverband der Deutschen Luft- und Rahmfahrtindustrie e. V. (BDLI) hat den Fokus der Messe auf Innovation und Hightech verschoben und begründet damit auch die Namensänderung der ILA (früher Internationale Luft- und Raumfahrtaustellung). Die Themen Hightech und Innovation bieten sich für den Industriestandort Deutschland an. Außerdem muss die Branche in Anbetracht der Klimakrise gewaltige Innovationen hervorbringen. Die Wahrheit ist jedoch auch, dass die ILA zum großen Teil eine Militärschau ist. Laut Angaben der Messe Berlin GmbH werden 20% der Ausstellungsflächen von Rüstungsunternehmen gebucht. Dabei ist die Bundeswehr mit Abstand die größte von den mehr als 1.000 Aussteller*innen auf der ILA. Auch auf der Freifläche ist bei den Exponaten ein erheblicher Militäranteil dabei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Vergangenheit hat die Messe Berlin GmbH - und damit das Land Berlin - viele Millionen Euro gezahlt, um die finanziellen Defizite der ILA auszugleichen. Mit Ausnahme der ILA 2018 war der Trend dabei klar hin zu steigendem Defizit. Das Defizit könnte zukünftig noch steigen. Die Rahmenvereinbarung läuft nach der ILA 2020 aus und derzeit wird darüber verhandelt, wie in Zukunft die Kosten der ILA getragen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG Frieden und Internationales von Bündnis 90/Die Grünen Berlin hat bereits im Oktober 2019 einen Beschluss gefasst, der sich gegen eine weitere Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der ILA in ihrer aktuellen Form durch Gelder des Landes Berlin ausspricht. Der Landesverband Berlin von Bündnis 90/Die Grünen schließt sich dieser Forderung an: Wir stellen uns gegen die Finanzierung einer de-facto Werbeveranstaltung für die Rüstungsindustrie durch Landesmittel. Wir stehen für eine aktive Friedenspolitik und lehnen damit jede direkte und indirekte Subvention der Rüstungsindustrie durch das Land Berlin ab. Gleichzeitig sprechen wir uns für eine Fortführung der ILA in Berlin aus, die ohne Rüstungsindustrie und Militärschau auskommt und ziviler Innovation den Vorrang gibt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 13:02:31 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-14-V-14: Grenzenlos Queer: Solidarität mit LGBTQI* in Polen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/grenzenlos_queer_solidaritaet_mit_lgbtqi_in_polen-19412</link>
                        <author>Alexander Kräß (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/grenzenlos_queer_solidaritaet_mit_lgbtqi_in_polen-19412</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur wenige hundert Kilometer von Berlin entfernt, mitten in der Europäischen Union, werden die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowie anderen Queers (LGBTIQ*) mit Füßen getreten. Ihre Situation hat sich unter der aktuellen Regierung massiv verschlechtert: Neben Angriffen auf CSDs und andere Pride-Veranstaltungen gibt es vor allem eine große politische und rechtliche Diskriminierung und Ausgrenzung von LGBTIQ* im öffentlichen Leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konservative Gruppierungen versuchen mit aller Kraft, die Errungenschaften der polnischen LGBTQI*-Community zurückzudrängen. Nachdem der Bürgermeister von Warschau 2019 eine queer-freundliche Resolution unterzeichnet hat, um einer Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation zu folgen, gab es eine massive Gegenbewegung von queerfeindlichen Politiker*innen in vielen Teilen des Landes. Diese Bewegung gipfelte darin, dass sich zahlreiche Städte, Kreise und Woiwodschaften als sogenannte “LGBT+-freie Zone” bezeichnen und einer vermeintlichen ”LGBT+-Ideologie” entgegenwirken wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die betroffenen Gebiete behaupteten eine Frühsexualisierung von Kindern und Jugendlichen durch die Verbreitung dieser ”Ideologie”. Mit dieser Begründung werden Ansprechpersonen für junge queere Menschen aus Schulen verbannt und allgemeine Aufklärung und Hilfsangebote als “Botschafter*innen der LGBT Ideologie” bekämpft. Teilweise wird auch die Nichteinstellung queerer Lehrer*innen an Schulen gefordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese klar diskriminierenden Resolutionen werden von der nationalen Regierung Polens unterstützt. Nicht zuletzt auch der Präsidentschaftswahlkampf war von erschütternden Hetzkampagnen der regierenden PiS-Partei gegen LGBTIQ* geprägt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwar wurden einige “LGBT+-freie Zonen” bereits von Verwaltungsgerichten für rechtswidrig erklärt, jedoch ändert das in den konkreten Fällen zu wenig an der allgemeinen Situation von LGBTQI* in Polen. Um diese nachhaltig zu verbessern, braucht es solidarisches Engagement, Unterstützung für die Queer-Community vor Ort und Druck auf politische Entscheidungsträger*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Für eine queere Berliner Außenpolitik</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die polnischen Partnerstädte Berlins kein Teil der “LGBT+-freien Zonen” sind, so gibt es doch in den Partnerstädten der Bezirke einen Fall. Eine polnische Partnergemeinde Steglitz-Zehlendorfs, Poniatowa, hat sich im letzten Jahr zu einer solchen Zone erklärt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE BERLIN begrüßen wir es, dass das Bezirksamt sich parteiübergreifend einstimmig gegen diesen Beschluss gestellt und Gegenmaßnahmen gefordert hat. Wir unterstützen die gemeinsame Erklärung des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg (LSVD) zusammen mit der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin (DPG), die wir als einen wichtigen Schritt sehen, um auch in Polen Aufmerksamkeit dafür zu schaffen, dass es eine breite, parteiübergreifende Mehrheit in den deutschen Partnerstädten sich gegen diese Resolution stellt.