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            <title>LDK am 3. Juni 2023: Alles</title>
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                <title>LDK am 3. Juni 2023: Alles</title>
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                        <title>D2: Kein Platz für rechtes Gedankengut in Sicherheitsbehörden – Solidarität mit Bahar Aslan</title>
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                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Landesverband Berlin erklären wir uns uneingeschränkt solidarisch mit Bahar Aslan, stellvertretend für alle Menschen, die in unserer Gesellschaft gegen Rassismus und Rechtsextremismus kämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Einsatz gegen Rassismus und rechtes Gedankengut ist Teil unseres bündnisgrünen Selbstverständnisses und Wertefundaments. Gleichzeitig sind Rassismus und rechtsextreme Strukturen innerhalb von Sicherheitsbehörden ein bis heute ungelöstes Problem. Wir dürfen und werden auch zukünftig davor nicht die Augen verschließen, sonst riskieren wir den Bruch mit den Grundwerten unserer rechtsstaatlichen Demokratie. Wer Menschen wie Bahar Aslan angreift, die auf Missstände hinweisen, indem sie ihre Lebensrealität und die Lebensrealität nicht weiß gelesener Menschen für andere sichtbar machen, der wird selbst zum Teil des Problems.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bahar Aslan, die sich nicht zuletzt durch ihre Arbeit als Dozentin für interkulturelle Kompetenz an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW aktiv, mutig und fachlich gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit eingesetzt hat, erlebt gerade, wie folgenschwer dieser Einsatz sein kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wegen eines persönlichen Tweets, der missverständlich formuliert aber im Inhalt klar gegen Rechtsextremismus in der Polizei gerichtet war, wurde Bahar Aslan innerhalb von 48 Stunden und ohne vorherige Anhörung der Lehrauftrag von der HSPV entzogen und der Bezirk Münster prüft dienstrechtliche Konsequenzen gegen sie als verbeamtete Lehrerin. In den Sozialen Medien überrollte sie eine Welle des Hasses, der Beleidigungen und Bedrohungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berufliche Konsequenzen sind auf dieser Grundlage unangebracht. Die fehlende Solidarität von staatlicher Seite hingegen erschreckend. Niemand verdient es aufgrund der Schilderung negativer persönlicher Erfahrungen mit Hass überschüttet zu werden oder gar die berufliche Zukunft zu verlieren. Bahar Aslan hat sich von ihrer eigenen Wortwahl bereits distanziert und klargestellt, dass sie keine Pauschalverurteilung von Polizist*innen vornehmen wollte. Die Tatsache, dass sie als Dozentin an der HSPV lehrt und regelmäßig mit Polizeischüler*innen interagiert, zeigt, dass sie schon heute Teil der Lösung sein will.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass auch die Verantwortlichen in Politik und Sicherheitsbehörden Teil der Lösung sein wollen. Seit Jahren lässt sich beobachten, wie Vorfall um Vorfall von Innenminister*innen zu „Einzelfällen“ erklärt werden. Netzwerke und Chat-Gruppen, in denen Hakenkreuze und Witze über Gaskammern geteilt werden, bleiben für die Beteiligten oft ohne Konsequenzen. Wir werden Zeug*innen, wie Menschen Opfer von Polizeigewalt werden und es noch immer keine unabhängigen Studien zu deren Ausmaß gibt. Auch gibt es noch immer keine polizeiunabhängige Stelle, die Anzeigen gegen Sicherheitskräfte wegen Gewaltanwendung untersuchen. Wer sich aus den Reihen der Beamt*innen traut auf Missstände aufmerksam zu machen, wird nicht selten Opfer von Anfeindungen und Mobbing.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nicht die Hinweise darauf sind es, die dem Ansehen und dem Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden in unserem Land schaden, sondern dass diese Zustände seit Jahren bekannt sind und viel zu wenig unternommen wird sie zu ändern.</strong> Damit schaden die Verantwortlichen vor allem der überwältigenden Mehrheit der Einsatzkräfte, die tagtäglich rechtmäßig, professionell und neutral ihren Dienst ausüben, sich den damit verbundenen Gefahren aussetzen, um das Grundgesetz, die Rechtsordnung und die Menschen in diesem Land zu beschützen. Sie schaden damit all jenen Beamt*innen, die rechtes Gedankengut genauso unvereinbar mit ihrer Aufgabe und Rolle empfinden, wie wir. Sie gefährden jene Beamt*innen, die selbst ins Fadenkreuz von Rechtsextremen und Reichsbürger*innen gelangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht von rechts aus, daher ist es unsere gesamtstaatliche Pflicht, dem konsequent und überall entgegentreten. Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, internalisierten und strukturellen Rassismus zu erkennen, zu hinterfragen und aktiv zu bekämpfen. Die Hochschulen und Polizeischulen müssen Orte sein, an denen diskriminierungssensibles Handeln, Selbstreflexion und eine ernsthafte Fehlerkultur zum Alltag gehören. Bahar Aslan darf nicht in der geschehenen Form dafür bestraft werden, dass sie über ihre Ängste spricht. Diese Ängste werden von vielen nicht weiß gelesenen Menschen in diesem Land geteilt. Sie zu äußern und als Problem zu benennen ist zulässig und berechtigt, solange das Sicherheitsversprechen in diesem Land nicht für alle gleichermaßen gilt.</p></div></div><h2>Begründung der Dringlichkeit</h2><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:54:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Solidarität mit der queerfeministischen Besetzung in der Wuhlheide!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Solidaritat-mit-der-queerfeministischen-Besetzung-in-der-Wuhlheide-3420</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Solidaritat-mit-der-queerfeministischen-Besetzung-in-der-Wuhlheide-3420</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wuhlheide ist einer der größten Wälder in Berlin und für Klimaschutz und Naherholung extrem wichtig. Noch in diesem Jahr soll das Planfeststellungsverfahren für die Tangentialverbindung Ost (TVO) – eine über 6 Kilometer lange vierspurige Hochleistungsstraße, die Treptow-Köpenick im Süden mit Marzahn-Hellersdorf an der B1/B5 verbinden soll - starten. Sie soll eigentlich Bewohner*innen in Karlshorst, Biesdorf und Kaulsdorf vom Verkehrslärm entlasten. Doch klar ist auch: Mehr Autostraßen führen in der Regel zu mehr Autoverkehr - umso mehr, wenn gleichzeitig der ÖPNV-Ausbau gestrichen wird. Der aktuelle Plan sieht vor, dass für die bereits in der DDR geplante Straße knapp 15 Hektar Wald vernichtet werden. Ein Teil davon sind schützenswerte Eichenwälder südlich des S-Bahnhofs Wuhlheide. Zudem würde die Straße durch ein Wasserschutzgebiet und den Biesenhorster Sand führen, ein Naturschutzgebiet in dem gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vom 13. bis 17. Mai 2023 besetzten Klimaaktivist*innen einen Teil des betreffenden Waldstücks in der Wuhlheide, um gegen die geplante Hochleistungsstraße und für eine sozial gerechte Mobilitätswende zu protestieren. Sie forderten beispielsweise einen gut ausgebauten, flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr, mehr Rad- und Fußwege und einen sofortigen Bau- und Planungsstopp großer Straßenprojekte, wie der Verlängerung der A100. Wir Bündnisgrüne teilen die Auffassung der Aktivist*innen, dass die Mobilitätswende feministisch sein muss. Wir nehmen den Verzicht auf die NVT durch die neue Koalition zum Anlass, erneut und bis zur nächsten LDK die Debatte innerhalb unserer Partei und mit den Menschen vor Ort zu führen, um den Mobilitätsproblemen im Osten unserer Stadt wirklich wirksam zu begegnen und Klarheit für die Menschen vor Ort zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen Handlungsbedarf zur Entlastung der Treskowallee, der Köpenicker Straße und der Chemnitzer Straße, um den Bedürfnissen der Anwohner*innen auf Verkehrsberuhigung und Reduzierung des Verkehrslärms gerecht zu werden. Wir werden uns weiter für diese verständlichen und berechtigten Anliegen der Anwohner*innen einsetzen. Ein Verkehrskonzept muss dabei auf der Stadt der kurzen Wege aufbauen und für alle erreichbare Versorgungsangebote und soziale Infrastruktur schaffen, damit Menschen ihr Auto stehen lassen und ihre Ziele zu Fuß, mit dem Rad oder den Nahverkehr erreichen können. Gleichzeitig teilen wir die Kritik, dass für Autostraßen in Zeiten der Klimakrise ein so massiver Waldverlust nicht vertretbar ist. In der letzten Legislaturperiode haben wir Bündnisgrüne daher für eine Nahverkehrstangente (Schienen-TVO) sowie einen Radschnellweg gekämpft und einen Rufbus im betroffenen Gebiet eingeführt, um klimafreundliche Mobilität attraktiver zu machen. Dies entspricht einer sozial gerechten, feministischen Mobilitätspolitik, die Verkehrsmittel im Umweltverbund stärkt und Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Careverantwortung berücksichtigt. Dass die Rückschrittskoalition aus CDU und SPD lediglich eine Autostraße bauen will, zeigt