Der Abschnitt versteht sich als Präzisierung der im direkt darüberstehenden Abschnitt getroffenen Forderungen:
- Migrations- und bildungspolitisches Ziel sollte es sein, einen „zügigen Übergang“ geflüchteter und neu zugewanderter Kinderund Jugendlicher in den Regelbetrieb näher zu definieren und im Schulgesetz festzuschreiben. Dazu sollte die Bildungsverwaltung verpflichtet werden, ein mehrstufiges Übergangskonzept entwickeln, das mit einer Teilintegration beginnt und auch weitergehende Förderung nach dem Übergang festschreibt. In anderen Bundesländern wie z.B. in Schleswig-Holstein gibt es solche Konzepte bereits seit langem.
- Auch die sehr sinnvolle Forderung, „Deutsch als Zweitsprache als ordentliches Unterrichtsfach“ zu etablieren, impliziert - neben der Entwicklung eines Curriculums und der Festschreibung von DaZ als Prüfungsfach für das Lehramt in der Lehramtszugangsverordnung – eine Verankerung des Faches als Schulfach in den Stundentafeln der Schulstufenverordnungen, also eines verbindlichen Konzepts für einen mehrstufigen Übergang.
Die „positiven Erfahrungen“ bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter bestehen auch darin, dass ein Fokus auf die Kontinuität der Bildungsbiografie und ein Erreichen von Bildungsabschlüssen gelegt wurde und dazu Erstsprachlicher Unterricht – wie von ukrainischen Bildungspolitiker*innen gefordert und von der KMK gewünscht – in Berlin angeboten und sogar mit einem Schulversuch an zwei Schulen als zweisprachiges Modellprojekt eingeführt wurde. Ein politisches Ziel in der nächsten Legislaturperiode sollte darin bestehen, möglichst vielen Schüler*innen neben dem Erwerb der deutschen Sprache fachliches Lernen auch in ihrer Erstsprache von Anfang an zu ermöglichen, damit sie den Anschluss nicht verlieren und ggf. auch Unterrichtsinhalte erlernen können, die ihnen fehlen und die sie nach dem Übergang in die Regelklasse für Bildungserfolg und den Erwerb von Schulabschlüssen benötigen.