Die ursprüngliche Formulierung hebt - unfreiwillig - vor allem die zeitliche Limitierung des Schutzes hervor. Wichtiger ist aber, dass hier ein zusätzlicher Schutz gewährt wird, der bei Bedarf sicherlich auch über 2023 hinaus verlängert werden dürfte
Kapitel: | Kapitel 2: Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | LAG Planen Bauen Wohnen Stadtentwicklung (dort beschlossen am: 15.12.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 22.12.2022, 22:16 |