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            <title>Landesausschuss am 9. April 2025: Alles</title>
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                <title>Landesausschuss am 9. April 2025: Alles</title>
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                        <title>V-1: Außerordentliche FLINTA-Vollversammlung</title>
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                        <author>Landesausschuss (dort beschlossen am: 09.04.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesausschuss beschließt, eine außerordentliche FLINTA-Vollversammlung einzuberufen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Apr 2025 22:42:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-1: Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/Rechtsstaat-statt-Autoritarismus-Kein-Missbrauch-des-Aufenthaltsrech-49321</link>
                        <author>Landesausschuss (dort beschlossen am: 09.04.2025)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/Rechtsstaat-statt-Autoritarismus-Kein-Missbrauch-des-Aufenthaltsrech-49321</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der schwarz-rote Senat setzt in Berlin ein gefährliches politisches Signal: Vier ausländische Personen – drei EU-Bürger*innen und ein US-Bürger – sollen ausgewiesen werden beziehungsweise ihre Freizügigkeit als EU-Bürger*innen verlieren. Als Begründung führt die Innenverwaltung pauschal eine „schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ an. Ihnen wird eine Beteiligung an mehreren Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, aber auch Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen – allesamt im Kontext von Protesten gegen den Gaza-Krieg. Die gewaltsame Besetzung der Freien Universität ist weiterhin zu verurteilen, da es dabei zu Straftaten, Sachbeschädigungen und Vandalismus gekommen ist. Entsprechend sind strafrechtliche Verfahren zu führen. Konkrete Anklagen sind bisher jedoch nicht erhoben worden, keine der vier Betroffenen ist verurteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz eingelegter Klagen gegen die Ausweisungen und sehr hoher rechtlicher Hürden für eine Aufenthaltsbeendigung bei EU-Bürger*innen hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) die sofortige Vollziehung angeordnet – die Betroffenen sollen bis zum 21. April ausreisen und müssen mit einer Abschiebung rechnen. Das Landesamt für Einwanderung selbst, einschließlich der zuständigen Abteilungsleitung sowie des Direktors, hält dieses Vorgehen laut Medienberichten nach eigener Aussage für rechtswidrig und hatte gegen die direkte Weisung aus der Innenverwaltung interveniert. Dennoch wurde das Amt von der Innenverwaltung politisch angewiesen umgehend die Ausweisungsbescheide zu erlassen. Es handelt sich offensichtlich um eine politisch motivierte Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was sich hier abzeichnet, ist ein autoritärer Tabubruch. Das Aufenthaltsrecht wird zum Mittel politischer Repression – eingesetzt gegen Personen, denen im Kontext von politischen Protestaktionen strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird. Ohne Anklageerhebung oder gar rechtskräftiges Urteil wird mit dem pauschalen Verweis auf die Beteiligung an Straftaten eine pauschale Gefahr für die „öffentliche Sicherheit“ konstruiert, die aus rechtsstaatlicher Perspektive höchst problematisch ist. Anstelle des Rechtsstaats tritt ein gefährliches Exempel: Der Staat greift zu außerordentlich schwerwiegenden Maßnahmen wie Ausweisungen und dem Entzug der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Damit wird staatliches Handeln entgrenzt und zentrale rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen. Tür und Tor werden geöffnet für willkürliche Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte. Ein solches Vorgehen stärkt nicht den Rechtsstaat, sondern bewirkt genau das Gegenteil. So entsteht ein generelles Klima der Angst und Einschüchterung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Praxis verletzt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien, untergräbt das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Sie reiht sich ein in eine beunruhigende Verstrafrechtlichung des Aufenthaltsrechts sowie einer Verschärfung staatlicher Repression auf politische Proteste, die nicht mehr zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und konkreten Straftaten differenziert. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen – unabhängig davon, ob wir mit den politischen Inhalten der Proteste übereinstimmen oder nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bündnis 90/Die Grünen Berlin lehnen das Vorgehen des Berliner Senats ab und fordert diesen mit Nachdruck auf:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>die Abschiebungs- und Ausweisungsverfahren gegen die betroffenen Personen umgehend zu stoppen.</strong><br>
Im Raum stehende Straftaten müssen durch Gerichte festgestellt werden, nicht durch politische Weisungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>die politische Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts zu unterlassen.</strong><br>
