Der Klimabonus ist nicht dasselbe wie das Klimawohngeld, über dessen Ausgestaltung der Bund mitentscheiden muss und das auch für Einkommensgruppen gezahlt werden würde, die keinen Anspruch auf ALG II haben. Der vorgeschlagene Klimabonus kann hingegen auf Landesebene eingeführt werden. Die Kosten der Unterkunft für AlG II Empfänger*innen müssten entsprechend angepasst und aufgestockt werden. Bereits das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm schlägt die Prüfung eines Klimabonus nach Bielefelder Vorbild vor. Sanierungsmaßnahmen würden dadurch auch für die einkommensschwächsten Haushalte garantiert und in jedem Fall bezahlbar. Der Klimabonus hätte so nicht nur eine große Symbolwirkung gegenüber der Stadtgesellschaft, sondern würde auch soziale Härtefälle bei energetischen Modernisierungen vermeiden. Berlin sollte den positiven Beispielen aus anderen Städten folgen und schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen.
Leitantrag: | Berliner Sonne – die Energie der Zukunft |
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Antragsteller*in: | KV Neukölln (dort beschlossen am: 19.03.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.03.2019, 14:18 |