erneut, dass sie großen Herausforderungen wie der Klimakrise weiterhin nicht gewachsen ist. Denn nicht eine Hochleistungsstraße für Autos darf im Mittelpunkt stehen, sondern die Schienenverbindung muss zentrales Element zukünftiger Verkehrsbaumaßnahmen sein. Wir sehen durch aktuelle Proteste sowie das immer stärkere Voranschreiten der Klimakrise den Anlass, erneut die Debatte über die beste Lösung für Mobilitätsprobleme im Berliner Osten zu führen. Auch angesichts der erwartbaren Kostensteigerungen auf über 500 Mio. Euro ist es nur verantwortlich zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Mobilitätsziele effizienter zu erreichen und Wald zu erhalten. Zum Vergleich: Für die 6,4 Kilometer lange TVO wären das über 78 Millionen Euro pro Kilometer. Von diesem Geld könnten auch über 33 Kilometer Straßenbahn oder viele hunderte Kilometer sichere Geh- und Radwege gebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass der Berliner Senat die Besetzung unter Innensenatorin Iris Spranger ohne Gesprächsangebot und mit einer fadenscheinigen Argumentation innerhalb kürzester Zeit räumen ließ, war unverhältnismäßig und unnötig. Von den Aktivist*innen ging keine Gefahr aus, vielmehr sind ihre Beweggründe in Anbetracht der Klimakrise und der insbesondere für viele junge Menschen daraus folgenden existenziellen Ängste verständlich. Deshalb sind wir solidarisch mit der Besetzung in der Wuhlheide.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Polizei die Wuhlheide räumte, verwehrte sie Sanitäter*innen den Zugang zu Aktivist*innen, auch die Weitergabe von Getränken und Lebensmitteln wurde untersagt. Zudem wurde einem Journalisten trotz Vorzeigen seines Presseausweises der Zugang verweigert. In ihrer Begründung für die Räumung unterstellte die Polizei den friedlichen Aktivist*innen zudem eine „martialische Aufmachung“ und eine „militante Wirkung“, was eindeutig und augenscheinlich nicht der Wahrheit entsprach. Dass bis September an besagtem Waldstück keine Ersatzversammlungen durchgeführt werden dürfen, halten wir für rechtswidrig und eine überzogene Einschränkung der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit. Das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz sieht darüber hinaus explizit Versammlungen auf öffentlich zugänglichen Flächen vor. Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Gefahren für die Bäume und das Wasserschutzgebiet zu begründen, welche durch den Bau der TVO erheblich größere und irreparable Schäden zu befürchten haben, offenbart eine Scheinargumentation, die lediglich darauf abzielt, Protest von Klimaaktivist*innen zu kriminalisieren. Anstatt die berechtigten Mahnungen für mehr Klimaschutz ernst zu nehmen, eine friedliche Versammlung zu dulden und eine Evaluation des Vorhabens vorzunehmen, wird Aktivismus für Klimaschutz von Schwarz-Rot einmal mehr als extremistisch markiert. Das Vorgehen verurteilen wir und fordern eine Aufarbeitung.<br>
.</p></div></div><h2>Begründung der Dringlichkeit</h2><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:54:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-15: Umgang mit den Protesten der Letzten Generation</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Umgang-mit-den-Protesten-der-Letzten-Generation-51091</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Monaten waren die Proteste der Letzten Generation und insbesondere die Sitzblockaden großer Straßen ein Ärgernis für viele Berliner*innen. Wir sehen und bedauern das. Als Klimaschutzpartei sehen wir aber auch die in diesen Protesten zum Ausdruck gebrachte Verzweiflung und Ohnmacht. Über viele Jahre streikte Fridays For Future, besetzten Aktivist*innen Lützerath und protestierten viele andere überall in Deutschland. Doch das alles führte zu keinem entschlossenen Handeln der Bundesregierung, da vor allem FDP und SPD blockieren. Deswegen ist es verständlich, dass die Letzte Generation mit zivilem Ungehorsam Aufmerksamkeit für den Klimaschutz generiert.<br><br>
Als Klimaschutzpartei teilen wir das Anliegen einer entschiedenen Klimaschutzpolitik. Die Letzte Generation fordert Maßnahmen, für die wir schon seit Jahren kämpfen. Umfassende und ernsthafte Klimaschutzpolitik beinhaltet auch definiert bindende Sektorziele. Wir fordern von unserer Bundespartei sich im Koalitionsausschuss dafür einzusetzen, dass die Sektorziele, insbesonderen im Verkehrssektor, beibehalten und verschärft werden.<br>