DasAufenthaltsrecht darf nicht als Ersatzstrafrecht missbraucht werden, um unliebsame politische Positionen zu sanktionieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>die rechtsstaatlichen Prinzipien zu wahren – insbesondere die Verhältnismäßigkeit.</strong><br>
Ausweisungen und Entzug der Freizügigkeit ohne rechtskräftige Verurteilung untergraben zentrale Grundsätze des Rechtsstaats.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich dafür ein,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>dass die Berliner Innenverwaltung keine politischen Anordnungen zur Durchsetzung rechtswidriger Maßnahmen erteilen darf.</strong><br>
Politische Einflussnahme auf laufende Verwaltungsverfahren gefährden die rechtsstaatliche Unbefangenheit von Behörden und schaden dem Vertrauen in einen neutralen Rechtsstaat.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>dass die parlamentarische Kontrolle gegenüber dem Landesamt für Einwanderung (LEA) und der Innenverwaltung gestärkt wird.</strong><br>
Politische Weisungen im Ermessensspielraum müssen transparent, demokratisch legitimiert und überprüfbar sein. Die Auskunftsverweigerung der Innenverwaltung zu konkreten Nachfragen im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses ist ein Affront gegenüber dem Parlament</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Apr 2025 22:39:24 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-1-031: Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88500</link>
                        <author>Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88500</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_44659_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 31 bis 39:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diese Praxis verletzt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien, untergräbt das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Sie reiht sich ein in eine beunruhigende Verstrafrechtlichung des Aufenthaltsrechts sowie einer Verschärfung staatlicher Repression auf politische Proteste, die nicht mehr zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und konkreten Straftaten differenziert. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen – unabhängig davon, ob wir mit den politischen Inhalten der Proteste übereinstimmen oder nicht.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Wir lehnen eine Verstrafrechtllichung des Aufenthaltsrechts entschieden ab. Der Einsatz außerordentlich repressiver staatlicher Maßnahmen – etwa im Bereich des Aufenthaltsrechts – kann, wenn er nicht klar begrenzt, nachvollziehbar und überprüfbar ausgestaltet ist, abschreckend auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Protestformen wirken. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen. Diese grundsätzliche Feststellung bezieht sich ausdrücklich nicht auf den hier behandelten Einzelfall, sondern benennt ein strukturelles Risiko für die demokratische Kultur insgesamt. Wo Menschen befürchten müssen, durch Teilnahme an friedlichen und legitimen Versammlungen unverhältnismäßigen staatlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein, leidet auf lange Sicht die Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe – und damit auch das Vertrauen in den Schutz grundrechtlich garantierter Freiheiten.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Gleichzeitig gilt: Gewalt und strafbare Handlungen im Kontext von Protesten müssen konsequent verfolgt werden – nicht nur aus rechtsstaatlicher Verantwortung, sondern auch weil sie selbst der demokratischen Kultur Schaden zufügen, die auf friedlicher Auseinandersetzung und gegenseitigem Respekt beruht.</strong></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Apr 2025 14:43:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-1-008: Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88494</link>
                        <author>Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88494</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_44659_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 7 bis 9 einfügen:</h4><div><p>Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen – allesamt im Kontext von Protesten gegen den Gaza-Krieg. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die gewaltsame Besetzung der Freien Universität ist weiterhin zu verurteilen, da es dabei zu Straftaten, Sachbeschädigungen und Vandalismus gekommen ist. Entsprechend sind strafrechtliche Verfahren zu führen. Konkrete </ins>Anklagen sind bisher <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jedoch </ins>nicht erhoben worden, keine der vier Betroffenen ist verurteilt.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Apr 2025 10:22:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-1-008-2: Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88491</link>
                        <author>Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88491</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_44659_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 7 bis 9:</h4><div><p>Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen – allesamt im Kontext von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Protesten </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen und Protestaktionen</strong> </ins>gegen den Gaza-Krieg. Anklagen sind bisher nicht erhoben worden, keine der vier Betroffenen ist verurteilt.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Apr 2025 10:10:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-1-022: Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88490</link>
