Status: | Beschluss |
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Beschlossen am: | 20.03.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Erhöhung der relevanten Haushaltsposten zur Unterstützung für Lehrkräfte und Schüler*innen gegen Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus, an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen und in Ausbildungsbetrieben
Beschlusstext
Die derzeitige Finanzierung, wie sie im Berliner Haushalt vorgesehen ist, reicht
vor dem Hintergrund der aktuellen Lage an Berliner Schulen und außerschulischen
Orten der Begegnung von Jugendlichen für eine qualitativ nachhaltige Arbeit die
stadtweit notwendig ist, nicht aus. So fordern wir eine Verstetigung und
Erhöhung der Finanzierung für Träger, die mit oder an oder in außerschulischen
Lernorte für einen interreligiösen, interethnischen, friedlichen Dialog arbeiten
und mit ihren Materialien und Angeboten Schulen/Betriebe unterstützen; die
meisten Positionen im Haushaltstitel haben sich in den letzten drei Jahren wenig
geändert. Sie werden dies auch voraussichtlich 2025 nicht tun, obwohl sich die
Stimmung, das Ausmaß an Gewalt- und Übergriffen (laut Monitoring Gewaltdeliquenz
2023) an den Schulen und Stätten für Jugendliche verändert hat.
Wir sehen es als zwingend notwendig an, dass Lehrkräfte und das Personal an den
Schulen/Betrieben berlinweit befähigt werden, durch Angebote niedrigschwelliger
Fortbildung auf Hassbotschaften im Klassenraum/am Ausbildungsplatz angemessen zu
reagieren (dieser Aspekt fehlt komplett in der Handreichung zur
Demokratiebildung an Berliner Schulen, Berliner Landeszentrale für Politische
Bildung), so geht es beispielsweise um die Einbindung von Multiplikator*innen
der Nachbarschaft für niedrigschwellige, freiwillige Dialogangebote in den
langen Pausen; um eine langfristige Bindungsarbeit durch Vertrauenspersonen an
den Schulen/in Betrieben für und mit Jugendlichen, die über die zumeist
dreijährigen Projektlaufzeiten kaum möglich ist.
Zudem müssen Lehrkräfte durch niedrigschwellige Fortbildungsangebote in die Lage
versetzt werden, Antisemitismus von legitimer Kritik an der Regierung und
Politik des Staates Israel und vom persönlichen Leid in Familien im Kontext des
Nahostkonfliktes zu differenzieren und die Begriffe Antisemitismus und
antimuslimischer Rassismus rechtssicher verwenden zu können. Die Definitionen
könnten sich an § 11 und §12 des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes
orientieren; dies könnte z.B. mit kurzen Präsenz-/Online-Workshops; aufsuchende
Beratung in den Schulen für die Lehrkräfte/in den Betrieben für
Ausbildungspersonal geschehen oder über die Erstellung von digitalen/haptischen
Informationsmaterialien, damit sich Lehrkräfte nicht ungewollt gegenüber der
Öffentlichkeit, Elternschaft und Schüler*innenschaft sowie der Justiz angreifbar
machen.
Geflüchtete Jugendliche müssen über weitere Unterstützungs-
/Partizipationsangebote die Möglichkeit erhalten, ihre Medienkompetenz zu
erhöhen und ein vertieftes Verständnis für gesellschaftliche Rollen der
Stadtgesellschaft zu erhalten; diese Forderung umfasst zudem Trainingsangebote
für alle geflüchteten Jugendliche, um unsere Geschichte und die daraus
entstehenden Verpflichtungen zu verstehen; hierbei kann es sich um
niedrigschwellige Bildungsarbeit in einfacher oder Herkunftssprache (Prüfung und
Abgleich bestehender Angebote durch Menschen mit Migrations-/Fluchtgeschichte)
handeln. Wir fordern abschließend gerade in diesen aktuellen Lagen einen
gestärkten Austausch von Jugendlichen und lokalen Multiplikator*innen zwischen
Israel und auch Palästina durch beispielsweise das Vorantreiben des
internationalen Jugendaustausches als Säule der „soft diplomacy“ – Kultur und
Bildung, gerade für Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen; hierzu gehören
unter anderem die Etablierung von niedrigschwelligen Begegnungsformaten in
Berliner Bezirken für Jugendliche und Erwachsene.
Ein „nie wieder ist jetzt“ erfordert ein klares Bekenntnis der Stadtgesellschaft
hinsichtlich eines starken, sichtbaren Mitteleinsatzes.