Wir fordern Klimaschutzmaßnahmen und nicht unsolidarische Debatten über Protestformen von jungen Menschen, die sich für den Klimaschutz und damit schlicht und einfach für ein politisches Ziel von Verfassungsrang einsetzen.<br>
Es gab mehrfach dokumentierte Vorfälle, in denen von der Berliner Polizei Schmerzgriffe angewendet wurden, um friedlich sitzende Aktivist*innen von der Straße zu zerren. Das verurteilen wir aufs Schärfste und fordern eine Aufarbeitung der polizeilichen Maßnahmen, sowie der Vorverurteilung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung ohne das Vorliegen eines entsprechenden gerichtlichen Urteils. Kriminalisierende staatliche Mittel wie die Präventivhaft lehnen wir ab. Überzogene Haftstrafen ohne Bewährung für friedlich Demonstrierende halten wir für unangemessen und den falschen Umgang mit den berechtigten Sorgen. Die Demonstrierenden setzen sich für internationale Verträge, das Grundgesetz und geltendes Recht ein.<br>
Ebenso verurteilen wir physische Angriffe, Beleidigungen und Selbstjustiz gegen die Demonstrierenden, sowie massiv despektierliche und sachlich unrichtige Bezeichnungen der Protestierenden als “Terroristen” oder Ähnliches. Wir fordern vom Berliner Senat auch, den Schutz der Protestierenden vor Angriffen durch Autofahrende sicherzustellen.<br>
Die Letzte Generation fordert konsequenten Klimaschutz, der den Anforderungen des von Deutschland unterzeichneten Pariser Klimaabkommens genügt und dadurch unser aller Lebensgrundlagen sichert. Wir fordern, dass mit der Letzten Generation gesprochen, ihr Anliegen ernst genommen und ihm durch konsequenten Klimaschutz die Notwendigkeit entzogen wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:54:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-14: Konsequent gegen Verdrängung und Immobilienspekulation vorgehen – Möglichkeiten eines Wohnungswirtschaftsgesetzes auf Landesebene nutzen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Konsequent-gegen-Verdrangung-und-Immobilienspekulation-vorgehen-Mogl-15131</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Konsequent-gegen-Verdrangung-und-Immobilienspekulation-vorgehen-Mogl-15131</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Koalitionsvertrag des schwarz-roten Senats bleibt in der Wohnungs- und Mietenpolitik weit hinter den Maßnahmen und Vorhaben der rot-grün-roten Koalition zurück. Es drohen eher sogar Rückschritt und Rollback weg vom Kurs einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik hin zu Deregulierung und noch mehr Verdrängung. Zudem finden sich im Koalitionsvertrag von CDU und SPD kaum konkrete Maßnahmen und Gesetze für den Mieter*innenschutz wieder. Zwar wird zum Beispiel das Zweckentfremdungsverbot erwähnt, aber die dringend erforderliche Gesetzesreform, um spekulativen Abriss und Leerstand endlich effektiv zu bekämpfen, soll nicht erfolgen – obwohl eklatante Gesetzeslücken bekannt sind und schnell geschlossen werden könnten. Denn jede Wohnung, die preiswert erhalten werden kann, zählt. Ebenso jede*r Mieter*in, die in in ihrem/seinen Zuhause bleiben kann. Dringend nötig sind auch Maßnahmen wie die Verbesserung der bestehenden Wohnungstauschbörse der landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die Ermöglichung des unternehmensübergreifenden Wohnungstausches bei den großen privaten Wohnungsunternehmen im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“, das der Senat den Mieter*innen zumindest als Pilotprojekt zugesagt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist leider auch davon auszugehen, dass CDU und SPD den erfolgreichen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum börsennotierter Wohnungsunternehmen auf die lange Bank schieben bzw. faktisch beerdigen wollen - denn lediglich ein Rahmengesetz für alle möglichen Vergesellschaftungsbereiche wurde angekündigt, dass erst in zwei Jahren sprich nach der nächsten Wahl in Kraft treten soll – wenn es überhaupt zustande kommt. Die schwarz-rote Koalition verweigert ein konkretes Umsetzungsgesetz in Bezug auf Wohnraum – im Gegensatz zu den Ergebnissen der rot-grün-roten Sondierungsergebnissen, die ein solches Umsetzungsgesetz vorsahen. Der Zwischenbericht der noch vom rot-grün-roten Senat eingesetzten Expert*innenkommission hat die rechtlichen Möglichkeiten für eine Vergesellschaftung insgesamt und grundsätzlich positiv bewertet – Der Abschlussbericht steht kurz bevor und sollte ebenso handlungsweisend für den neuen Senat sein wie für uns, um ein verfassungskonformes Gesetz zu erarbeiten. Wir fordern, dass der Zustimmung von über 59% der abgegebenen Stimmen der Berliner*innen