                        <author>Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832/amendment/88490</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_44659_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 30:</h4><div><p>Was sich hier abzeichnet, ist ein autoritärer Tabubruch. Das Aufenthaltsrecht wird zum Mittel politischer Repression – eingesetzt gegen Personen, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die sich an Protesten beteiligen. Ohne Anklageerhebung oder gar rechtskräftiges Urteil wird mit dem pauschalen Verweis auf die Beteiligung an Straftaten eine pauschale Gefahr für die „öffentliche Sicherheit“ konstruiert, die aus rechtsstaatlicher Perspektive höchst problematisch ist. Anstelle des Rechtsstaats tritt ein gefährliches Exempel: Wer an Protesten teilnimmt, dem droht die politisch motivierte Ausweisung. Ein solches Vorgehen stärkt nicht den Rechtsstaat, sondern bewirkt genau das Gegenteil. Es wird bewusst ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>denen unter anderem im Kontext von politischen Protestaktionen strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird – ohne dass dies bisher gerichtlich festgestellt wurde</strong>. Ohne Anklageerhebung oder gar rechtskräftiges Urteil wird mit dem pauschalen Verweis auf die Beteiligung an Straftaten eine pauschale Gefahr für die „öffentliche Sicherheit“ konstruiert, die aus rechtsstaatlicher Perspektive höchst problematisch ist. <strong>Anstelle des Rechtsstaats tritt ein gefährliches Exempel:</strong> Der Staat greift zu außerordentlich schwerwiegenden Maßnahmen wie Ausweisungen und dem Entzug der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union – und das, ohne dass eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Damit entsteht ein rechtlicher Graubereich, der staatliches Handeln entgrenzt und zentrale rechtsstaatliche Prinzipien unterläuft. Tür und Tor werden geöffnet für willkürliche Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Apr 2025 10:08:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-1: Rechtsstaat statt Autoritarismus – Kein Missbrauch des Aufenthaltsrechts zur politischen Repression</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832</link>
                        <author>Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/82832</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der schwarz-rote Senat setzt in Berlin ein gefährliches politisches Signal: Vier ausländische Personen – drei EU-Bürger*innen und ein US-Bürger – sollen ausgewiesen werden beziehungsweise ihre Freizügigkeit als EU-Bürger*innen verlieren. Als Begründung führt die Innenverwaltung pauschal eine „schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ an. Ihnen wird eine Beteiligung an mehreren Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, aber auch Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen – allesamt im Kontext von Protesten gegen den Gaza-Krieg. Anklagen sind bisher nicht erhoben worden, keine der vier Betroffenen ist verurteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz eingelegter Klagen gegen die Ausweisungen und sehr hoher rechtlicher Hürden für eine Aufenthaltsbeendigung bei EU-Bürger*innen hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) die sofortige Vollziehung angeordnet – die Betroffenen sollen bis zum 21. April ausreisen und müssen mit einer Abschiebung rechnen. Das Landesamt für Einwanderung selbst, einschließlich der zuständigen Abteilungsleitung sowie des Direktors, hält dieses Vorgehen laut Medienberichten nach eigener Aussage für rechtswidrig und hatte gegen die direkte Weisung aus der Innenverwaltung interveniert. Dennoch wurde das Amt von der Innenverwaltung politisch angewiesen umgehend die Ausweisungsbescheide zu erlassen. Es handelt sich offensichtlich um eine politisch motivierte Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was sich hier abzeichnet, ist ein autoritärer Tabubruch. Das Aufenthaltsrecht wird zum Mittel politischer Repression – eingesetzt gegen Personen, die sich an Protesten beteiligen. Ohne Anklageerhebung oder gar rechtskräftiges Urteil wird mit dem pauschalen Verweis auf die Beteiligung an Straftaten eine pauschale Gefahr für die „öffentliche Sicherheit“ konstruiert, die aus rechtsstaatlicher Perspektive höchst problematisch ist. Anstelle des Rechtsstaats tritt ein gefährliches Exempel: Wer an Protesten teilnimmt, dem droht die politisch motivierte Ausweisung. Ein solches Vorgehen stärkt nicht den Rechtsstaat, sondern bewirkt genau das Gegenteil. Es wird bewusst ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Praxis verletzt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien, untergräbt das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Sie reiht sich ein in eine beunruhigende Verstrafrechtlichung des Aufenthaltsrechts sowie einer Verschärfung staatlicher Repression auf politische Proteste, die nicht mehr zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und konkreten Straftaten differenziert. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen – unabhängig davon, ob wir mit den politischen Inhalten der Proteste übereinstimmen oder nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bündnis 90/Die Grünen Berlin lehnen das Vorgehen des Berliner Senats ab und fordert diesen mit Nachdruck auf:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>die Abschiebungs- und Ausweisungsverfahren gegen die betroffenen Personen umgehend zu stoppen.</strong><br>
