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            <title>Landesausschuss 29. November 2023: Alles</title>
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                <title>Landesausschuss 29. November 2023: Alles</title>
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                        <title>V-2: LAG Altenrat - Namensänderung</title>
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                        <author>Landesausschuss (dort beschlossen am: 29.11.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umbenennung LAG AltenRat in LAG Graue Igel Berlin</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 29. Juni 2022 hat der LA Berlin unseren Antrag auf Bildung einer <strong>LAG AltenRat in Berlin</strong> zugestimmt. In unserer. ersten Präsenssitzung am 14.11.2023 wünschen die Teilnehmer/Innen einstimmig eine Namensänderung (LAG Graue Igel Berlin). Der alte Titel beinhaltet eine zu starke Ausrichtung auf eine Organisationsstruktur und ist zu betulich. Wir wollen auch keine Ratschläge erteilen, sondern wir suchen den Generationsübergreifenden Dialog und wollen politisch agieren..Der neue Begriff markiert eine bewusste Ausrichtung zurm politischen Engagement (Stacheln) und verweist auf langjährige Traditionsstrukturen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Nov 2023 10:53:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/es-braucht-im-bund-einen-paradigmenwechsel-in-der-wohnungspolitik-fu-53184</link>
                        <author>Landesausschuss (dort beschlossen am: 29.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/es-braucht-im-bund-einen-paradigmenwechsel-in-der-wohnungspolitik-fu-53184</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass sie auch ein wirksames Instrument wird, indem</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine effektive Überwachung aufgebaut wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen abgeschafft werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Kommunen einen Genehmigungsvorbehalt für Vollsanierungen erhalten und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Nichteinhaltung mit einer wirksamen Ordnungsstrafe versehen wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Wir fordern den Nachweis von Mietwucher deutlich zu erleichtern und klare Kriterien zu entwickeln, um für die Kommunen bzw. Städten die Möglichkeit von Strafsanktionen deutlich zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Um vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen zu vermeiden bzw. zu unterbinden und die Strafverfolgung zu erleichtern fordern wir die Einführung eines bundesweiten Eigenbedarfskündigungskatasters. Die Mieter*innen müssen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Bündnisgrüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><strong>Für eine nachhaltige Investitionspolitik – Immobilien als Steuersparmodelle verhindern: Haltefrist verlängern</strong></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ertragserwartungen aus Mieten haben sich von den Wertsteigerungserwartungen von Immobilien in den letzten Jahre entkoppelt. Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu regelmäßigen Verkäufen, treibt die Preisspirale an und erhöht den Druck auf Mieter*innen. Wir fordern daher bei vermieteten Immobilien für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung die Haltefrist für zukünftige Wertsteigerungen auf mindestens 20 Jahre zu verlängern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in unserer Landesbauordnung sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse können erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau beitragen. Ebenso wichtig sind auch mehr gemeinsame Planungen und Bauvorhaben der Landeseigenen Wohnungsunternehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine sozial verträgliche, klimafreundliche Gebäudesanierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Gebäude verbrauchen zu viel Energie – das ist sowohl schlecht für die Mieter*innen, die die hohen Heizkosten tragen müssen, als auch für den Klimaschutz. Um gemeinsam Vermieter*innen, den Staat und Mieter*innen bei der Gebäudesanierung in die Pflicht zu nehmen, streben wir langfristig die Abschaffung der energetischen Modernisierung und die Einführung des Drittelmodells an. Die neue Modernisierungsumlage beim Heizungstausch ist ein erster Schritt um das Nutzen von Fördergeldern bei der Sanierung anzureizen statt wie bislang die Kosten rein auf die Mieter*innen umzulegen. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat sich Robert Habeck erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden weitergeführt wird. An diesem Kurs wird festgehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Intensivierung der gemeinwohlorientierten Bodenvorratspolitik</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit der Sozialwohnungsbau auch langfristig einen wichtigen Beitrag zur Entspannung am Wohnungsmarkt beitragen kann, ist der strategische Ankauf von Baulandreserven ein wichtiger Bestandteil einer gemeinwohlorientierten Boden- und Stadtentwicklungspolitik. Dafür muss der Bund sowohl geeignete Flächen aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Gesellschaften in Kontrolle des Bundes für die Länder und Kommunen zu vergünstigten Konditionen bereitstellen, als auch die erforderlichen finanziellen Kapazitäten ausbauen, um den Handlungsspielraum für den strategischen Ankauf auch von kleineren Flächen aus Privatbeständen zu ermöglichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Nov 2023 10:06:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1NEU: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64534</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64534</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Das muss endlich auch strafrechtlich verfolgt und die Mieter*innen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Grüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><strong>Für eine nachhaltige Investitionspolitik – Immobilien als Steuersparmodelle verhindern: Haltefrist verlängern </strong></strong><br>
Die Ertragserwartungen aus Mieten haben sich von den Wertsteigerungserwartungen von Immobilien in den letzten Jahre entkoppelt. Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu regelmäßigen Verkäufen, treibt die Preisspirale an und erhöht den Druck auf Mieter*innen. Wir fordern daher bei vermieteten Immobilien für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung die Haltefrist für zukünftige Wertsteigerungen auf mindestens 20 Jahre zu verlängern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Nov 2023 08:39:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64423</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64423</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass sie auch ein wirksames Instrument wird, indem</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine effektive Überwachung aufgebaut wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen abgeschafft werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Kommunen einen Genehmigungsvorbehalt für Vollsanierungen erhalten und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Nichteinhaltung mit einer wirksamen Ordnungsstrafe versehen wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Wir fordern den Nachweis von Mietwucher deutlich zu erleichtern und klare Kriterien zu entwickeln, um für die Kommunen bzw. Städten die Möglichkeit von Strafsanktionen deutlich zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Um vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen zu vermeiden bzw. zu unterbinden und die Strafverfolgung zu erleichtern fordern wir die Einführung eines bundesweiten Eigenbedarfskündigungskatasters. Die Mieter*innen müssen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Bündnisgrüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><strong>Für eine nachhaltige Investitionspolitik – Immobilien als Steuersparmodelle verhindern: Haltefrist verlängern</strong></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ertragserwartungen aus Mieten haben sich von den Wertsteigerungserwartungen von Immobilien in den letzten Jahre entkoppelt. Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu regelmäßigen Verkäufen, treibt die Preisspirale an und erhöht den Druck auf Mieter*innen. Wir fordern daher bei vermieteten Immobilien für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung die Haltefrist für zukünftige Wertsteigerungen auf mindestens 20 Jahre zu verlängern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in unserer Landesbauordnung sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse können erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau beitragen. Ebenso wichtig sind auch mehr gemeinsame Planungen und Bauvorhaben der Landeseigenen Wohnungsunternehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine sozial verträgliche, klimafreundliche Gebäudesanierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Gebäude verbrauchen zu viel Energie – das ist sowohl schlecht für die Mieter*innen, die die hohen Heizkosten tragen müssen, als auch für den Klimaschutz. Um gemeinsam Vermieter*innen, den Staat und Mieter*innen bei der Gebäudesanierung in die Pflicht zu nehmen, streben wir langfristig die Abschaffung der energetischen Modernisierung und die Einführung des Drittelmodells an. Die neue Modernisierungsumlage beim Heizungstausch ist ein erster Schritt um das Nutzen von Fördergeldern bei der Sanierung anzureizen statt wie bislang die Kosten rein auf die Mieter*innen umzulegen. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat sich Robert Habeck erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden weitergeführt wird. An diesem Kurs wird festgehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Intensivierung der gemeinwohlorientierten Bodenvorratspolitik</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit der Sozialwohnungsbau auch langfristig einen wichtigen Beitrag zur Entspannung am Wohnungsmarkt beitragen kann, ist der strategische Ankauf von Baulandreserven ein wichtiger Bestandteil einer gemeinwohlorientierten Boden- und Stadtentwicklungspolitik. Dafür muss der Bund sowohl geeignete Flächen aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Gesellschaften in Kontrolle des Bundes für die Länder und Kommunen zu vergünstigten Konditionen bereitstellen, als auch die erforderlichen finanziellen Kapazitäten ausbauen, um den Handlungsspielraum für den strategischen Ankauf auch von kleineren Flächen aus Privatbeständen zu ermöglichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 21:27:34 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64418</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64418</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Um vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen zu vermeiden bzw. zu unterbinden und die Strafverfolgung zu erleichtern fordern wir die Einführung eines bundesweiten Eigenbedarfskündigungskatasters. Die Mieter*innen müssen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Bündnisgrüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 21:12:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64416</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64416</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Um vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen zu vermeiden bzw. zu unterbinden und die Strafverfolgung zu erleichtern fordern wir die Einführung eines bundesweiten Eigenbedarfskündigungskatasters. Die Mieter*innen müssen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Grüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 21:12:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64414</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64414</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Das muss endlich auch strafrechtlich verfolgt und die Mieter*innen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Grüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><strong>Für eine nachhaltige Investitionspolitik – Immobilien als Steuersparmodelle verhindern: Haltefrist verlängern </strong></strong><br><strong><strong>Die Ertragserwartungen aus Mieten haben sich von den Wertsteigerungserwartungen von Immobilien in den letzten Jahre entkoppelt. Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu regelmäßigen Verkäufen, treibt die Preisspirale an und erhöht den Druck auf Mieter*innen. Wir fordern daher bei vermieteten Immobilien für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung die Haltefrist für zukünftige Wertsteigerungen auf mindestens 20 Jahre zu verlängern.</strong></strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 20:55:37 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64413</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64413</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.<br><br>
Für eine sozial verträgliche, klimafreundliche Gebäudesanierung<br><br>
Viele Gebäude verbrauchen zu viel Energie – das ist sowohl schlecht für die Mieter*innen, die die hohen Heizkosten tragen müssen, als auch für den Klimaschutz. Um gemeinsam Vermieter*innen, den Staat und Mieter*innen bei der Gebäudesanierung in die Pflicht zu nehmen, streben wir langfristig die Abschaffung der energetischen Modernisierung und die Einführung des Drittelmodells an. Die neue Modernisierungsumlage beim Heizungstausch ist ein erster Schritt um das Nutzen von Fördergeldern bei der Sanierung anzureizen statt wie bislang die Kosten rein auf die Mieter*innen umzulegen. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat sich Robert Habeck erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden weitergeführt wird. An diesem Kurs wird festgehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Das muss endlich auch strafrechtlich verfolgt und die Mieter*innen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Grüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 20:55:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64412</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64412</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in den Landesbauordnungen sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse tragen erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Das muss endlich auch strafrechtlich verfolgt und die Mieter*innen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Grüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in unserer Landesbauordnung sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse können erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau beitragen. Ebenso wichtig sind auch mehr gemeinsame Planungen und Bauvorhaben der Landeseigenen Wohnungsunternehmen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 20:54:22 +0100</pubDate>
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                        <title>V-1-061-2: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64413/amendment/72206</link>