Rechnung getragen wird und der Volksentscheid jetzt umgesetzt wird. Auch aus der Opposition heraus werden wir weiter für die Umsetzung kämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der CDU-SPD-Senat plant womöglich mit einem milliardenschweren Ankaufsfonds für Wohnungen durch landeseigene Wohnungsunternehmen den in Schieflage geratenen Immobilienkonzernen wie Vonovia und Co. dringend benötigtes Kapital durchweiterhin überhöhte Verkaufspreise zuzuführen. Insbesondere vor dem Hintergrund notwendiger Maßnahmen für die Wärmewende und kommender Sanierungspflichten, die durch die EU vorgegeben werden, werden sich die Immobilienwertungen vermutlich nach unten verändern – ein Ankauf zum jetzigen Zeitpunkt würde auf einem überhöhten Preisniveau erfolgen. Eine Sanierung der profitorientierten Immobilienwirtschaft mit Steuergeldern lehnen wir ab. Um den Bestand der landeseigenen Wohnungen zu erhöhen, sind wir aber offen gegenüber dem Erwerb zu realwirtschaftlich verträglichen Ertragswerten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnisgrüne wollen und werden trotz Opposition neben der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes, der eine Entschädigung unter dem Verkehrswert ermöglicht, weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes erarbeiten. Denn unser Ziel ist es, den gesamten Berliner Wohnungsmarkt unter Einbindung der privaten unternehmerischen Wohnungswirtschaft umfassend und möglichst kurzfristig in die Pflicht zu nehmen. Die Versorgung breiter Berliner Bevölkerungsschichten mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als gesetzlich definierte Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge kann und muss das Land Berlin nicht alleine leisten. Der Berliner Wohnungsmarkt darf im Interesse des Gemeinwohls nicht dem unübersehbaren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden. Öffentliche Daseinsvorsorge, die diesen Namen verdient, kann sich auch nicht mit notdürftiger Versorgung lediglich besonders hilfsbedürftiger Haushalte mit angemessenem Wohnraum begnügen, sondern muss auf die allgemeine Wohlfahrt des Gemeinwesens und die Bedürfnisse sowie die dauerhafte ausreichende Versorgung breiter Bevölkerungsschichten ausgerichtet sein. Private Unternehmen müssen dabei stärker in die Pflicht genommen werden, ihren Wohnraum für das Wohl der Allgemeinheit zu bewirtschaften. Renditegetriebene Wohnungsunternehmen schaden insgesamt den Mieter*innen, weil sie vor allem auf immer höhere Gewinne unabhängig vom Einkommen und zu Lasten der Bausubstanz setzen - zum Nachteil der Mieter*innen und deren Kaufkraft und am Ende auch der Wettbewerbsfähigkeit Berlins - unter anderem weil fehlender Wohnraum fehlende Fachkräfte bedeutet. Zugänge zum Wohnungsmarkt sollten für die Unternehmen mit starken Auflagen verbunden sein und bei Nichterfüllung verwehrt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss zum Berliner Mietendeckel 2021 zwar die abschließende Zuständigkeit für die Regelung des Mietrechts bzw. die direkte Regulierung der höchstzulässigen Miethöhen durch den Bund festgestellt. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber auch festgestellt, dass – anders als von einigen namhaften Juristen behauptet - die Länder weiterhin für das Wohnungswesen zuständig sind. Zudem gibt es durch das Recht der Wirtschaft, das nicht abschließend durch den Bund geregelt ist, in Bezug auf den Wohnungsmarkt weitere landesgesetzliche Möglichkeiten. Neben einem neuen, sozialen Mietrecht brauchen wir dringend eine soziale Wohnungswirtschaft. Es gilt also die rechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung des Wohnungsmarkts auf Landesebene insgesamt und endlich auszuloten sowie anschließend auch auszuschöpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnisgrüne werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Expert*innen konkrete Regelungen eines Gesetzes erarbeiten und anschließend ins Berliner Abgeordnetenhaus einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Wohnungswirtschaftsgesetz soll folgende Maßnahmen umfassen bzw. Lösungen für folgende Probleme anbieten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Ein Miet- und Wohnungskataster, das Eigentümer*innen verpflichtet in Anlehnung an die Beispiele anderer Länder wie Schweden und Dänemark, Informationen zu ihrem Eigentum offen zu legen. Nicht nur für die Marktbeobachtung sind grundlegende und sozialräumliche Informationen zentral, sondern auch für den Wohnraumschutz und für mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Daher soll es die Angaben nicht nur zu Lage, Baujahr, Ausstattung, Barrierefreiheit, bauordnungsrechtlichen<br>