Im Raum stehende Straftaten müssen durch Gerichte festgestellt werden, nicht durch politische Weisungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>die politische Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts zu unterlassen.</strong><br>
DasAufenthaltsrecht darf nicht als Ersatzstrafrecht missbraucht werden, um unliebsame politische Positionen zu sanktionieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>die rechtsstaatlichen Prinzipien zu wahren – insbesondere die Verhältnismäßigkeit.</strong><br>
Ausweisungen und Entzug der Freizügigkeit ohne rechtskräftige Verurteilung untergraben zentrale Grundsätze des Rechtsstaats.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich dafür ein,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>dass die Berliner Innenverwaltung keine politischen Anordnungen zur Durchsetzung rechtswidriger Maßnahmen erteilen darf.</strong><br>
Politische Einflussnahme auf laufende Verwaltungsverfahren gefährden die rechtsstaatliche Unbefangenheit von Behörden und schaden dem Vertrauen in einen neutralen Rechtsstaat.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>dass die parlamentarische Kontrolle gegenüber dem Landesamt für Einwanderung (LEA) und der Innenverwaltung gestärkt wird.</strong><br>
Politische Weisungen im Ermessensspielraum müssen transparent, demokratisch legitimiert und überprüfbar sein. Die Auskunftsverweigerung der Innenverwaltung zu konkreten Nachfragen im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses ist ein Affront gegenüber dem Parlament</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gemäß § 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz dürfen Personen nur dann ausgewiesen werden, wenn öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für EU-Bürger*innen gelten besonders hohe rechtliche Hürden: Gemäß § 6 Abs. 2 FreizügG/EU muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Die Gefährdung muss konkret, gegenwärtig und individuell nachweisbar sein. Pauschale Einschätzungen oder bloße Verdachtsmomente genügen nicht. Zwar können einschlägige, rechtskräftige Verurteilungen zu schweren Straftaten bei der Bewertung berücksichtigt werden – solche liegen in den vorliegenden Fällen jedoch nicht vor. Vielmehr wurde bislang keine der betroffenen Personen strafrechtlich verurteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Selbst das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat laut vorliegenden Informationen in einer internen rechtlichen Einschätzung festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Ausweisung bzw. den Verlust der Freizügigkeit nicht erfüllt sind. Dennoch hat die zuständige Innenverwaltung die sofortige Vollziehung angewiesen. Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern stellt auch eine politische Einflussnahme auf verwaltungsrechtliche Entscheidungen dar – mit potenziell gravierenden Folgen für den Vertrauensschutz und die Rechtsstaatlichkeit in Berlin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung der Dringlichkeit:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die reguläre Antragsfrist endete am 26.03.2025 um 19:30 Uhr. Die betreffenden Ausweisungs- bzw. Abschiebefälle wurden jedoch erst am 31.03.2025 zum ersten Mal öffentlich bekannt. Angesichts der bestehenden Ausreiseaufforderung und der drohenden Vollziehung der Maßnahmen zum 21.04.2025 besteht akuter Handlungsbedarf. Um als Partei auf die zugespitzte Lage rechtzeitig und öffentlich wirksam reagieren zu können, ist die Behandlung dieses Antrags auf dem aktuellen Landesausschuss dringend erforderlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 08 Apr 2025 16:09:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4: Veronika Gräwe</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/Veronika-Grawe-33397</link>
                        <author>Veronika Gräwe (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/Veronika-Grawe-33397</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/LA2025-2/Veronika-Grawe-33397/embeddedpdf?file=%2FLA2025-2%2FVeronika-Grawe-33397%2Fviewpdf%3FsectionId%3D44655"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Apr 2025 21:52:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B3: Deniz Yildirim-Caliman</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/Deniz-Yildirim-Caliman-23201</link>
                        <author>Deniz Yildirim-Caliman (Bunt-Grün)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/Deniz-Yildirim-Caliman-23201</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/LA2025-2/Deniz-Yildirim-Caliman-23201/embeddedpdf?file=%2FLA2025-2%2FDeniz-Yildirim-Caliman-23201%2Fviewpdf%3FsectionId%3D44655"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Apr 2025 19:44:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B2: Rania Al-Sahhoum</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/rania-al-sahhoum-64369</link>
