Die ursprüngliche Formulierung hebt - unfreiwillig - vor allem die zeitliche Limitierung des Schutzes hervor. Wichtiger ist aber, dass hier ein zusätzlicher Schutz gewährt wird, der bei Bedarf sicherlich auch über 2023 hinaus verlängert werden dürfte
| Kapitel: | Kapitel 2: Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Planen Bauen Wohnen Stadtentwicklung (dort beschlossen am: 15.12.2022) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 22.12.2022, 22:16 |