Änderungen von V-1 zu V-1
Ursprüngliche Version: | V-1 (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.11.2023, 20:54 |
Neue Version: | V-1 (Version 3) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.11.2023, 20:55 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 60 bis 70:
mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.
Für eine sozial verträgliche, klimafreundliche Gebäudesanierung
Viele Gebäude verbrauchen zu viel Energie – das ist sowohl schlecht für die Mieter*innen, die die hohen Heizkosten tragen müssen, als auch für den Klimaschutz. Um gemeinsam Vermieter*innen, den Staat und Mieter*innen bei der Gebäudesanierung in die Pflicht zu nehmen, streben wir langfristig die Abschaffung der energetischen Modernisierung und die Einführung des Drittelmodells an. Die neue Modernisierungsumlage beim Heizungstausch ist ein erster Schritt um das Nutzen von Fördergeldern bei der Sanierung anzureizen statt wie bislang die Kosten rein auf die Mieter*innen umzulegen. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat sich Robert Habeck erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden weitergeführt wird. An diesem Kurs wird festgehalten.
Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen
Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in den Landesbauordnungen sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse tragen erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau bei.
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Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen
Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in unserer Landesbauordnung sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse können erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau beitragen. Ebenso wichtig sind auch mehr gemeinsame Planungen und Bauvorhaben der Landeseigenen Wohnungsunternehmen.