                        <author>Christopher Schriner (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64413/amendment/72206</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 76 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Für eine nachhaltige Investitionspolitik – Immobilien als Steuersparmodelle verhindern: Haltefrist verlängern </strong></strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Die Ertragserwartungen aus Mieten haben sich von den Wertsteigerungserwartungen von Immobilien in den letzten Jahre entkoppelt. Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu regelmäßigen Verkäufen, treibt die Preisspirale an und erhöht den Druck auf Mieter*innen. Wir fordern daher bei vermieteten Immobilien für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung die Haltefrist für zukünftige Wertsteigerungen auf mindestens 20 Jahre zu verlängern.</strong></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Haltefrist von 10 Jahren machen Immobilien zu Steuersparmodellen mit sicheren Renditen. Die Wertsteigerungen der letzten Jahre haben die Immobilienwerte und -bewertungen jedoch von den Ertragswerten aus den Bestandsmieten entkoppelt. Die Entkopplung von Immobilienwerten und Ertragsmieten führen zu einem hohen Druck auf die bestehenden Mieter*innen. Steuerfreie Gewinne aus dem Handel von nicht selbst genutzten Immobilien müssen eingedämmt werden, um eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung zu erreichen und Immobilien der Preisspirale zu entziehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 12:04:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1-061-3: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64412/amendment/72168</link>
                        <author>Santiago Rodriguez Salgado (LV Grüne Jugend Berlin)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64412/amendment/72168</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 60 bis 61 einfügen:</h4><div><p>mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Für eine sozial verträgliche, klimafreundliche Gebäudesanierung<br><br>In Zeiten der Klimakrise ist zudem auch wichtig, die Gebäudesanierung und Energieeffizienz in der Stadt zügig voranzutreiben. In Berlin ist der Sanierungsbedarf in Bestandsbauten groß, allerdings bestehen oft Interessenkonflikte zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, bei denen die Kosten der Gebäudesanierung unverhältnismäßig auf den Mieter*innen umgewälzt werden. Für uns ist klar, es braucht eine schnelle, soziale und transparente Sanierungsoffensive, um Mieter*innen konsequent davor zu schützen.<br><br>Anfangs als Anreiz für Energetische Sanierung geplant, führt die Modernisierungsumlage heute vor allem dazu, dass die Miete steigt. Damit sind aktuelle Maßnahmen oft nicht sozial verträglich. Zudem ist das Anreizsystem nicht so angelegt, dass möglichst sinnvoll, ökologisch und nachhaltig saniert wird, sondern möglichst teuer. In den vergangenen Jahren wurden Mieter*innen so gegen energetische Modernisierungen aufgebracht. Wir treten für ein Recht auf lebenswertes Wohnen in bezahlbaren und gut sanierten Wohnungen ein. Daher stehen wir hinter der Forderung die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und endlich nach dem Drittelmodell vorzugehen.<br><br>Wir setzen uns auch für diejenigen Massnahmen in dem Gebäudeenergiegesetz und der Bundesförderung für effiziente Gebäude ein, die langfristig auch niedrigere Energiekosten für die Mieter*innen ermöglichen werden. In diesem Rahmen betrachten wir jedoch die aktuell angespannte Debatte um den Haushalt für 2024 mit Sorge und die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fehlenden 60 Milliarden € im Topf des Klimaschutztransformationsfonds der u.a. die Bezuschussung solcher Massnahmen bezahlen sollte. Die Fördergelder dürfen unter keinen Umständen gestrichen werden und sind notwendig für eine sozial gerechte Wärmewende im Wohnungssektor. Wir betonen die Wichtigkeit der Beibehaltung dieser Fördermittel bei jeglichen Verhandlungen um den nächsten Bundeshaushalt.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Uns im KV Treptow-Köpenick fehlte noch eine explizite Erwähnung der Gebäudesanierung, die ja im Rahmen von Klimaschutz und der sozialen Wärmewende wichtig zu erwähnen ist. Bitte gerne prüfen und falls fachliche Makel vorliegen aufgrund der kurzfristigen Bekanntmachung dieses LA Antrags bitten wir auch gerne um eine modifizierte übernahme.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 02:02:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1-077: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64414/amendment/72146</link>
                        <author>Christopher Schriner (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64414/amendment/72146</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 76 bis 78:</h4><div><p>Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das muss endlich auch strafrechtlich verfolgt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Um vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen zu vermeiden</ins> und die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mieter*innen angemessen entschädigt werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Strafverfolgung zu erleichtern fordern wir die Einführung eines bundesweiten Eigenbedarfskündigungskatasters</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Streichung weil schon erfüllt: Wenn ein Gericht tatsächlich feststellt, dass eine Eigenbedarfskündigung vorgetäuscht wurde, wird der Fall an die StA abgegeben und dort strafrechtlich verfolgt. Stattdessen wird ein bundesweites Eigenbedarfskataster vorgeschlagen, in dem Eigenbedarfskündigungen nachvollziehbar dokumentiert werden, um vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen leichter aufdecken zu können.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Nov 2023 23:01:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1-059: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64423/amendment/72077</link>