[1] Wir begrüßen ebenfalls die Resolutionen des Europaparlaments, welches sich gegen die queerfeindlichen Erklärungen gestellt hat und unterstützen auch die Entscheidung der Europäischen Kommission, den entsprechenden polnischen Gemeinden keine Fondsmittel mehr zu genehmigen.[2]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch leider reichen solche Erklärungen allein nicht aus. Gerade die Tatsache, dass die polnische Regierung den betroffenen Gemeinden zugesichert hat, die verwehrten europäischen Fondsmittel zu ersetzen, zeigt, dass wir es bei einfachen Erklärungen nicht belassen können. Queere Menschen in Polen brauchen unsere Unterstützung – sowohl politisch, als auch praktisch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Solidarität nicht nur sagen, sondern auch leben!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BERLIN verurteilen wir die queerfeindlichen Erklärungen und Maßnahmen aufs schärfste. Wir solidarisieren uns mit queeren Pol*innen und setzen uns dafür ein, die Community im Land zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Fall der Städtepartnerschaft mit Poniatowa sehen wir die Notwendigkeit, ein klares Zeichen an queerfeindliche polnische Gemeinden zu senden, dass queeren Menschen vor Ort auch tatsächlich hilft. Die bisherige Resolution des Bezirksamts war ein guter Schritt dorthin. Da diese jedoch auf keine Reaktion gestoßen ist, brauchen wir weitere Maßnahmen. Die überparteiliche Resolution der BVV ist hierfür wichtig - mit ihr muss die Resolution Poniatowas scharf verurteilt und eine schnellstmögliche Rücknahme gefordert werden. Nachdem die Partnerschaft lange Zeit still war, ist hiermit jedoch nicht gesichtert, dass dies in Poniatowa wahrgenommen wird. Gerade deshalb muss der Bezirk weitere Maßnahmen ergreifen, um mit der polnischen Partnerstadt in direkten Kontakt zu kommen, Gehör zu finden und queere Rechte anzusprechen. Für den Fall, dass diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, muss sich der Bezirk eine klare Frist setzen, nach der die Partnerschaft auf politischer Ebene ausgesetzt wird. Je nach der weiteren Entwicklung vor Ort sind dann weitere Schritte im Austausch mit polnischen Queer-Organisationen vorzunehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unabhängig davon wollen wir in der Partnerschaft zwischen Steglitz-Zehlendorf und Poniatowa, sowie bei den anderen polnischen Partnerstädten den zivilgesellschaftlichen, kulturellen, schulischen und wissenschaftlichen Austausch mit der polnischen Queer-Community verstärken. Denn in keinem Fall darf eine Aussetzung oder Aufkündigung der Partnerschaft dazu führen, die queeren Pol*innen vor Ort allein zu lassen. Um sowohl Austauschprogramme als auch den Kontakt mit queeren Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Projekte zu queeren Themen zu ermöglichen setzen wir uns als GRÜNE in den Bezirken und auf Landesebene dafür ein, dass bezirkliche Strukturen hierfür geschaffen und Landesmittel für derartige Austauschprojekte zur Verfügung gestellt werden – beispielsweise für Schulen, Museen, Theater oder zivilgesellschaftliche Initiativen. Bis die aktuelle Pandemie-Lage persönliche Begegnungen wieder zulässt, kann der Austausch bereits digital beginnen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir fordern, dass queere Themen insgesamt zu einem zentralen Bestandteil der Partnerschaft mit polnischen Städten werden. Die Bezirksämter und der Berliner Senat müssen diese Themen ansprechen und auch bei Besuchen vor Ort die Solidarität mit lokalen Aktivist*innen deutlich machen. Insbesondere mit polnischen Städten und Gemeinden, die sich besonders für den Schutz und die Menschenrechte queerer Personen einsetzen, sollen Senat und Bezirksämter stärker in Dialog treten. Sie können sich dabei gegenseitig unterstützen und von den gegenseitigen Erfahrungen lernen. Denn auch in Berlin sind queer-feindliche Übergriffe leider noch an der Tagesordnung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Grundrechte queerer Menschen sind eines von vielen Themen, über die derzeit in Polen heftig gestritten wird. Die aktuellen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zum Recht auf Abtreibung und körperliche Selbstbestimmung zeigen, dass es auch in konservativen Kreisen keine geschlossene Weltanschauung gibt. Konservative Hardliner*innen mögen zwar die Regierung dominieren, jedoch nicht die Bevölkerung. Gerade deshalb brauchen wir mehr Zusammenarbeit statt weniger Zusammenarbeit. Wo Partnerschaften auf Basis unserer gemeinsamen europäischen Werte bestehen, müssen wir diese intensivieren, Austausch fördern und weiter ins Gespräch kommen. Wir fordern deshalb den Ausbau von schulischen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Kooperationen mit Institutionen polnischen Partnerstädten. Dabei muss auch immer die Geschichte von LGBTQI* in beiden Ländern mit im Fokus liegt. Auch bei Klassenfahrten oder Schulaustauschprogrammen sollen queere Themen angesprochen und behandelt werden. Gerade im Dialog mit jungen Menschen können Vorurteile abgebaut und ein allgemeines Verständnis und eine allgemeine Akzeptanz von LGBTQI* geschaffen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir müssen ein klares Zeichen an unsere Partnerstädte senden, aber gleichzeitig auch bei uns konsequent bleiben. Nur so können wir eine bunte, vielfältige Gesellschaft schaffen, bei der alle Menschen ungeachtet von Geschlecht, Identität, sexueller Orientierung und Herkunft teilhaben und mitgestalten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://berlin.lsvd.de/neuigkeiten/gemeinsame-stellungnahme-der-deutsch-">https://berlin.lsvd.de/neuigkeiten/gemeinsame-stellungnahme-der-deutsch-</a> polnischen-gesellschaft-berlin-und-des-lesben-und-schwulenverbandes- berlin-brandenburg/</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-004433_EN.html">https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-004433_EN.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 12:17:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-20-V-13: Unterstützung für die Gründung einer Humanistischen Hochschule</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/unterstuetzung_fuer_die_gruendung_einer_humanistischen_hochschule-18422</link>
