<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Landesausschuss 20. September 2023: Alles</title>
            <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://berlin.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>Landesausschuss 20. September 2023: Alles</title>
                <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>V-2: Wir fordern: Rechtsverbindliche Regelungen für den Schulbesuch neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/wir-fordern-rechtsverbindliche-regelungen-fur-den-schulbesuch-neu-zug-6705</link>
                        <author>Landesausschuss (dort beschlossen am: 20.09.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/wir-fordern-rechtsverbindliche-regelungen-fur-den-schulbesuch-neu-zug-6705</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der neue „Leitfaden zur Integration“ fasst die Rechtslage zusammen, setzt aber kein neues Recht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Senatsverwaltung für Bildung hat im April 2023 einen „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Schule“ herausgebracht. Dieser Leitfaden gibt viele praktische Hinweise zur Organisation des Schulbesuchs von neu zugewanderten Schüler*innen und umfasst den gesamten Prozess von der Einschulung bis zum endgültigen Übergang in die Regelklasse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Allerdings wird bei einer kritischen Lektüre deutlich, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen, die der Leitfaden ebenfalls zusammenfasst, für die Zielgruppe nicht ausreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anders als für andere Schüler*innen gibt es keine vorgeschriebene Stundentafel mit verbindlichen Stunden für den Fachunterricht; es gibt auch für den DaZ-Unterricht keinen Rahmenplan, der die zu erwerbenden Kompetenzen festlegt, da Deutsch als Zweitsprache in Berlin kein reguläres Unterrichtsfach ist. Außerdem: Obgleich Berlin schon vor Jahren die so genannten „Ausländeregelklassen“ abgeschafft hat und sich Berlin als inklusives Bildungssystem versteht, gibt es keine rechtlich bindende Verpflichtung für die Schulen, die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen zumindest für einige Fächer wie z. B. Sport und Kunst von Anfang an zu integrieren und mit den Schüler*innen der Regelklassen zu mischen, was soziale Teilhabe ermöglichen und den Spracherwerb unterstützen würde. Die Teilhabe und der Bildungserfolg werden auch dadurch eingeschränkt, dass auch für den additiven Förderunterricht nach dem Übergang in die Regelklasse nur Richtwerte benannt werden; aber keine rechtsverbindlichen Ansprüche auf Förderstunden bestehen. Zudem werden ihre sprachlichen Kompetenzen in der Erstsprache weder gefördert noch – um Brüche in der Bildungsbiografie zu vermeiden – durch reguläre Unterrichtsangebote für den Erwerb fachlicher Kompetenzen genutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen gleichberechtigt am Bildungssystem teilhaben</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>können und dieselben Chancen erhalten wie alle anderen Berliner Schüler*innen, reicht ein unverbindlicher Leitfaden nicht aus; hier braucht es klare rechtsverbindliche Regelungen. Unsere Kernforderungen lauten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Schulplätze für alle – Schulbesuch darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rund 1500 geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche warten derzeit in Berlin (Stand Mai 2023) auf einen Schulplatz – und das häufig bereits seit Monaten und obgleich sie nach dem Schulgesetz schulpflichtig sind. Diese Situation, die nicht neu ist, sondern sich seit Jahren wiederholt, zeigt, dass Berlin das Recht auf Bildung für diese Zielgruppe nicht angemessen umsetzt – und das muss sich ändern. <strong>Die erste selbstverständliche Forderung besteht also darin, dass die Bildungsverwaltung eine hinreichende Zahl an Schulplätzen schafft</strong>. <strong>Außerdem müssen auch für Krisenzeiten </strong>Schulplätze vorgehalten werden. In Mangelsituationen dürfen die neu zugewanderten Schüler*innen nicht die ersten Leidtragenden sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu müssen heute die <strong>mittel- und langfristigen Planungsinstrumente