                        <author>Tarek Massalme (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64423/amendment/72077</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 61 bis 64:</h4><div><p>fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von mindestens</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bis zu</ins> 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Nov 2023 16:08:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1-081: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64416/amendment/72073</link>
                        <author>Christine Pinto (KV Berlin-Lichtenberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64416/amendment/72073</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 83 bis 84:</h4><div><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Grüne</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bündnisgrüne</ins> kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>wir sollten den Begriff Bündnisgrüne oder B90/Die Grünen verwenden</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Nov 2023 15:03:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1-094: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64418/amendment/72068</link>
                        <author>Tarek Massalme (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64418/amendment/72068</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 97 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Intensivierung der gemeinwohlorientierten Bodenvorratspolitik</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Damit der Sozialwohnungsbau auch langfristig einen wichtigen Beitrag zur Entspannung am Wohnungsmarkt beitragen kann, ist der strategische Ankauf von Baulandreserven ein wichtiger Bestandteil einer gemeinwohlorientierten Boden- und Stadtentwicklungspolitik. Dafür muss der Bund sowohl geeignete Flächen aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Gesellschaften in Kontrolle des Bundes für die Länder und Kommunen zu vergünstigten Konditionen bereitstellen, als auch die erforderlichen finanziellen Kapazitäten ausbauen, um den Handlungsspielraum für den strategischen Ankauf auch von kleineren Flächen aus Privatbeständen zu ermöglichen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Intensivierung Bodenvorratspolitik ist Grundlage einer aktiven und langfrisitgen Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Ohne potentiellen Zugriff auf eigene Bodenreserven ist die öffentliche Hand dauerhaft der dynamischen Bodenwertsteigerung ausgesetzt. Seit dem Ausfverkauf öffentlicher Flächenreserven insbesondere in Berlin ist der Zugriff auf öffentliches Bauland erschwert. Hohe Bodenpreise verringern die Handlungspielräume bei der Errichtung preisgünstiger Wohnungs- und Gewerbeflächen in erheblicher Weise.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Nov 2023 11:28:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1-061: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/63912/amendment/72066</link>
                        <author>Tarek Massalme (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/63912/amendment/72066</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 61 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in den Landesbauordnungen sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse tragen erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau bei.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Neben den gestiegenen Anforderungen der Planungs- und Genehmigungsprozesse wirken sich auch die steigenden Errichtungskosten auf den Negativtrend aus. Einfache, serielle, materialschonende und damit preisgünstige Bauweisen wirken dämpfend auf die Preisentwicklung im Bausektor und schaffen zusätzliche Spielräume für die soziale Wohnraumförderung. In den nordeuropäischen Ländern betragen die Planungs- Genehmigungs- und Errichtungszeiträume durch die Umsetzung der benannten Instrumente nur noch etwa 60% im Vergleich zum Bundesdurchschnitt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Nov 2023 11:14:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1-032: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/63912/amendment/72042</link>