                        <author>LAG Säkulare Grüne Berlin (beschlossen am: 19.11.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/unterstuetzung_fuer_die_gruendung_einer_humanistischen_hochschule-18422</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesvorstand, die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Grünen Senator*innen werden aufgefordert, das Vorhaben des Humanistischen Verbandes Berlin Brandenburg KdöR zur Gründung einer den kirchlichen Hochschulen vergleichbare und gleich finanzierte Humanistische Hochschule aktiv zu unterstützen.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Berlin und Brandenburg wächst der Anteil der konfessionsfreien Bevölkerung weiterhin stetig (siehe „Tagesspiegel“ vom Sonntag, den 01. März 2020). Damit wächst auch der Bedarf nach säkular-humanistischen Angeboten, wie sie der HVD organisiert. So nehmen am Humanistischen Lebenskundeunterricht in Berlin über 66.000 Schülerinnen und Schüler teil. Damit ist der HVD Berlin-Brandenburg in den öffentlichen Grundschulen der Stadt mittlerweile der größte Anbieter im Bereich Religions- und Weltanschauungsunterricht. Ähnliches gilt für zahlreiche weitere Angebote. So ist der HVD BB mit seinen fünf Hospizen in Berlin der zweitgrößte Träger in diesem Bereich. Der Verband ist ebenso Träger von 26 humanistischen Kitas, sieben Jugendeinrichtungen sowie zahlreichen Einrichtungen im Sozialbereich wie Schwangerschaftskonfliktberatung, Tagestreff für Wohnungslose, Flüchtlingshilfe, mehrere Seniorenberatungsstellen usw. Darüber hinaus unterhält der Verband eine umfangreiche humanistische Fest- und Feierkultur. Insgesamt hat der HVD in Berlin mittlerweile über 1300 hauptamtlich Beschäftigte. Hinzu kommt die gleiche Anzahl von ehrenamtlich Engagierten. Mit seinen Angeboten des praktischen Humanismus erreicht der Humanistische Verband bereits jetzt etwa eine halbe Million Berliner*innen pro Jahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für alle diese Angebote gibt es aber bislang keine eigene akademische Ausbildung, die auch die spezifischen Bedürfnisse einer weltlich-humanistisch fundierten Sozialarbeit und Lehrerausbildung berücksichtigt. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg plant daher die Gründung einer eigenen Humanistischen Hochschule ähnlich den kirchlichen Hochschulen in Berlin. Entsprechend der grundgesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlung steht dem Verband dieselbe öffentliche Finanzierung zu, wie dies bei den kirchlichen Hochschulen der Fall ist. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass der HVD in Berlin mittlerweile auch als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR) anerkannt ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 11:13:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-19-V-12: Diskriminierung bei Bestattungen in Berlin beenden</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/diskriminierung_bei_bestattungen_in_berlin_beenden-45150</link>
                        <author>LAG Säkulare Grüne Berlin (beschlossen am: 19.11.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/diskriminierung_bei_bestattungen_in_berlin_beenden-45150</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesvorstand, die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Grünen Senator*innen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Diskriminierung bei nicht-religiösen Bestattungen in Berlin sofort beendet und die Corona-Verordnung entsprechend abgeändert wird. Es darf bei religiösen und nicht-religiösen Trauerfeiern keinen Unterschied bei der zugelassenen Personenzahl geben.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während des gegenwärtigen Lockdown-Light ist die Anzahl der Personen, die sich treffen dürfen, beschränkt; das betrifft auch Beisetzungen. Für Beerdigungen ohne geistliche Begleitung sind lediglich bis zu 10 Angehörige, Freund*innen usw. zugelassen. Dem gegenüber dürfen an kirchlichen Beerdigungen bis zu 30 Personen teilnehmen. Begründet wird diese Ungleichbehandlung mit der verfassungsrechtlichen Stellung von Religionsgemeinschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Regelung ist eine grobe Diskriminierung von religionsfreien Menschen, die sofort beendet werden muss, da es hier um das Abschiednehmen von einem Menschen als gesellschaftlicher Praxis geht, und nicht in erster Linie um die Religionsausübung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trauer ist unteilbar. Die Trauer von Mitgliedern von Religionsgemeinschaftsangehörigen darf von staatlicher Seite nicht als höherwertig beurteilt werden als von Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. Die im Sinne der Gleichheit rechtswidrige und diskriminierende Praxis ist umgehend zu beenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dass bei vorhandenem politischen Willen eine Regelung ohne Privilegierung bzw. Diskriminierung möglich ist, zeigt beispielsweise die entsprechende niedersächsische Corona-Regelung vom 30.10.2020. Danach werden religiöse und nicht religiöse Beisetzungen in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmer gleichbehandelt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 09:37:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R5-V-11: Die wachsende Stadt braucht eine Umweltgerechtigkeitsstrategie </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/die_wachsende_stadt_braucht_eine_umweltgerechtigkeitsstrategie_-40961</link>
