Dringlichkeitsantrag: | Menschenrechte wahren – Abschiebestopp nach Syrien! |
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Antragsteller*in: | Werner Graf (KV Friedrichshain-Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.12.2020, 10:32 |
D-03-062: Menschenrechte wahren – Abschiebestopp nach Syrien!
Antragstext
Von Zeile 62 bis 63 löschen:
Bündnis 90/Die Grünen Berlin bekennt sich klar zu den Menschenrechten und ist bereit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.
Seit 2012 schützt der Abschiebestopp nach Syrien syrische Geflüchtete davor in das Kriegs-
und Krisengebiet zurückgeschickt zu werden. Er wurde vor acht Jahren auch als Zeichen
beschlossen, dass man einem Regime, das Krieg gegen die eigene Bevölkerung führt, niemandem
ausliefern wird. Die Innenminister*innen der Union tun jetzt so, als sei der Krieg vorbei
und die Menschenrechtssituation in Syrien stabil – auf der Dezember-IMK haben sie
beschlossen den Abschiebungsstopp nach Syrien zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
Dabei hat sich die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Syrien nicht verbessert – ganz im
Gegenteil. „Durch diese Entwicklungen der letzten Jahre sind die Schutzmöglichkeiten des
Individuums vor staatlicher Gewalt und Willkür – welche immer schon begrenzt waren –
weiterhin deutlich verringert worden“, urteilt das Auswärtige Amt in seinem aktuellen
Lagebericht. „Ungeachtet des relativen Rückgangs der Kampfhandlungen kommt es laut den
Vereinten Nationen (VN) in allen Landesteilen weiterhin zu massiven
Menschenrechtsverletzungen durch verschiedene Akteure. Insbesondere in Gebieten unter
Kontrolle des Regimes, aber auch in allen anderen Gouvernements Syriens sind Individuen
Risiken ausgesetzt, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können.“
Die Region Idlib wird weitestgehend von der dschihadistischen Miliz Hayat Tahrir al-Sham
(HTS) sowie Türkei-naher bewaffneter Gruppierungen kontrolliert und ist nach wie vor
umkämpft – zusammen mit seinem russischen Verbündeten versucht Assad die Kontrolle
zurückzuerlangen. Systematische Kriegsverbrechen gehören hierbei zur Strategie, etwa
systematische Angriffe auf medizinische Einrichtungen und auf zivile Infrastruktur. Die
militärische Offensive, die 2019 gestartet wurde, hatte die größte Massenflucht seit Beginn
des Aufstands 2011 zur Folge: Anfang des Jahres 2020 flüchteten über eine Million Menschen
an die (geschlossene) türkische Grenze und harren seitdem dort in Zelten oder im Freien aus.
Zwar besteht seit März 2020 ein fragiler Waffenstillstand, dennoch fallen immer wieder
Bomben auf Städte und Dörfer.
Weitere Gebiete im Norden und Nordosten entlang der Grenze zur Türkei werden durch die
Türkei und ihr nahestehende bewaffnete Gruppierungen kontrolliert. In der mehrheitlich
kurdisch geprägten Region wurde durch eine militärische Offensive der Türkei 200.000
Menschen intern vertrieben, insgesamt leben dort 600.000 Binnenvertriebene. Derzeit hat die
Türkei seine militärische Offensive wieder verstärkt – es gibt viele zivile Opfer. Außerdem
wird immer wieder von Verschleppungen der Bevölkerung durch von der Türkei finanzierten,
islamistischen Söldnergruppen berichtet. Diese kappen auch regelmäßig die Wasserversorgung
für Hunderttausende Zivilist*innen in der Region um Hassaka.
Aus den von der Türkei bzw. türkisch unterstützten Milizen kontrollierten Landesteilen im
Nordwesten (Afrin und die „Euphrates Shield Zone“) wird von internen Kämpfen der Milizen,
von willkürlicher Gewalt, Entführungen und insgesamt einem Zustand massiver Rechtslosigkeit
berichtet.
Das Assad-Regime ist verantwortlich für schwerste und andauernde Menschenrechts- und
Kriegsverbrechen: Darunter völkerrechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Bomben auf
zivile Einrichtungen wie Schulen, Märkte, Krankenhäuser, der Einsatz von Chemiewaffen, das
Aushungern ganzer Städte, Verschwindenlassen, systematische und flächendeckende Folter sowie
sexualisierte Gewalt, Massenexekutionen, kollektive Bestrafungen und willkürliche Eingriffe
in die Eigentumsrechte.
Es ist klar, dass es weder befriedete Gebiete in Syrien gibt, noch eine Sicherheit für die
abgeschobenen Menschen garantiert werden kann. Rückkehrenden – ob freiwillig oder nicht –
droht in Syrien Folter und Tod. Bereits etliche Male wurden in der Vergangenheit vor dem
2012 eingeführten Abschiebungsstopp aus Deutschland Menschen nach Syrien abgeschoben und
anschließend dort inhaftiert und gefoltert. Deshalb haben Bündnis 90/Die Grünen bereits
2009, vor der syrischen Demokratiebewegung und vor dem Krieg Abschiebungen nach Syrien
abgelehnt. Denn das Syrien des Assad-Regimes ist seit jeher ein Folterstaat.