Genehmigungen, Mietverhältnissen (zum Beispiel Eigenbedarfskündigungen bei umgewandelten Wohnungen) und Miethöhen zumindest bei Einzug, sondern auch über die jeweiligen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftlich Berechtigten enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Eine verpflichtende Tätigkeitsregelung für private Wohnungsunternehmen ab einer bestimmten Wohnungsanzahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Voraussetzungen sollten unter Anderem sein: eine verpflichtende und angemessene Instandhaltungsrücklage und Verzicht auf Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Die Einrichtung eines Landesamtes für Wohnungswesen prüfen. Denn es kann eine Chance sein, die Verwaltungsstruktur dahingehend zu ändern, dass die Zuständigkeit für den Vollzug wohnraumschutzrechtlicher Regelungen zukünftig bei einem zentralen Amt und vor allem nicht mehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegt. Aber gleichzeitig sollen die bezirklichen Wohnungs- und Stadtentwicklungsämter gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Die Prüfung der Regulierung der Vermietung von möbliertem Wohnraum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Die Möglichkeiten, im Rahmen des Gesetzes bessere Regulierungen von Wohnimmobilienver- und ankäufen zu etablieren, um z.B. über Menge und Preis Monopolbildungen oder die Kreditfinanzierung mittels Mieterhöhrungen zu verhindern. Auch Preisobergrenzen sollten dabei geprüft werden.<br><br><br><br>
- Die Möglichkeiten, im Rahmen des Gesetzes einen verbesserten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen sowie Transparenz und Kontrolle dazu einzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Bei Verstößen im Hinblick einer sozialverträglichen Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums soll der Wohnraum auch entzogen werden können. Genaue Regelungen sind dazu auszuloten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-Es sollen Auflagen so formuliert werden, dass keine Abrisse von Wohnraum mehr erfolgen. Dazu muss auch die Bauordnung dringend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Zudem wollen wir eine stärkere Steuerung und Demokratisierung der landeseigenen Wohnungsunternehmen vorantreiben, unter anderemdurch mehr Mitwirkungsrechte von Mieter*innenräten sowie -beiräten.<br><br>
Den neuen Senat fordern wir auf, im Zusammenwirken mit anderen Ländern und dem Bundesrat schnellstmöglich Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit wenigstens die wohnungs- und baupolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition vom November 2021 endlich in die Tat umgesetzt werden. Die Berliner Mieter*innen warten insbesondere auf die versprochene Absenkung der Kappungsgrenzen auf elf Prozent, auf eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse, auf rechtssichere qualifizierte Mietspiegel mit verbreiterter Bestandsmietenbasis, auf eine dauerhafte Unterbindung von Eigentumsumwandlungen und auf die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Auch sind die Vorkaufsrechte und die Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz essentiell und müssen in neuer Weise rechtssicher bestimmt werden. Zudem unterstützen wir die Bemühungen der Bundesebene grundsätzlich Wohnungstausch zu ermöglichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:53:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-13: Sportstätten für Berliner*innen, statt für Olympia ´36</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Sportstatten-fur-Berliner-innen-statt-fur-Olympia-36-29248</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Sportstatten-fur-Berliner-innen-statt-fur-Olympia-36-29248</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die schwarz-rote Koalition strebt in ihrem Koalitionsvertrag an, dass Berlin im Falle einer deutschlandweiten Bewerbung um die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Sommerspielen ein Austragungsort wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Beteiligung Berlins wäre aber nur dann sinnvoll, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die Stadt nachhaltig davon profitiert.Dafür müsste zuerst das Internationale Olympische Komitee (IOC) seine Vergaberichtlinien erst grundlegend reformieren. Und wenn der Bund dann ein nachhaltiges, klimaneutrales und ökologisches Konzept für die Durchführung von olympischen und paralympischen Spielen vorlegen und die notwendigen Infrastrukturinvestitionen finanzieren würde, könnte über eine Bewerbung unter Beteiligung der Berliner*innen gesprochen werden.<br><br>