                        <author>Rania Al-Sahhoum (Mitglied des Landesvorstands)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/rania-al-sahhoum-64369</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/LA2025-2/rania-al-sahhoum-64369/embeddedpdf?file=%2FLA2025-2%2Frania-al-sahhoum-64369%2Fviewpdf%3FsectionId%3D44655"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 06 Apr 2025 19:12:05 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: Atahan Demirel</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/atahan-demirel-58553</link>
                        <author>Atahan Demirel (KV Charlottenburg-Wilmersdorf)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/atahan-demirel-58553</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/LA2025-2/atahan-demirel-58553/embeddedpdf?file=%2FLA2025-2%2Fatahan-demirel-58553%2Fviewpdf%3FsectionId%3D44655"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Apr 2025 16:51:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-2: V-2 Informatik als Pflichtfach in der Sekundarstufe</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/V-2-Informatik-als-Pflichtfach-in-der-Sekundarstufe-38820</link>
                        <author>KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 11.03.2025)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/V-2-Informatik-als-Pflichtfach-in-der-Sekundarstufe-38820</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im 21. Jahrhundert müssen im Sinne des inklusiven Bildungsansatzes und der Chancengerechtigkeit alle Heranwachsenden zur Teilhabe an der zunehmend digitalen Welt befähigt werden. Deshalb dürfen keine Schüler*innen die Schule verlassen ohne digitale Grundkompetenzen, grundlegende Kenntnisse der Informatik und Basiskompetenzen im Umgang mit informationstechnischen Medien. Dies umfasst neben technischem Wissen auch Problemlösungsfähigkeiten, Kreativität sowie den kritischen Umgang mit digitalen Medien und liefert wichtige Grundlagen für andere Fächer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um digitale Kompetenzen frühzeitig und flächendeckend zu fördern, sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen notwendig:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Informatik muss als Pflichtfach ab der 7. Klasse in allen Schulformen im Land Berlin verankert werden. </strong>Damit ersetzt es den bisherigen Informationstechnischen Grundkurs (ITG) in der 7./8. Klassenstufe sowie den Wahlpflichtunterricht Informatik in der 9./10. Klassenstufe. In der Grundschule müssen u. a. im Rahmen des NaWi- und Sachunterrichts Grundkompetenzen im Umgang mit digitalen Medien und Netzwerken als verbindliche Lerninhalte verankert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Entwicklung eines modernen, praxisorientierten Lehrplans</strong>, der neben Programmierung auch Themen wie Datenschutz, künstliche Intelligenz, reflektiertes Nutzer*innenverhalten auch über den Unterricht hinaus und nachhaltige Digitalisierung umfasst. Die Rahmenlehrpläne anderer Bundesländer <a href="https://berlin-mitte.antragsgruen.de/KMV_Maerz25/motion/informatik-als-pflichtfach-in-der-sekundarstufe#_ftn1">[1]</a>, die Informatik bereits als Pflichtfach in der Sekundarstufe I etabliert haben, und die Berliner Rahmenlehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik und insbesondere das Kursangebot in der Sekundarstufe II bieten dafür eine Ausgangsbasis.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Informatik ist zusätzlich im Rahmen von Projektarbeiten mit anderen Fächern zu verknüpfen, ohne den Status eines eigenständigen Pflichtfachs aufzugeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ansprechende Lehrmaterialien mit Best Practices und praxisnahen Anwendungen</strong>. Auch Unterrichtskonzepte zur Integration physischer Hilfsmittel wie Robotik-Baukästen, interaktiver Formate wie Hackathons oder fächerübergreifender Projekte sollten niedrigschwellig zugänglich gemacht werden. Dabei soll speziell auf den Einsatz von Open Source Software und lizenzfreie Simulatoren gesetzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Einen inklusiven Raum, in dem sich alle Schüler*innen wohlfühlen und einen Zugang zu Informatik finden</strong>. Das erfordert insbesondere die Förderung von FLINTA-Personen durch gezielte Programme und FLINTA-Vorbilder. Nur so gelingt es, die Geschlechtergerechtigkeit in der digitalen Welt zu stärken und langfristig für alle ein positives Bild von Informatik zu erzeugen. Genauso müssen soziostrukturell benachteiligte Schüler*innen und Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen gezielt angesprochen und mit den Unterrichtsangeboten aktiv eingebunden werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Um dies erfolgreich zu realisieren, braucht es geeignete Rahmenbedingungen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Alle Berliner Schulen benötigen eine zeitgemäße informationstechnische Infrastruktur. Dies umfasst insbesondere ein funktionsfähiges W-LAN, E-Mail-Adressen, standardisierte technische Endgeräte für alle Schüler*innen, digitale Lernplattformen wie Moodle und zentrale Softwareverwaltung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Um sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Lehrkräfte für einen flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Informatikunterricht zur Verfügung stehen, müssen alle Möglichkeiten zur Neugewinnung und Weiterqualifizierung von Lehrkräften ausgeschöpft werden. Wir brauchen