Abschiebungen nach Syrien würden aber eine aktive Zusammenarbeit deutscher Behörden mit
syrischen Sicherheitsbehörden voraussetzen. Assads Sicherheitsbehörden sind für in ihrer
Dimension kaum vorstellbare Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen verantwortlich.
Abschiebungen in einen Folterstaat wie Syrien sind entsprechend gemäß Artikel 3 der
Europäischen Menschenrechtskonvention ausnahmslos verboten. Ebenso verstoßen Abschiebungen
nach Syrien gegen das Internationale Völkerrecht und das deutsche Grundgesetz. Jemanden an
das syrische Regime auszuliefern, läuft darauf hinaus, diese Person wissentlich Folter
preiszugeben und zum Tode zu verurteilen.
Kooperationen mit dem Assad-Regime zum Zweck von Abschiebungen rehabilitieren zudem einen
international geächteten Menschenrechts- und Kriegsverbrecher und senden ein gefährliches
Signal an die Autokraten dieser Welt.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin bekennt sich klar zu den Menschenrechten und ist bereit sie mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.
Deshalb fordern wir:
- einen Abschiebestopp für Syrien auf Landesebene ausnahmslos für alle Personengruppen
auf Grundlage von § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zu erlassen, sobald erste
Abschiebungen nach Syrien akut werden, um das Leben der Betroffenen zu schützen und
ein deutliches Signal an die Bundesregierung für eine bundesweite Aussetzung der
Abschiebungen zu senden.
- keine Abschiebungen nach Syrien über Drittstaaten wie die Türkei durchzuführen.
- keine Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten durchzuführen.
- die Bundesregierung dazu auf, anzuerkennen, dass Syrien unter dem Assad-Regime
niemandem Sicherheit bietet. Abschiebungen nach Syrien müssen für alle Personengruppen
dauerhaft ausgeschlossen und der Abschiebestopp wieder aufgenommen und erweitert
werden, solange das Assad-Regime an der Macht ist.
- die Bundesregierung dazu auf, keinen Kontakt zum Assad-Regime aufzunehmen und
keinerlei Kooperationen einzuleiten.
Unterstützer*innen:
Jian Omar (KV Mitte), Fiona Macdonald (KV Mitte), Qosay Amer (KV Neukölln), Markus Schopp
(KV Mitte), Canan Bayram (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Filiz Keküllüoğlu-Abdurazak (KV
Friedrichshain-Kreuzberg)
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Bündnis 90/Die Grünen Berlin bekennt sich klar zu den Menschenrechten und ist bereit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.
Seit 2012 schützt der Abschiebestopp nach Syrien syrische Geflüchtete davor in das Kriegs-
und Krisengebiet zurückgeschickt zu werden. Er wurde vor acht Jahren auch als Zeichen
beschlossen, dass man einem Regime, das Krieg gegen die eigene Bevölkerung führt, niemandem
ausliefern wird. Die Innenminister*innen der Union tun jetzt so, als sei der Krieg vorbei
und die Menschenrechtssituation in Syrien stabil – auf der Dezember-IMK haben sie
beschlossen den Abschiebungsstopp nach Syrien zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
Dabei hat sich die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Syrien nicht verbessert – ganz im
Gegenteil. „Durch diese Entwicklungen der letzten Jahre sind die Schutzmöglichkeiten des
Individuums vor staatlicher Gewalt und Willkür – welche immer schon begrenzt waren –
weiterhin deutlich verringert worden“, urteilt das Auswärtige Amt in seinem aktuellen
Lagebericht. „Ungeachtet des relativen Rückgangs der Kampfhandlungen kommt es laut den
Vereinten Nationen (VN) in allen Landesteilen weiterhin zu massiven
Menschenrechtsverletzungen durch verschiedene Akteure. Insbesondere in Gebieten unter
Kontrolle des Regimes, aber auch in allen anderen Gouvernements Syriens sind Individuen
Risiken ausgesetzt, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können.“
Die Region Idlib wird weitestgehend von der dschihadistischen Miliz Hayat Tahrir al-Sham
(HTS) sowie Türkei-naher bewaffneter Gruppierungen kontrolliert und ist nach wie vor
umkämpft – zusammen mit seinem russischen Verbündeten versucht Assad die Kontrolle
zurückzuerlangen. Systematische Kriegsverbrechen gehören hierbei zur Strategie, etwa
systematische Angriffe auf medizinische Einrichtungen und auf zivile Infrastruktur. Die
militärische Offensive, die 2019 gestartet wurde, hatte die größte Massenflucht seit Beginn
des Aufstands 2011 zur Folge: Anfang des Jahres 2020 flüchteten über eine Million Menschen
an die (geschlossene) türkische Grenze und harren seitdem dort in Zelten oder im Freien aus.
