Änderungen von V-1 zu V-1
| Ursprüngliche Version: | V-1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 04.11.2023, 14:28 |
| Neue Version: | V-1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.11.2023, 21:00 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 51 bis 57:
Demonstrationen, die die zivilen Opfer in Gaza und andernorts betrauern und für eine friedliche Lösung des Konflikts werben, können nicht dauerhaft und pauschal verbotenmüssen zugelassen werden. Zugleich war und ist es richtig, dass Versammlungen, auf denen der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt wird, auf denen zu Gewalt aufgerufen, bzw. von denen aus Gewalt ausgeübt wird, oder solche Handlungen zu erwarten sind, aufgelöst, bzw. verboten werden. Der Umgang mit Demonnstrationen ist derzeit eine schwierige Abwägungsfrage. Die Versammlungsfreieheit darf nicht pauschal und dauerhaft eingeschränkt werden. Die Opfer des Konflikts dürfen niemals verhöhnt und Antisemitismus und Hass nicht folgenlos verbreitet werden.