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Antrag: | Sicherer Hafen Berlin: Zugangswege ermöglichen, Asylrecht bewahren |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.05.2023, 18:02 |
Antrag: | Sicherer Hafen Berlin: Zugangswege ermöglichen, Asylrecht bewahren |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.05.2023, 18:02 |
Die aktuell auf EU-Ebene diskutierte Asylverfahrens-Verordnung sieht Grenzverfahren unter haftähnlichen BedingungenHaftbedingungen vor. Dabei geht es nicht um rechtsstaatliche Asylverfahren, sondern im Kern um Schnellverfahren und Zulässigkeitsprüfungen unter Anwendung der Fiktion der Nicht-Einreise, bei der zahlreiche Schutzsuchende ohne
führt weder zu mehr Humanität noch zu mehr Ordnung, sondern zu weiterer Gewalt an den EU-Außengrenzen. Auch Berlin wäre bei bestimmten Personengruppen direkt betroffen, da die Grenzverfahren für alle Schutzsuchenden aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20%15% verpflichtend sein sollenwerden. Dies würde auch Asylsuchende in Berlin betreffen, die unter haftähnlichen Bedingungenin Haftlagern untergebracht werden müssten. Aus dem Ankunftszentrum in Reinickendorf würde so zum Beispiel ein Haftzentrum. Außerdem würden viele mühsam erarbeitete Verbesserungen bei den Asylverfahren von der Asylverfahrensverordnung überschrieben werden.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin lehnen die Pläne der Bundesregierung ab, sogenannte
Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen für Asylsuchende einzuführen und
im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts die Rechte schutzsuchender Menschen
massiv einzuschränken.
Berlin hat im vergangenen Jahr zehntausende Geflüchtete aus der Ukraine sowie
aus anderen Konflikt- und Krisenregionen willkommen geheißen, aufgenommen und
versorgt. Das war eine große humanitäre Leistung sowohl der Zivilgesellschaft
wie auch der Berliner Verwaltung. Um die Aufgabe der Unterbringung und
Versorgung schutzsuchender Menschen umfassend erfüllen zu können, benötigen die
Länder weitere finanzielle Unterstützung des Bundes. Doch anstatt ihrer
humanitären Pflichten angesichts vor Krieg und Verfolgung fliehender Menschen
gerecht zu werden und die Länder ausreichend finanziell zu unterstützen, fordert
die Bundesregierung auf EU-Ebene die massivste Einschränkung des Asylrechts seit
dem sogenannten Asylkompromiss 1993.
Die aktuell auf EU-Ebene diskutierte Asylverfahrens-Verordnung sieht
Grenzverfahren unter haftähnlichen BedingungenHaftbedingungen vor. Dabei geht es nicht um
rechtsstaatliche Asylverfahren, sondern im Kern um Schnellverfahren und Zulässigkeitsprüfungen unter
Anwendung der Fiktion der Nicht-Einreise, bei der zahlreiche Schutzsuchende ohne
inhaltliche Prüfung der Asylgründe zügig wieder abgeschoben werden können. Das
führt weder zu mehr Humanität noch zu mehr Ordnung, sondern zu weiterer Gewalt
an den EU-Außengrenzen. Auch Berlin wäre bei bestimmten Personengruppen direkt betroffen, da die Grenzverfahren
für alle Schutzsuchenden aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20%15%
verpflichtend sein sollenwerden. Dies würde auch Asylsuchende in Berlin betreffen, die unter haftähnlichen Bedingungenin Haftlagern untergebracht werden müssten. Aus dem
Ankunftszentrum in Reinickendorf würde so zum Beispiel ein Haftzentrum. Außerdem würden viele mühsam erarbeitete Verbesserungen bei den Asylverfahren von der Asylverfahrensverordnung überschrieben werden.
Wir lehnen diese Vorhaben der Bundesregierung entschieden ab. Gemeinsam mit der
geplanten Ausweitung Sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten und der Verschärfung
der Dublin-Regelungen sehen die Pläne der Bundesregierung eine weitestgehende
Aushöhlung des Rechts auf Asyl sowie der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Damit
wären auch die Möglichkeiten Berlins Asylsuchende menschenwürdig unterzubringen
und faire, rechtsstaatlich und menschenrechtlich einwandfreie Verfahren zu
ermöglichen, ernsthaft gefährdet.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck auf, im Rahmen des Justiz-
und Innenrates der EU am 8./9. Juni 2023 sowie des EU-Rates am 29./30. Juni 2023
die Asylverfahrens-Verordnung sowie weitere Asylrechtsverschärfungen abzulehnen
und die Rechte Geflüchteter zu wahren.
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