Änderungen von V-1 zu V-1
Ursprüngliche Version: | V-1 (Version 3) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.11.2023, 20:55 |
Neue Version: | V-1 (Version 4) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.11.2023, 20:55 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 60 bis 76 löschen:
mindestens 50 Jahren vereinbaren – auch bei vorzeitiger Ablösung der Darlehen durch die Eigentümer*innen.
Für eine sozial verträgliche, klimafreundliche Gebäudesanierung
Viele Gebäude verbrauchen zu viel Energie – das ist sowohl schlecht für die Mieter*innen, die die hohen Heizkosten tragen müssen, als auch für den Klimaschutz. Um gemeinsam Vermieter*innen, den Staat und Mieter*innen bei der Gebäudesanierung in die Pflicht zu nehmen, streben wir langfristig die Abschaffung der energetischen Modernisierung und die Einführung des Drittelmodells an. Die neue Modernisierungsumlage beim Heizungstausch ist ein erster Schritt um das Nutzen von Fördergeldern bei der Sanierung anzureizen statt wie bislang die Kosten rein auf die Mieter*innen umzulegen. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat sich Robert Habeck erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden weitergeführt wird. An diesem Kurs wird festgehalten.
Nach Zeile 121 einfügen:
Für eine nachhaltige Investitionspolitik – Immobilien als Steuersparmodelle verhindern: Haltefrist verlängern
Die Ertragserwartungen aus Mieten haben sich von den Wertsteigerungserwartungen von Immobilien in den letzten Jahre entkoppelt. Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu regelmäßigen Verkäufen, treibt die Preisspirale an und erhöht den Druck auf Mieter*innen. Wir fordern daher bei vermieteten Immobilien für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung die Haltefrist für zukünftige Wertsteigerungen auf mindestens 20 Jahre zu verlängern.