                        <author>Christiane Heiß (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/die_wachsende_stadt_braucht_eine_umweltgerechtigkeitsstrategie_-40961</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer an lauten, stinkigen Straßen lebt, wird krank. Doch nicht nur Verkehr erzeugt Dauerstress. Wer in hoch verdichteten Quartieren lebt, leidet besonders unter warmen Temperaturen im Sommer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das gilt besonders, wenn es nicht ausreichend Grünflächen in der Nachbarschaft gibt. Umweltbelastungen wie Verkehrslärm, gesundheitsschädliche Luftverschmutzung, unzureichende Grün- und Freiflächenversorgung und schlechte bioklimatische Bedingungen treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders oft. Armut wohnt an den Ausfallstraßen. Gerade in den Quartieren, die mit mehreren dieser Stressfaktoren belastet sind, gibt es oft auch ausgeprägte soziale Problemlagen. Dieses Zusammenspiel von Umweltqualität, sozialer Lage und Gesundheit wird vom Konzept der Umweltgerechtigkeit erfasst und bewertet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Umweltverhältnisse und damit Umwelt(un)gerechtigkeit sind sozial und räumlich unterschiedlich verteilt in Berlin. Hier wollen wir gegensteuern! Berlin 2030 soll überall in der Stadt gesundheitlich unbedenkliche Umweltverhältnisse aufweisen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/ Die Grünen Berlin stehen für Umweltschutz genauso wie für vorbeugenden Gesundheitsschutz <strong>und</strong> für Sozialpolitik. Wir können das eine nicht ohne das andere denken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gesundheitlich und ökologisch gleichwertige öffentliche Räume prägen in der Stadt die Chancengleichheit, die Lebensqualität und auch die Teilhabemöglichkeiten. Wichtig ist hierbei, die Ist-Situation (Berlin heute) für die Betroffenen in den mehrfach belasteten Quartieren transparent und nachvollziehbar dazustellen und klare Handlungsziele zu formulieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schon im Koalitionsvertrag 2016 haben wir uns zur Anwendung der Umweltgerechtigkeitskriterien bekannt und erste Schritte umgesetzt. Nun gilt es, das Konzept der Umweltgerechtigkeit für die Stadtentwicklungsziele 2030 zu aktualisieren und anzuwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel heißt: <strong>Gesunde Lebensbedingungen für alle – unabhängig vom Wohnort und der sozialen Lage</strong>!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Konzept zur Umweltgerechtigkeit bewertet die Umweltbedingungen anhand von vier Kernindikatoren, die alle Einfluss auf die Gesundheit haben: Luft(-verschmutzung), Lärm, thermische Belastungen (städtische Wärmeinseln) und Grünflächenversorgung. Außerdem wird die soziale Problemdichte berücksichtigt. Die gesundheitlichen Belastungen durch schlechte Umweltverhältnisse sind räumlich unterschiedlich verteilt – und können sich lokal gegenseitig verstärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Idee der Umweltgerechtigkeit ist es, diese unterschiedlichen Belastungen zusammenzudenken und auch räumlich zu betrachten. Dazu werden Belastungskarten erstellt, die auf Quartiersebene alle gesundheitlichen Belastungen zeigen. Berlin ist mit diesen Mehrfachbelastungskarten Vorreiter in Deutschland. Die Karten zeigen, dass und auch wo sozial Schwächere dreifach, vierfach oder fünffach belastet sind und diese umweltbedingten Stressfaktoren sich negativ auf die Gesundheit und Lebenserwartung auswirken. Wir wollen die bestehende Ungerechtigkeit beenden und für die Zukunft Verschlechterungen vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Berlin wird viel neu gebaut. Gerade bei parallelen Projekten wollen wir, dass das Konzept der Umweltgerechtigkeit zur Planungsprämisse wird, um Überlastungen der Umwelt, Unterversorgung mit Grünflächen und daraus folgende gesundheitsgefährdende Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Daher brauchen wir einen Stadtentwicklungsplan Umweltgerechtigkeit und eine gemeinsame gesamtstädtische Steuerung durch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, für Gesundheit und Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Beteiligung der Bezirke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Anpassung an den Klimawandel erfordert die Umgestaltung des öffentlichen Raumes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin erneuert seine öffentliche Infrastruktur. Die „wachsende Stadt“ hat zur Folge, dass die verschiedenen Politikfelder jeweils eigene Zielvorgaben formulieren, die sämtlich ihre Bedeutung im Titel tragen: Der Masterplan Wohnungsbau, die Schulbauoffensive, die Verkehrswende, sind nur die prominentesten Beispiele. Sie alle formulieren fachpolitische Ziele, die direkt oder indirekt den öffentlichen Raum verändern und ihn beanspruchen. Dabei ist allen klar: Öffentliche Flächen gehören zwar der Allgemeinheit, können aber gerade deshalb nur begrenzt die Folgen von Klimawandel und wachsender Stadt kompensieren. Die Umweltressourcen Boden/Fläche, Wasser, Luft, nächtliche Ruhe, Bioklima und Biodiversität sind begrenzt und vielerorts überlastet. Die Verteilungskonflikte um Straßenflächen kennen und sehen wir „an jeder Ecke“. Die Ökosystemdienstleistungen des öffentlichen Raumes im Zeichen des Klimawandels erfordern eine gezielte Entwicklung und einen integrierten Schutzansatz von den Belastungsgrenzen her, der über Naturschutzflächen weit hinausreicht und nicht zuletzt dem Gesundheitsschutz und der Lebensqualität aller Menschen in der Stadt dient.