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            <title>LDK 6. April 2019: Anträge</title>
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                <title>LDK 6. April 2019: Anträge</title>
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                        <title>T-01: Tagesordnung</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 24.01.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 1 Begrüßung, Formalia, Tagesordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 2 Politische Rede</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 3 Leitantrag L-01: zum Thema „Selbstbestimmt Leben“</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 4 Leitantrag L-02: zum Thema „Energie“</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 5 Wahl der Rechnungsprüfer*innen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 6 Wahl der Delegierten zum Länderrat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 7 Wahl der Delegierten zum Frauenrat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 8 Wahl der EGP-Delegierten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 9 Haushalt 2019</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 10 Weitere Anträge</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>TOP 11 Sonstiges</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 29 Mar 2019 14:56:48 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-10: Förderung der Verwendung von Mehrwegwindeln für Säuglinge und Kleinkinder zur Förderung der Kindergesundheit und zur Schonung der Umwelt durch Verminderung von Plastikaufbereitung und -müll</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Foerderung_der_Verwendung_von_Mehrwegwindeln_fuer_Saeuglinge_und_Kleinkin-53220</link>
                        <author>Henriette van der Wall (Kreisverband Lichtenberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Foerderung_der_Verwendung_von_Mehrwegwindeln_fuer_Saeuglinge_und_Kleinkin-53220</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Förderung der Verwendung von Mehrwegwindeln für Säuglinge und Kleinkinder zur Förderung der Kindergesundheit und zur Schonung der Umwelt durch Verminderung von Plastikaufbereitung und -müll</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Berliner Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen wird beauftragt sich dafür einzusetzen, die Verwendung von Mehrwegwindeln für Säuglinge und Kleinkinder im Land Berlin in dem Sinne zu fördern, dass die Verwendung von Einwegwindeln eingedämmt und so ein Beitrag zur Kindesgesundheit zur Verringerung der Abfallmengen im Land Berlin geleistet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Förderung soll ein Bestandteil des Berliner Maßnahmeplans zur Verminderung von Siedlungsabfallmengen sein und dient damit der Erfüllung von Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie der EU aus dem Jahr 2008, novelliert im Jahr 2018, der Umsetzung des bundesdeutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 2012 sowie des Abfallvermeidungsprogramms von 2013. Die Förderung sollte in mehreren Stufen erfolgen, die Kontrollen, Auswertungen und weitere Maßnahmen beinhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderung soll so angelegt sein, dass die Eltern einen Anreiz erhalten, sich die erforderliche Anzahl von Stoffwindeln und Windelhöschen zuzulegen, die man unter dem Gesichtspunkt der Reinigung und Wiederverwendung dieser Stoffwindeln für ein Kind benötigt. Die Reinigung kann durch die Eltern selbst oder durch einen Windelreinigungsservice erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderung sollte in der ersten Stufe konkret wie folgt realisiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die finanzielle Unterstützung der Eltern für die Anschaffung von Stoffwindeln und Windelhöschen in Höhe von 150 EURO (nach Vorlage der Rechnung/en),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Ein Beratungszuschuss von 20 EURO (nach Vorlage der Rechnung/en).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ausbau und Unterstützung der Beratung von Hebammen, Kitas und Krankenhäusern, um auch hier die umweltfreundliche Alternative ins Bewusstsein zu rücken.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Förderung der Nutzung eines Stoffwindelreinigungsservices mit jährlich 100 EURO (nach Vorlage der Rechnung/en).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Werbung für die Verwendung von Stoffwindeln in den öffentlich zugänglichen Medien.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Werbung für die Reinigung der Stoffwindeln, ggf. durch einen Stoffwindelreinigungsservice.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kinder sind unser höchstes Gut, wir tragen die Verantwortung für ihre körperliche und seelische Gesundheit, vom ersten Tage an. Einwegwindeln, auch Wegwerf- oder Höschenwindeln genannt, bergen gesundheitliche Gefahren, dazu gehören insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die unvermeidbare höhere Feuchtigkeit in einer wasserundurchlässigen Windelhose (Treibhausklima) führt zu Reizungen der Haut und erhöht das Risiko von Krankheiten durch Hefepilzbefall sowie Windeldermatitis und Allergien. Daraus resultiert das Erfordernis einer zusätzlichen Anwendung von Hautpflegemitteln, also chemischen Produkten. Das wiederum kann u.U. auch zu Allergien führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Innerhalb der aus Plaste gefertigten wasserundurchlässigen Windelhose steigt die Temperatur an, was sich auf die Spermienqualität der Jungen auswirkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Berlin stiegen die Geburtenzahlen in den letzten Jahren, deren weitere Zunahme wird für die nächsten Jahre prognostiziert. Unsere Freude darüber wird getrübt, wenn wir an die daraus resultierenden weiter steigenden Müllberge eben auch durch Einwegwindeln denken. Einwegwindeln bestehen aus einer Kombination von Zellstoffmaterial und verschiedenen chemischen Substanzen und haben eine Außenhülle aus Kunststoffen, um das Durchsickern von Flüssigkeiten zu verhindern. Daraus folgt, dass die Einwegwindeln nicht recycelbar sind und demzufolge deponiert oder verbrannt werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das wurde unter anderem angesichts manipulativer Werbemethoden über Jahre von vielen Menschen nicht wahrgenommen. Im Gegenteil. Betrug der Anteil an Einwegwindeln in Deutschland im Jahr 2001 noch 80% der insgesamt genutzten Windeln, so stieg er bis zum Jahr 2018 auf 95%. In gleichem Maße verringerte sich die Anzahl der Windelreinigungsbetriebe in Deutschland von ca. 200 im Jahr 2001 auf die heutige Anzahl von nur noch10 Betrieben. Wichtige Zahlen zum Verbrauch von Einwegwindeln liefert folgende Tabelle:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anzahl der Neugeborenen in Berlin im Jahr 2017 - gerundet <sup>1) </sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>41.000</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>davon 95% mit Verbrauch von Wegwerfwindeln (Anteil geschätzt)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>38.950</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anzahl der Säuglinge und Kleinkinder zwischen 0 bis ca. 2,5 Jahren in Berlin im Jahr 2017 <sup>2) </sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>100.000</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>davon 95% mit Verbrauch von Wegwerfwindeln (Anteil geschätzt)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>95.000</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Verbrauch von Wegwerfwindeln pro Kind im Alter von 0 bis 2,5 Jahren <sup>3) </sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>6.500 Stück</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anzahl der Wegwerfwindeln für 95.000 Kinder von 0 bis 2,5 Jahren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>617,5 Mio Stück</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Volumen einer benutzten Wegwerfwindel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>0,8 l</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Volumen pro Kind und Jahr im Alter von 0 bis 2,5 Jahren<br>
(der Übersicht halber würde ich diese Zeile gerne wieder rausnehmen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>5.200 l<br>
5,2 m<sup>3</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Volumen benutzter Wegwerfwindeln für 95.000 Kinder im Alter von 0 bis 2,5 Jahren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>494.000 m³<br>
494 t</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Fassungsvermögen eines BSR-Müllwagens</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>12 t</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anzahl der BSR-Müllwagen pro Jahr für den Abtransport von Wegwerfwindeln</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>41,17</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>1)</sup> Quelle: <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/geburtenstatistik-2017-berliner-kliniken-entbinden-die-meisten-kinder/20837982.html">https://www.tagesspiegel.de/berlin/geburtenstatistik-2017-berliner-kliniken-entbinden-die-meisten-kinder/20837982.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>2) </sup>geschätzt, da dazu keine Angaben gefunden wurden)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>3)</sup> Quelle: <a href="https://schrotundkorn.de/gesundheitwohlfuehlen/lesen/sk0106g6.html">https://schrotundkorn.de/gesundheitwohlfuehlen/lesen/sk0106g6.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Rechnung macht auch unter Verwendung einiger geschätzter Zahlen die Dimension des Problems deutlich: Einwegwindeln ergeben im Jahr für Berlin eine Müllmenge von fast 500 t, für deren Abtransport das Land Berlin über 40 BSR-Fahrzeuge zur Verfügung stellen muss. Dieser Müll muss entsorgt/verbrannt werden, was wiederum weitere Energiekosten für das Land Berlin verursacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die steigenden Müllberge und die erschreckenden Meldungen über Massen von Plastikabfällen in Flüssen und Meeren bringen allmählich ein Umdenken vieler Menschen. Immer mehr Menschen stellen sich dem Wegwerfwahn entgegen und sind bereit, ihr eigenes Handeln zu verändern, zum Beispiel durch wiederverwendbare Stoffwindeln und Windelhöschen. Auch die jüngste Initiative der Umweltministerin sowie die in den öffentlichen Medien popularisierte Verfügbarkeit von wasch- und lange haltbaren Monatshöschen dürfte weitere Impulse in dieser Richtung auslösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mehrweg-, auch Stoffwindeln genannt, bestehen aus Naturprodukten wie Baumwolle, Bambus-Viskose oder Hanf, auch saugfähige Microfaser wird verwendet. Sie sind waschbar und wieder verwendbar. Sie werden als einfache Tücher, wie wir sie aus früheren Zeiten kennen, sowie in verschiedenen praktisch handhabbaren Ausführungen angeboten. Bis diese verschlissen sind, vergehen mehrere Jahre. Jüngere Erfahrungen darüber liegen bislang noch nicht vor, früher wurden die Windeln in vielen Familien bei den jüngeren Geschwistern wieder verwendet und auch an die nächsten Generationen weitergegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Nässeschutz erfolgt durch Höschen aus unterschiedlichen luftdurchlässigen Materialien, wie PUL, Fleece oder Wolle. Von den Überhosen werden meist ca. 4 - 20 Stück benötigt, je nachdem wie viele Größen das jeweilige System anbietet. Verwendet man mit PUL beschichtete/laminierte Überhosen, so ist man zwar nicht ganz plastikfrei, doch sind diese sehr langlebig und halten oftmals ca. 10 Jahre (!), was 5-20 Wiederverwendungszyklen entspricht. Außerdem sind sie atmungsaktiv. Sollte die Dichtigkeit mal nicht mehr gegeben sein oder das Klett ausgetauscht werden müssen, lassen sie sich sogar reparieren. Die PUL-Überhosen können von Windelreinigungsfirmen entsprechend den Hygienevorschriften bei maximal 60° gereinigt werden. Im Test von Windelreinigungsfirmen sind gegenwärtig Überhosen aus TPU, einem recycelten Kunststoff.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch Verwendung von Mehrwegwindeln und Windelhöschen werden die Nutzer*innen allerdings vor die Notwendigkeit gestellt, diese selbst zu waschen oder waschen zu lassen. Bei der Verwendung von Überhosen aus Wolle muss außerdem bedacht werden, dass sie zum Auslaufschutz regelmäßig gefettet werden müssen und auf Grund der Hygienevorschriften nicht im Vermietungsprozess angeboten werden können. Mit diesen Verfahrensweisen sind jüngere Menschen oftmals nicht mehr so vertraut, so dass sie eine sachkundige Beratung benötigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Erstanschaffung von Stoffwindeln verursacht Anfangskosten von mehreren hundert EURO, also in einer Höhe, die abschreckend wirkt. Bei Inanspruchnahme eines Windelreinigungsservices entstehen weitere laufende Kosten. Hier nun kann das Land Berlin ansetzen, um die Eltern, die keinen Abfall in Form von Einwegwindeln verursachen möchten, so zu unterstützen, dass das Land Berlin vom geänderten Konsumentenverhalten auch einen Nutzen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach Gesetzeslage hat das Land Berlin die Möglichkeit, diesen Antrag umzusetzen. Bereits im Jahr 2008 wurden die EU-Mitgliedstaaten mit Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG-AbfRRL) verpflichtet, bis Dezember 2013 Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen. Wie das in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden kann, wird im § 33 Abfallvermeidungsprogramme im Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - KrWG) vom 24.02.2012 aufgezeigt, Zitat:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Der Bund erstellt ein Abfallvermeidungsprogramm. Die Länder können sich an der Erstellung des Abfallvermeidungsprogramms beteiligen. In diesem Fall leisten sie für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigenverantwortliche Beiträge; diese Beiträge werden in das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes aufgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Soweit die Länder sich nicht an einem Abfallvermeidungsprogramm des Bundes beteiligen, erstellen sie eigene Abfallvermeidungsprogramme. Zitatende.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Absatz 3 ist festgelegt, dass in diese Programme Ziele, Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen einzuarbeiten sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, eigenständige Abfallvermeidungsprogramme mit selbst festgelegten Zielen, Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen zu erarbeiten. Mit Absatz 4 werden weitere dieses Anliegen unterstützende Forderungen gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Juli 2013 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder herausgegeben. Dort heißt es unter Punkt 1 Einleitung, dass sich das Abfallvermeidungsprogramm ausschließlich mit Abfallvermeidungsmaßnahmen der öffentlichen Hand befasst, wobei die einzelne Maßnahme je nach Maßnahmenart unmittelbar oder mittelbar auf verschiedene Akteure (Produzenten, Handel und Gewerbe, Konsumenten, öffentliche Einrichtungen) einwirkt (a.a.O. S. 10). Dieses Programm wurde auf der Grundlage verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen erstellt, um Schlussfolgerungen aus bereits erzielten Erfahrungen ziehen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf Seite 9 bereits wird darauf hingewiesen. das steigende Entsorgungskosten oftmals zu einem effizienteren Umgang mit Ressourcen und zur Vermeidung von Abfällen geführt haben (vgl. a.a.O. S. 9).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf Seite 14 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem Abfallvermeidungsprogramm aufgelistete Maßnahmen neben dem Hauptzweck der Abfallvermeidung weitere Nebenergebnisse erbrachten, die sich beispielsweise durch Reduzierung von Gefahren auf die Umwelt auswirken (vgl. a.a.O. S.14).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An diesem Programm werden weitere konkrete Hinweise für die Erarbeitung von Abfallvermeidungsmaßnahmen gegeben. Darunter ist auch ausdrücklich genannt, die Konnsumenten in ein solches Programm mit einzubeziehen (vgl. a.a.O. S. 30).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die EU sich im Jahr 2018 veranlasst sah, die Richtlinie (EU) 2018/851 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle zu erlassen. Dort heißt es unter Punkt 20, Zitat: &quot;Um die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfallhierarchie zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten, ohne den freien Warenverkehr im Binnenmarkt dadurch zu beeinträchtigen, geeignete Maßnahmen treffen, um die Entwicklung, die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von Produkten und Bestandteilen von Produkten zu fördern, die mehrfach verwendbar sind, ......&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter Punkt 23 wird darauf u.a. hingewiesen, Zitat: &quot;Die Behörden spielen bei der Organisation der Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen und der diesbezüglichen Kommunikation mit den Bürgern eine wichtige Rolle.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter Punkt 29 steht ausdrücklich, Zitat: &quot;Abfallvermeidung ist der effizienteste Weg, um die Ressourceneffizienz zu verbessern und die Umweltauswirkungen von Abfällen zu verringern. Es ist daher wichtig, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Abfällen treffen und die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen überwachen und bewerten. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen solcher Maßnahmen innovative Herstellungs-, Geschäfts- und Konsummodelle fördern, die bei Materialien und Produkten zu einer Verringerung des Vorhandenseins an gefährlichen Stoffen führt, zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und zur Wiederverwendung beitragen, indem unter anderem Netzwerke für die Wiederverwendung und Reparatur, wie die von gemeinnützigen Unternehmen betriebenen Netzwerke, Pfandsysteme und Nachfüllsysteme eingerichtet und gefördert werden sowie Anreize für die Generalüberholung, Instandsetzung und gegebenenfalls Umfunktionierung von Produkten sowie Sharing-Plattformen geschaffen werden.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter Punkt 30 nun findet man, Zitat: &quot;Durch die Förderung der Nachhaltigkeit in der Produktion und beim Konsum kann wesentlich zur Abfallvermeidung beigetragen werden. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher im Interesse der Ressourceneffizienz für diesen Beitrag zu sensibilisieren und für eine aktivere Beteiligung zu gewinnen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Verringerung des Abfallaufkommens sollten die Mitgliedstaaten auch fortlaufende Kommunikations- und Informationsinitiativen vorsehen, um für die Probleme bezüglich Abfallvermeidung und Vermüllung zu sensibilisieren, ....&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Quelle a.a.O.