Veranstaltung: | LA am 1. Oktober 2025 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4. Verschiedenes |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Landesausschuss |
Beschlossen am: | 01.10.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Antrag an die BDK zur Einrichtung eines Rechtshilfefonds
Beschlusstext
Der Landesverband Berlin reicht zur kommenden Bundesdelegiertenkonferenz (BDK)
folgenden Antrag ein:
Einrichtung eines Rechtshilfefonds
Bündnis 90/Die Grünen richten einen Rechtshilfefonds ein, der diejenigen
unterstützt, die im Parteikontext von sexualisierter Gewalt, Grenzverletzungen
oder Diskriminierung betroffen sind und deshalb rechtlichen Beistand benötigen.
Diese Unterstützung umfasst insbesondere die Bereitstellung von Mitteln für
anwaltliche Erstberatung, Verteidigung gegen Unterlassungs- oder
Schadensersatzforderungen sowie für rechtliche Schritte, die zur Wahrung oder
Durchsetzung der eigenen Rechte notwendig sind.
Ausgestaltung des Fonds und Entwicklung von Vergabekriterien obliegen dem
Bundesvorstand. Er soll hierfür sowie zur Entscheidung über die Mittelvergabe
ein unabhängiges Gremium einrichten. Dabei ist sicherzustellen, dass der Fonds
nicht missbraucht werden kann, um gegen Betroffene oder Zeug*innen vorzugehen.