                        <author>Christopher Schriner (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/63912/amendment/72042</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31322_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 43:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird,<strong> dass sie auch ein wirksames Instrument wird, indem </strong></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>eine effektive Überwachung aufgebaut wird,</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen abgeschafft werden,</strong></strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>die Kommunen einen Genehmigungsvorbehalt für Vollsanierungen erhalten und</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>die Nichteinhaltung mit einer wirksamen Ordnungsstrafe versehen wird.</strong></li></ul><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. <strong>Für den Nachweis des Mietwuchers sind klare Kriterien zu entwickeln, um eine Strafsanktion zu erleichtern. </strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Mietpreisbremse</strong>: Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument und sie könnte auch ein wirksames Instrument sein. Momentan gibt es aber sowohl ein Durchsetzungsdefizit, als auch zu viele Möglichkeiten zur Vermeidung. Für beides sind die im ÄA entsprechenden Maßnahmen nötig.<br>
<br>
<strong>Mietwucher: </strong>Eine totale Beweislastumkehr ist rechtlich problematisch und unrealistisch, es braucht vielmehr eine verbindliche Klärung der Rahmenbedingungen<br>
<br>
<strong>Wirtschaftsstrafgesetz</strong>: Es gibt hier <span class="underline">keine</span> Regelungslücke auf Bundesebene, sondern „nur“ im Land Berlin eine fehlende Klärung, wer für die Durchsetzung zuständig ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Nov 2023 08:16:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-2: LAG Altenrat - Namensänderung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64001</link>
                        <author>Detlef Meyer zu Heringdorf (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/64001</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umbenennung LAG AltenRat in LAG Graue Igel Berlin</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 29. Juni 2022 hat der LA Berlin unseren Antrag auf Bildung einer <strong>LAG AltenRat in Berlin</strong> zugestimmt. In unserer. ersten Präsenssitzung am 14.11.2023 wünschen die Teilnehmer/Innen einstimmig eine Namensänderung (LAG Graue Igel Berlin). Der alte Titel beinhaltet eine zu starke Ausrichtung auf eine Organisationsstruktur und ist zu betulich. Wir wollen auch keine Ratschläge erteilen, sondern wir suchen den Generationsübergreifenden Dialog und wollen politisch agieren..Der neue Begriff markiert eine bewusste Ausrichtung zurm politischen Engagement (Stacheln) und verweist auf langjährige Traditionsstrukturen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 26 Nov 2023 14:34:42 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Es braucht einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik - für ein faires und gemeinwohlorientiertes Miet- und Baurecht!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/63912</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2023-6/motion/63912</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r braucht ein Zuhause. Aber die Mieter*innen in Berlin stehen seit Jahren unter Druck. Wir Bündnisgrüne wollen eine Stadt für alle, statt Verdrängung und Segregation. Deswegen kämpfen wir in den Bezirken und im Land seit vielen Jahren für bezahlbares Wohnen, den sozialen Zusammenhalt und lebendige Nachbarschaften. Um den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes zu schaffen, brauchen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Wohngeldreform hat kurzfristig geholfen, mehr Menschen bei steigenden Mieten zu unterstützen. Aber sie löst nicht das strukturelle Problem des großen Renditedrucks, der nahezu ungebremst bei den Mieter*innen ankommt. Statt nur hohe Mieten zu subventionieren, muss endlich die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Mietrechtsreform kommen. Marco Buschmann muss endlich damit aufhören, sie auf dem Rücken der Mieter*innen auszusitzen. Die Blockadehaltung der FDP geht zu Lasten der Mieter*innen und aller Städte, die mit überhöhten Miet- und Bodenpreisen zu kämpfen haben. Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin für die Mieter*innen einsetzen und fordern die SPD auf, im Bund mit uns gemeinsam endlich ein faires Miet- und Baurecht in der Ampel durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Bestand zu schützen und bedarfsgerechten Neubau zu erreichen, bedarf es folgender Maßnahmen, die nur die Bundespolitik treffen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Länderöffnungsklausel Mietendeckel und einen temporären Mietenstopp</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisentwicklung hat sich schon lange von der Einkommensentwicklung der Berliner*innen entkoppelt. Hohe Boden- und Kaufpreise ziehen hohe Mieten nach sich. Die Anzahl der von Wohnkosten überlasteten Haushalte nimmt in Berlin seit Jahren zu. Weil es in Deutschland sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte sowie unterschiedliche Einkommenssituationen gibt, fordern wir auch differenzierte Antworten. Dazu gehört, dass die Länder zukünftig durch eine Öffnungsklausel im Bundesmietrecht selbst entscheiden können, wie sie die Mieten