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus den dargestellten Ausschnitten von EU-Richtlinien und nationalen Gesetzen und Programmen der Bundesrepublik Deutschland lässt sich ableiten: Mehrwegwindeln würden dazu beitragen, die bereits im Jahr 2008 auf EU- und nationaler Ebene begonnenen Aktivitäten in Hinblick auf die Verminderung von Abfällen aller Art mit Leben zu erfüllen. Mehrwegwindeln beinhalten direkt zwei Ansätze zur Realisierung dieser Forderungen: abfallvermeidende Produktgestaltung und Abfallvermeidung durch Steigerung der Lebensdauer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus den dargestellten Sachverhalten ergeben sich die konkreten Schlussfolgerungen für die beantragte Förderung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Abfallvermeidungsprogramm wird auf verursachergerechte Abfallgebühren eingegangen (vgl. a.a.O. S. 24). Diese Variante ist für diejenigen attraktiv, die in Einfamilienhäusern wohnen. Bei mehrgeschossigen Wohnhäusern mit mehreren Wohnparteien ist das nicht mehr umsetzbar, weil die Müllmengen nicht pro Wohnpartei erfasst werden können. Dementsprechende Versuche in einigen Wohnungsgenossenschaften wurden vor Jahren unternommen, sind jedoch allgemein nicht üblich, Das trifft für Berlin zu, da diese Stadt einen hohen Anteil von mehr- und vielgeschossigen Wohnhäusern hat. Damit könnten die Eltern, die keinen Einwegwindelmüll verursachen, nicht belohnt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit anderen Worten, die Förderung der Verwendung von Mehrweg-/Stoffwindeln muss direkt den Eltern und / oder Betreuer*innen von Säuglingen und Kleinkindern zugute kommen. Nur dadurch können sie veranlasst werden, ein Mehrwegwindelsystem zu nutzen und damit zur Verminderung der anfallenden Müllmengen beizutragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die Kosten für die Erstanschaffung von Stoffwindeln im Vergleich zu den Anfangskosten für Wegwerfwindeln um mindestens ein zehnfaches höher sind, werden vermutlich einkommensschwächere Familien davon abgehalten, sich beim Wickeln umweltfreundlich zu entscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerdem muss man davon ausgehen, dass die Verwendung der Stoffwindeln gegenwärtig und auf absehbare Zeit eine sehr &quot;altertümliche&quot; Wickel- und Waschroutine in den Köpfen junger Eltern, von Hebammen, Kita-Erzieher*innen, Krankenhauspersonal erzeugt. Dem soll durch die Öffentlichkeitsarbeit sowie einem Beratungszuschuss abgeholfen werden. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, sich über die Funktionsweise von Mehrweg- bzw. Stoffwindeln sachkundig zu machen. Das kann alternativ bei Stoffwindelberater*innen oder einem Berliner Stoffwindelreinigungsservice erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus den Darstellungen wird deutlich, dass die Verwendung von Mehrwegwindeln einem Grundanliegen von Bündnis90/Die Grünen entspricht und das Land Berlin gut beraten wäre, die Verwendung von Mehrwegwindeln direkt zu fördern, und damit gesundheitsvorbeugend zum Kindeswohl und durch die Verminderung der Müllmengen zur Entlastung der Umwelt beizutragen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Mar 2019 09:28:39 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-09: Böllert Ihr noch oder feiert Ihr schon?</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Boellert_Ihr_noch_oder_feiert_Ihr_schon-35784</link>
                        <author>Grüne Jugend Berlin u.a. (beschlossen am: 01.03.2019)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Boellert_Ihr_noch_oder_feiert_Ihr_schon-35784</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Böllert Ihr noch oder feiert Ihr schon?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Immer mehr Menschen bleiben zu Silvester in ihren Wohnungen oder verlassen sogar die Stadt, weil sie sich durch das rücksichtslose Böllern auf der Straße nicht mehr sicher fühlen. Wildtiere können im Gegensatz zu Menschen und Haustieren fast keinen Schutz finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei Böllern handelt es sich nicht einfach um harmlose Spielzeuge, die ein bisschen Lärm machen. Jährlich gibt es viele Fälle von Augenverletzungen, Hörschäden, Verbrennungen und sogar Verluste von Gliedmaßen. Teilweise werden Menschen durch unverantwortlichen Umgang mit Böllern auch absichtlich verletzt, so gab es 2018/19 allein in Berlin 100 Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte, von denen 40 ambulant behandelt werden mussten. Wir fordern deshalb, dass das Verbot von Sprengstoffverkauf an Privatpersonen auch an Silvester durchgesetzt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Natürlich wollen wir den Berliner*innen nicht den Spaß am Feuerwerk nehmen. Statt des gefährlichen privaten Böllerns fordern wir die Einrichtung von mehr öffentlichen professionellen Feuerwerken in der Silvesternacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verlagerung von privaten zu professionellen Feuerwerken würde die Anzahl der Feuerwerke und damit auch den Lärm und die Feinstaubbelastung stark reduzieren. An Silvester wird der erlaubte Tagesgrenzwert um mehr als das 40-fache überschritten. Auch die Menge des Mülls, der auch lange nach Silvester auf den Straßen und in Grünflächen liegt, könnte so stark verringert werden. Rund 191 Tonnen Reste von Feuerwerkskörpern müssen jedes Jahr in Berlin wieder beseitigt werden. Im Schnee und bei Regen lösen diese sich teilweise auf und so gelangen Farbstoffe und andere Chemikalien ins Grundwasser.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Tiere in der Stadt sind Feuerwerkskörper höchst gefährlich. Viele Vögel fliegen infolge der Böllerei und der Lichtspektakel orientierungslos in die Höhe und überleben die folgende Erschöpfung nicht. Sicher ist, dass auch artgeschützte Tiere extrem gestört werden und über Silvester zu Tode kommen. Andere Wildtiere und in Menschenhand lebende Tiere in Privathaushalten, Tierheimen und Zoos erleiden starke Ängste. Erschwerend ist, dass auch vor und nach der Silvesternacht weitere Böller gezündet werden. Haustiere verkriechen sich oft mehrere Tage und Hunde gehen nicht mehr vor die Tür. Viele Haustiere entlaufen von Panik getrieben und werden zu einem Sicherheitsproblem für den Straßenverkehr. Nicht nur Menschen, sondern auch Tiere werden durch die extreme Feinstaubverschmutzung stark belastet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ausmaß der Gefahren und Störungen, die von Böllern ausgehen. ist vielen Berliner*innen gar nicht oder nicht ausreichend bekannt. Daher fordern wir eine Kampagne, die den Berliner*innen aufzeigt, was die Risiken von Feuerwerkskörpern sind und auch über rechtliche Grundlagen aufklärt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Verkaufsrecht von Feuerwerkskörpern wird aktuell auf Bundesebene regelt. Deshalb fordern wir das Land Berlin auf, eine Bundesratsinitiative zum bundesweiten Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern an Privatpersonen zu starten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Weitere Antragsteller*innen:</strong> LAG Tierschutzpolitik und KV Reinickendorf</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Mar 2019 09:23:25 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-08: Elektrokleinstfahrzeuge: Chancen nutzen - Konflikte verhindern</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Elektrokleinstfahrzeuge_Chancen_nutzen_-_Konflikte_verhindern-31952</link>
                        <author>Ruben Joachim + Hans-Christian Höpcke (KV Pankow)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Elektrokleinstfahrzeuge_Chancen_nutzen_-_Konflikte_verhindern-31952</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Elektrokleinstfahrzeuge: Chancen nutzen - Konflikte verhindern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der &quot;Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr<br>
und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften&quot; (eKFV) des<br>
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Menschen bald<br>
endlich auch in Deutschland mit Elektokleinstfahrzeugen (eKF oder PLEV - Personal Light<br>
Electric Vehicles) legal am Straßenverkehr teilnehmen.<br>
Besonders durch die vielen Sharing-Anbieter kommen damit Herausforderungen auf Berlin<br>
zu, die durch starke Regelungen aktiv gesteuert werden müssen. Erfahrungen aus anderen<br>
Städte weltweit zeigen, welche Probleme auftreten können, aber auch welche Chancen<br>
diese Angebote bieten.<br>
Von diesen Erfahrungen wollen wir lernen und kurzfristig die Rahmenbedingungen für Berlin<br>
gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:<br>
1. eKF müssen im Mobilitätsgesetz (MobG BE) Beachtung finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Umwidmung von PKW-Parkplätzen in Abstellplätze für Fahrräder und eKF und<br>
Einrichtung von solchen Abstellplätzen in allen Kreuzungsbereichen von Straßen<br>
StEP III, IV und untergeordnete.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Schnelleren massiven Ausbau von sicheren Radverkehrsanlagen, deren Breite die<br>
sichere Mitbenutzung durch eKF ermöglicht, zum Beispiel Fahrradstraßen und<br>
Protected Bike Lanes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Verzicht auf den Einsatz des Verkehrszeichens &quot;Elektrokleinstfahrzeuge mit einer<br>
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h frei&quot; auf<br>
Gehwegen unter 5m Breite.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Eine Abgabe von Unternehmen, die eKF oder Fahrräder im öffentlichen Straßenraum<br>
zum (Kurzzeit-) Verleih anbieten, die sich nach Fahrzeuganzahl und Einsatzgebieten<br>
richtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Die Unternehmen, die eKF oder Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zum<br>
(kurzzeit-) Verleih anbieten, zu verpflichtet, ihre Fahrzeugdaten anhand der Mobility<br>
Data Specification zu veröffentlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Geeignete Maßnahmen, die die Anbieter zum Einsatz langlebigerer und damit<br>
ökologisch nachhaltigerer Fahrzeuge bewegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Bereitstellung ausreichender Mitnahmekapazitäten im ÖPNV, um die Verknüpfung<br>
beider Verkehrsträger zu ermöglichen, da eine zunehmende Verbreitung privater eKF<br>
zu erwarten ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Berlin soll sich dafür einsetzen, dass eKF unabhängig von der bauartbedingten<br>
Höchstgeschwindigkeit nicht generell auf Gehwegen gefahren werden dürfen<br>
(entgegen §10(3) eKFV).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. Berlin soll sich dafür einsetzen, dass für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt der<br>
Elektromotor immer wieder durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden aktiviert werden<br>
muss, ähnlich wie Pedelecs als Fahrrad eingestuft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Elektrokleinstfahrzeuge begeistern Menschen weltweit und haben das Potential, den<br>
innerstädtischen Verkehr zu revolutionieren. Lasst uns diese Chance gemeinsam nutzen!</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die weltweiten Beispiele des Scooter-Booms zeigen, welches Potential diese Fahrzeuge für die ökologische Verkehrswende haben.<br>
Eine Untersuchung in Portland (Oregon, USA) ergab, dass 34% der Nutzer*innen mit der Nutzung der E-Tretroller eine Fahrt mit dem eigenen Auto oder Anbietern wie Uber ersetzten.<br>
Durch das Zweiradprinzip und das geringe Gewicht des Fahrzeugs sind E-Tretroller extrem energieeffizient. Durch den hohen Wirkungsgrad des Elektroantriebs können E-Tretroller ähnlich wie Pedelecs sogar energieeffizienter als Fahrräder sein.<br>
Besonders für das Problem der letzten Meile kommt mit E-Tretrollern eine Lösung in Sicht: Gerade wenn Start und Ziel eines Wegs nicht im direkten Umfeld einer S- oder U-Bahn-Station liegt, kann die Kombination von ÖPNV und eKF eine attraktive Alternative zum Auto sein.<br>
eKF geben Menschen, die partout weder zu Fuß gehen noch mit dem Rad fahren wollen, eine weitere Alternative zum Auto.<br>
Ausreichend ausgewiesene Abstellflächen sind nötig, um ähnliche Probleme wie mit den im vergangenen Sommer massenhaft auf Gehwegen abgestellten Leihrädern zu vermeiden.<br>
Um Konflikte mit Radfahrer*innen zu vermeiden, muss die Infrastruktur genügend Platz für alle bieten. Dazu gehört besonders, dass Konflikte, die durch Geschwindigkeitsunterschiede entstehen, durch ausreichende Überholmöglichkeiten verhindert werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Fahrradstraße Prinzregentenstraße hat gezeigt, dass Fahrradstraßen schnell und mit wenig Aufwand eingerichtet werden können und die geforderte Verkehrszählung auch später nachgeholt werden kann.<br>
Um Konflikte mit Fußgänger*innen zu vermeiden, sollten Gehwege im Allgemeinen nicht von eKF genutzt werden dürfen. Nur bei ausreichender Breite und geringer Fußverkehrsdichte sollte die Möglichkeit gegeben werden, einzelne geeignete Abschnitte von Gehwegen für gedrosselte eKF freizugeben.<br>
Um die Infrastruktur (z.B. ausreichend Abstellplätze) finanzieren zu können, sollten kommerzielle Sharing-Anbieter eine Gebühr bezahlen müssen.<br>
Als Beispiel kann hier Los Angeles dienen, wo Anbieter pro Jahr 20.000$ plus 130$ pro Fahrzeug bezahlen müssen.<br>
Über Rabatte auf diese Gebühr könnte auch gesteuert werden, dass die Fahrzeug auch in Gebieten angeboten werden, die für die Anbieter wirtschaftlich weniger attraktiv sind, aber in denen das Potential hoch ist, dass Autofahrten ersetzt werden (z.B. außerhalb des S-Bahn-Rings).<br>
Auch hier kann Los Angeles als Beispiel dienen. Dort ist in Gebieten mit niedrigeren Durchschnittseinkommen die Gebühr für die Anbieter niedriger.<br>
Die regulierte Bereitstellung der Fahrzeugdaten der Anbieter liefert wertvolle Informationen für die Verkehrsplanung und kann ein Chaos wie bei den Leihradanbietern verhindern. Das Verkehrsministerium von Los Angeles (LADOT) hat dazu eine Spezifikation (Mobility Data Specification) erarbeitet und stellt diese kostenlos und frei zur Verfügung. Berlin sollte diese sehr gut ausgearbeitet Richtlinie übernehmen und die Scooter- und Bikesharing-Unternehmen zur Umsetzung verpflichten. Nur so kann faktenbasiert herausgefunden werden, wie sich das Mobilitätsverhalten der Berliner*innen durch die Fahrzeuge verändert und die Stadt beeinflusst wird.<br>
Je länger die Fahrzeuge im Einsatz sind, desto geringer fällt der Ökologische Fußabdruck pro gefahrenem Kilometer aus, der wie bei allen Geräten hauptsächlich bei der Produktion entsteht. Daher sollte auf die Anbieter eingewirkt werden, langlebige Fahrzeuge einzusetzen und diese regelmäßig zu warten.<br>
Durch eine Gleichstellung von Fahrzeugen, bei denen bauartbedingt der Elektromotor immer wieder durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden aktiviert werden muss, mit Pedelecs und damit der Einstufung als Fahrrad, würde die Versicherungspflicht entfallen, was den Erwerb durch Privatpersonen deutlich attraktiver macht. Dann wird der Weg in der Vorstadt bis zum S-Bahnhof gerne zurückgelegt, die Mitnahme im ÖPNV problemlos möglich und damit entfällt die vorher durch Faulheit entstandene tägliche Autofahrt zur Arbeit.<br>
Da nicht alle Menschen aufs Fahrrad umsteigen können oder wollen, bieten Elektrokleinstfahrzeuge mit ihrem komplett anderem Nutzungserlebnis eine weitere Alternative zum Auto und helfen so, unsere Stadt zu entlasten.<br>
Quellen:<br>
Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BMVI, 26.02.2019)<br>
---<br>
Die Mobility Data Specification des Los Angeles Department of Transportation:<br><a href="https://ladot.io/wp-content/uploads/2018/12/What-is-MDS-Cities.pdf">https://ladot.io/wp-content/uploads/2018/12/What-is-MDS-Cities.pdf</a><br><a href="https://www.youtube.com/watch?v=FpGboFSSddo">https://www.youtube.com/watch?v=FpGboFSSddo</a><br><a href="https://github.com/CityOfLosAngeles/mobility-data-specification">https://github.com/CityOfLosAngeles/mobility-data-specification</a><br>
---<br><a href="http://www.matthias-gastel.de/e-kleinstfahrzeuge/">http://www.matthias-gastel.de/e-kleinstfahrzeuge/</a><br>
&quot;Aber wenn wir uns auf die richtigen Regeln für diese Fahrzeuge einigen, sind sie eine große Chance bei sehr überschaubaren Risiken. Einen Großteil der Befürchtungen kann man schon mit der Klarstellung ausräumen, dass diese Gefährte auf den Gehwegen nichts zu suchen haben.&quot;<br>
&quot;Niemand kann ohne jede Übung sicher auf einem Fahrrad fahren. Deshalb ist es aber nicht verboten.&quot;<br>
&quot;Aber wichtig ist: Um Konflikte zu vermeiden, werden wir in Zukunft Radwege breiter bauen müssen.&quot;<br>
---<br><a href="https://la.curbed.com/2018/9/4/17818812/los-angeles-scooters-bird-lime-rules-regulations-vote">https://la.curbed.com/2018/9/4/17818812/los-angeles-scooters-bird-lime-rules-regulations-vote</a><br>
&quot;Sie müssen auch für das Recht bezahlen, in Los Angeles zu tätig zu sein. Jährliche Genehmigungen werden 20.000 Dollar kosten, und Unternehmen müssen auch eine zusätzliche Gebühr von 130 Dollar pro Fahrzeug zahlen - allerdings sind die Gebühren in einkommensschwachen Gebieten niedriger.&quot; [übersetzt]<br>
---<br><a href="https://www.nytimes.com/2019/01/15/technology/electric-scooters-portland-oregon.html">https://www.nytimes.com/2019/01/15/technology/electric-scooters-portland-oregon.html</a><br>
&quot;Laut einer stadtweiten Umfrage gaben 34 Prozent der Bewohner, die die Roller benutzten und an der Umfrage teilnahmen, an, E-Scooter benutzt zu haben, um das Fahren ihres eigenen Autos oder das Benutzen eines Uber zu ersetzen.&quot; [übersetzt]<br>
---<br><a href="https://medium.com/swlh/whats-the-future-of-electric-scooters-18-point-roadmap-14e1f3f9e00d">https://medium.com/swlh/whats-the-future-of-electric-scooters-18-point-roadmap-14e1f3f9e00d</a><br>
&quot;Wir haben eine bedeutende Infrastrukturbasis. Wir müssen nicht Milliarden von Dollar in gigantische Autobahnkreuze stecken. Wir müssen keine zusätzlichen Hektar öffentlicher Fläche für Parkplätze opfern. Wir müssen uns nicht auf eine verrückte Terra-forming-Aktivität einlassen (zumindest auf diesem Planeten). Was wir tun müssen ist, die Fahrradwege zu erweitern.&quot; [übersetzt]<br>
&quot;Lime bittet die Nutzer, anhand von Fotos, die bei Beendigung der Fahrt zwingend einzureichen sind, zu bewerten, wie gut jeder Roller geparkt ist. Außerdem bietet sie im Rahmen ihres Programms LimeAccess subventionierte Reisen für Personen mit niedrigem Einkommen an.&quot; [übersetzt]<br>
&quot;Elektroroller sind nicht nur eine neue Seite im Transportwesen. Sie sind eine neue Seite in einer Beziehung zwischen der Verwaltung und Technologieunternehmen. Daher sollten wir ein beispielloses Maß an Zusammenarbeit erwarten.&quot; [übersetzt]<br>
&quot;Winter. Es wird für eScooter schwierig sein, den PKW-Besitz deutlich zu verringern, wenn sie bei schlechtem Wetter nicht verfügbar sind. Werden Rollerfirmen zur Reinigung von Fahrradwegen beitragen?&quot; [übersetzt]<br>
