Antrag: | Verantwortung ernst nehmen – Bedrohte afghanische Ortskräfte und ihre Familien aufnehmen |
---|---|
Antragsteller*in: | Werner Graf (KV Friedrichshain-Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.12.2020, 18:10 |
R8-V-18-068: Verantwortung ernst nehmen – Bedrohte afghanische Ortskräfte und ihre Familien aufnehmen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 67 bis 71:
Die aufgenommenen Familienangehörigen sollen einen befristeten humanitären Aufenthaltstitel bekommen und dann in ein reguläres Asylverfahren übergehen. Im Falle einer Ablehnung einer dieser Gruppe zugehörigen Person, ist das Land Berlin in der Beweispflicht, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Bedrohung durch die islamistische Terrorgruppen und der Tätigkeit der verwandten Ortskraft vorliegt.können dann in ein reguläres Asylverfahren übergehen. Im Falle einer Ablehnung einer dieser Gruppe zugehörigen Person durch das BAMF, gilt wie im Koalitionsvertrag vereinbart: Das Land Berlin schiebt Menschen nicht in lebensbedrohliche oder humanitär nicht zumutbare Situationen ab.
Von Zeile 67 bis 71:
Die aufgenommenen Familienangehörigen sollen einen befristeten humanitären Aufenthaltstitel bekommen und
dann in ein reguläres Asylverfahren übergehen. Im Falle einer Ablehnung einer dieser Gruppe zugehörigen Person, ist das Land Berlin in der Beweispflicht, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Bedrohung durch die islamistische Terrorgruppen und der Tätigkeit der verwandten Ortskraft vorliegt.können dann in ein reguläres Asylverfahren übergehen. Im Falle einer Ablehnung einer dieser Gruppe zugehörigen Person durch das BAMF, gilt wie im Koalitionsvertrag vereinbart: Das Land Berlin schiebt Menschen nicht in lebensbedrohliche oder humanitär nicht zumutbare Situationen ab.