Dieser Absatz war sehr diffus und unstrukturiert.
Wir wollen das Bleiberecht nicht auf ökonomischen Verwertungsgedanken basieren, sondern leiten dieses Recht aus den universellen Menschenrechten ab.
(Alle Änderungen in dem Kapitel "Teilhabe ermöglichen und Inklusion gestalten" sind bitte als ein gemeinsamer Änderungsantrag zu betrachten. Technisch war die gemeinsame Einbringungen nicht möglich und musste häppchenweise erfolgen).