&quot;Elektroroller, ob privat oder geteilt, sind eine bedeutende Veränderung im Verkehr. Was zunächst wie ein Spielzeug aussah, wird die Zukunft der Städte, unser Verhalten und unsere Technologie prägen.“ [übersetzt]<br>
---<br><a href="https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/e-roller-auf-buergersteigen-scheuer-schafft-den-gehweg-ab/24037706.html">https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/e-roller-auf-buergersteigen-scheuer-schafft-den-gehweg-ab/24037706.html</a><br>
“Dem pflichten auch die Grünen bei. „Klar ist: Die Elektrokleinstfahrzeuge gehören auf die Fahrbahn“, so der Stefan Gelbhaar, Mobilitätssprecher im Bundestag. Sein Parteikollege Matthias Gastel erklärte: „Die Gehwege gehören alleine dem Fußverkehr. Daran darf nicht gerüttelt werden.“”<br>
---<br><a href="http://www.manager-magazin.de/digitales/it/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-so-werden-e-roller-staedte-veraendern-a-1255203-amp.html">http://www.manager-magazin.de/digitales/it/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-so-werden-e-roller-staedte-veraendern-a-1255203-amp.html</a><br>
“Wenn man bedenkt, dass Elektrofahrräder schneller fahren dürfen, aber keiner Versicherungspflicht unterliegen, ist das Ergebnis interessant. Das im Zusammenhang mit Elektro-Rollern und Elektro-Skateboards überhaupt Themenbereiche diskutiert wurden, die zur Folge hätten, dass man E-Scooter im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht mitnehmen dürfte, ist für Nicht-Politiker ohnehin nur schwer nachvollziehbar. Dabei müsste eigentlich schnell klar sein, dass eine Vorgabe, die den ÖPNV ausschließt an der Realität vorbeigeht.”<br>
“Wenn die deutschen Städte sich nicht in den nächsten Wochen auf die Rollerflut vorbereiten wird sich ein Obike-Schrott-Szenario mit Tretrollern wiederholen.”<br>
“Der &quot;Allgemeine Deutsche Fahrradclub&quot; (ADFC) befürchtet in einer Stellungnahme &quot;totales Chaos&quot; auf den städtischen Radwegen und steht genau für die Haltung, die man nicht an den Tag legen darf. Den eigenen Besitzstand zu wahren und das unwahrscheinlichste Negativszenario ganz oben auf die Tanzkarte zu schreiben, ist sicherlich kein Beitrag für eine positive Gestaltung der zukünftigen Mobilität. “<br>
“Schnelle iterative Lösungsansätze, statt jahrelangen Nachdenkens auf Basis von theoretischen Informationen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, gilt dies für Unternehmen, aber ebenso für unsere Politik. Studien zu beauftragen, kostet Zeit und Geld. Und die Ergebnisse sind meist fern der realen Kundenanforderung.”<br>
---<br><a href="https://electricempire.de/presse/die-verordnung-fuer-elektrokleinstfahrzeuge-ist-an-den-nutzern-vorbei-konzipiert/">https://electricempire.de/presse/die-verordnung-fuer-elektrokleinstfahrzeuge-ist-an-den-nutzern-vorbei-konzipiert/</a><br>
“Wo selbst Österreich mit nur einem Satz im Gesetz EKfs den Pedelecs gleichgestellt hat, benötigt Deutschland eine Verordnung von 51 Seiten. Diese regelt allein und ausschließlich die Gruppe der Elektrotretroller. Die Nutzer von Elektroskateboards, Monowheels, Onewheels und Hoverboards dürfen weiterhin auf die mündlich angekündigte Sondergenehmigung warten.”<br>
---<br><a href="https://radforschung.org/log/rollersharing-was-staedte-lernen-koennen">https://radforschung.org/log/rollersharing-was-staedte-lernen-koennen</a><br>
“Ob Leih-Scooter ein nötiges Puzzlestück in der Mobilitätswende sein werden, weiß momentan noch niemand. Es wäre aber schade, das darin liegende Potenzial einfach ungenutzt verpuffen zu lassen”.<br>
“Lägen kontinuierlich erfasste Daten vor, ließen sich beispielsweise die Auswirkungen zeitweiser Straßen- oder Brückensperrungen auf das Gesamtsystem analysieren – derzeit ist Verkehrspolitik in Städten stattdessen vor allem meinungs- und gefühlsgetrieben. Eine forschungsgetriebene, experimentelle Herangehensweise an mögliche Fragestellungen ist dagegen nicht umsetzbar. Dabei geht es auch anders: durch die bereits stark technologisch und datengetriebene Arbeitsweise der Anbieter eröffnet sich auch eine Chance für bessere Verkehrsplanung und -Steuerung in der Stadt.”<br>
“Dies beinhaltet auch, ein Auge darauf haben zu können, dass Scooter bevorzugt in Bereichen zur Verfügung stehen, die bislang nicht oder schlecht an den städtischen ÖPNV angebunden sind. Das ermöglicht Eingreifen in die Verteilung, weg von den “goldenen Innenstädten” und Touristenattraktionen und mehr Fokus in die Gebiete, in denen Bewohner*innen bislang benachteiligt sind.”<br>
“Scooter-Sharing-Anbieter stehen in vielen deutschen Städten in den Startlöchern. Mit der Übernahme des Vorgehens und der Mobility Data Specification aus Los Angeles, erhalten Städte Echtzeit-Einblick auf die Scootersituation und können verhältnismäßig regulierend eingreifen - eine Reaktion auf Feedback und nötige Infrastukturverbesserungen sind aber auch dringend notwendig. Das bringt uns in der Mobilitätswende wieder ein Stückchen nach vorn.”</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Mar 2019 09:17:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-07: Für ein Bürger*innenrechtsfreundliches Polizei- und Versammlungsrecht in Berlin</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Fuer_ein_Buergerinnenrechtsfreundliches_Polizei-_und_Versammlungsrecht_-16549</link>
                        <author>Jan Fährmann + Lara Liese u.a. (LAG Demokratie und Recht + KV Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Fuer_ein_Buergerinnenrechtsfreundliches_Polizei-_und_Versammlungsrecht_-16549</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein Bürger*innenrechtsfreundliches Polizei- und Versammlungsrecht in Berlin</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politik muss von Realitäten ausgehen. Während die Polizei in Bund und Ländern mit immer mehr Kompetenzen ausgestattet wurde, deren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit zweifelhaft ist, sind die Bürger*innenrechte ständig abgebaut worden. Bündnis 90 / Die Grünen wollen Bürger*innenrechte stärken. Denn die tatsächlichen Bedrohungen der inneren Sicherheit gehen nicht von Bürger*innen aus, die ihre demokratischen Rechte ausüben!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Öffentliche Sicherheit wird viel eher durch funktionierende Polizeiarbeit, als durch ausufernde Zuständigkeiten und neue – oft planlos in die Gesetze aufgenommene – Eingriffsbefugnisse hergestellt. Viele Berliner Polizist*innen leisten gute Arbeit in einem schwierigen und anspruchsvollen Beruf. Wir setzen deshalb auf eine besser bezahlte und qualifizierte Polizei, die im Notfall schnell helfen kann und die Kriminalität professionell und grundrechtsschonend bekämpft. Allerdings kommt es auch bei der Polizei zu Fehlverhalten, das nicht toleriert werden kann. Eine friedliche Sicherheitsarchitektur muss die Begegnung von Bürger*innen und Polizist*innen auf Augenhöhe ermöglichen. Infolge der Entwicklungen der letzten Jahre ist deswegen vor allem eine Stärkung der Bürger*innenrechte nötig und möglich, um dieses Verhältnis wieder in ein gerechtes Maß zu bringen und mehr Transparenz zu schaffen. Deswegen fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Polizeibeauftragte muss zeitnah kommen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie in jeder mit Macht ausgestatteten Institution, besteht auch bei der Polizei ein Risiko des Machtmissbrauchs. Gerade die Polizei kann sich als Trägerin von Staatsgewalt einer unabhängigen Kontrolle entziehen – das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sie die Ermittlungen im strafrechtlichen Bereich grundsätzlich selbst durchführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine effektive Fehlerkultur innerhalb der Polizei gerät oft zwangsläufig in Konflikt mit internen Solidaritätsstrukturen. Das erschwert die Identifikation einzelner Verantwortlicher. Ein verantwortungsbewusster, angstfreier und konstruktiver Umgang mit Fehlhaltungen und Fehlleistungen braucht professionelle und beständige kritische Prüfung und Anleitung zur Selbstprüfung. Deshalb bedarf es einer Instanz, an die sich sowohl Polizist*innen, als auch Bürger*innen bei Missständen wenden können: der bzw. des Polizeibeauftragten. Fälle wie die Schießstandsaffäre, Vorgänge an der Polizeiakademie, der tragische Tod der Fabien M., die durch die Eilfahrt eines mutmaßlich betrunkenen Polizisten zu Tode gekommen ist und etliche Beschwerden über unangemessenes Verhalten im Alltag sind geeignet, das Vertrauen in die Polizei und den Rechtsstaat zu erschüttern. Bündnis 90 / Die Grünen Berlin fordern deswegen schon seit langem eine unabhängige Polizeibeauftragte. Wir fordern die rot-rot-grüne Koalition auf, diese Stelle endlich einzurichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die oder der Polizeibeauftragte muss unabhängig und mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet sein. Dazu gehört ein Akteneinsichtsrecht und ein ungehinderter Zugang zur Behörde. Die Zuständigkeit der bzw. des Polizeibeauftragten sollte außerdem nicht auf Grund laufender gerichtlicher -, Ermittlungs- und Disziplinarverfahren ausgeschlossen werden. Ferner müssen Bürger*innen mehrere Monate Zeit haben, um zu entscheiden, ob sie sich an die bzw. den Polizeibeauftragte*n wenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein liberales Versammlungsrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die rot-rot-grüne Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass das kommende Berliner Versammlungsrecht als Vorbild für demokratiefördernde und grundrechtsbezogene Versammlungsgesetze dienen soll. Berlin ist die Hauptstadt der Demonstrationen: auf etwa 5000 Demos im Jahr gehen die Berliner*innen für unterschiedlichste Anliegen weitestgehend friedlich auf die Straße und leisten so einen unverzichtbaren Beitrag in der politischen Auseinandersetzung. Es wird Zeit, dass das Versammlungsrecht dies nachvollzieht und die Versammlungsbehörde vom polizeilichen Staatsschutz loslöst. Die Versammlungsfreiheit ist ein demokratisches Grundrecht und in der Regel keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb darf das Berliner Versammlungsgesetz nicht hinter dem Schleswig-Holsteinischen zurückbleiben. Dieses Gesetz muss der Maßstab für das Berliner Gesetz sein, was natürlich – gemäß der Ankündigung – noch liberaler sein soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wichtigster Zweck eines liberalen Versammlungsgesetzes ist der weitreichende und effektive Schutz der Versammlungsfreiheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen von Versammlungen müssen sich deshalb nach dem Versammlungs- und nicht nach dem Polizeigesetz richten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem bedarf es umfassender Regelungen zur Kooperation von Demonstrierenden und der Polizei. Keinesfalls darf eine Versammlung als grundsätzliche Gefahr begriffen werden. Einschränkungen der Versammlungsfreiheit dürfen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, sondern nur bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfolgen. Die Gründe für eine Einschränkung müssen gesetzlich klar definiert sein, um Interpretationsspielräume der Behörden bei der Gesetzesanwendung zu beschränken. Nur so ist ein angemessener Schutz der Versammlungsfreiheit gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die polizeiliche Begleitung einer Versammlung ist in vielen Fällen notwendig, um die sichere Durchführung der Versammlung zu gewährleisten. Andererseits kann sie aber auch als einschüchternd empfunden werden und damit einen faktischen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen. Deshalb darf die Begleitung einer Versammlung durch die Polizei nur auf einer ausreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage und mit einer konkreten Zielsetzung stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus Transparenzgründen ist es außerdem erforderlich, dass Polizist*innen, die eine angemeldete Demonstration begleiten, für die Demonstrierenden erkennbar sind. Auch dürfen keine personenbezogenen Daten über die Teilnahme an Demonstrationen gespeichert werden, weil es hierfür schon an einem legitimen Zweck fehlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Augenmaß ist auch bei den Anforderungen an die Versammlungsleitung geboten: je weitreichender hier Pflichten und mögliche Sanktionen begründet werden, umso stärker werden Bürger*innen davon abgehalten, diese Stellung einzunehmen. Das führt zu einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Deshalb müssen entsprechende Regelungen ebenfalls konkrete, legitime Ziele verfolgen und verhältnismäßig ausgestaltet sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein gerechtes Polizeirecht mit Augenmaß</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leitlinie eines modernen Polizeirechts ist der effektive Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Freiheitsrechte der Bürger*innen in dieser Stadt. Zwischen beiden Positionen muss ein Ausgleich gefunden werden, der im Zweifel für die Freiheit steht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Polizeirecht darf es deshalb nicht zu einer sinnlosen Ausweitung der Videoüberwachung kommen. Das Erstellen von Übersichtsaufnahmen muss an gesetzlich klar bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft sein. Sofern der Einsatz von sog. Bodycams im Polizeirecht festgeschrieben wird, gilt der Grundsatz: gleiche Rechte für Polizist*innen und Bürger*innen. Beide müssen Zugang zu den aufgenommenen Daten haben. Hierzu benötigen die Bürger*innen einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch. Auch darf es nicht alleine im Ermessen der Polizei stehen, die Kamera einzuschalten. Vielmehr soll die Polizei in objektiv konfliktträchtigen Situationen zum Einschalten der Kamera verpflichtet sein. Sollte entgegen dieser Verpflichtung die Kamera nicht eingeschaltet werden, ist der Beweiswert der Aufnahmen erheblich zu mindern oder sogar ein Verwertungsverbot zu verhängen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine Kamera etwaiges polizeiliches Fehlverhalten nicht aufzeichnet, da dieses von Polizist*innen naturgemäß ungern aufgenommen wird. Wie alle anderen Menschen dokumentieren diese ihr eigenes Fehlverhalten im Regelfall nicht. Die Daten der Bodycam sind also für alle Arten von Ermittlungen zu verwenden, insbesondere auch für interne Ermittlungen innerhalb der Polizei. Eine Bodycam muss sowohl dem Schutz der Polizist*innen, als auch demjenigen der Bürger*innen dienen: alles andere ist ungerecht!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Anbringen von Fußfesseln und weitere Eingriffe im Gefahrenvorfeld lehnen wir ab. Insbesondere die Fußfessel hat sich als wirkungslos und unnötig eingriffsintensiv erwiesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch dürfen die gesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung, die der Aufklärung bereits begangener Straftaten dienen, nicht kopflos in das präventive Polizeirecht übertragen werden. Vor allem dürfen die strengen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für Eingriffe nicht auch noch hinter den Vorschriften der Strafprozessordnung zurückbleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ermächtigungen zur Datenerhebung müssen sich streng am verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Umfassende Datenerhebungen sind daher an enge Tatbestandsvoraussetzungen zu knüpfen, die den Anwendungsbereich der Normen begrenzen: Schwere Grundrechtseingriffe dürfen nur dann erfolgen, wenn schwere Gefahren zu befürchten sind (etwa schwere Straftaten).</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Weitere Antragsteller*innen: </strong>Benedikt Lux, KV Steglitz-Zehlendorf; Michael Servatius, KV Pankow; Christiane Howe, KV Kreisfrei; Tobias Balke, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Jan Stiermann, KV Neukölln; Antje Fortströer, KV Friedrichshain-Kreuzberg</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung: </strong>Aktuell laufen die Verhandlungen über ein Berliner Versammlungs- und Polizeigesetz. Der Antrag dient dazu, grüne Forderungen für Grundrechtsschutz und Sicherheitsarchitektur festzuschreiben und damit unsere Fraktion bei den Verhandlungen zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch eine*n Polizeibeauftragte*n mit umfassenden Kontrollbefugnissen wird gewährleistet, dass Fehlverhalten innerhalb der Polizei effektiv aufgearbeitet wird. Die Regelung dient dazu, die Polizei zu einer lernenden Organisation zu machen, die Fehler nicht „unter den Teppich kehrt“, sondern im Sinne einer positiven Fehlerkultur aus ihnen lernt. Unabhängige Polizeibeauftragte sind damit nicht nur für Menschen relevant, die sich von der Polizei rechtswidrig behandelt fühlen. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, dass die Polizei als Institution des staatlichen Gewaltmonopols eine Kultur entwickelt, in der Fehler und Fehlverhalten durch verbesserte Konzepte zukünftig vermieden werden. Es ist in unser aller Interesse – aber vor allem auch im Interesse der Polizist*innen –, dass Missstände in der Polizei behoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Polizeibeauftragte können nur für mehr Transparenz und eine Verbesserung der Bedingungen bei der Polizei sorgen, wenn sie umfassende Kontrollbefugnisse innehaben. Es ist dringend zu vermeiden, dass die Arbeit der/des Polizeibeauftragten durch Verfahren, die mit einem polizeilichen Fehlverhalten oftmals einhergehen, beschränkt wird. Nach dem Abschluss dieser Verfahren besteht in der Regel kaum noch die Möglichkeit der weiteren Aufklärung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nur wenn die Bürger*innen ausreichend Zeit haben, sich an Polizeibeauftragte zu wenden, werden sie hiervon Gebrauch machen. Die Entscheidung, Fehlverhalten der Staatsgewalt zu kritisieren, wird von Betroffenen typischerweise umfassend durchdacht. Die Hürden sind häufig hoch, insbesondere, wenn Personen direkt von Fehlverhalten betroffen waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Ausübung der Versammlungsfreiheit ist für ein demokratisches Gemeinwesen konstitutiv und muss deshalb – auch im Lichte der weitgehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – umfassend gewährleistet sein. In der repräsentativen Demokratie besteht für viele Menschen außerhalb von Wahlen keine Möglichkeit, direkt auf die politische Willensbildung einzuwirken. Die Versammlungsfreiheit ist deshalb einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Versammlungen müssen weitgehend geschützt sein, damit diese Möglichkeit der kollektiven Meinungsäußerung gewährleistet ist. Dies setzt voraus, dass sich Polizei und Demonstrierende auf Augenhöhe begegnen. Ein Dialog, der gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt das sicher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Polizeiliche Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig und müssen präzise festgeschrieben werden. Da die Polizeigesetze eine viel umfassendere und flexiblere Reaktion auf verschiedenste Gefährdungsszenarien ermöglichen, sind ihre Normen naturgemäß deutlich weitgehender als die Vorgaben des Versammlungsrechts. Bei einer speziellen Materie wie dem Versammlungsrecht ist es möglich und nötig, Einschränkungen gesetzlich eindeutig festzuschreiben. Vor allem ist die Versammlungsfreiheit durch Artikel 8 des Grundgesetzes besonders umfassend geschützt. Ein Zugriff auf die Normen des Polizeirechts würde das Versammlungsrecht deshalb zu weit einschränken. Dies entspricht der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, des Bundesverfassungsgerichts, sowie dem Stand der Rechtswissenschaft und ist unter dem Stichwort der „Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts“ anerkannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die öffentliche Ordnung schützt namentlich „die Gesamtheit der ungeschriebenen Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens angesehen wird“. Da diese Normen naturgemäß gesetzlich nicht festgeschrieben werden können, ist der Anwendungsbereich dieses gesetzlichen Merkmals weit und von wechselnden gesellschaftlichen Vorstellungen abhängig. Ein herausragend bedeutendes Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit kann auf einer derart unbestimmten gesetzlichen Grundlage nicht eingeschränkt werden. Über Eingriffe in die Versammlungsfreiheit darf nur der gewählte Gesetzgeber und nicht die Verwaltung entscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In einer polizeilichen Einsatzsituation kann es immer zu beiderseitigem Fehlverhalten kommen. Wenn aber nur eine Seite die Entscheidungshoheit über das Einschalten einer Kamera innehat, wird die andere Seite strukturell benachteiligt. Das verkehrt auch den grundsätzlichen Gedanken des Bodycam-Einsatzes in den USA in sein Gegenteil. Dort wird gerade von Vertreter*innen der Bürger*innen-Rechtsbewegung der Einsatz von sog. Bodycams gefordert, um etwaiges polizeiliches Fehlverhalten und Polizeigewalt nachweisen zu können. Eine Regelung, die einseitig die Polizei bevorteilt, bliebe damit weit hinter den Standards in den USA zurück und ist in höchstem Maße ungerecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anders als im strafprozessualen Verfahren existiert im polizeilichen Gefahrenabwehrrecht keine neutrale Kontrollinstanz wie die Staatsanwaltschaft. Werden Eingriffe nach dem Gefahrenabwehrrecht nun an geringere Anforderungen geknüpft als in der Strafprozessordnung, besteht die Gefahr, dass sich die Polizei der Verfahrensleitung und der Kontrolle der Staatsanwaltschaft entzieht, indem sie zur Ermittlungsarbeit auf die Vorschriften der Gefahrenabwehr zugreift. Die strengeren Vorgaben der Strafprozessordnung wären damit überflüssig. Außerdem birgt die Übertragung von Eingriffsgrundlagen aus dem Strafprozessrecht in das Polizeirecht die Gefahr der Kompetenzüberschneidungen. Stattdessen sollte eine klare Aufgabenstruktur der Polizei sichergestellt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Mar 2019 09:13:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-06: Siemenscampus für alle – Bürger*innenbeteiligung sicherstellen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Siemenscampus_fuer_alle__Buergerinnenbeteiligung_sicherstellen-27957</link>
                        <author>Vorstand des KV Spandau u.a.</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Siemenscampus_fuer_alle__Buergerinnenbeteiligung_sicherstellen-27957</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Siemenscampus für alle – Bürger*innenbeteiligung sicherstellen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen die Entscheidung von Siemens, 600 Millionen Euro in den Standort Berlin zu investieren und am Standort Siemensstadt in Spandau 200.000 Quadratmeter neuen Wohnraum – davon gegenwärtig 60.000 Quadratmeter mit Mietpreisbindung - sowie Infrastruktur für Forschung, Innovation und Produktion zu errichten. Da es sich bei diesem Projekt um ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung handelt, begrüßen wir auch die Entscheidungen des Senates, das Planungsrecht für dieses Projekt an sich zu ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit dieses gesamtstädtische Projekt die bestehenden Strukturen vor Ort im Bezirk möglichst gut berücksichtigt und so zu einem Erfolg werden kann, ist aber eine wirksame Bürger*innenbeteiligung notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf, bei der Planung und Entwicklung des Siemenscampus in Spandau eine wirksame und über die Mindestanforderungen hinausgehende Bürger*innenbeteiligung zu realisieren. Eine Informationsveranstaltung nach dem Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbes im 2. Quartal 2019 reicht aus unserer Sicht nicht aus: Die Ideen und das Wissen der Anwohner*innen der Siemensstadt müssen von Anfang an kontinuierlich in den Planungsprozess einfließen, damit der Siemenscampus ein Projekt wird, mit dem sich alle Anwohner*innen identifzieren können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Sorgen der Anwohner*innen vor steigenden Mieten zu begegnen, fordern wir die Senatsverwaltung außerdem auf, sicherzustellen, dass die Aufwertung des Quartiers nicht zu einer Verdrängung der Anwohner*innen der Stadtteile Siemensstadt und Charlottenburg-Nord führt. Wir fordern, dass die Preisentwicklung in dem Stadteil durch geeignete Instrumente, zum Beipiel durch die Errichtung von Milieuschutzgebieten in der Siemensstadt und in Charlottenburg-Nord, gedämpft wird. Dann könnten auch das kommunale Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen mehr Schutz für die Wohnbevölkerung vor möglicher Verdrängung bieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Siemenscampus wird aber nicht im luftleeren Raum geplant. Er reiht sich ein in eine Reihe von Veränderungen im Nordöstlichen Bezirk Spandau und muss in diesem Zusammenhang gedacht werden. Gemeinsam mit weiteren Wohnungsbauprojekten – zum Beispiel auf der Insel Gartenfeld, an der Waterkant und an den Pepitahöfen und der Urban Tech Republic am Standort Tegel - steht der Bezirk und seine unmittelbare Nordöstliche Umgebung insgesamt vor enormen infrastrukturellen Herausforderungen. Dabei treibt viele Menschen nicht nur die Sorge vor Aufwertung und steigenden Mieten um, sondern auch die Aussieht auf eine erhebliche Zunahme von Verkehren und die sich angesichts des Zuzugs schon heute abzeichnenden deutlichen Engstellen bei der Versorgung mit Kita-, Grund- und Oberschulplätzen im Bezirk.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb den Senat auf, die Versorgung mit schienengebundenen ÖPNV-Angeboten im gesamten nordöstlichen Bezirk Spandau deutlich zu verbessern und die Planung für ein Straßenbahnnetz in Spandau vorzuziehen. Die unter dem Namen „Siemensbahn“ bekannte S-Bahnverbindung sollte schnellstmöglich saniert und reaktiviert werden. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Simensbahn weitere Gebiete in Spandau erschließen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Senatsveraltung für Bildung, Jugend und Familie fordern wir mit Nachdruck dazu auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie den im Bezirk Spandau durch den erhöhten Zuzug schon heute sich deutlich abzeichnenden Engstellen bei der Versorgung mit Kita-, Grund- und Oberschulplätzen, aber auch Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk begegnet werden kann.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Weitere Antragsteller*innen</strong>: Gollaleh Ahmadi, Oliver Gellert, Elmas Wieczorek-Hahn, Christoph Sonnenberg-Westeson, Bettina Jarasch (MdA), Britta Byszio (alle KV Spandau), Alexander Kaas Elias (KV Charlottenburg-Wilmerdorf)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Senat hat die Planung und Entwicklung des Siemenscampus aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung an sich gezogen. Diesen Schritt finden wir richtig. Auch wird die Planung des Siemenscampus von den meisten Menschen in den betroffenen Gebieten in Spandau und Charlottenburg-Nord begrüßt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund vieler Beispiele von Fehlentwicklungen, durch stark steigende Mieten in anderen Quartieren der Stadt, wächst jedoch bei vielen Anwohner*innen die berechtigte Sorge und Verunsicherung vor einer möglichen Gentrifizierung und der dadurch bedingten Verdrängung aus ihrem Kiez.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Ängste können wir durch eine wirksame Bürgerbeteiligung und Instrumente wie des Millieuschutzes, wodurch Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen oder überteuerte Modernisierungen teilweise eingeschränkt werden können, zumindest mildern. Auch könnten dann das kommunale Vorkaufsrecht sowie Abwendungsvereinbarungen mehr Schutz für die Wohnbevölkerung vor möglicher Verdrängung bieten. Dies ist auch dringend geboten angesichts der weiter steigenden Mieten und wachsenden Wohnungsnot in der ganzen Stadt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Mar 2019 09:09:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-05: Ein Transparenzgesetz für Berlin </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Ein_Transparenzgesetz_fuer_Berlin_-11707</link>
                        <author>Jan Fährmann u.a. (KV kreisfrei)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Ein_Transparenzgesetz_fuer_Berlin_-11707</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein Transparenzgesetz für Berlin </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Formen der demokratischen Teilhabe beruhen auf einer gemeinsamen Grundvoraussetzung: Wissen. Nur so können die Bürger*innen informiert diskutieren und entscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Eindruck von Mauschelei und zurückgehaltenen Informationen gefährdet jedoch diese Debattenkultur, vereinfacht populistische Meinungsmache und verhindert eine umfassende Willensbildung. Berlin ist in der Informationsfreiheit nicht auf dem Stand, den die inhaltlichen Diskussionen und die technischen Entwicklungen heute ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen daher das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf das Niveau des Hamburger Transparenzgesetzes heben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Grundsatz: Politik und Verwaltung sollen stets auf einem Online-Portal (Transparenzregister) ihre Entscheidungsgrundlagen offenlegen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung und der kommenden e-Akte ist der dafür nötige Arbeitsaufwand drastisch gesunken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch zwischen den Behörden wird es auf diese Weise einfacher, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen. Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Diskurs zu fordern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation im Verwaltungshandeln einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wichtiger Baustein ist, die momentan bestehende Holschuld der Bürger*innen durch eine aktive Bringschuld der Verwaltung abzulösen (Transparenz by default). Die Bürger*innen sollen künftig kostenfrei Zugang zu Daten von Behörden, öffentlichen Unternehmen und privaten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und damit der Kontrolle des Landes Berlin unterliegen, erhalten. Diese Informationen sollen in einem zentral geführten, barrierefreien und elektronischen Register zur Verfügung gestellt werden. Der Auskunftsanspruch der Bürger*innen ist kostenfrei auszugestalten. Die Frist zur Veröffentlichung darf nicht mehr als vier Wochen betragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie der Schutz behördlicher Entscheidungen können der Veröffentlichung nur im Einzelfall entgegenstehen: Akten zur Willensbildung zwischen Behörden und zur Vorbereitung von Senats- und Bezirksamtsentscheidungen werden nicht wie bisher pauschal von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen, sondern müssen ebenfalls grundsätzlich veröffentlicht werden, wenn nicht gewichtige Interessen dagegensprechen. Zentral ist dabei die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen, welche präzise geregelt werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fakt ist: Wir stärken mit einem Transparenzgesetz für Berlin nachhaltig die Demokratie, das Vertrauen in die Politik und unsere Verwaltung und erleichtern den Bürger*innen die Teilhabe am öffentlichen Diskurs sowie die Arbeit der Verwaltung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Weitere Antragsteller*innen</strong>: Lara Liese, KV Mitte + Claudia Fechner, KV Treptow-Köpenick</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung:</strong> Im Grundgesetz ist die Informationsfreiheit festgeschrieben. Dies gilt nicht zuletzt, da Wissen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist. Auch kann durch eine transparente Behördenstruktur sichergestellt werden, dass es nicht zu Missständen kommt und sich die Bürger*innen fair behandelt fühlen. In Berlin haben wir zwar das Informationsfreiheitsgesetz, aber dies reicht nicht aus. Die Bürger*innen müssen sich immer noch selbst um Informationen bemühen. Das bedeutet teilweise viel Aufwand und schreckt viele Menschen ab, zumal dies auch mit Kosten verbunden ist. Wir wollen daher ein Transparenzgesetz. Behörden sollen verpflichtet werden, wichtige Daten eigenständig und kostenlos zu veröffentlichen. Bürger*innen sollen nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern sollen alle wichtigen Informationen in einem eigens dafür eingerichteten Internetportal finden. So kann sich jeder informieren, daran können sich Diskussionen anschließen und die staatliche Arbeit kann besser kontrolliert werden. Der Verwaltungsaufwand ist aufgrund der Digitalisierung nicht hoch und auch die Behörden können von den veröffentlichten Informationen anderer Behörden profitieren, da sie sich dann selbst nicht mehr um diese bemühen müssen. Durch eine transparente Verwaltungsstruktur gewinnen also alle.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Mar 2019 09:01:18 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-04: Kriminalität effektiv und nachhaltig reduzieren</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Kriminalitaet_effektiv_und_nachhaltig_reduzieren-61270</link>
                        <author>Jan Fährmann + Lara Liese (LAG Demokratie und Recht + KV Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Kriminalitaet_effektiv_und_nachhaltig_reduzieren-61270</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kriminalität effektiv und nachhaltig reduzieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch wenn die Kriminalität immer weiter sinkt und die Justiz in Berlin erfolgreich arbeitet, ist noch einiges zu tun. Neben der Arbeit von Justiz und Polizei ist die Prävention von Straftaten ein essentieller Baustein der Verbrechensbekämpfung. Gelungene Präventionsarbeit und die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen schützen die Bevölkerung am effektivsten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher setzen wir uns für eine wirksame und nachhaltige Arbeit innerhalb des Strafvollzuges und der Straffälligenhilfe ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erfolgreiche Projekte wie der offene Vollzug müssen beibehalten werden, da Gefangene im offenen Vollzug wesentlich besser in die Gesellschaft eingegliedert werden können. Dazu soll die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung prüfen, wie der Zugang zum offenen Vollzug für geeignete Gefangene verbessert werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem müssen für Gefangene, die (noch) nicht für den offenen Vollzug geeignet sind, die Kommunikationsmöglichkeiten nach außen verbessert werden. Dazu gehört insbesondere, dass der Zugang zum Telefon und dem Internet gesetzlich klar und für die Gefangenen bezahlbar geregelt wird, um erfolgreiche Projekte – wie etwa das Projekt der Senatsverwaltung „Internet im Strafvollzug“ – dauerhaft zu etablieren. Es gibt keinen Grund, Gefangenen, bei denen ein Missbrauch nicht zu befürchten ist, die Nutzung des Internets zu untersagen. Das gilt nicht zuletzt, da die Eingliederung in die Gesellschaft ansonsten nahezu unmöglich ist: der Umgang mit dem Internet wird mittlerweile in allen gesellschaftlichen Bereichen verlangt. Darüber hinaus gewährleistet auch nur eine klar geregelte Internetnutzung die effektive Umsetzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit im digitalen Kommunikations- und Informationszeitalter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daneben sind die Bewährungshilfe und die freien Träger der Straffälligenhilfe weiter konsequent zu stärken, damit auch außerhalb des Vollzuges die Resozialisierung von straffälligen Menschen weiterhin effektiv umgesetzt und verbessert werden kann. Neben bereits in der Praxis etablierten Projekten wollen wir auch neue Projekte umsetzen und dabei auf erfolgreiche Ansätze aus dem Ausland zurückgreifen, um auch in Berlin die Rückfallraten langfristig und nachhaltig zu reduzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu möchten wir das Messengerprojekt des Vereins „Tatort Zukunft – Verein für Resozialisierung und Kriminalprävention e.V.“ in Berlin umsetzen. Der von dem Verein verfolgte Programmansatz stammt aus New York und hat dort im Bereich der Gang-Kriminalität zu großen Erfolgen geführt. Erste wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass dadurch die Rückfälle in den ersten Jahren teilweise um die Hälfte reduziert werden konnten. Der Ansatz wird daher mittlerweile auch in Europa verfolgt und wird auch in Berlin dazu beitragen, die Kriminalität weiter zu reduzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kern des Projekts ist die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen durch den Einsatz von Mentor*innen mit einer vergleichbaren Biografie und Erfahrungen mit dem Justizsystem, die mittlerweile aber wieder erfolgreich in die Gesellschaft eingegliedert worden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausgangspunkt des Projekts ist die folgende Beobachtung: Straffällige junge Menschen haben oft Probleme, sich konventionellen Programmen anzuschließen. Der Grund hierfür liegt aber nicht in den vermittelten Inhalten (= Message), sondern bei den diese vermittelnden Menschen (= Messenger). Oft kommen gerade Sozialarbeiter*innen aus einer anderen Bevölkerungsschicht mit einem anderen Bildungshintergrund. Mentor*innen und die von ihnen betreuten Mentees teilen hingegen einen ähnlichen sozio-kulturellen Hintergrund und haben vergleichbare Erfahrungen mit dem Justizsystem. Die Mentor*innen treten den Mentees deshalb glaubhaft gegenüber, sodass ein vertrauenswürdiger und intensiver Beziehungsaufbau gelingt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Ansatz wird an zwei Stellen wirksam: einerseits entwickeln die Mentees die Fähigkeit kriminellen Versuchungen und negativem sozialem Druck zu widerstehen. Zusätzlich erhalten die Mentor*innen Arbeit und die Möglichkeit zu einer professionellen Entwicklung und stabilisieren damit ihren eigenen Resozialisierungsprozess.