angepasst</strong> werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Festschreibung einer festen Ein- und Zuwanderungsquote für die Prognose</strong> von Schüler*innenzahlen, die der Zuwanderungsquote der letzten Jahrzehnte entspricht und den Zuzug über die Fachkräfteeinwanderung mit einbezieht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Berücksichtigung dieser Zieldaten in der Schulentwicklungsplanung</strong> beim Schulbau und bei der Lehrkräfteausbildung. Berlin ist seit Jahrzehnten eine Einwanderungsstadt, das muss in der Schulentwicklungsplanung endlich berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die aktuelle Situation zu verbessern, schlagen wir folgende <strong>Sofortmaßnahmen vor</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Sofortprogramm für nicht beschulte Kinder und Jugendliche </strong> Der Senat muss sofort weitere Lehrkräfte für die Einrichtung von zusätzlichem Unterricht gewinnen, um allen aktuell nicht beschulten Kindern und Jugendlichen wenigstens einige Stunden Unterricht in der Woche anzubieten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bedarfsgerechte Ausweitung von Übergangsprogrammen</strong>: Programme für Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz wie &quot;Fit für die Schule&quot; müssen umgehend ausgeweitet werden (Schwerpunkt Tegel-TXL) und verlässlich finanziert werden. Die Förderrichtlinie ist zu überarbeiten und muss praxisnäher und unbürokratischer werden, um mehr freie Träger ansprechen zu können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Inklusion und Teilhabe auch für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber Berlin fehlt auch nach wie vor ein klares Konzept, das die Rahmenbedingungen einer inklusiven Beschulung neu zugewanderter und geflüchteter Kinder und Jugendlicher vorgibt und damit die Lehrkräfte entlastet und die Schülerinnen und Schüler gezielt unterstützt.<strong> Die zweite Forderung besteht darin, ein solches Konzept für den Schulbesuch und den Übergang zu entwickeln und rechtlich zu verankern. </strong>Folgende Aspekte sollten dabei Berücksichtigung finden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Integration in den Regelbetrieb von Anfang an</strong>: Neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen muss eine inklusive Teilhabe an schulischen Unterrichts- und Freizeitaktivitäten ermöglichen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Mehrstufiger Übergang</strong>: Berlin sollte ebenso wie andere Bundesländer ein verbindliches alters- und kompetenzabhängiges mehrstufiges Übergangskonzept bis zur vollständigen Integration in den Regelunterricht zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit geringen Deutschkenntnissen entwickeln und verpflichtend einführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als</strong><strong>ordentliches Schulfach</strong> mit verpflichtendem Curriculum einführen, DaZ und die unterrichteten Erstsprachen als <strong>Lehramtsfächer </strong>anerkennen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Verpflichtende und einheitliche Sprach- und Lernstandserhebung</strong>: Sprachstand und fachliche Kenntnisse zu Beginn und im Verlauf des Lernprozesses verbindlich mit einheitlichem Instrument erfassen und daraus individuelle Lern- und Förderpläne entwickeln. Zur Lernstandserfassung sollte auch die Erstsprache einbezogen werden:</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Förderung auch nach dem Übergang ins Regelsystem</strong>: Für die Zeit nach dem vollständigen Übergang ins Regelsystem muss es einen verbindlichen Anspruch auf eine Förderung mit einer festgelegten Mindestanzahl von Stunden geben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Mehrsprachigkeit stärken und erstprachliche Kompetenzen entfalten</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine ressourcenorientierte Sprachbildung für Kinder und Jugendliche mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann sich nicht auf Vermittlung der deutschen Sprache beschränken, sondern es bedarf der Anerkennung und Förderung der Kompetenzen in der Erstsprache.