Zwar besteht seit März 2020 ein fragiler Waffenstillstand, dennoch fallen immer wieder
Bomben auf Städte und Dörfer.
Weitere Gebiete im Norden und Nordosten entlang der Grenze zur Türkei werden durch die
Türkei und ihr nahestehende bewaffnete Gruppierungen kontrolliert. In der mehrheitlich
kurdisch geprägten Region wurde durch eine militärische Offensive der Türkei 200.000
Menschen intern vertrieben, insgesamt leben dort 600.000 Binnenvertriebene. Derzeit hat die
Türkei seine militärische Offensive wieder verstärkt – es gibt viele zivile Opfer. Außerdem
wird immer wieder von Verschleppungen der Bevölkerung durch von der Türkei finanzierten,
islamistischen Söldnergruppen berichtet. Diese kappen auch regelmäßig die Wasserversorgung
für Hunderttausende Zivilist*innen in der Region um Hassaka.
Aus den von der Türkei bzw. türkisch unterstützten Milizen kontrollierten Landesteilen im
Nordwesten (Afrin und die „Euphrates Shield Zone“) wird von internen Kämpfen der Milizen,
von willkürlicher Gewalt, Entführungen und insgesamt einem Zustand massiver Rechtslosigkeit
berichtet.
Das Assad-Regime ist verantwortlich für schwerste und andauernde Menschenrechts- und
Kriegsverbrechen: Darunter völkerrechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Bomben auf
zivile Einrichtungen wie Schulen, Märkte, Krankenhäuser, der Einsatz von Chemiewaffen, das
Aushungern ganzer Städte, Verschwindenlassen, systematische und flächendeckende Folter sowie
sexualisierte Gewalt, Massenexekutionen, kollektive Bestrafungen und willkürliche Eingriffe
in die Eigentumsrechte.
Es ist klar, dass es weder befriedete Gebiete in Syrien gibt, noch eine Sicherheit für die
abgeschobenen Menschen garantiert werden kann. Rückkehrenden – ob freiwillig oder nicht –
droht in Syrien Folter und Tod. Bereits etliche Male wurden in der Vergangenheit vor dem
2012 eingeführten Abschiebungsstopp aus Deutschland Menschen nach Syrien abgeschoben und
anschließend dort inhaftiert und gefoltert. Deshalb haben Bündnis 90/Die Grünen bereits
2009, vor der syrischen Demokratiebewegung und vor dem Krieg Abschiebungen nach Syrien
abgelehnt. Denn das Syrien des Assad-Regimes ist seit jeher ein Folterstaat.
Abschiebungen nach Syrien würden aber eine aktive Zusammenarbeit deutscher Behörden mit
syrischen Sicherheitsbehörden voraussetzen. Assads Sicherheitsbehörden sind für in ihrer
Dimension kaum vorstellbare Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen verantwortlich.
Abschiebungen in einen Folterstaat wie Syrien sind entsprechend gemäß Artikel 3 der
Europäischen Menschenrechtskonvention ausnahmslos verboten. Ebenso verstoßen Abschiebungen
nach Syrien gegen das Internationale Völkerrecht und das deutsche Grundgesetz. Jemanden an
das syrische Regime auszuliefern, läuft darauf hinaus, diese Person wissentlich Folter
preiszugeben und zum Tode zu verurteilen.
Kooperationen mit dem Assad-Regime zum Zweck von Abschiebungen rehabilitieren zudem einen
international geächteten Menschenrechts- und Kriegsverbrecher und senden ein gefährliches
Signal an die Autokraten dieser Welt.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin bekennt sich klar zu den Menschenrechten und ist bereit sie mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.
Deshalb fordern wir:
- einen Abschiebestopp für Syrien auf Landesebene ausnahmslos für alle Personengruppen
auf Grundlage von § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zu erlassen, sobald erste
Abschiebungen nach Syrien akut werden, um das Leben der Betroffenen zu schützen und
ein deutliches Signal an die Bundesregierung für eine bundesweite Aussetzung der
Abschiebungen zu senden.
- keine Abschiebungen nach Syrien über Drittstaaten wie die Türkei durchzuführen.
- keine Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten durchzuführen.
- die Bundesregierung dazu auf, anzuerkennen, dass Syrien unter dem Assad-Regime
niemandem Sicherheit bietet. Abschiebungen nach Syrien müssen für alle Personengruppen
dauerhaft ausgeschlossen und der Abschiebestopp wieder aufgenommen und erweitert
werden, solange das Assad-Regime an der Macht ist.
- die Bundesregierung dazu auf, keinen Kontakt zum Assad-Regime aufzunehmen und
keinerlei Kooperationen einzuleiten.
Unterstützer*innen:
Jian Omar (KV Mitte), Fiona Macdonald (KV Mitte), Qosay Amer (KV Neukölln), Markus Schopp
(KV Mitte), Canan Bayram (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Filiz Keküllüoğlu-Abdurazak (KV
Friedrichshain-Kreuzberg)