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb sollen resozialisierte Personen, die in der Vergangenheit selbst mit dem Justizsystem zu tun hatten, als Mentor*innen angestellt werden, um die Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und Pädagogen*innen aus der Straffälligen- und Bewährungshilfe zu unterstützen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jahrelange Erfahrungen zeigen, dass der offene Vollzug der beste Weg ist, um straffällige Menschen zu resozialisieren. Daher ist das Selbststeller-Modell sehr zu begrüßen, da es Verurteilten auf freiem Fuß (d. h. solche, gegen die keine Untersuchungshaft verhängt wurde) erlaubt, sich selbst zur Haft im offenen Vollzug zu stellen. Da sich der offene Vollzug als erfolgreich erwiesen hat, sollte zusätzlich geprüft werden, wie der Weg in den offenen Vollzug für geeignete Gefangene vereinfacht werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch zeigen Erfahrungen aus Forschung und Praxis, dass der Kontakt nach außen für die Resozialisierung vieler Gefangener essentiell ist. Nach der erfolgreichen Durchführung des Projektes „Internet im Strafvollzug“ ist es nun geboten, die Kommunikationsmöglichkeiten der Gefangenen auch gesetzlich klarer festzulegen, damit Gefangene, bei denen keine Hinweise darauf bestehen, dass sie die Kommunikationsmöglichkeiten missbrauchen werden, problemlos auf unterschiedlichen Wegen – Telefon, Internet, Besuche – Kontakt nach außen aufnehmen und Informationsangebote nutzen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir unterstützen ferner das Messengerprojekt, weil es durch die Senkung von Rückfallquoten einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsreduktion in Berlin leisten wird. Die Justiz hat nämlich häufig mit Täter*innen zu tun, die mehrfach straffällig werden, sodass gelungene Resozialisierungsmaßnahmen auch bei einzelnen Person einen bedeutenden Einfluss auf die insgesamt verübten Straftaten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Programmansatz ist wissenschaftlich evaluiert und konzeptionell ausgereift. Der Verein Tatort Zukunft e.V. hat bereits Projekte im Bereich der Resozialisierung realisiert und wird durch eine umfassende wissenschaftliche Betreuung unterstützt. Qualifizierte Mentor*innen konnten bereits gewonnen werden und werden zukünftig über Sozialarbeiter*innen ausgewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es fehlt jetzt nur noch an einer Anschubfinanzierung, die gebraucht wird, um das Projekt zu beginnen. Um diese zu erreichen und damit einen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung zu leisten, unterstützen wir das Messengerprojekt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Konkret ist das Programm wie folgt konzipiert: Die Mentees sind junge Menschen, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden. Ein*e auf 450-Euro-Basis angestellte Mentor*in betreut maximal fünf Mentees. Es finden wöchentliche, zweistündige Gruppentreffen an ausgewählten, neutralen Orten statt. Zusätzliche Einzelkontakte werden individuell auf die Mentees abgestimmt. Die Treffen werden durch die Mentor*innen dokumentiert. Die Mentor*innen werden durch den Verein geschult und während der Programmzeit unterstützt und betreut. Die Mentor*innen sollen eine mit den Mentees vergleichbare Biografie haben. Die Mentor*innen müssen seit mindestens drei Jahren straffrei sein, dürfen keine Drogen konsumieren und müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Vor allem bringen sie die Absicht mit, eine Vorbildfunktion zu übernehmen und sich persönlich zu engagieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieses Bündel von Ansätzen wird zu einer weiteren effektiven und nachhaltigen Reduktion der Kriminalität in Berlin führen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 17:59:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-01: Alle nach ihrer Fasson – Für ein selbstbestimmtes Leben in Berlin</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Alle_nach_ihrer_Fasson__Fuer_ein_selbstbestimmtes_Leben_in_Berlin-9903</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 28.02.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alle nach ihrer Fasson – Für ein selbstbestimmtes Leben in Berlin</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für viele Menschen ist Berlin das Symbol der Freiheit. Das Bild der weltoffenen Stadt, in der alle nach ihrer Fasson glücklich werden können, hat sich seit Jahrhunderten verfestigt. Trotz oder gerade weil es auch immer wieder historisch lange Phasen gab, die geprägt waren von Unfreiheit, Terror und staatlicher Verfolgung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heute, so viele Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der friedlichen Revolution im Ostteil der Stadt, ist Berlin mehr denn je eine vielfältige Stadt. Ein Sehnsuchtsort für Menschen aus aller Welt. Ob Berliner*innen der 1. bis X-ten Generation, Ein-Eltern-Familien, Menschen mit Behinderung, Gläubige oder Nichtgläubige, LSBTIQ*, Schwarze Menschen oder People of Color, Kinder, Jugendliche und alte Menschen: Sie alle wollen hier nach ihrer Fasson glücklich werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Freiheit den Lebensentwürfen - Kampf den unterdrückerischen Strukturen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Bündnis 90/Die Grünen Berlin ist es daher ein zentrales Ziel, Berlin als Stadt zu gestalten, in der die unterschiedlichen Lebensentwürfe friedlich und anregend nebeneinander bestehen können, ohne sich gegenseitig auszugrenzen. Gelingen kann uns das, wenn wir gemeinsam Verantwortung sowohl für das eigene Wohl als auch das der Anderen übernehmen. Wenn wir Lebensentwürfe, die wir nicht gut finden oder sogar ablehnen, aushalten und Diskriminierungen auch dann bekämpfen, wenn sie sich gegen andere richten. Wir sind uns bewusst, dass eine vielfältige und bunte Gesellschaft Konflikte und Auseinandersetzungen mit sich bringt. Diese Kontroversen sind ein Zeichen für das gesellschaftliche Zusammenwachsen in Vielfalt. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir vehement gegen unterdrückerische, ausgrenzende und diskriminierende Strukturen oder (Denk-) Systeme vorgehen. Um es deutlich zu sagen: Freiheit allen friedlichen Lebensentwürfen, aber Kampf den unterdrückerischen Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen klare Position für vielfältige, nicht diskriminierende, antirassistische, empowernde und offene Strukturen, Gesetze und gesellschaftliche Normen. Voltaire hat einmal gesagt: <em>„Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“ </em>Was Voltaire für die Meinungsfreiheit zusammengefasst hat, gilt analog auch für die Vielfalt der Lebensentwürfe – solange diese Lebensentwürfe nicht selbst unterdrückerisch, Menschen verachtend oder diskriminierend gegen andere sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Es geht uns alle an!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt zwar eine Dominanzgesellschaft, aber das ist keine Mehrheitsgesellschaft, denn die Mehrheit der Menschen gehört in einer oder mehreren Hinsichten einer marginalisierten Gruppe an: als gläubig, als jung oder als hochbetagt, als Mensch mit körperlichen Beeinträchtigungen, als ehemaliger Dorfbewohner in einer Großstadt, als Großstädterin auf dem Land, als fett oder dünn, als arbeitslos oder als hochbegabt. Wir wollen das Bewusstsein für die Existenz von Intersektionalitäten und Mehrfachzugehörigkeiten in unserem politischen Handeln verankern und dafür sensibilisieren, dass Antidiskriminierungspolitik keine Minderheiten- und keine Nischenpolitik ist, sondern im Kern eines jeden demokratischen Rechtsstaats verankert sein muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r aber hat einen Lebensentwurf – sei der einfach unhinterfragt übernommen, aufgezwungen oder frei gewählt, der sich nicht in jeder Hinsicht mit dem der meisten anderen deckt. Deshalb ist eine Politik, die sich Artikel 2 des Grundgesetzes verschreibt, keine Politik für eine Nische, keine Politik für gute Zeiten, sondern elementar für die Demokratie und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Sie wahrt die Menschenwürde, den festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz und die Minderheitenrechte. Sie garantiert Teilhabe und ist somit eine Politik für alle, für das Gemeinwohl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nur gemeinsam sind wir stark</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für eine gemeinwohlorientierte Solidarität wollen wir sowohl auf staatlicher Seite die Strukturen und Gesetze, als auch die gesamtgesellschaftliche Grundlage schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen eine Gesellschaft, in der Umweltschützer*innen bei rassistischen Übergriffen solidarisch aufschreien und Hanfaktivist*innen für die Rechte von Menschen mit Behinderung protestieren. Nur wenn wir Solidarität und Allianzen untereinander fördern und praktizieren, schaffen wir es, die durch das Grundgesetz garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit auch zu gewährleisten. Dafür brauchen wir – auch staatlich unterstützte – Strukturen, die den Austausch unter den verschiedenen Bewegungen organisieren, solidarische Aktionen fördern und gegenseitiges Lernen vorantreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam für eine Gemeinwohlsolidarität kämpfen. Die Gemeinwohlsolidarität rückt den sozialen Zusammenhalt und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Zusammenlebens: Eine soziale, gerechte und friedliche Gesellschaft kann es nur dann geben, wenn Jede*r sich in dieser für das gesamte Wohl verantwortlich fühlt und den Raum bekommt, das eigene Leben selbstbestimmt und frei von Demütigungen und Verurteilung zu gestalten. Ohne die Anerkennung des Sozialen als Grundpfeiler unserer Gesellschaft sind wir nicht in der Lage, im umfassenden ökologisch nachhaltigen Wohlstand zu leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Grundlagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist es zentral, Armut und soziale Not zu überwinden und allen Menschen das Leben zu ermöglichen, das sie sich wünschen. Deshalb arbeiten wir Grüne mit Nachdruck an arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Lösungen, die nicht vom Misstrauen gegenüber den Menschen geprägt sind. So wollen wir beispielsweise Sanktionen beim ALG II abschaffen und eine Kindergrundsicherung einführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Genauso bewusst ist uns: Jenseits dieser materiellen Voraussetzungen gibt es andere Barrieren und Benachteiligungen, die der Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe entgegenstehen. Auch hier wollen wir die zentralen Stellschrauben weiterdrehen. Wo wir dabei Handlungsnotwendigkeiten sehen und was wir dabei machen werden, damit wollen wir uns in diesem Antrag beschäftigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Berlin ist bunt </strong>–<strong> schon immer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als 1961 die ersten Menschen im Zuge des Anwerbeabkommens nach (West-) Berlin gezogen sind, war das Berliner Stadtbild noch vom Krieg gezeichnet. Viele Neu-Berliner*innen sind damals aus der Türkei, dem ehemaligen Jugoslawien, Tunesien und Spanien gekommen und haben in baufälligen Wohnungen in Sanierungsgebieten oder in Mauernähe gewohnt – überall da, wo sonst niemand bereit war, Mieten zu zahlen. Sie haben in den Fabriken (bspw. Siemens, Osram) körperliche Schwerstarbeit in unwürdigen Schichtzeiten geleistet – eine Arbeit, die sonst keiner machen wollte, die aber erheblich dazu beigetragen haben, dass die Bundesrepublik Deutschland zu einer weltweiten Wirtschaftsmacht geworden ist. Trotz der widrigen Wohn-, Lebens- und Arbeitsumstände haben sie hier in Eigenregie Wohnungen saniert, Kinder erzogen, Vereine gegründet, Läden aufgemacht, ihr Handwerk angeboten, Kunst geschaffen – alles, um sich und ihrer Familie ein würdiges Leben zu ermöglichen. Die Geschichte dieser Pioniergeneration wird häufig allein innerhalb der Familie von einer Generation in die andere weitergegeben, dabei ist die Geschichte der Aufbaugeneration überall im Berliner Stadtbild sichtbar: Sei es das Urban Krankenhaus oder der Bau der U-Bahnlinie 8, die Bepflanzung von Bäumen an Straßen und in Parks. Das heutige Stadtbild und der wirtschaftliche Aufbau Berlins sind maßgeblich durch die Arbeit und Mühe dieser ersten Generation gekennzeichnet. Im Osten Berlins hatten die Vertragsarbeiter*innen aus Vietnam und Mozambique keine Möglichkeit, sich viel Eigenes aufzubauen: Aber auch sie haben mit ihrer Arbeit und den wenigen Kontakten, die zu den Berliner*innen möglich waren, die Stadt bereichert – und tun es bis heute.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Leerstelle in der kollektiven Erinnerung ist ein Beispiel von vielen. Zu den Grundlagen einer freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört aber auch die Sichtbarkeit der eigenen Lebensrealität im öffentlichen Diskurs. Daher fordern wir, dass die Diversität der Stadtgesellschaft endlich einen adäquaten Eingang in die Erinnerungskultur findet und die Berliner Kultureinrichtungen und Schulen – als maßgebliche Transporteure derselben – dazu befähigt werden, ihr Angebot für und die Mitarbeit von Menschen mit Migrationsgeschichte systematisch auszubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht erst 2015 sind viele Menschen nach Berlin geflohen. Viele Stadtteile sind geprägt durch Menschen aus dem arabischen Raum. Aber das Jahr 2015 hat vieles in Bewegung gebracht: Bundesweit – und auch in Berlin – hat es die Forderung nach sozialem Wohnungsbau wieder in den politischen Fokus gerückt und uns zum Handeln gezwungen. Aber auch die Verwaltung hat sich ein Stück weit geöffnet, es gibt verbindliche Kooperation mit der Zivilgesellschaft, es gibt mehrsprachige Informationen und immer öfter auch mehrsprachige Mitarbeiter*innen. Die gesellschaftliche Teilhabe der Geflüchteten ist eine Chance auf Innovationen für unsere Stadt. Innovationen, die Berlin als internationale Metropole dringend braucht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fangen nicht bei Null an</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die rot-rot-grüne Landesregierung ist mit dem Anspruch angetreten, die individuelle Selbstbestimmung zu stärken, Diskriminierungen in allen Bereichen der Stadtgesellschaft entgegenzutreten sowie die bestehenden Einrichtungen/Instrumente und Maßnahmen zur Prävention und Sanktion von Diskriminierungen auszubauen und – wo notwendig – zu erweitern. Dabei kommt unserer Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine Schlüsselrolle zu. Berlin hat ein vielfältiges Beratungsangebot, das von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen wird und Berliner*innen im Falle von Diskriminierung unterstützt. Wir haben die Beschwerdestrukturen systematisch verstärkt sowie neue Handlungsfelder aufgebaut. Beispielsweise haben wir eine Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingerichtet, die vor dem Hintergrund des umkämpften Mietenmarkts gerade diejenigen unterstützen soll, die bei der Wohnungssuche systematisch diskriminiert werden. Des Weiteren haben wir uns dafür eingesetzt, dass sich das Land Berlin im Rahmen der „UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“ auf den Weg macht, gezielt Anti-Schwarzen Rassismus zu bekämpfen sowie bestehende Community-Strukturen für Schwarze Berliner*innen zu stärken. Mit der Roma-Community haben wir eine Selbstvertretung erarbeitet, die gesetzlich verankert werden wird. Die “Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt” wurde von uns in einem umfassenden Community-Prozess neu gestartet, um Homo- und Trans-Feindlichkeit in unserer Stadt weiter zurückzudrängen, LSBTIQ* zu empowern und für Akzeptanz in der gesamten Stadtgesellschaft zu werben. Mit einem Maßnahmenplan “Gegen jeden Antisemitismus!” wird Berlin künftig noch entschlossener und gezielter gegen antisemitische Einstellungen und Taten vorgehen. Viele weitere Maßnahmen haben wir angeschoben und umgesetzt. Uns ist aber auch klar, dass noch vieles zu tun bleibt, um unserem Ziel näher zu kommen: allen Berliner*innen Chancengleichheit zu garantieren und einen diskriminierungsfreien, selbstbestimmten Zugang zum öffentlichen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Teilhabe ermöglichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor kurzem hat das Verfassungsgericht klargestellt: Menschen mit Beeinträchtigungen dürfen nicht einfach vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Sie sind Teil der Gesellschaft, wie alle anderen auch. Das ist ein großer Schritt voran in Richtung inklusiver Gesellschaft, wie die UN-Behindertenrechtskonvention sie fordert. Wir wollen in diesem Sinne eine inklusive Gesellschaft bauen, in der alle Menschen ein Recht auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Teilbereichen haben und Konflikte auf Augenhöhe miteinander aushandeln: unabhängig davon, woher sie selbst oder ihre Eltern kommen und wie lange sie schon hier leben. Alle Berliner*innen sind #vonhier.