<strong> Eine dritte Forderung besteht in der Förderung der Mehrsprachigkeit durch Entfaltung der erstsprachlichen Kompetenzen</strong>. Das beinhaltet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Erfassung der</strong><strong>Erstsprachen </strong>aller Berliner Schüler*innen, wie im § 15 Schulgesetz vorgesehen, um den Bedarf an Angeboten für die Förderung der Erstsprache (ESU, SESB, ZwErz u.a.) zu bestimmen. Diese Erfassung muss zunächst für alle bestehenden Jahrgänge und dann bei jeder Aufnahme eines neuen Jahrgangs erfolgen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ausweitung der Angebote für Erstsprachliches Lernen</strong> und Zweisprachige Erziehung auf mehr Sprachen und Schulstufen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Verstärkte Einstellung von Lehrkräften mit internationalen Abschlüssen:</strong> Insbesondere für den mehrsprachigen Unterricht werden mehr- und erstsprachliche Lehrkräfte, die die sprachliche Vielfalt dieser Weltstadt im besten Sinne abbilden, dringend gebraucht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Erleichterte Anerkennung internationaler Abschlüsse und Qualifikationen, </strong>insbesondere Anerkennung als Lehrkraft auch mit einem Fach, niedrigere Anforderungen bei der Deutsch-Kompetenz (C1 statt C2 nach Europ. Referenzrahmen für Sprachen), Erleichterung für Zusatzstudien, Monitoring beim Antragsverfahren.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Sep 2023 14:40:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-3:  Abteilung Wirtschaft und Finanzen: neue Zusammensetzung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/abteilung-wirtschaft-und-finanze-neue-zusammensetzung-22297</link>
                        <author>Linda Guzzetti (KV Berlin-Kreisfrei), LAG Wirtschaft und Finanzen, LAG Gewerkschaftsgrün</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/abteilung-wirtschaft-und-finanze-neue-zusammensetzung-22297</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG Wirtschaft und Finanzen und die LAG Gewerkschaftsgrün<br>
beantragen beim Landesausschuss am 20.9.23 die Bildung einer<br>
gemeinsamen Abteilung &quot;Wirtschaft und Finanzen&quot;.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beide LAGs haben sich einstimmig dafür erklärt: Beschluss vom 15.7.23 der LAG GewerkschaftsGrün und vom 31.8.2023 der LAG Wirtschaft und Finanzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 19 Sep 2023 11:34:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Pflichtfach „Tierfreie Forschungsmethodenentwicklung“</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/pflichtfach-tierfreie-forschungsmethodenentwicklung-54536</link>
                        <author>LAG Wissenschaft &amp; LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 06.09.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-4/pflichtfach-tierfreie-forschungsmethodenentwicklung-54536</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Entwicklung tierfreier Forschungsmethoden/New Approach Methodologies (NAMs) voranzutreiben, wirken wir im Rahmen grüner Wissenschafts- und Tierschutzpolitik, in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und weiteren relevanten Stakeholdern darauf hin, das innovative Fach „Tierfreie Forschungsmethodenentwicklung“ in allen relevanten, grundständigen Studiengängen der Berliner Hochschulen als Pflichtfach im Curriculum zu verankern. Dazu zählen alle grundständigen Studiengänge mit dem Fach Versuchstierkunde oder Tierversuchen in ihren Forschungsbereichen. In für die tierfreie Methodenentwicklung ebenso wichtigen technischen Studiengängen sollte das Fach als Wahlpflichtfach etabliert werden. Für das Fach „Tierfreie Forschungsmethodenentwicklung“ streben wir einen vergleichbaren Umfang zum Fach Versuchstierkunde an. Mittel für den Aufbau des Fachs sollen in Form einer Anschubfinanzierung ergänzend zu den laufenden Hochschulverträgen aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Tiermodelle und Tierversuche haben sich in verschiedenen Forschungsbereichen zur gängigen Praxis entwickelt. Über die Frage, ob tierbasierte Modelle am besten dafür geeignet sind, bestimmte Forschungsfragen zu beantworten, wird in der Wissenschaft zunehmend kontrovers gestritten. Probleme bei der Übertragbarkeit von Tierversuchsergebnissen auf den Menschen sowie dadurch erzeugtes Tierleid haben bereits 1959 zur Etablierung des Konzepts 3R (Refine, Reduce, Replace) geführt. Seit 1986 sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch die EU-Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der Versuchstiere dazu verpflichtet, die Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden in ihren Ländern zu fördern. 