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unser Handlungsansatz ist: die lokalen Belastungsgrenzen (local boundaries) aus dem Umweltgerechtigkeitskonzept zeigen vordringlichen Handlungsbedarf für den öffentlichen Raum.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der vielen öffentlichen Bauvorhaben gilt es jetzt, den gesamten lokalen Handlungsbedarf inklusive der gesundheitlichen und ökosystemaren Aspekte in den Blick zu nehmen, Zielkonflikte zu erkennen und vordringliche Maßnahmen im öffentlichen Raum in der Arbeitsplanung voran zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Aufgabe ist komplex, aber die Daten liegen bereits an verschiedenen Stellen vor und die Umweltgerechtigkeitsstrategie bietet ein Bewertungs- und Zielkonzept an, auf das wir aufbauen können und müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn: Berlin baut nicht mehr punktuell, sondern in vielen parallelen Projekten, zu deren Kombinationswirkungen keine aktuellen Daten verfügbar sind. Daher ist es an der Zeit, die lokalen Belastungsgrenzen zu erfassen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Besonders empfindliche Gruppen bestimmen unsere Schutzansprüche </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Erfahrungen mit der Pandemie durch das Covid-19 Virus lehren uns, den öffentlichen Raum als Ressource für die Gesundheit und Lebensqualität neu zu bewerten und besser zu pflegen. Nun kommt es darauf an, die Resilienz der Stadtgesellschaft gegenüber dem Klimawandel ebenso ernsthaft zu verbessern, wie wir die Eindämmung des Virus verfolgen. Hierbei sind die älteren Berliner*innen doppelt betroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Robert Koch Institut ermittelte, dass die lange Hitzeperiode im Sommer 2018 in Berlin 490 zusätzliche Sterbefälle verursachte. Hochbetagte Menschen waren fünfmal so stark betroffen wie Menschen unter 75 Jahre, dicht bebaute und hoch versiegelte Quartiere weisen ebenfalls klar erhöhte gesundheitliche Risiken bei Hitzestress auf. Die gesundheitlichen Risiken des Klimawandels treffen die Menschen in dieser Stadt unterschiedlich, wegen ihres baulichen Wohnumfelds und der Gestaltung des öffentlichen Raumes, aber auch wegen ihrer subjektiven Empfindlichkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umweltdaten und Sozialdaten gehören zusammen, um die Resilienz gegen Krisen zu erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mit lokalen Leitplanken (local boundaries) zur emissionsfreien Innenstadt </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Luftreinhaltung nimmt gemeinsam mit der Lärmreduzierung eine herausragende Stellung für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz ein. Dominanter Verursacher in der Stadt ist der motorisierte Verkehr, daher kommt der Verkehrswende auch für die vorbeugenden Gesundheitsschutz eine zentrale Rolle zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ziel von Bündnis 90/ die Grünen ist eine emissionsfreie Innenstadt bis 2030. Die Verkehrsreduzierung kann mit dem Umweltgerechtigkeitsansatz nach objektiven Kriterien gesteuert und umgesetzt werden. Die Zivilgesellschaft erhält mit den Umweltgerechtigkeitsdaten Unterstützung für die Umverteilung öffentlicher Flächen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grenzwertüberschreitungen werden derzeit für Stickstoffdioxid mit erheblichem Aufwand reduziert.<br>
Aber neben Stickstoffdioxid sind weitere gesundheitsrelevante Schadstoffe in den Blick zu nehmen: Ozon, Benzol, Schwermetalle und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5) liegen schon heute an vielen Stellen über den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gleiches gilt für die Lärmbelastung durch den Straßen- und Schienenverkehr.<br>
Das Gesamtbild der Mehrfachbelastungen erlaubt die Bestimmung der am besten geeigneten Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel und die Reduzierung von umweltbedingten Gesundheitsrisiken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sanierungsbedarf und Entwicklungsziele müssen zusammen betrachtet werden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin investiert in den nächsten 10 Jahren in dauerhafte graue, grüne und blaue Infrastruktur. Dabei gilt es heute so zu bauen, dass die Investition auch in 2030 und 205</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>0 noch funktioniert. Was das konkret bedeutet, haben wir schon in dem LDK Antrag „Grün statt Grau- Berlin nachhaltig, sozial und ökologisch entwickeln“ ausgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund ist eine vorsorgliche Perspektive auf die gesundheitlichen Folgen der wachsenden Stadt und auf immissionsbezogene Leitplanken der Verkehrsentwicklung nicht nur reaktiv bei Vollzugsdefiziten, sondern auch perspektivisch für die Umweltqualität 2030 geboten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was das konkret bedeuten kann, sieht man beispielsweise an der Umgestaltung des Tempelhofer Damms: der Tempelhofer Damm bekommt nicht nur eine geschützte Radspur, sondern auch ein Zielkonzept mit einem Drittel weniger motorisiertem Verkehr, um die gesundheitlichen Richtwerte der WHO ( Weltgesundheitsorganisation) dauerhaft einzuhalten. Das gilt auch und im Besonderen für die Neue Mitte Tempelhof und den Verkehr durch den BER.