Veranstaltung: | Landesausschuss Juni 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Hanno Kress |
Beschlossen am: | 14.06.2023 |
Eingereicht: | 14.06.2023, 07:18 |
Ausbildung statt Abschiebung - Perspektive Berlin
Beschlusstext
Das Recht auf Bildung ist ein zentrales Gut, das allen Kindern und Jugendlichen
gleichberechtigte Bildungschancen gewährleistet und in der Verfassung verankert
ist. In Berlin kommen unbegleitete geflüchtete Jugendliche an, die lange
Wartezeiten in Einrichtungen ohne Beschäftigung und Informationen zu ihren
Perspektiven verbringen müssen. Die Jugendlichen sind hoch motiviert und viele
verfügen über eine mittelschulische Allgemeinbildung; für Jugendliche ohne einen
Schulabschluss in ihren Heimatländern und ab einem Alter von 16. Jahren ist der
Zugang sowohl zu Allgemeinschulen als auch zu Oberstufenzentren oft erschwert.
Wie die schulische ist auch die berufliche Bildung für geflüchtete Jugendliche
entscheidend für ihre erfolgreiche Teilhabe und Integration/ Teilnahme in der
Gesellschaft. Gleichzeitig stellen sie eine Chance für Berlin dar, wenn sie als
Auszubildende, Nachwuchsfachkräfte und Mitbürger:innen einen schnellen Zugang
zum Bildungssystem bekommen. Gerade im Bildungs- und Gesundheitsbereich oder bei
den energie- und klimarelevanten Berufen stellt der zunehmende Fachkräftemangel
eine ernste gesellschaftliche Herausforderung dar.
Wir fordern nach der sofortigen Ersterfassung der Jugendlichen bei der
Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) die Gewährleistung einer
umfassenden Betreuung der Jugendlichen durch die Träger der Jugendhilfe/
Hilfen zur Erziehung und schnellere Verfahren für die Alterseinschätzung,
damit die Jugendlichen so schnell wie möglich den für sie geeigneten
Zugang zum Bildungssystem bekommen. Dafür soll eine Task Force bei der
Senatsjugendverwaltung eingerichtet werden, um die Clearingsmaßnahmen
sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur Teilhabe von unbegleiteten
geflüchteten Jugendlichen in den Bildungs- und Berufsweg steuert und
regelmäßig überprüft. Die Möglichkeit, Maßnahmen und später Prüfungen ggf.
in der Herkunftssprache oder auf Englisch mitzumachen bzw. abzulegen, muss
mit den zuständigen Stellen geprüft werden.
Wir sehen die Notwendigkeit, die Nutzung von Werkstätten in
Ausbildungszentren und Oberstufenzentren für geflüchtete Jugendliche auch
außerhalb der Geschäftszeiten zu ermöglichen, um ihnen z. B: über
Teilqualifikationen oder Einstiegsqualifikationen in Ergänzung von
vorhandenen Maßnahmen von Trägerorganisationen den Einstieg in die
berufliche Bildung zu erleichtern.
Die Geflüchteten brauchen einen sicheren Aufenthaltsstatus,
ausbildungsbegleitende Sprachkurse und schnellere Anerkennung ihrer
vorhandenen Qualifikationen. Wir wollen Unternehmen motivieren und
unterstützen, die geflüchteteJugendliche als Auszubildende aufnehmen oder
die Vorbereitung für eine Ausbildung begleiten. Dies kann beispielsweise
durch finanzielle Anreize, Förderprogramme oder Beratungsangebote
geschehen. Viele Betriebe haben aber auch noch großen Nachholbedarf bei
den Themen Antidiskriminierung und Diversity. So müssen gerade KMU noch
vertiefter über vorhandene Möglichkeiten in den Bezirken informiert
werden.
Begründung
Auf Grund von Abstimmungsfragen zum Antrag stelle ich als Co-Sprecherin der LAG Bildung folgenden Antrag.