Das Jahr 2036, 100 Jahre nach den Nazi-Propaganda-Spielen 1936, ist aus naheliegenden Gründen mehr als problematisch, ein markaberes Signal ginge dann von Deutschland aus. Eine angemessene historisch-kritische Aufarbeitung der Olympischen Spiele von 1936 unter Beteiligung jüdischer und weiterer Organisationen verfolgter Opfergruppen ist in jedem Fall weiterhin notwendig.<br>
Allein das Vorhaben der Austragung olympischer Spiele in Berlin in Erwägung zu ziehen, hätte von Anfang und über die Landesgrenzen hinweg besser abgestimmt sein müssen. Alles andere ist diplomatisch extrem ungeschickt, historisch fragwürdig und lässt die weltoffene Hauptstadt in keinem guten Licht dastehen.<br><br>
Auch die finanzielle Belastung für Berlin ist nicht zu verantworten: Allein eine Bewerbung kann um die 30 Millionen Euro kosten. Ist sie erfolgreich, belaufen sich die Gesamtkosten auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. Damit würde sich das Land Berlin hoch verschulden und die dringend benötigten Investitionen in Berliner Infrastruktur nachhaltig erschwerden.<br><br>
Dabei braucht Berlins Sport dringend mehr finanzielle Mittel. Marode Sportstätten, fehlende Plätze und Hallen und der schlechte Zustand der Berliner Bäder sind nicht hinnehmbar. Bevor eine Bewerbung für olympische Spiele in Frage kommt müssen die von Berliner Sportler*innen genutzten Sportstätten fit gemacht und der Profi- und Breitensport in der Stadt unterstützt werden, anstatt in große Sportstätten zu investieren, die nach den Spielen nicht weiter in einem ausreichenden Maß genutzt werden. Denn Berlin hat einen wahnsinnigen Sanierungsstau. Bündnis90/Die Grünen Berlin fordert daher einen Gesamtplan für die Entwicklung unserer Sportstätten und endlich eine gesicherte Regelfinanzierung für Modernisierungen und Umbau.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:53:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-12: Chancenstadt Berlin: Qualifizierte und flexible Beschulung für alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sicherstellen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Chancenstadt-Berlin-Qualifizierte-und-flexible-Beschulung-fur-alle-ne-46711</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Chancenstadt-Berlin-Qualifizierte-und-flexible-Beschulung-fur-alle-ne-46711</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bildung ist die wichtigste Ressource für die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft und Voraussetzung für umfassende Teilhabe und sozialen Aufstieg. Dennoch warten in Berlin trotz bestehender Schulpflicht mehr als 1500 geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz – und das häufig bereits seit Monaten. Obwohl es gelungen ist im letzten Jahr mehr als 7.000 Schulplätze zu schaffen und über 500 Lehrkräfte einzustellen, konnte nicht allen Kindern und Jugendlichen ein Bildungsangebot unterbreitet werden. Diese Situation zeigt, dass Berlin für das Recht auf Bildung für geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche umfassender und flexibler gute Angebote schaffen muss. Neben der zügigen Bereitstellung weiterer Kapazitäten in Willkommensklassen benötigt es Sofortmaßnahmen für bislang unbeschulte Kinder und Jugendliche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Jahren fehlt Berlin ein klares und verbindliches Konzept, das die Rahmenbedingungen einer inklusiven Beschulung neu zugewanderter und geflüchteter Kinder und Jugendlicher regelt, Lehrkräfte entlastet und Schülerinnen und Schüler gezielt unterstützt. Es braucht ein solide geplantes Bildungsangebot mit Lehr- und Förderplänen, welches rechtlich verankert und ausfinanziert ist. Es braucht umfassende Maßnahmen, die die schnelle Partizipation geflüchteter und neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher in die reguläre schulische Bildung ermöglichenund somit den Bildungserfolg und damit die Chancen auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig erhöhen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern Sofortmaßnahmen angesichts der hohen Zahl unbeschulter Kinder und Jugendlicher:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zügige Einstellungsverfahren für Lehrkräfte in Willkommensklassen mit angemessener Bezahlung bei gleichwertiger Berücksichtigung akademischer