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So verstehen wir auch Integration: als Teilhabe aller an der Gesellschaft. Es ist Aufgabe der Politik, Hürden und Diskriminierung aus dem Weg zu räumen, die eine solche gleichberechtigte Teilhabe verhindern – nicht nur für Geflüchtete oder zugewanderte Menschen, sondern für alle, deren Recht auf Teilhabe durch strukturelle und materielle Hürden beeinträchtigt wird. Deshalb wollen wir keine Unterkünfte nur für Geflüchtete mehr bauen, sondern wollen gemeinsames Wohnen von Anfang an ermöglichen. Und aus demselben Grund gehören Einrichtungen für Schwerbehinderte nicht an den Rand der Stadt, sondern mitten hinein in die Kieze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen digitale Lösungen für anonyme Bewerbungen: So können jeweils die Merkmale ausgeblendet werden, die ein faires, diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren verhindern: Das kann der Name sein, es kann aber auch das Alter, Gewichtsdiskriminierungen oder der Hinweis auf eine Beeinträchtigung sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind in Berlin in der rot-rot-grünen Koalition beim inklusiven Wahlrecht bereits vorangegangen. Der nächste Schritt muss endlich das kommunale Wahlrecht sein. Für geflüchtete Menschen ist das Aufenthaltsrecht die größte Hürde. Für uns gilt: Wer etwas lernen und arbeiten will, soll bleiben können. Deshalb haben wir auf Bundesebene ein eigenes Einwanderungsgesetz als Alternative zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung vorgelegt. Wir wollen eine Bleiberechtsregelung für afghanische Geflüchtete und andere Menschen, die schon lange mit Duldung in Deutschland leben. Und da der Bund den dringend nötigen Spurwechsel für Menschen, die hier arbeiten oder sich ausbilden wollen, nicht zustande bringt, arbeiten wir an einem Berliner Spurwechsel. Denn wir wollen allen Menschen, die nach Berlin kommen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und sie in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alle haben Schutz verdient</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Bündnis 90/Die Grünen ist im Kontext sicherheitspolitischer Debatten und Maßnahmen der Schutz und Ausbau der Bürger*innenrechte ein zentrales Ziel. Dabei wird die Stärkung der Berliner Polizeibehörde nicht nur durch eine Erweiterung der Befugnisse erreicht, sondern auch durch den Aufbau des Vertrauens aller Berliner*innen in die Behörde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Methode des „Racial Profiling”, bei der Personenkontrollen oder Ermittlungen nicht auf einem konkreten Verdacht beruhen, sondern den Tatverdacht allein aus bestimmten körperlichen Merkmalen einer Person – wie etwa die Hautfarbe – ableiten, verstößt gemäß mehreren Gerichtsurteilen gegen das Grundgesetz. Dennoch kommt sie noch immer zum Einsatz, auch in Berlin. Besonders häufig sind Schwarze Menschen, Roma, türkei- und arabischstämmige Menschen (bzw. die, die diese Zuschreibungen erfahren) davon betroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern Bündnis 90/Die Grünen, dass im ASOG ein ausdrückliches Verbot von „Racial Profiling“ verankert wird. Gleichwohl ist uns bewusst, dass dies nicht genügen wird, um ein faktisches Verbot von „Racial Profiling“ in Berlin tatsächlich durchzusetzen. Hierfür ist erforderlich, dass bei der Berliner Polizei eine Diversity-Gesamtstrategie ausgearbeitet und implementiert wird. Ein wesentlicher Teil davon muss die Stärkung der Aus-, Fort- und Weiterbildung für den mittleren, gehobenen und höheren Vollzugsdienst in den Bereichen Diversity und Antidiskriminierung sein. Die Teilnahme für Mitarbeiter*innen der Leitungsebenen ist verpflichtend auszugestalten. Dazu gehört auch die Einführung eines “Community-Policing”-Konzepts zur Zusammenarbeit und Vertrauensbildung der Berliner Polizei mit insbesondere von Rassismus betroffenen Communities.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schließlich fordern wir die Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die bei der*dem künftigen Polizeibeauftragten des Landes Berlin angesiedelt ist, an die sich Bürger*innen im Falle von Diskriminierungen wenden können. Sie soll auch die polizeilichen Handlungsanweisungen, Geschäftsprozesse, Abläufe und Praxen im Hinblick auf strukturelle Diskriminierung auswerten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Institutionellen Rassismus erkennen und abbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Noch immer produzieren gesellschaftliche Institutionen Ausschlüsse, sei es die Polizei, Schule, die Berliner Verwaltung oder die Jobcenter. Wer dies anspricht, stößt dabei in der Regel auf enorme Abwehr und Widerstand. Institutioneller Rassismus und strukturelle Diskriminierung werden oftmals heruntergespielt oder schlichtweg geleugnet. Dabei ist die Fakten- und Studienlage klar: Schüler*innen mit einem “nicht deutsch” klingenden Namen erhalten bei gleicher Leistung schlechtere Noten und seltener eine Gymnasialempfehlung. Musliminnen mit Kopftuch bleibt der gleichberechtigte Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt verwehrt. Trans* Personen sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit und finanzieller Armut betroffen. Und in der Berliner Verwaltung kommt nur eine verschwindend geringe Minderheit der Mitarbeiter*innen of Color in den Leitungsebenen an; ganz zu schweigen davon, dass unter den Mitarbeitenden der Anteil von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, kaum repräsentiert ist. Wir Grüne wollen das nicht länger hinnehmen. Fakt ist: Rassismus kommt in allen gesellschaftlichen Bereichen vor. Statt institutionellen Rassismus kleinzureden, verlangen wir daher umgekehrt eine Professionalisierung im Umgang mit ihm: Institutioneller Rassismus muss konsequent identifiziert und abgebaut werden. Dafür müssen diskriminierungskritische und diversitätssensible Organisationsentwicklungen und Organisationsuntersuchungen zum Einsatz kommen. Staatliche Einrichtungen müssen sich konsequent für die Diversität der Stadtgesellschaft öffnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem künftigen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sollen die öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin bei der Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt eine Vorbildfunktion erhalten. Diversity-Maßnahmen sollen darauf zielen, Diskriminierungen abzubauen bzw. zu verhindern und Chancengerechtigkeit zu fördern. Dies kann nur gelingen, wenn auch Strukturen in den Blick genommen werden, die beispielsweise zur Unterrepräsentanz von bestimmten Gruppen – gerade auf Leitungsebene oder bei der Ausrichtung von Angeboten – führen. Nur auf diese Weise lässt sich institutioneller Rassismus wirksam abbauen. Dabei stehen die Führungskräfte in besonderer Verantwortung. Maßnahmen zur Steigerung der Diversity-Kompetenzen müssen daher in der Breite verankert werden. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen – in dieser Legislaturperiode wollen wir aber die entscheidenden Weichen stellen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin hat zwar 2010 das bundesweit erste Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet, doch die letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Gesetz nicht zur gleichberechtigten Teilhabe beitragen kann. Wir wollen uns bei der anstehenden Gesetzesnovellierung dafür einsetzen, dass sich die Novellierung an dem Gleichstellungsgedanken des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) orientiert. Es geht nicht um Integration, sondern im Sinne eines kollektiven Nachteilsausgleichs darum, Gruppen, die strukturell diskriminiert werden, mit privilegierten Gruppen gleichzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Strukturen dauerhaft verändern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine moderne Antidiskriminierungsarbeit braucht flächendeckende, langfristige und nachhaltige Finanzierung. Denn oft sind gerade sie es die Innovation und nachhaltige Effekte in der Förderlandschaft initiieren. Wir wollen eine Förderung von Organisationen der Zivilgesellschaft – insbesondere von Migrant*innenselbstorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen – mit öffentlichen Mitteln, die am Subsidiaritätsprinzip ausgerichtet ist, denn wir sehen, dass die Feststellung von Problemen und Bedarfen in diesen Organisationen schneller und fachgerechter geschieht als in Politik und Verwaltung. Projekte gegen Diskriminierung, als Unterstützung für den Einstieg ins Berufsleben oder für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind auf zuverlässige und langfristige Förderung angewiesen. Wo immer möglich sollte von der projektförderung auf Leistungsverträge umgestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den Förderkriterien müssen wir auch alle anderen Strukturen dauerhaft verändern. Ein einziges Diversitäts-Seminar reicht dabei nicht aus. Wir haben hier die Frauenbewegung und die vielfältigen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter zum Vorbild. Wir brauchen daher überall Diversitäts-Beauftragte, Diversitäts-Räte und Gremien, die sich dauerhaft und strukturell mit diesem Thema befassen. Ein Mittel, die Perspektive, Erfahrungen und das Fachwissen der Zivilgesellschaft ein zu beziehen, sind Beiräte, deren Strukturen so gesetzt sind, dass sie tatsächliche Mitsprache erhalten und keine zahnlosen Verwaltungstiger sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne wollen, dass die Stimmen von Kindern und Jugendlichen gehört werden, in Politik und Gesellschaft. Dazu müssen Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden, und zwar nicht nur bei Themen wie Spielplatzbau, sondern bei allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Themen, auch bei der Stadtentwicklung und beim Verkehr. Jugendpartizipation ist wichtig. Wir wollen niedrigschwellige Angebote und Beteiligungsformate, die Kindern und Jugendlichen Lust darauf machen, sich einzubringen. Wir unterstützen die Kinder- und Jugendparlamente, die es schon in einigen Bezirken gibt, daneben aber auch die Einrichtung von Kinder- und Jugendbüros in den Bezirken und die Jugendarbeit in Stadteilzentren, Jugendclubs und an den Schulen. Kinder und Jugendliche in Berlin wollen mitmischen, die Politik muss dafür Räume eröffnen – und zwar auch dann, wenn Kinder und Jugendliche ganz andere Vorstellungen haben als Erwachsene und deren Welt auf den Kopf stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das kommende Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist für eine dauerhafte, strukturelle Veränderung von großer Bedeutung. Es wird bestehende Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Bundesebene endlich für Berlin schließen. Denn zum ersten Mal wird damit auch anerkannt, dass der Staat nicht nur bei der Antidiskriminierungsarbeit eine wichtige Rolle spielt, indem er zivilgesellschaftliche Projekte im Kampf gegen Diskriminierung, bei Beratung- und Empowermentarbeit unterstützt, sondern dass der Staat mit seinen Verwaltungen und Behörden selbst auch ein potentiell diskriminierender Akteur ist. Das LADG wird hier endlich eine rechtliche Handhabe ermöglichen. Von staatlicher Ungleichbehandlung Betroffene können zukünftig einen Ersatz für den entstandenen Schaden und eine Entschädigung vor Gericht geltend machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem LADG wird Berlin bundesweit eine Vorreiter*innenrolle einnehmen und Druck für eine Reform des AGG aufbauen. Denn dank grüner Initiative wird es antidiskriminierungsrechtliche Innovationen wie einen erweiterten Merkmalskatalog und ein Verbandsklagerecht einführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Don´t shoot the messenger</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen eine (Debatten) Kultur, in der das Ansprechen von Problemen gewürdigt und nicht gemaßregelt oder relativiert wird. Wir brauchen eine Kultur, in der Institutionen, Firmen oder Verbände, die Rassismus oder Diskriminierungen in ihren Strukturen benennen eine Anerkennung erfahren. Das Problem sind nicht diejenigen, die Rassismus und Diskriminierung in ihren Reihen aufarbeiten, sondern jene, die leugnen, dass es Rassismus gibt. Partei zu ergreifen für die Interessen einer Gruppe, die mit einer anderen im Konflikt steht, bedeutet nie ein Parteiergreifen für die eine Gruppe gegen die Andere, sondern ein Einstehen für die Werte und Überzeugungen der Grünen Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bei den Kleinen fängt es an</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits in ihrer Kindheit und Jugend machen Berliner*innen Diskriminierungserfahrungen. Das haben im vergangenen Jahr sowohl die #MeTwo-Debatte als auch Berichte über Vorfälle an Berliner Schulen noch einmal eindrücklich dargelegt. Es ist zudem deutlich geworden, dass die Diskriminierung in vielen Fällen auch vom Lehrpersonal ausgeht. Bereits in frühen Jahren müssen also Kinder, die sich in unseren Bildungseinrichtungen in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, rassistische, sexistische oder etwa behindertenfeindliche Zuschreibungen ertragen. Dadurch werden gesellschaftliche Ausschlussmechanismen fortgeschrieben, die unserem demokratischen Gemeinwesen als Ganzes schaden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diesem bedenklichen Zustand muss etwas entgegengestellt werden. Empörung über vermeintliche Einzelfälle reicht nicht aus. Wir fordern eine Gesamtstrategie gegen Diskriminierungen an Berliner Schulen. Berliner Schüler*innen haben ein Recht auf diskriminierungskritische Bildung! An Berliner Schulen braucht es einen nachhaltigen, strukturellen und präventiven Umgang mit Diskriminierung. Es gibt Schutz- und Beratungslücken, die wir schließen wollen. Es kann nicht sein, dass die Opfer von Diskriminierung die Schule wechseln müssen, diskriminierendes Lehrpersonal aber nicht sanktioniert wird und sich an den diskriminierenden Strukturen und Praxen nichts ändert. Eine diskriminierungssensible Schulkultur ist eine zentrale Aufgabe von Leitungspersonal und Schulentwicklung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachdem auf grüne Initiative hin bereits ein aktives Diskriminierungsverbot im Berliner Schulgesetz verankert wurde, fordern wir nun einen umfassenden Diskriminierungsschutz an Berliner Schulen, der den Betroffenen eine transparente Beschwerde- und Interventionsstruktur sowie ihnen verbindliche Präventions-, Informations-, Beratungs- und Empowermentangebote zur Verfügung stellt. Opfer von Diskriminierung dürfen nicht allein gelassen werden. Bei Diskriminierungsfällen braucht es eine klare Interventionskette. Dazu gehört es, dass es an jeder Schule eine qualifizierte Ansprechperson gibt, die Betroffene berät und alle gemeldeten Diskriminierungsfälle aufklärt sowie diese gegenüber der zuständigen Schulaufsicht und der Antidiskriminierungsbeauftragten der Senatsbildungsverwaltung berichtet. Alle Schulen sollen in einem partizipativen Prozess eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeiten. Wir werden den Schulleitungen zur Entlastung externe Organisationsentwickler*innen zur Seite stellen. Und wir wollen, dass Berlin eine unabhängige Beschwerdestelle für Diskriminierung an Schulen einrichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu den schulischen Strategien gegen Diskriminierung gehört zudem die Förderung der Wertschätzung von Vielfalt. Dazu braucht es Wissensvermittlung über unterschiedliche Diskriminierungsformen und die Vermittlung von Diversitykompetenzen. Die kontinuierliche und verpflichtende pädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Antidiskriminierung, Intersektionalität und Diversitykompetenz soll verankert und verstärkt und mindestens für alle Lehrkräfte und das Leitungspersonal obligatorisch werden. Auch das Schulmaterial ist im Hinblick auf diskriminierungskritische, wissenschaftlich geprüfte Standards zu überarbeiten bzw. zu erstellen und auszuwählen. Nach dem Vorbild der Fachstelle für Queere Bildung fordern wir zur Unterstützung die Einrichtung einer Fachstelle für Intersektionale Bildung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Es braucht Raum um selbstbestimmt Leben zu können</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbstbestimmt zu leben bedeutet nicht nur, das tun zu können was man will, sondern auch einen Raum, einen Ort und eine Gegend zu haben, in der man sich frei entfalten kann; wo keine Marginalisierung stattfindet und auch Teilhabe ermöglicht wird. Dies beinhaltet Wohnprojekte für lesbische oder migrantische Communities, genügend zentrale Flächen und Büroräume für Initiativen und Verbände in der Stadt, Orte zum Feiern und Orte zum Erholen, genauso wie Platz für alternative Wohnentwürfe, wie Flöße auf dem Wasser oder Wagenburgen auf dem Land. Auch in einer sich zunehmend verdichtenden Stadt ist es entscheidend, dass diese Orte geschützt und zusätzliche geschaffen werden – denn Menschen brauchen ein Dach über dem Kopf, sie brauchen aber auch Orte und Gegenden, in denen sie sich entfalten und leben können. Seien es Grünflächen, soziale Einrichtungen, Spielplätze, Partylocations oder Begegnungszonen – diese Orte, die meist kostenlos nutzbar sind, sind gerade für Menschen, die sich privat nicht viel Platz zum Leben leisten können ein elementarer Ort der Erholung und der Selbstverwirklichung. Dabei gilt es immer, den Interessensaustausch auch zu wahren: Wir wollen, dass es in Berlin sowohl möglich ist, die Nacht durch zu feiern, als auch zu schlafen. Bündnis 90/Die Grünen tritt daher dafür ein, die Räume die es jetzt schon gibt zu schützen, bei Planung von neuen Quartieren auch genug Frei- und sozial nutzbaren Raum zu schaffen, sowie durch Entsiegelung und Umwidmung, gerade von Parkplätzen, weiteren Raum zu gewinnen. Die Schaffung eines lesbischen Wohnprojektes hat dafür für uns zentrale Bedeutung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um auf Dauer eine gute Planung zu gewährleisten, fordern wir ein öffentliches Flächenkataster, das eine faire Übersicht des Status quo ermöglicht und auch die städtischen Betriebsflächen mit einbezieht. Dies würde die Entscheidungen der Behörden um ein Vielfaches transparenter und damit nachvollziehbarer für alle Bewerber*innen machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen auch das Kleingewerbe in der Stadt schützen. Sei es ein Bäcker, der Schusterladen, die Bibliothek, ein*e Klempner*in oder ein Fahrradgeschäft, diese kleinen Läden sind wichtig, damit ein gutes Leben im Kiez möglich ist und Gegenstände auch günstig repariert werden können. Wenn die Anfahrt der*s Handwerker*in, weil sie*er eben nicht mehr in der Nähe ihr Geschäft hat, mehr kostet als eine Neuanschaffung ist dies auch aus ökologischer Sicht ein Desaster. Daher muss auch bei zunehmender Verdrängung eine Grundversorgung der wichtigsten Dienste im Kiez ermöglicht werden. Ein Schutz der Gewerbemieten ist daher unumgänglich und für ein gutes Leben elementar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgrenzende Gesetze abschaffen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Noch immer gibt es viele Gesetze, die ein selbstbestimmtes Leben behindern und Menschen vorschreiben, wie sie mit sich und ihrem Körper umzugehen haben. Diese wollen wir verändern und für alle gerecht gestalten. So wollen wir beispielsweise endlich das Transsexuellengesetz auf Bundesebene überwinden. Wer sein bei der Geburt zugewiesenes Geschlecht ändern will, tut dies nicht aus irgendeiner Laune heraus. Trans*Menschen brauchen keine Hürden, sondern müssen unterstützt werden. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, das dem Gedanken der Selbstbestimmung und nicht der Pathologisierung folgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch dass der Konsum von Drogen mit polizeilichen Mitteln geahndet wird halten wir nicht für zielführend. Die Strafverfolgung hat im Bereich der Drogenpolitik für uns nichts zu suchen. Wir setzen dagegen auf Aufklärung, auf Hilfe für Menschen mit problematischen Konsummustern und darauf, dass Hürden beim Erwerb von Substanzen so angesetzt werden, dass sie weder niedrigschwellig – wie derzeit bei Alkohol oder Nikotin – noch gefährdend sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch und gerade Alleinerziehende haben es oft mit gesetzlichen Ungerechtigkeiten zu tun, weil sie nicht der Norm entsprechen, an der die Politik ausgerichtet wird. Stattdessen findet sogar oft eine Stigmatisierung statt. Dies wollen wir ändern, denn für uns gilt, dass die Erziehung eines Kindes unterstützt werden muss, egal von wem und in welcher Form. Deshalb wollen wir Steuermodelle, die ein bestimmtes Zusammenleben finanziell fördern überwinden und steuerliche Bevorzugungen dort zum Tragen bringen, wo Kinder groß werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grüner Druck macht sich bezahlt: Endlich wird das Land Berlin den Klageweg beschreiten, um das Neutralitätsgesetz bis zu einer höchstrichterlichen Prüfung zu bringen. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass auf dem Rücken einiger weniger Frauen derzeit öffentlich ausgetragen wird, ob dieses Gesetz rechtens ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsam anders</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine tatsächlich vielfältige Gesellschaft, die gemeinwohlsolidarisch die Verantwortung für die Zukunft übernimmt, ist eine vielfältige, friedliche und erfolgreiche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um diese Ziel zu erreichen, brauchen wir die Weiterentwicklung der Mehrheitsdemokratie hin zur vielfältigen Demokratie, die Minderheitenrechte als wesentlichen Bestandteil demokratischer Entscheidungsprozesse wahrt. Wir wissen auch, dass dies nur gelingen kann, wenn man streitet, diskutiert und aufeinander zu geht. Dass in einer Metropole wie Berlin unterschiedliche Interessen verschiedenster Gruppen erst einmal aufeinander treffen, ist vollkommen normal. Wer Vielfalt leben will, muss dies gestalten, muss den Interessensaustausch organisieren und den Marginalisierten zur Seite stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kraft unserer Gesellschaft, die sie tragfähig, friedlich und sozial sein lässt, liegt darin, dass wir gemeinsam für unsere Unterschiedlichkeit eintreten. Lasst uns gemeinsam neue Wege gehen, damit alle von uns nach ihrer Fasson, hier in Berlin und darüber hinaus, glücklich werden können.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 17:18:01 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02: Berliner Sonne – die Energie der Zukunft </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Berliner_Sonne__die_Energie_der_Zukunft_-63131</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 28.02.2019)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Berliner_Sonne__die_Energie_der_Zukunft_-63131</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Berliner Sonne – die Energie der Zukunft </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Klimawandel – so geht es nicht weiter</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Folgen des Klimawandels mit all seinen Facetten spüren wir auch in Berlin: Der letzte Sommer war einer der heißesten Sommer, die wir je hatten mit einer Dürreperiode, die Menschen, Tieren und Pflanzen in der Stadt zu schaffen gemacht hat. Dazwischen haben wir zunehmend mit Starkregenereignissen zu kämpfen, die unsere Abwassersysteme immer wieder vor neuen Herausforderungen stellen. Trotzdem gehören Winter mit strengem Frost noch lange nicht der Vergangenheit an. Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir solche Extremwetterlagen immer häufiger erleben werden. Spätestens jetzt muss allen klar sein: Wir müssen dringend umsteuern, wenn wir noch eine Chance haben wollen, den Klimawandel zu bremsen. Dafür müssen wir radikal umdenken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin spielt dabei als urbanes Zentrum eine besondere Rolle: Hier wird mehr Energie verbraucht als produziert. Das müssen, das können – und das wollen wir ändern! Denn in den Städten liegt der Schlüssel für den Klimaschutz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Raus aus der Kohle – rein in die Erneuerbaren!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Empfehlung der Kohlekommission, bis 2038 aus der Kohleenergie auszusteigen, halten wir angesichts der Klimakatastrophe für viel zu unambitioniert und fahrlässig. Wir wissen, dass wir schneller sehr viel mehr CO<sub>2</sub> einsparen müssen. Die Bundesregierung muss hier nachbessern. Wir sind es den kommenden Generationen schuldig, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um diesen Planeten zu schützen. Wir freuen uns sehr, dass mit Fridays for Future eine breite und junge Bewegung entstanden ist, die mit Nachdruck deutlich macht, dass die Politik nicht nur an die jetzigen Wähler*innen denken darf, sondern eine Verantwortung für zukünftige Generationen und globale Gerechtigkeit trägt. Wir stehen an ihrer Seite und unterstützen die Schüler*innen bei ihrem Streik für das Klima.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Bündnis 90/Die Grünen in Berlin mitregieren, konnten wir schon eine Menge in Sachen Klimaschutz und Energiewende bewegen. Als erstes Bundesland haben wir bereits 2017 den Kohleausstieg gesetzlich verankert. Im gleichen Jahr wurde das letzte Braunkohlekraftwerk stillgelegt. Wir sparen so jährlich rund 600.000 Tonnen CO<sub>2</sub> ein. Und schon nächstes Jahr geht mit Reuter C das nächste Kohlekraftwerk vom Netz. Ersetzt wird dies durch Europas größte Power-to-Heat Anlage, die mit Erneuerbaren Energien betrieben wird. So soll es stetig weiter gehen, bis spätestens 2030 das letzte Kraftwerk abgeschaltet wird. Diese mutigen aber machbaren Schritte erwarten wir auch von der Bundesregierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig hat der Ausbau der Erneuerbaren Energien für uns höchste Priorität. Als Stadtstaat hat Berlin dabei andere Voraussetzungen als ein Flächenland – wir wollen vor allem die Potenziale endlich nutzen und legen ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau der Solarenergie. 2017 war Berlin Spitzenreiterin beim Ausbau der Solarenergie bezogen auf die Fläche – nicht zuletzt dank der Berliner Stadtwerke, die wir vom Bonsai-Stadtwerk zu einem ernstzunehmenden Player im Energiesektor weiterentwickelt haben. Damit machen wir uns unabhängig von Vattenfall und Co. Denn Energie ist in unseren Augen keine Ware, mit der man einen möglichst hohen Gewinn erzielen darf, sondern gehört zur Daseinsvorsorge. Wir wollen, dass alle Menschen sich Ökostrom leisten können. Wer in Berlin kommunal Ökostrom beziehen will, wechselt zu den Stadtwerken. Dabei setzen die Berliner Stadtwerke auch auf sogenannten „Mieterstrom“ und machen Berlin somit deutschlandweit zur Spitzenreiterin dieses Modells der Energiewende. Gemeinsam mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben sie die Mieterstromplattform gegründet, um noch mehr Projekte umzusetzen. Mit einer dieser Wohnungsbaugesellschaften entsteht gerade Europas größte Mieterstromanlage. So können auch die Mieter*innen von der preiswerten Öko-Energie auf dem „eigenen“ Dach profitieren. Leider hat die Bundesregierung erneut die Rahmenbedingungen für Mieterstromprojekte verschlechtert. Das Land Berlin hat deshalb eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Mieterstromgesetzes eingebracht, denn dieses wichtige Instrument für die Energiewende in Städten muss vielmehr befördert anstatt ausgebremst werden. Die Bundesregierung hingegen hat mit ihrem Energiesammelgesetz wieder einmal bewiesen, dass ihr Vision und Weitblick beim Ausbau der Erneuerbaren vollständig fehlen. Alle wichtigen Entscheidungen, wie zum Beispiel die langfristige Sicherung der Ausbaupfade für Solar- und Windenergie, wurden vertagt. So gefährdet die Bundesregierung den Ausbau des Ökostroms massiv!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) haben wir einen ambitionierten Plan vorgelegt, um Berlin zur klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt für uns in Berlin auf dem Ausbau der Solarenergie. Berlin hat ein Photovoltaikpotential von 4 Gigawatt – genug um 25% Prozent der hier verbrauchten Energie quer über alle Sektoren (Strom, Wärme und Verkehr) bereitzustellen. Mit modernen und intelligenten Lösungen wie zum Beispiel gebäudeintegrierter Photovoltaik sind bis zu 12 Gigawatt machbar. Intelligent gekoppelt mit anderen erneuerbaren Quellen wie Geothermie und Windenergie aus der näheren Umgebung haben wir genug Potenzial, um den Großteil der hier verbrauchten Energie auch hier zu erzeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist es, möglichst viel von diesem Potenzial möglichst schnell zu nutzen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist der Masterplan Solar City, mit dem noch im ersten Halbjahr 2019 kurz-, mittel- und langfristige Ziele zum Ausbau der solaren Energieversorgung in Berlin konkretisiert und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen geplant werden sollen, um den Solarausbau deutlich zu beschleunigen und das Potential möglichst zügig voll auszuschöpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren auf das vom Pariser Klimaziel vorgegebene Tempo beschleunigen. Anlagen fallen aber nicht vom Himmel. Damit sich in Berlin überhaupt ein Netz aus Handwerksbetrieben, Unternehmen und anderen Umsetzer*innen bilden kann, braucht es Planungssicherheit – und einen gleichermaßen ambitionierten und machbaren Ausbaupfad.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die große Koalition auf Bundesebene behindert an vielen Stellen den Ausbau der Photovoltaik. Wir können aber nicht auf andere politische Mehrheiten im Bund warten. Wir müssen jetzt handeln. Deshalb werden wir alles politisch Mögliche tun, um den oben skizzierten Ausbau auch umzusetzen. Das umfasst den Abbau bürokratischer Hemmnisse, eine einheitliche Planung – und vieles mehr. Grundsätzlich muss gelten: Vorfahrt für saubere Energie. Zudem sollte Berlin seine Spielräume maximal ausnutzen. Wir schlagen dazu die Einrichtung einer „Solar Task Force“ als Koordinierungsstelle zur Umsetzung vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und weil für uns Energiewende immer auch Bürger*innen-Energiewende heißt, freuen wir uns, dass die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie mit der Unterstützung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein Beratungszentrum für Solarenergie in Berlin aufbaut. Hier sollen sich alle Bürger*innen über die Möglichkeiten von Solarenergie informieren können. Das Solarzentrum wird aber auch aktiv auf die Menschen und Unternehmen in der Stadt zugehen, um sie für die Solarenergie zu gewinnen. Dabei spielen für uns einzelne Bürger*innen genauso eine Rolle wie Baugruppen, Genossenschaften oder Investor*innen. Aber auch Wirtschaft, Handel und Gewerbe wollen wir gezielt ansprechen, zum Beispiel mit integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepten in Gewerbegebieten – denn nur gemeinsam kann die Energiewende in Berlin gelingen. Gleichzeitig sind wir uns der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bewusst und werden hier verstärkt auf Solarenergie setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht zuletzt wollen wir die Forschung zu Erneuerbaren an Universitäten und einschlägigen Instituten noch stärker fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir gestalten deshalb die Energiewende zusammen mit Initiativen, Interessenverbänden und der Stadtgesellschaft. Egal ob bei der Machbarkeitsstudie zum Kohleausstieg, dem Klimaschutzrat, der von außen den BEK Prozess begleitet, oder dem Wirtschaftsdialog Energie, eins ist klar: Um die Energiewende in Berlin erfolgreich umsetzen, brauchen wir alle Akteur*innen mit an Bord.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stromwende ist noch keine Energiewende</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn Berlin komplett mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt würde, wäre das schon ein großer Schritt. Wir wollen aber noch mehr! Denn gerade die urbane Energiewende gelingt nur quer über alle Sektoren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So bedeutet eine komplette Energiewende auch die Wende im Bereich der Wärmeversorgung. Mit der Machbarkeitsstudie zum Kohleausstieg prüfen wir, wie schnell Kohle auch als Wärmequelle im Fernwärmenetz ersetzt werden kann. Dabei wollen wir den größtmöglichen Anteil an Erneuerbaren haben. Das ist eine große Herausforderung – doch wir stellen uns ihr! Auch jenseits des Fernwärmenetzes wollen wir auf erneuerbare Wärme setzen. Entsprechend der Maßnahme im BEK sollen integrierte Quartierskonzepte für Bestand und Neubau initiiert, entwickelt und umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Sektorenkopplung kommt uns die Sondersituation Berlins zugute; sie stellt sich wesentlich einfacher dar als im ländlichen Raum. Gebäude, Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und private Haushalte mit ihren diversen Energiebedarfen denken wir zusammen. Wir wollen mit einem schlauen Mix erneuerbarer Energien die verschiedenen Bedarfe für Strom, Wärme und Verkehr decken. Solar spielt dabei die wichtigste Rolle, aber auch die Entwicklung der Windenergie dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn neue Kleinwindräder bieten auch für Städte das Potenzial, Energie aus Wind zu gewinnen. Deshalb setzen wir uns – wie im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm vorgesehen – für eine Potenzialstudie für Windenergie ein. Genauso wichtig sind aber auch die Entwicklung der Geothermie sowie die Nutzung von Abwärme und der in Berlin anfallenden Biomasse – auch hier müssen wir Potenziale besser ausschöpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neue technische Möglichkeiten, die zum Beispiel Smart Homes bieten, wollen wir dabei mitdenken. Denn nur wenn wir auch den Verbrauch der Energie gezielt und effizient steuern – also zum Beispiel die Waschmaschine laufen oder Batterien laden lassen, wenn sonst kaum Energie benötigt wird – kann die Energiewende gelingen. Dass dabei der Datenschutz gewährleistet sein muss, ist für uns Bündnisgrüne eine Selbstverständlichkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Was ist zu tun?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Berlin wollen wir konkret dafür sorgen, dass Solarenergie auf jedes Dach – und sobald möglich, auch an jede Fassade – kommt. Bei Neubauten wollen wir das gesetzlich verbindlich regeln und für Bestandsbauten soll dies im Rahmen von z.B. Umbauten oder Sanierungen als nicht-umlagepflichtige Maßnahme vorgeschrieben werden. Hierfür wollen wir im Zuge der Novellierung der Berliner Bauordnung oder des im Koalitionsvertrag vereinbarten Wärmegesetzes erste Schritte gehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Egal ob Kalifornien oder Tübingen: Solar wird zum Standard. Dies muss bei der Bauplanung bereits mitgedacht werden – zum Beispiel bei Gebäudeausrichtung und Statik. Das schließt eine Dach- oder Fassadenbegrünung nicht aus – wir begrüßen es, wenn beides kombiniert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Solarenergie auf Landesebene zu verbessern, wollen wir Förderinstrumente prüfen, etwa zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für Solaranlangen und -speicher sowie die ergänzende Förderung von Mieterstrom.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig müssen wir an den Gebäudebestand ran. Nur wenn wir die bestehenden Gebäude in Berlin nach und nach mit Solaranlagen ausstatten, können wir den Energiebedarf decken. Dabei ist uns wichtig, dass eine Solar-Pflicht weder bei Neubau noch bei Nachrüstungen im Bestand zu einer Belastung für Mieter*innen führt. Ökologie und Gerechtigkeit müssen wir auch weiterhin zusammen denken und werden es nicht zulassen, dass Klimaschutz und Mieterschutz gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen die energetische Sanierung voranbringen und gleichzeitig den Mieterschutz stärken – es darf nicht passieren, dass Menschen sich aufgrund einer energetischen Sanierung ihre Wohnung nicht mehr leisten können! Ein Klimawohngeld wie im Bericht der Enquetekommission „Neue Energie für Berlin“ empfohlen, kann hier ein geeignetes Modell sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere bei den landeseigenen Gebäuden wollen wir voran gehen. Anders als die Bundesregierung, die mit dem Gebäudeenergiegesetz ausgerechnet die öffentliche Hand vom KfW-Standard ausnimmt, sind wir uns der Vorbildfunktion der Gebäude in öffentlicher Hand bewusst. Wir müssen aber auch anerkennen, dass die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion noch nicht gerecht wird. Für Bezirke, landeseigene Unternehmen und die Verwaltung insgesamt ist der Solarausbau weiterhin noch keine Selbstverständlichkeit – das wollen wir ändern! Das Schulneubau- und Sanierungsprogramm ist eines der größten Bauvorhaben des Landes Berlin. Wir wollen, dass Solaranlagen dabei zur Pflicht werden und keine neugebaute Schule ohne Solaranlage errichtet wird. Das schützt nicht nur das Klima, sondern kann bei entsprechender Einbettung in den Unterricht oder außerunterrichtliche Aktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Umweltbildung leisten. Damit wird der Klimaschutzgedanke bereits in der Schule transportiert. Auf allen neuen und sanierten Schulen wollen wir - sofern keine intensive Dachbegrünung oder soziale Nutzung geplant wird - eine Kombination aus Solar und extensiver Begrünung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch über neue und außergewöhnliche Ideen wollen wir nachdenken. Ein Solar-Radweg wie in Erftstadt bei Köln könnte auch in Berlin Sinn machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch um die Energiewende zum Erfolg zu führen, müssen wir nicht nur in Berlin, sondern auch auf Bundesebene ansetzen: Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen endlich so angepasst werden, dass sie die Energiewende nicht mehr behindern, sondern befördern. Dazu müssen auch die entsprechenden Förderinstrumente wie zum Beispiel im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gestärkt und CO<sub>2</sub> entsprechend der Belastung, die es für das Klima darstellt, bepreist werden. Wir streiten für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wobei die Reformen grundsätzlich so ausgestaltet werden sollten, dass die Verbraucher*innen in ihrer Gesamtheit nicht höher belastet werden und die soziale Verträglichkeit gewahrt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dank Bündnisgrün tut sich endlich was</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Sachen Energiewende und Klimaschutz hat Berlin zu lange geschlafen und auch die Bundesregierung hat bei weitem nicht ausreichend Anstrengungen unternommen, um die Klimaziele einzuhalten. Mit Bündnis 90/Die Grünen in der Regierung ändert sich das; zuerst in Berlin, aber dank Bundesratsinitiativen und Druck auf die Regierung hoffentlich auch bald deutschlandweit. Nicht alles lässt sich von heute auf morgen realisieren, aber die wichtigen Weichen haben wir in den vergangenen zwei Jahren bereits gestellt und werden die nächsten Jahre weiter ehrgeizig daran arbeiten, Berlin zur klimaneutralen Stadt zu machen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 17:03:05 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-03: Keine Ausweitung der Müllverbrennung in unserer Zero-Waste-Metropole Berlin</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Keine_Ausweitung_der_Muellverbrennung_in_unserer_Zero-Waste-Metropole_B-12795</link>