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/ Die Grünen Berlin fordert, dass es in Zukunft bei parallelen Projekten eine Folgenabschätzung auf Basis der Umweltgerechtigkeitsindikatoren gibt. Ziel muss eine Stadtentwicklung sein, die mindestens ein Verschlechterungsverbot der lokalen Umweltressourcen einhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lokale Umweltqualität und gesamtstädtische Resilienz gemeinsam steuern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verwaltung der Bezirke steht angesichts der unübersehbaren Unterhaltungsdefizite unter einem mehrfachen Legitimations- und Entscheidungsdruck. Am schnellsten ist die Wiederherstellung der „bekannten Qualität“, die politischen Ziele orientieren sich aber vor allem an den Entwicklungszielen und verlangen „radikale Veränderungen“ der Stadt. Hier fehlen Instrumente für die Verknüpfung gesamtstädtischer und lokaler Ziele für den öffentlichen Raum. Diese Verknüpfung kann durch die Mehrfachbelastungsanalysen der Umweltgerechtigkeitsstrategie erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezirke bewältigen die Anforderungen mit „engagiertem Opportunismus“. Er führt zu unübersichtlichen Einzelvorhaben, deren Ziele jeweils mit umfassender prozessbegleitender Bürgerbeteiligung vermittelt und ausgehandelt werden. Im Ergebnis fehlen uns in den Bezirken gültige Daten und Indikatoren, die einerseits die Umweltinformationen aktuell für die Quartiersebene vorhalten, andererseits die Bewertung der Quartierssituation im Gesamtbild der Stadt und im Rahmen der gesundheitlichen Grenz- und Richtwerte einordnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Umweltgerechtigkeit erleichtert vorausschauendes Handeln </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Karten zur Umweltgerechtigkeit ermöglichen den Betroffenen und Fachleuten <strong>„auf einen Blick“</strong> zu erfassen, wo welche Defizite ein gezieltes Eingreifen zum Beispiel bei der Umverteilung von Verkehrsflächen, der Stadtplanung oder der Grünplanung erfordern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der aktuellen Dynamik in der Stadtentwicklung sind Trendbewertungen, die frühzeitig auf Verschlechterungen hinweisen, zu entwickeln damit wir z.B. mit dem verkehrsbürtigen Feinstaub nicht in dieselbe reagierende „Feuerwehrpolitik“ geraten, wie beim Stickstoffdioxid.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier soll der Maßstab für die Stadtentwicklung durch die WHO Richtwerte gesetzt werden und nicht allein durch gesetzliche Grenzwerte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Dieselskandal mit seinen teuren und kurzfristigen Handlungspflichten für die Kommunen sollte uns lehren: Wir brauchen eine Planungsgrundlage, die Gesundheitsdaten, soziale Daten, Baustruktur und Immissionsdaten für die Stadtplanung aufbereiten. Wir brauchen Folgenabschätzungen bei großen Infrastrukturprojekten, Trendanalysen und Überblick über die Verteilung von umweltbedingten Erkrankungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Umweltgerechtigkeit ist eine gesamtstädtische Steuerungs- und Monitoringaufgabe </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Daten des Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas sind über 10 Jahre alt und nicht mehr aussagekräftig. Es besteht aufgrund der wachsenden Stadt mit allen ihren Auswirkungen Aktualisierungsbedarf, der nur von mehreren Senatsverwaltungen in einer gemeinsamen Anstrengung zu bewältigen ist.<br>
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen passt aktuell die statistische Grundlage an die geänderte soziale und demographische Situation der Stadt an. Damit entfällt für die Umweltdaten die kleinräumige Bezugsgröße und die Grundlage, um lokalen Handlungsbedarf bei Mehrfachbelastungen zu bestimmen.<br>
Es bietet sich also jetzt die Chance, die Karten zur Mehrfachbelastung methodisch und inhaltlich auf den heutigen Stand zu bringen. Darüber hinaus sind Prognosen und Zielvorgaben für 2030 möglich und sinnvoll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Informationen können nur gesamtstädtisch aufbereitet und vorgehalten werden, auch wenn kleinräumige Unterschiede und Effekte durch die Bezirke zu bewältigen sind. Daher brauchen wir einen <strong>Stadtentwicklungsplan Umweltgerechtigkeit 2030 </strong>und eine gesamtstädtische Steuerung durch eine der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen, Gesundheit, Pflege und Gleichberechtigung oder Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Beteiligung der Bezirke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entwicklung umweltgerechter und gesünderer Quartiere in Metropolenräumen und die damit verbundene Verbesserung des Gemeinwohls sind möglich. Dies zeigen internationale Beispiele wie Amsterdam und Kopenhagen an denen sich Berlin auch bei diesem Thema messen lassen muss.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 08:30:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R4-V-10: GLOBALSUMMENBEGRÜNUNG – KLIMASCHUTZ IN DIE BEZIRKSFINANZIERUNG INTEGRIEREN</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/globalsummenbegruenung__klimaschutz_in_die_bezirksfinanzierung_integri-53731</link>