<ul><li>Kampagnen, die dazu ermutigen, das Studienfach Informatik für das Lehramt auch ohne Vorkenntnisse wie Coding-Erfahrung aufzunehmen,</li><li>eine bessere Begleitung und Beratung von Studierenden mit Fokus auf einen niedrigschwelligen Einstieg in das Studienfach Informatik,</li><li>gezielte Ansprache von FLINTA-Personen, die diesen Fachbereich mitentwickeln möchten,</li><li>Programme zur Rekrutierung von Lehramtsstudierenden aus verwandten Studienfächern, u. a. nach einem Studienabbruch,</li><li>Zulassung von Informatik für Ein-Fach-Lehrkräfte, auch um den Quereinstieg in den Lehrkräfteberuf attraktiver zu machen.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für bereits bestehende Lehrkräfte sollten deutlich mehr und niedrigschwelligere Möglichkeiten geschaffen werden, sich für Informatik als drittes Unterrichtsfach zu qualifizieren. Dieses Angebot muss allen Lehrkräften unabhängig von ihrer bisherigen Fachrichtung offenstehen. Ausschlaggebend für die Genehmigung dieser Weiterqualifizierung sollte der berlinweite Fachkräftemangel und nicht die Personalsituation der konkreten Schule sein. Für die Dauer ihrer Weiterqualifizierung sind diese Lehrkräfte angemessen von ihrem Unterrichtsdeputat zu entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zusätzlich sollten Informatiklehrkräfte von administrativen Aufgaben entlastet werden. Hierzu müssen im Sinne multiprofessioneller Teams System-Administrator*innen eingestellt werden. Um als Arbeitgeberin konkurrenzfähig zu sein, muss die SenBJF die Möglichkeit einer branchenspezifischen Bezahlung dieser Fachkräfte überprüfen. Bei persönlichem Interesse soll diesen Personen ermöglicht werden, sich zu Informatiklehrkräften weiter zu qualifizieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://berlin-mitte.antragsgruen.de/KMV_Maerz25/motion/informatik-als-pflichtfach-in-der-sekundarstufe#_ftnref1">[1]</a> Vgl. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Saarland,<br>
Niedersachsen und Hamburg.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um allen Schüler*innen eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen, sind solide digitale Kompetenzen unabdingbar. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat hierzu mit ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ klare Ziele formuliert, darunter die Vermittlung von Kompetenzen wie Programmieren und kritisches Denken im Umgang mit digitalen Technologien: <a href="https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf">https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um diese Fähigkeiten systematisch zu fördern, fordern Expert*innen wie die Gesellschaft für Informatik bereits seit mehreren Jahren die Einführung eines Pflichtfachs Informatik auch in Berlin. Ohne verbindlichen Informatikunterricht drohen unsere Berliner Schüler*innen auch im internationalen Vergleich langfristig den Anschluss zu verlieren. Viele Bundesländer – vgl. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Saarland, Niedersachsen und Hamburg – haben dies längst erkannt und bereits nachgesteuert: <a href="https://gi.de/meldung/404-informatikunterricht-in-deutschland">https://gi.de/meldung/404-informatikunterricht-in-deutschland</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Beschlossen auf der Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin-Mitte am 11. März 2025</em></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 26 Mar 2025 13:04:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Außerordentliche FLINTA-Vollversammlung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/81740</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.03.2025)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LA2025-2/motion/81740</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesausschuss beschließt, eine außerordentliche FLINTA-Vollversammlung einzuberufen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist das Ziel des Landesvorstands, dass sich alle Menschen in unserer Partei sicher und frei bewegen können. Der Landesvorstand hat zu Beginn des Jahres eine externe Beratungsstelle eingerichtet und im Frühjahr einen Verhaltenskodex beschlossen, der beschreibt, wie wir in unserer Partei zusammenarbeiten möchten. Es folgt ein Prozess zur Evaluation und Überarbeitung der Beratungs- und Beschwerdestrukturen, den er bereits initiiert hat. Dieser Prozess wird mit Hilfe einer externen Beratung durchgeführt. Um einen FLINTA-internen Raum sicherzustellen, in dem hierüber kritisch und vertraulich gesprochen werden kann, soll der Landesvorstand vor der Sommerpause eine außerplanmäßige FLINTA-VV ausrichten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 25 Mar 2025 17:17:08 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>