                        <author>Gudrun Pinn  + Marion Hasper (Abteilung Ökologie)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Keine_Ausweitung_der_Muellverbrennung_in_unserer_Zero-Waste-Metropole_B-12795</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Keine Ausweitung der Müllverbrennung in unserer Zero-Waste-Metropole Berlin</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Begrenzung der Durchsatzmenge für die Müllverbrennungsanlage (MHKW) in Ruhleben auf 520.000 Tonnen pro Jahr rechtsverbindlich festschreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die immissionsschutzrechtlich genehmigte Obergrenze zur Verbrennung von 520.000 Tonnen Restmüll pro Jahr darf nicht überschritten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten zwei Jahren hat die BSR die Abfallmengen zur Verbrennung im MHKW Ruhleben fortlaufend erhöht und die immissionsschutzrechtlich genehmigte Menge von 520.000 Jahrestonnen überschritten: 2017 bereits ca. 540.000 Jahrestonnen, 2018 dann 580.000 Jahrestonnen. Diese Überschreitungen vollzog die BSR ohne Not, denn die Restmüllmenge aus den Berliner Haushalten hat sich nicht entsprechend erhöht. Offenbar verfolgt die BSR damit eigene Interessen und eine Unternehmensstrategie, die den Zielen der Grünen und den abfallwirtschaftlichen Zielen der Koalition zuwider läuft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ausweitung der Müllverbrennung macht die Bemühungen zur Abfallvermeidung und zum Recycling zunichte. Denn entsprechend der geltenden Abfallhierarchie darf nur thermisch behandelt werden, was sich nicht vermeiden lässt, nicht wiederverwendet und nicht recycelt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ausweitung der Müllverbrennung in Berlin setzt dagegen das Signal: Abfallvermeidung und Recycling greifen nicht und müssen nicht mehr vorrangig angestrebt werden. Damit droht die Abfallhierarchie aus dem Ruder zu laufen. Bemühungen zur Abfallvermeidung werden diskreditiert und das Leitbild „Zero Waste“ wird ausgehöhlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Koalitionsvereinbarung haben sich alle Regierungsfraktionen auf eine „drastische Reduktion der Restabfallmenge“ verständigt, deshalb ist die von der BSR begonnene Ausweitung der Müllverbrennung in Ruhleben nicht nachvollziehbar und mit der Zielhierarchie nicht vereinbar. Die Durchsatzmenge muss auf 520.000 Tonnen pro Jahr begrenzt bleiben. Dazu braucht es anscheinend nochmals eine deutlichere abfallwirtschaftlich legitimierte rechtsverbindliche Festschreibung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Überstützer*innen</strong>: Hartwig Berger, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Ansgar Gusy, KV Charlottenburg- Wilmersdorf; Herbert Nebel, KV Charlottenburg- Wilmersdorf; Susan Drews, KV Charlottenburg- Wilmersdorf; Joachim Schmitt, Charlottenburg- Wilmersdorf; Bodo Byszio, KV Spandau; Christoph Sonnenberg-Westeson, KV Spandau; Dieter Wallstaff, KV Spandau; Matthias Dittmer, LAG Mobilität, Fachbereich Ökologie; Frans Willems, KV Mitte; Sascha Roth, KV Neukölln</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung</strong>: Aus dem aktuell vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) Berlin, Planungszeitraum 2020 bis 2030 geht hervor, dass selbst unter Berücksichtigung des erwarteten Bevölkerungswachstums in Berlin die zu beseitigenden Restabfallmengen von aktuell 879.000 Tonnen pro Jahr (via MHKW und 2 MPS-Anlagen) zukünftig fallen werden. Unter gegebenen Bedingungen fallen sie bis 2030 um ca. 10% (Basis-Szenario), unter ökologisch anspruchsvolleren Bedingungen um ca. 20% (Öko-Szenario). Im AWK heißt es deshalb: „Die prognostizierte Siedlungsabfallmenge zur Beseitigung liegt künftig unterhalb der sich rechnerisch ergebenen maximalen Behandlungskapazität, so dass die Notwendigkeit eines Ausbaus der Behandlungskapazitäten für Restabfall nicht gegeben ist (vgl. Kapitel 5.3.2, Kapitel 13.1).“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher kommt das AWK zu dem Schluss:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Ein Ausbau der Behandlungskapazität zur Restabfallbehandlung, sei es durch Übernahme oder Beteiligung an entsprechenden Anlagen im Land Brandenburg oder durch den Ausbau der Kapazität am Standort Ruhleben ist weder abfallwirtschaftlich erforderlich noch angesichts des Leitbildes Zero Waste geboten. Auch die Einstellung des Betriebs einer MPS-Anlage ist aus Gründen des Klimaschutzes (vgl. Kapitel 16.1) nicht zielführend; …“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zur Erläuterung stellt das AWK fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Das MHKW Ruhleben kann zwar, bezogen auf die technisch mögliche Feuerungswärmeleistung, mehr als 520.000 Mg/a verbrennen. Genehmigungsrechtlich ist die Durchsatzkapazität der Anlage jedoch derzeit auf 520.000 Mg/a beschränkt. Die Steigerung der Durchsatzmengen über eine rechtlich zulässige Toleranzmarge bedürfte einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Darüber hinaus verfügen die MPS-Anlagen jeweils über einen genehmigten Durchsatz von 190.000 Mg/a.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch hinsichtlich der zukünftigen Wärmenutzung ist die Ausweitung der Müllverbrennung laut AWK nicht ratsam:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Ziel Vattenfalls ist es, künftig Fernwärme vollständig ohne fossile Energieträger zu produzieren. Gegen eine verstärkte Nutzung von Abfallwärme spricht deshalb, dass derzeit die Hälfte des Abfalls fossilen Ursprungs ist - mit steigender Tendenz, wenn organische Abfälle künftig verstärkt vermieden bzw. recycelt werden. Zudem produziert die Müllverbrennungsanlage Ruhleben Wärme in Grundlast. In den Sommermonaten sinkt aber die Fernwärmenachfrage stark ab, da dann nur Wärme für die Heißwassererzeugung nachgefragt wird. Dies vorausgeschickt ist eine gesteigerte energetische Abfallnutzung durch Erhöhung der Abfallmenge am Standort Ruhleben aus Klimaschutzgründen nicht sinnvoll. &quot;</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 16:58:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-02: Berliner Bundesratsinitiative: eine Kindergrundsicherung für alle Kinder</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Berliner_Bundesratsinitiative_eine_Kindergrundsicherung_fuer_alle_Kind-59922</link>
                        <author>Bernd Schwarz u.a. (AG Kinder, Jugend und Familie)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Berliner_Bundesratsinitiative_eine_Kindergrundsicherung_fuer_alle_Kind-59922</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berliner Bundesratsinitiative: eine Kindergrundsicherung für alle Kinder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LDK möge beschließen:<br><br>
Bündnis 90/Die Grünen Berlin fordert den Berliner Senat auf, sich in die bundesdeutschen Debatte um die Zukunft der sozialen Sicherungen, insbesondere in die länderoffene Arbeitsgruppe der Sozialministerkonferenz, verstärkt einzubringen und eine Bundesratsinitiative für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung anzustrengen.<br><br>
Eine faire und echte Neuberechnung der Regelsätze für einkommensarme Kinder und auch eine automatische Auszahlung sowie Verbesserung des Kinderzuschlags weisen den Weg zu einer echten Kindergrundsicherung. Denn Kinder brauchen eine eigene finanzielle Sicherung; sie sind weder kleine Erwachsene noch Bittsteller*innen an den Staat. Sie sind Träger*innen eigener Rechte. Eine Kindergrundsicherung muss deshalb automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden und Armut effektiv abbauen.<br><br>
Bündnis 90/Die Grünen setzen dabei auf einen garantierten Betrag für alle Kinder, der das bisherige 3-Klassen-System aus Regelsatz, Kindergeld und Kinderfreibetrag ersetzt, sowie einen variablen Betrag, der sicherstellt, dass insbesondere arme Kinder bekommen, was sie für eine gerechte Teilhabe brauchen. Je niedriger das Einkommen ist, desto höher der variable Betrag, damit zuverlässig der Mindestbedarf jedes Kindes gedeckt ist. Ziel muss sein, Kinderarmut abzubauen und zudem neu zu definieren, wie das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bestimmt werden kann, damit ihnen das Notwendige zum Leben zur Verfügung steht und sie auch am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Weitere Antragsteller*innen:</strong> Stefan Ziller (KV Marzahn-Hellersdorf), Lisa Paus (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Marianne Burkert-Eulitz (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Petra Vandrey (KV Charlottenburg-Wilmersdorf)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Unterstützer*innen: </strong>Andrea Gabriele Behnke, KV Reinickendorf; André Schulze, KV Neukölln; Anja Kofbinger, LAG Frauen* und Gender; Anne Geib de Gruttadauria, KV Neukölln; Antonia Schwarz, LAG Gesundheit und Soziales; Arno Hoffmann, KV Neukölln; Barbara Boeck-Viebig, KV Reinickendorf; Catherina Pieroth, KV Tempelhof-Schöneberg; Christian Hoffmann, KV Neukölln; Christoph Ebrecht, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Christoph Wapler, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Claudia Schulte, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Dietrich Töllner, LAG Bildung; Dirk Jordan, LAG Bildung; Elfi Jantzen, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Ellis E. Huber, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Heiko Glawe, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Herbert Nebel, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Hinrich Westerkamp, KV Reinickendorf; Jan Stiermann, KV Neukölln; Joachim Schmitt, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Jonas Krone, KV Steglitz-Zehlendorf; Jörg Staudemeyer, LAG Bildung; Karsten Dirk Gloger, KV Pankow; Kirstin Bauch, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Linda Guzzetti, LAG Bildung; Lisa Müller, KV Neukölln; Magnus Heise, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Maik Hoffmann, LAG Bildung; Manuel Honisch, LAG Bildung; Markus Nisch, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Martina Schmiedhofer, LAG Gesundheit und Soziales; Martin Kupfer, KV Neukölln; Mathias Kissling, KV Mitte; Matthias Oomen, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Michael Sebastian Schneiß, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Nina Freund, KV Tempelhof-Schöneberg; Norbert Peters, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Rainer Penk, KV Tempelhof-Schöneberg; Reinhard Feld, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Reinhard Koppenleitner, KV Reinickendorf; Sabine Deitschun, LAG Gesundheit und Soziales; Sadullah Abdullah, LAG Gesundheit und Soziales; Santina Wey, KV Tempelhof-Schöneberg; Sebastian Weise, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Silas Theile, KV Neukölln; Stefan Gelbhaar, KV Pankow; Stefanie Remlinger, KV Pankow; Susanna Kahlefeld, KV Neukölln; Susanne Mertens, KV Steglitz-Zehlendorf; Tobias Balke, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Turgut Altug, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Verena Toussaint, KV Pankow; Walter Otte, LAG Säkulare; Werner Heck, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Wolfgang Schmidt, LAG Gesundheit und Soziales</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung: </strong>Noch immer hängen die Teilhabechancen von Kindern stark vom Geldbeutel der Eltern ab. Kinderarmut betrifft mindestens jedes 5. Kind – in unserer Stadt leider noch mehr. Kinder dürfen aber kein Luxus sein. Die Kinderregelsätze sind nicht bedarfsgerecht. Der Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl sie einen Anspruch auf diese Leistung haben. Familien werden durch das Kindergeld einerseits und die Kinderfreibeträge andererseits ungleich behandelt: wer schon wohlhabend ist, der bekommt mehr Geld vom Staat als Durchschnittsverdienende. Zur Armutsbekämpfung braucht es zusätzlich starke Unterstützungsstrukturen vor Ort - durch Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Schule. Die Zeit zum Handeln ist mehr als reif. Kinder können nicht warten.<br>
Kinder, die dauerhaft in Armut aufwachsen, sind deutlich seltener in Vereinen organisiert und müssen sich schon früh einschränken oder sind ganz ausgeschlossen, etwa wenn sie Hobbies nachgehen oder sich mit Freund*innen zum Kinobesuch verabreden wollen.<br>
Bereits 2010 urteilte das BVerfG eindeutig, dass die geltenden Kinderregelsätze nicht existenzsichernd seien und es die Aufgabe des Bundesgesetzgebers sei, das soziokulturelle Existenzminimum für alle Kinder sicherzustellen (BVerfG, 1 BvL 1/09). In der länderoffenen Arbeitsgruppe der Sozialministerkonferenz zur Kindergrundsicherung blockieren insbesondere einige unionsgeführte Länder Wege zu einer Kindergrundsicherung und damit zu einer effektiven und unbürokratischen Strategie gegen Kinderarmut. Die Trippelschritte der Großen Koalition im Bund werden den Kindern und ihren Familien schlicht nicht gerecht.<br>
Erst kürzlich hat eine Studie des WZB denn auch erneut belegt, dass die sozialräumliche Spaltung in Deutschlands Städten zunimmt. In 36 Städten und auch in Berlin gibt es inzwischen Quartiere, in denen mehr als die Hälfte aller Kinder von Leistungen nach SGB II leben. Das hat einen direkten Effekt auf die Lebenschancen armer Kinder. Die Nachbarschaft beeinflusst auch den Bildungserfolg. Und fehlende Nachbarschaft führe auch zu fehlendem Verständnis füreinander und einer zu schwachen Lobby im Kampf gegen Kinderarmut.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 16:53:02 +0100</pubDate>
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                        <title>V-01: Mehr Frauen in die Parlamente. Berlin braucht ein Paritätsgesetz</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK191/Mehr_Frauen_in_die_Parlamente__Berlin_braucht_ein_Paritaetsgesetz-24931</link>
                        <author>Silke Gebel + Antje Kapek, u.a.  (KV Mitte + KV Xhain)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mehr Frauen in die Parlamente. Berlin braucht ein Paritätsgesetz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor 100 Jahren haben mutige Frauen Geschichte geschrieben. Sie haben sich das Recht erkämpft wählen zu dürfen. Trotz passivem Wahlrecht, 68er-Bewegung und obwohl Frauen über die Hälfte der Bevölkerung stellen, ist der Anteil von weiblichen Abgeordneten in allen Parlamenten deutschlandweit noch nie über 50 % gewesen. Im aktuellen Bundestag sind es gerade mal 33 %, Frauen sind damit in der deutschen Politik massiv unterrepräsentiert. Das muss ein Ende haben. Ohne gesetzliche Regelung wird sich hier nichts ändern, deshalb brauchen wir für alle politischen Wahlen quotierte Wahlvorschläge - ein sogenanntes Paritätsgesetz. Brandenburg hat es im Januar vorgemacht und ein inklusives Paritätsgesetz auf Vorschlag der Bündnisgrünen Landtagsfraktion verabschiedet. Wir schreiben die Geschichte weiter. Wenn der Bund nicht selbst ein Paritätsgesetz vorlegt, werden wir als Land Berlin über den Bundesrat tätig werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Gleichberechtigung von Frauen ist nicht optional, sondern in der Verfassung festgeschrieben. Das Land Berlin ist zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens verpflichtet. Dies gilt besonders für die politische Willensbildung und Entscheidungsfindung. Die paritätische Wählbarkeit von Frauen ist die Voraussetzung für echte gesellschaftliche Repräsentation, also die gerechte Vertretung und Durchsetzung der Interessen aller Bürger*innen. Die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen beginnt in den Parlamenten. Bereits 1981 sagte Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes: “Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.”</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur in den Parlamenten, auch in den Parteien sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert. Wir Grüne stehen zwar mit einem Anteil von 39,8 % an der Spitze, sind jedoch von 50 % ein gutes Stück entfernt. Wir setzen es uns daher selbst zur Aufgabe, verstärkt mehr Frauen zum politischen Engagement zu aktivieren und sie in der Partei gezielt zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen nicht noch weitere 100 Jahre darauf warten, dass die Hürden für Frauen auf dem Weg in die Parlamente sinken. Wir wollen sie hier und heute abbauen. Nur wenn Frauen aufgestellt werden, können auch Frauen gewählt werden. Deshalb fordern wir ein Paritätsgesetz für Berlin, im Land wie in den Bezirken. Also eine Regelung, mit der mindestens 50 % der Kandidierenden weiblich sind. Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass es noch vor den nächsten Landes- und Kommunalwahlen in Kraft tritt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit wir 2021 endlich sagen können, dass Frauen in Berlin mindestens die Hälfte der Macht haben!</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Weitere Antragsteller*innen:</strong> Anja Kofbinger (KV Neukölln), Nina Stahr (KV Steglitz-Zehlendorf), Ina Rosenthal (LAG Queer), Gesine Agena (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Benedikt Lux (KV Steglitz-Zehlendorf), Johanna Braun (LAG Frauen* und Gender, KV Kreisfrei), Amina Gerlach (LAG Frauen* und Gender, KV Kreisfrei), Julia Dittmann (LAG Frauen* und Gender, KV Kreisfrei), Nikolàs Boldt (LAG Frauen* und Gender, KV Kreisfrei), Gollaleh Ahmadi ( KV Spandau), Rhea Niggemann (KV Neukölln), Mona Hille (KV Mitte)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung</strong>: Auch in Berlin sind Frauen in der Bevölkerung in der Mehrzahl, besetzen aber nur ein Drittel der 160 Plätze im Abgeordnetenhaus. Bereits zum zweiten Mal in Folge sank der Anteil von weiblichen Abgeordneten im Berliner Landesparlament. Auch unter den Bezirksverordneten machen Frauen nur 39 % aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir Grüne besetzen mehr als die Hälfte unserer Plätze mit Frauen (55,5 Prozent). Die Linke kommt auch auf die Hälfte (51,8 Prozent) und die SPD ist nah dran (39,5 Prozent). Bei FDP (16,7 Prozent), CDU (16,1 Prozent) und AfD (13 Prozent) hingegen liegt der Frauenanteil weit unter 20 Prozent. Der zurückgehende Anteil an Frauen im Parlament zeigt: Mit Freiwilligkeit ist es nicht getan. Selbst gute Vorsätze bleiben in vielen Parteien nur solche. So hat die Berliner CDU die Vorgabe, jeden dritten Platz ihrer Landesliste mit einer Frau zu besetzen. Am Ende sind jedoch nur vier der 31 Abgeordneten Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bündnisgrüne Frauenkonferenz hat die Forderung nach einem Paritätsgesetz bereits formuliert in ihrem Antrag “Mehr Feminismus wagen. Wir machen Berlin zur Stadt der Frauen”. Nun muss aus die Landesdelegiertenkonferenz nachziehen und uns für das Abgeordnetenhaus ein starkes Mandat mitgeben, um das Gesetz in Berlin auf den Weg zu bringen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 16:44:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>