                        <author>Friedemann Dau (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/globalsummenbegruenung__klimaschutz_in_die_bezirksfinanzierung_integri-53731</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), auf deren Basis die Berliner Bezirke ihre finanziellen Mittel durch die sogenannte „Produktbudgetierung“ zugewiesen bekommen, muss direkt am Klimaschutz ausgerichtet werden. Dafür setzen wir uns ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange Berlin am Prinzip der KLR festhält, muss bezirkliches Handeln systematisch auf Basis einer verursachungsgerechten CO<sub>2</sub>-Bepreisung bemessen werden. Die Instrumente der „Produktbudgetierung“ stellen diese Möglichkeit prinzipiell schon heute systemimmanent zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Höhere Kosten für CO<sub>2</sub>-Emissionen könnten so eine signifikannte Lenkungswirkung erzielen. Ziel ist es, den Bezirksverwaltungen eindeutige Anreize zur effizienten CO<sub>2</sub>-Reduktion zu setzen. Emissionsminderungen müssen sich für die Bezirke auch finanziell lohnen und dürfen nicht – wie es aktuell nicht ausgeschlossen werden kann – zu Nachteilen bei der Mittelvergabe führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/methodenkonvention-30-zur-ermittlung-von">generationengerechte CO<sub>2</sub>-Bepreisung</a> in die Bezirksfinanzierung zu integrieren. Hierfür sind in der KLR Mengen und Kosten für den CO<sub>2</sub>-Ausstoß zu erfassen und mit Hilfe der Produktbudgetierung ist ein finanzieller Anreiz zur Reduktion von CO<sub>2</sub>-Mengen zu schaffen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Den finanziell eigenverantwortlichen Handlungsspielraum der Bezirke zu erhöhen, insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung. Zentral in den Senatsverwaltungen oder im Rahmen von Sonderprogrammen verwaltete Gelder sind soweit es vorteilhaft für das Gesamtinteresse des Landes Berlin ist, in die Bezirkshaushalte zu verlagern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beginnend mit einem CO<sub>2</sub>-Controlling ein umfassendes Klima-Controlling unter der Federführung der zuständigen Senatsverwaltung für die Bezirke einzuführen: Erster Schritt ist die bezirksspezifische Erfassung der Kosten und Mengen des CO<sub>2</sub>-Ausstosses. In einem zweiten Schritt alle klimarelevanten Emissionen der Bezirke zu erheben, wenigstens aufgeteilt nach den Sektoren Wärme, Elektrizität, Fuhrpark und Beschaffung. Dabei sollen auch die vor- und nachgelagerten Emissionen berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Parallel hierzu von den zuständigen Senatsverwaltungen und Bezirken im Rahmen des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagements die Verwaltungsabläufe für das fachliche und finanzielle Emissionscontrolling zu analysieren, zu optimieren und zu digitalisieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine jährliche Berichterstattung durch die zuständigen Senatsverwaltungen ist unter Einbeziehung der Bezirke in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses vorzusehen. Die Ergebnisse sollen den Berliner*innen zugänglich gemacht werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Berliner Landesverwaltung ist mit Abstand die größte Akteurin der Berliner Wirtschaft. Bezirkliches Handeln und die Berliner Bezirksfinanzen sind dabei von hoher Bedeutung. Jedes Jahr wird rund eine Milliarde Euro allein für den laufenden Betrieb der öffentlichen Gebäude der Bezirke ausgegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bezirke finanzieren sich jeweils über eine Globalsumme, die von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnet und zugewiesen wird (<a href="http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/haushaltsplan/artikel.7077.php">www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/haushaltsplan/artikel.7077.php</a>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Berechnung der Mittelzuweisung von über 8 Milliarden Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt an die Berliner Bezirke wird dabei im Wesentlichen von der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) vorgegeben. Alle Leistungen der Bezirksverwaltungen werden als Produkte definiert. Die Bezirke stehen in einem finanziellen Wettbewerb um die geringsten Kosten je Produkteinheit. Bei der Konzeption des Systems der Zuweisung finanzieller Mittel an die Bezirke vor rund 15 Jahren, wurden sozial-ökologische Ziele, wie einer CO<sub>2</sub>-Bepreisung, nicht berücksicht. GRÜNE Kernanliegen werden bis auf wenige Ausnahmen in der KLR nicht abgebildet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Aufwendungen zur Vermeidung der Klimakrise sind viel geringer als die Kosten, die der Allgemeinheit durch die negativen Folgen (externe Effekte) unseres ungebremsten fossilen Wachstums langfristig entstehen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/methodenkonvention-30-zur-ermittlung-von">Laut dem Umweltbundesamt liegen diese Kosten bei mindestens 180€ pro Tonne CO<sub>2</sub></a>. Diese heute verursachten und in der Zukunft anfallenden Kosten werden in der Produktbudgetierung der Bezirke jedoch größtenteils nicht erfasst. Das kann bisher zu kurzsichtigen Entscheidungen gegen klimafreundliche Alternativen führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Senat und das Abgeordnetenhaus versuchen, dieser Problematik mit Sonderhaushalten, Dienstanweisungen und Beschaffungsrichtlinien zu begegnen. Deren Umsetzung ist allerdings volatil, abhängig von den jeweiligen politischen Prioritäten und entsprechend landesweit uneinheitlich. Außerdem sind punktuelle Top-Down Intervention durch Sonderregelungen häufig ineffizient: Die Einsparpotenziale unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk und sind auch innerhalb dieser sehr verschieden verteilt. Durch die Verankerung von einer Klimaschutzkomponente wie