2010 wurde dies in der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erneut verankert und spiegelt sich seit 2013 im deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) und der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) wider. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung alternative Ansätze, sogenannten New Approach Methodologies (NAMs, insbesondere tierfreie/ tierversuchsfreie Methoden) z. B. basierend auf <em>in vitro</em> und <em>in silico</em> Modellen, also Zell- und Gewebekulturen sowie computerbasierten Modellen, weiterzuentwickeln und auch einzusetzen. In diesem Sinne wollen Bündnis 90/Die Grünen: „Tierversuche sollen nach einem Ausstiegsplan konsequent reduziert und durch innovative Forschungsmethoden ohne Tiere ersetzt werden.“ (Grundsatzprogramm Bündnis 90/Die Grünen 2020). Berliner Grüne haben es sich im Wahlprogramm und Koalitionsvertrag 2021 zur Aufgabe gemacht, diesen Prozess zu unterstützen und Berlin zur Hauptstadt der Alternativmethoden zu machen. Denn insbesondere beim wichtigsten und auch nach dem 3R-Prinzip besonders wünschenswerten R „Replacement“ (Ersetzen) von Tierversuchen behindern strukturelle Probleme in der Lehre, Forschungspraxis und Forschungsförderung die zielführende Etablierung und Validierung von NAMs. Dazu zählen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Die fehlende Integration von NAMs in die Lehre,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die fehlende Kenntnis über entsprechende Suchmaschinen, Datenbanken als Anregung für speziell zugeschnittene Modelle, sowie Zell- und Gewebebanken,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die bevorzugte Behandlung von am Standard Tiermodell und Tierversuch orientierten Projekten (u. a. wissenschaftliche Anerkennung, Publikationsbias) und ihre Überrepräsentation in der Lehre,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die anhaltend deutlich geringere finanzielle Förderung von Alternativmethoden im Vergleich zu tierversuchsbasierten Forschungsprojekten,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>und bürokratische, kostenintensive und zeitaufwändige Hürden in der regulatorischen Anerkennung/Validierung von NAMs.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das fehlende Know-How bezüglich tierfreier Methoden in den Fachbereichen und die Benachteiligung in der durch Tierversuche geprägten Forschung erschweren überdies die Entwicklung neuer Verfahren. Obwohl Berlin den Tierschutz als originäre Aufgabe der Hochschulen bereits im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG §4 Abs. 3) verankert hat und damit dem 2002 im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz Rechnung trägt, ist die Lehre von NAMs bisher in den grundständigen Studiengängen nicht als eigenständiges Fach verankert. In diesem Sinne wurden die Berliner Hochschulen mit der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes von 2021 bereits aufgefordert, in der Lehre und in Prüfungen auf die Verwendung von eigens hierfür getöteten Tieren zu verzichten (BerlHG §21 Abs. 5). NAM-Lehrangebote finden sich bisher, wenn überhaupt, jedoch erst im späteren Verlauf der relevanten Studiengänge oder werden nur für den Doktorand*innen und PostDoc Bereich angeboten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um den Lock-In-Effekt der Methode am Tier zu überwinden und die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre im Bereich NAMs zu stärken, sollte die Kenntnis über tierfreie Forschungsmethoden/NAMs und ihre Entwicklung auch als eigenständiges Fach in die grundständige Lehre integriert werden. Ein Pflichtfach für die NAM-Entwicklung und Anwendung im selben Umfang wie das Fach Versuchstierkunde würde hier einen gewinnbringenden Beitrag für die Entwicklung kreativer neuer Ansätze leisten, dazu beitragen Berlin und Deutschland als zeitgemäßen, innovativen und attraktiven Hochschulstandort zu profilieren und den Anschluss an andere Länder, wie die USA, nicht zu verlieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 07 Sep 2023 13:16:02 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>