Änderungen von V-1 zu V-1
Ursprüngliche Version: | V-1 (Version 6) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.11.2023, 21:12 |
Neue Version: | V-1 (Version 7) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.11.2023, 21:27 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 32 bis 43:
Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges und wirksames Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass Vermieter*innen Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen oder eine angebliche Vollmodernisierung nicht mehr ausnutzen können, um höhere Mieten zu erzielen. Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Zudem fordern wir, dass die Beweislast bei Mietwucher nicht mehr bei den Mieter*innen bzw. Städten und Kommunen liegt. Das Wirtschaftsstrafgesetz soll entsprechend überarbeitet werden.
Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Mieter*innen. Deshalb wollen wir, dass der Bund die Mietpreisbremse mindestens bis 2029 verlängert, sehen aber die Notwendigkeit, sie als dauerhaftes Instrument einzuführen. Zudem erwarten wir, dass die Mietpreisbremse so reformiert wird, dass sie auch ein wirksames Instrument wird, indem
- eine effektive Überwachung aufgebaut wird,
- Ausnahmeregelungen wie möblierte Wohnungen abgeschafft werden,
- die Kommunen einen Genehmigungsvorbehalt für Vollsanierungen erhalten und
- die Nichteinhaltung mit einer wirksamen Ordnungsstrafe versehen wird.
Für die Berechnung der qualifizierten Mietspiegel müssen die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten 20 Jahre, herangezogen werden. Dadurch wird die Begründung von Mieterhöhungen aus Vergleichsmieten stark eingeschränkt. Wir fordern den Nachweis von Mietwucher deutlich zu erleichtern und klare Kriterien zu entwickeln, um für die Kommunen bzw. Städten die Möglichkeit von Strafsanktionen deutlich zu verbessern.
Nach Zeile 109 einfügen:
Für eine nachhaltige Investitionspolitik – Immobilien als Steuersparmodelle verhindern: Haltefrist verlängern
Die Ertragserwartungen aus Mieten haben sich von den Wertsteigerungserwartungen von Immobilien in den letzten Jahre entkoppelt. Die Möglichkeit der steuerfreien Mitnahme von Wertsteigerungen nach 10 Jahren führt zu regelmäßigen Verkäufen, treibt die Preisspirale an und erhöht den Druck auf Mieter*innen. Wir fordern daher bei vermieteten Immobilien für eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung die Haltefrist für zukünftige Wertsteigerungen auf mindestens 20 Jahre zu verlängern.
Planungs- und Genehmigungspraxis im Sozialwohnungsbau beschleunigen
Damit mehr mietpreisgebundene Sozialwohnungen entstehen, brauchen wir neben der Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungspraxis. Wir begrüßen die Ziele des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und fordern gleichzeitig die zügige und verbindliche Umsetzung. Serielle und nachhaltige Bauweisen, Typengenehmigungen in unserer Landesbauordnung sowie der Ausbau digitaler Planungs- und Genehmigungsprozesse können erheblich zur Umkehr der Negativbilanz im Sozialwohnungsbau beitragen. Ebenso wichtig sind auch mehr gemeinsame Planungen und Bauvorhaben der Landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Für eine sozial verträgliche, klimafreundliche Gebäudesanierung
Viele Gebäude verbrauchen zu viel Energie – das ist sowohl schlecht für die Mieter*innen, die die hohen Heizkosten tragen müssen, als auch für den Klimaschutz. Um gemeinsam Vermieter*innen, den Staat und Mieter*innen bei der Gebäudesanierung in die Pflicht zu nehmen, streben wir langfristig die Abschaffung der energetischen Modernisierung und die Einführung des Drittelmodells an. Die neue Modernisierungsumlage beim Heizungstausch ist ein erster Schritt um das Nutzen von Fördergeldern bei der Sanierung anzureizen statt wie bislang die Kosten rein auf die Mieter*innen umzulegen. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat sich Robert Habeck erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden weitergeführt wird. An diesem Kurs wird festgehalten.
Intensivierung der gemeinwohlorientierten Bodenvorratspolitik
Damit der Sozialwohnungsbau auch langfristig einen wichtigen Beitrag zur Entspannung am Wohnungsmarkt beitragen kann, ist der strategische Ankauf von Baulandreserven ein wichtiger Bestandteil einer gemeinwohlorientierten Boden- und Stadtentwicklungspolitik. Dafür muss der Bund sowohl geeignete Flächen aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Gesellschaften in Kontrolle des Bundes für die Länder und Kommunen zu vergünstigten Konditionen bereitstellen, als auch die erforderlichen finanziellen Kapazitäten ausbauen, um den Handlungsspielraum für den strategischen Ankauf auch von kleineren Flächen aus Privatbeständen zu ermöglichen.