mündlich
Antrag: | GLOBALSUMMENBEGRÜNUNG – KLIMASCHUTZ IN DIE BEZIRKSFINANZIERUNG INTEGRIEREN |
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Antragsteller*in: | Philip Alexander Hiersemenzel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.12.2020, 16:29 |
Antrag: | GLOBALSUMMENBEGRÜNUNG – KLIMASCHUTZ IN DIE BEZIRKSFINANZIERUNG INTEGRIEREN |
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Antragsteller*in: | Philip Alexander Hiersemenzel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.12.2020, 16:29 |
Solange Berlin am Prinzip der KLRKR festhält, muss bezirklichesdas Handeln der öffentlichen Hand systematisch auf Basis einer verursachungsgerechten CO2-Bepreisung bemessen werden. Die Instrumente der „Produktbudgetierung“derKR stellen diese Möglichkeit prinzipiell schon heute systemimmanent zur Verfügung.
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), auf deren Basis die Berliner Bezirke ihre
finanziellen Mittel durch die sogenannte „Produktbudgetierung“ zugewiesen bekommen, muss
direkt am Klimaschutz ausgerichtet werden. Dafür setzen wir uns ein.
Solange Berlin am Prinzip der KLRKR festhält, muss bezirklichesdas Handeln der öffentlichen Hand systematisch auf Basis
einer verursachungsgerechten CO2-Bepreisung bemessen werden. Die Instrumente der derKR stellen diese Möglichkeit prinzipiell schon heute systemimmanent zur
„Produktbudgetierung“
Verfügung.
Höhere Kosten für CO2-Emissionen könnten so eine signifikannte Lenkungswirkung erzielen.
Ziel ist es, den Bezirksverwaltungen eindeutige Anreize zur effizienten CO2-Reduktion zu
setzen. Emissionsminderungen müssen sich für die Bezirke auch finanziell lohnen und dürfen
nicht – wie es aktuell nicht ausgeschlossen werden kann – zu Nachteilen bei der
Mittelvergabe führen.
Daher fordern wir:
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