deckeln. Wir wollen damit auch die Möglichkeit eines temporären Mietenstopps ermöglichen. Gerade angesichts der hohen Inflation und Energiepreise brauchen die Mieter*innen jetzt Entlastung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse und einen verbesserten Mietspiegel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dauerhaft bezahlbares Wohnen durch die Neue Wohngemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass der Bund die Neue Wohngemeinnützigkeit zeitnah einführt und so ein neues, dauerhaft bezahlbares Segment auf den Wohnungsmärkten ermöglicht. Egal ob Aktiengesellschaft, GmbH, öffentliches Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, Sozialunternehmen, private Baugruppe, kirchlicher Träger oder Stiftung – alle Akteure sollen die Möglichkeit haben, sich gemeinnützig auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren und preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Dabei muss der Bund die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Steuerfreistellungen und ausreichenden Investitionszulagen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhere Förderung und deutlich verlängerte Mietpreisbindung im Sozialwohnungsbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund hat die Mittel zur Unterstützung der Länder in der Sozialen Wohnraumförderung seit 2021 bereits mehr als verdoppelt. Trotzdem fallen weiterhin jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue gebaut werden können. Wir möchten, dass dieser Negativtrend umgekehrt wird. Dazu fordern wir den Bund auf, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung weiter zu erhöhen. Zudem soll er mit den Ländern Belegungs- und Mietpreisbindungen von mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eigenbedarfskündigungen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Ende 2021 ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch den Bund stark eingeschränkt. Das war auch lange überfällig, denn seit 2006 wurden fast 200.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. In umgewandelten Wohnungen drohen immer mehr Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen und damit der Verlust ihres Zuhauses. Umgewandelte (leere) Wohnungen führen nicht nur beim Verkauf zu höheren Renditen, sondern heizen auch die Boden- und Mietpreisspirale an. Daher fordern wir ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem muss zukünftig zum Schutz der Bestandsmieter*innen sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen stark eingeschränkt und die Härtefallregelung dafür stark ausgebaut werden. Der zehnjährige Kündigungsschutz vor Eigenbedarf, der nur beim erstmaligen Verkauf der umgewandelten Wohnung gilt, sollte auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Immer wieder stellen Mieterverbände und Gerichte fest, dass Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht werden. Das muss endlich auch strafrechtlich verfolgt und die Mieter*innen angemessen entschädigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtssicheres, gestärktes Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist leider auch die Hauptstadt der Immobilienspekulation. Wir Grüne kämpfen dafür, dass Städte beziehungsweise ihre Bezirke wieder in die Lage versetzt werden, durch Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand. Seit April 2022 liegt ein rechtssicher formuliertes Gesetz zur Heilung des kommunalen Vorkaufsrechts vor, das endlich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden muss. Durch die dann ebenfalls wieder mögliche Abwendungsvereinbarung kann sichergestellt werden, dass sich Vermieter*innen verpflichten, ihre Mieter*innen nicht zu verdrängen. Darüber hinaus fordern wir aber auch die Schärfung des Instruments. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte das Vorkaufsrecht nicht nur in Milieuschutzgebieten, sondern stadtweit gelten. Zudem braucht es dringend ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich am limitierten, reduzierten Bodenrichtwert bzw. sozialem Ertragswert und nicht am spekulativen Buchwert oder an den Bewertungen der Verkäufer*innen orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen echten Kündigungsschutz, die Absenkung Kappungsgrenzen sowie den Stopp hoher Indexmieten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht einen Instrumenten-Mix, um Bestandsmieter*innen besser zu schützen. Dazu gehören die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf mindestens elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist eine Kappungsgrenze von maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr. Eine vergleichbare Deckelung und Beschränkung braucht es zwingend auch für Indexmieten, die andernfalls uferlos steigen, ohne dass ihnen der Mietspiegel eine Schranke setzt. Schließlich fordern wir einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter*innen, etwa indem es ermöglicht wird, durch die Nachzahlung der rückständigen Miete auch eine ordentliche Kündigung zu verhindern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Nov 2023 09:56:29 +0100</pubDate>
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