der CO<sub>2</sub>-Bepreisung tief in der bezirklichen Kosten- und Leistungsrechnung erhalten alle Mitarbeiter*innen der Berliner Bezirksverwaltungen, unabhängig von der politischen Führung, einen systematischen, nachhaltigen und transparenten Anreiz, Klimaschutz sinnvoll in ihre Entscheidungen zu integrieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weil auf der Bundesebene ein zu geringer CO<sub>2</sub>-Preis festgesetzt wurde, wollen wir in Berlin mit einer lokalen und angemessenen CO<sub>2</sub>-Bepreisung vorangehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Nov 2020 15:22:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>R-12-V-9: Die Alte Münze als Areal für die Freie Kunst- und Kulturszene</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/die_alte_munze_als_areal_fur_die_freie_kunst-_und_kulturszene-10530</link>
                        <author>LAG Kultur (beschlossen am: 09.11.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA20/die_alte_munze_als_areal_fur_die_freie_kunst-_und_kulturszene-10530</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Alte Münze muss in Zukunft ihre zentrale Rolle innerhalb der kulturellen<br>
Infrastruktur Berlins ausfüllen. Die Grundlagen wurden vor Jahren gelegt und im<br>
partizipativen Prozess in eine wegweisende Charta gefasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Auf dieser Basis fordern wir, auf den Senat einzuwirken, folgende Maßnahmen<br>
zügig umzusetzen:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Einrichtung einer Steuerungsgruppe als mitspracheberechtigtes,<br>
arbeitsfähiges, planungs- und baubegleitendes Gremium unter<br>
Einbeziehung der AG Alte Münze der Koalition der Freien Szene, das<br>
Beteiligung und Transparenz sicherstellt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- zeitnahe Entwicklung einer eigenständigen Organisations- und<br>
Betriebsstruktur,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Dialog und die Projektarbeit mit der Stadtgesellschaft auf<br>
gesicherter finanzieller Basis, Haushaltsmittel für Gremienarbeit und<br>
Dialog,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- festgeschriebene Mittel im Haushalt für Entwicklung des Standorts<br>
Alte Münze,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- langfristige Sicherung der Liegenschaft Alte Münze als Ort der<br>
Produktion und Präsentation der Freien Kunst- und Kulturszene<br>
Berlins durch Eintrag im Grundbuch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Ermöglichung kultureller Bildungs- und Kooperationsangebote am<br>
Standort</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Land Berlin hat die Kulturverwaltung 2018 damit beauftragt, die Alte<br>
Münze als Kultur- und Kreativstandort zu sichern und zu entwickeln. In einem<br>
ersten Schritt sollte in einem partizipativen Verfahren ein Konzept für die<br>
Nutzung und entsprechende Herrichtung des Gebäudekomplexes erarbeitet<br>
werden. Die inhaltlich zuständige Senatsverwaltung für Kultur und Europa und<br>
die operativ federführende Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)<br>
sollten sich dazu mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen,<br>
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie dem Bezirk<br>
Mitte abstimmen. Dabei sollen die Nutzungsvorschläge des künftig für Kultur<br>
zuständigen Ministeriums des Bundes ebenso einbezogen werden wie<br>
diejenigen der aktuellen Zwischennutzer*innen, der Vertreter*innen der AG Alte<br>
Münze der Koalition der freien Szene, der freien Musikszene und der<br>
Kreativwirtschaft sowie das Landesdenkmalamt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dank der gemeinsamen Anstrengungen von Politik, Verwaltung und Freier<br>
Szene wurde 2019 in einem ausführlichen partizipativen Verfahren ein<br>
Nutzungskonzept für die Alte Münze entwickelt. Darin kommen die<br>
beauftragten 40 Expert*innen zu der einstimmigen Empfehlung, die Alte Münze<br>
entsprechend ihrer Potenziale langfristig als Areal für die Freie Kunst- und<br>
Kulturszene der Stadt Berlin zu entwickeln und festzuschreiben. Als Grundlage<br>
der weiteren Entwicklung wurde eine Charta erarbeitet – sie soll als Fahrplan<br>
und Codex dienen, um an das definierte Ziel zu gelangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Teil der Empfehlung war die Einrichtung einer Steuerungsgruppe als<br>
baubegleitendes Gremium und die zeitnahe Ausarbeitung einer Organisationsund<br>
Betriebsstruktur. Beides ist nicht erfolgt.<br>
Zudem kann der bestehende AGH-Beschluss die langfristige Sicherung der<br>
Alten Münze nicht gewährleisten. Es braucht dringend eine langfristige<br>
(Ab-)Sicherung der Liegenschaft mit dem expliziten Zweck als Ort der<br>
Produktion und Präsentation der Freien Kunst- und Kulturszene Berlins. Priorität<br>
liegt dabei auf einem betriebswirtschaftlichen Konzept, welches eine günstige<br>
Kulturmiete ermöglicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das uns alle vereinende Ziel sind der Knotenpunkt und die Plattform der freien<br>
Kunst- und Kulturszene, welche in der Alte Münze entstehen sollen. Ein Ort der<br>
Vielfalt und Interdisziplinarität, ein Schutzraum für prekarisierte Arbeitsformen.<br>
Ein öffentlicher Ort gemeinschaftlich nutzbarer Ressourcen und ein Ort der<br>
kooperativen Entwicklung - fest verankert im Quartier, ökologisch und sozial<br>
nachhaltig gestaltet und sich kontinuierlich mit den kulturellen und<br>
künstlerischen Entwicklungen Berlins und der Welt verwandelnd.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Nov 2020 01:27:03 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>