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Antrag: | Sicherer Hafen Berlin: Zugangswege ermöglichen, Asylrecht bewahren |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.05.2023, 18:22 |
Antrag: | Sicherer Hafen Berlin: Zugangswege ermöglichen, Asylrecht bewahren |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.05.2023, 18:22 |
Wir fordern die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck auf, ihre Verhandlungsposition zu ändern und sich für Verbesserungen des Asylsystems einzusetzen. Die Rechte Geflüchteter müssen gewahrt bleiben. Es liegen einige Verordnungen auf dem Tisch, beispielsweise die Aufnahmerichtlinie oder Qualifikationsrichtlinie, die das Asylsystem verbessern könnten. Doch der Plan, im Rahmen des Justiz- und Innenrates der EU am 8./9. Juni 2023 sowieoder des EU-Rates am 29./30. Juni 2023 die Asylverfahrens-Verordnung sowieAsylverfahrensverordnung oder weitere Asylrechtsverschärfungen abzulehnenzu beschließen, muss auf eine Ablehnung Deutschlands treffen. Bislang gibt es keine öffentliche Folgenabschätzung, kaum Diskussion in der Öffentlichkeit zu den umfassenden Plänen der 7 Verordnungen und keine Simulation darüber, wie die Rechte Geflüchteter zu wahrenAsylverfahrensverordnung in der Praxis wirken würde.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin lehnen die Pläne der Bundesregierung ab, sogenannte
Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen für Asylsuchende einzuführen und
im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts die Rechte schutzsuchender Menschen
massiv einzuschränken.
Berlin hat im vergangenen Jahr zehntausende Geflüchtete aus der Ukraine sowie
aus anderen Konflikt- und Krisenregionen willkommen geheißen, aufgenommen und
versorgt. Das war eine große humanitäre Leistung sowohl der Zivilgesellschaft
wie auch der Berliner Verwaltung. Um die Aufgabe der Unterbringung und
Versorgung schutzsuchender Menschen umfassend erfüllen zu können, benötigen die
Länder weitere finanzielle Unterstützung des Bundes. Doch anstatt ihrer
humanitären Pflichten angesichts vor Krieg und Verfolgung fliehender Menschen
gerecht zu werden und die Länder ausreichend finanziell zu unterstützen, fordert
die Bundesregierung auf EU-Ebene die massivste Einschränkung des Asylrechts seit
dem sogenannten Asylkompromiss 1993.
Die aktuell auf EU-Ebene diskutierte Asylverfahrens-Verordnung sieht
Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen vor. Dabei geht es nicht um
rechtsstaatliche Asylverfahren, sondern im Kern um Zulässigkeitsprüfungen unter
Anwendung der Fiktion der Nicht-Einreise, bei der zahlreiche Schutzsuchende ohne
inhaltliche Prüfung der Asylgründe zügig wieder abgeschoben werden können. Das
führt weder zu mehr Humanität noch zu mehr Ordnung, sondern zu weiterer Gewalt
an den EU-Außengrenzen. Auch Berlin wäre direkt betroffen, da die Grenzverfahren
für alle Schutzsuchenden aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20%
verpflichtend sein sollen. Dies würde auch Asylsuchende in Berlin betreffen, die
unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden müssten. Aus dem
Ankunftszentrum in Reinickendorf würde so ein Haftzentrum.
Wir lehnen diese Vorhaben der Bundesregierung entschieden ab. Gemeinsam mit der
geplanten Ausweitung Sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten und der Verschärfung
der Dublin-Regelungen sehen die Pläne der Bundesregierung eine weitestgehende
Aushöhlung des Rechts auf Asyl sowie der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Damit
wären auch die Möglichkeiten Berlins Asylsuchende menschenwürdig unterzubringen
und faire, rechtsstaatlich und menschenrechtlich einwandfreie Verfahren zu
ermöglichen, ernsthaft gefährdet.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck auf, ihre Verhandlungsposition zu ändern und sich für Verbesserungen des Asylsystems einzusetzen. Die Rechte Geflüchteter müssen gewahrt bleiben. Es liegen einige Verordnungen auf dem Tisch, beispielsweise die Aufnahmerichtlinie oder Qualifikationsrichtlinie, die das Asylsystem verbessern könnten. Doch der Plan, im Rahmen des Justiz-
und Innenrates der EU am 8./9. Juni 2023 sowieoder des EU-Rates am 29./30. Juni 2023
die Asylverfahrens-Verordnung sowieAsylverfahrensverordnung oder weitere Asylrechtsverschärfungen abzulehnenzu beschließen, muss auf eine Ablehnung Deutschlands treffen. Bislang gibt es keine öffentliche Folgenabschätzung, kaum Diskussion in der Öffentlichkeit zu den umfassenden Plänen der 7 Verordnungen
und keine Simulation darüber, wie die Rechte Geflüchteter zu wahrenAsylverfahrensverordnung in der Praxis wirken würde.
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