Abschlüsse</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einführungscoaching für Willkommenslehrkräfte nach dem Vorbild der Quereinsteiger:innen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausreichend Plätze im Fortbildungsprogramm für Willkommenslehrkräfte sowie Zugang für befristet eingestellte Lehrkräfte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schnelle und gezielte Beteiligung von in Berlin lebenden Lehrkräften mit ausländischem Abschluss</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Frühere Einbindung von Lehramtsstudierenden in die Unterrichtspraxis</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Effektive Nutzung der Schulgebäude an Nachmittagen, am Wochenende und in Ferienzeiten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausreichende Ausstattung aller Willkommensklassen mit Unterrichtsmaterialien, digitalen Endgeräten und Technik für zeitgemäßen Unterricht</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Durchmischung der Willkommensklassen ohne Separierung einzelner Sprachgruppen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bessere sozialarbeiterische Begleitung der Willkommensklassen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einrichtung einer Koordinierungsstelle für geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit Behinderung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern eine Reform des Systems der Willkommensklassen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beteiligung am Regelbetrieb von Anfang an: Neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Teilhabe an schulischen Unterrichts- und Freizeitaktivitäten ermöglichen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verpflichtende und einheitliche Sprach- und Lernstandserhebung mit darauf aufbauenden individuellen Lern- und Förderplänen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fachliches Lernen auch in der Herkunftssprache für Kontinuität in der Bildungsbiografie und die Schließung von Lernlücken</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mehrstufiger Übergang: Berlin braucht ein verbindliches mehrstufiges Übergangskonzept mit dem Ziel einer schrittweisen, zügigen Teilhabe am Regelunterricht</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Begleitende Sprachförderung auch nach dem Übergang ins Regelsystem</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Anerkennung von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als ordentliches Schulfach</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Begleitende wissenschaftliche Evaluation des neu eingeführten Beschulungssystems für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche für eine Qualitätssicherung und Optimierung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bedingungen für Lehrkräfte in Willkommensklassen verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um zügig mehr Lehrkräfte für Willkommensklassen zu gewinnen braucht es schnelle Einstellungsverfahren, eine attraktive Vergütung sowie eine gleichwertige Berücksichtigung verschiedener akademischer Abschlüsse. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf der pädagogischen Qualifikation der Neueingestellten liegen. Des weiteren dürfen die Willkommensklassen nicht als &quot;Schulklassen zweiter Klasse&quot; betrachtet werden, in denen vorwiegend Quereinsteiger:innen unterrichten, während die vollausgebildeten Lehrkräfte den Regelklassen vorbehalten bleiben. Da Willkommenslehrkräfte häufig Quereinsteiger:innen sind, sollte das in diesem Kontext erfolgreiche Modell eines Einführungscoachings durch erfahrene Lehrkräfte auf Willkommenslehrkräfte ausgeweitet werden. Zudem muss es eine ausreichende Zahl an Plätzen im begleitenden Fortbildungsprogramm für Willkommenslehrkräfte geben. So können die Lehrkräfte besser auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet werden. Das 2017 gestartete Qualifizierungsprogramm für zu uns geflüchtete Lehrkräfte muss reaktiviert werden, um die Zugangswege für Lehrkräfte aus dem Ausland in die Berliner Schulen zu verbessern. Zudem könnte der Praxisanteil im Lehramtsstudium erhöht werden, um Studierende besser auf die Berufspraxis vorzubereiten und gleichzeitig zusätzliche Unterstützung für eine Unterrichtsbegleitung zu gewinnen. Während geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf einen Platz in einer Willkommensklasse warten, braucht es eine ausreichende Zahl pädagogisch angeleiteter Überbrückungsangebote. Hierzu hat sich in der Vergangenheit das Programm „Fit für die Schule“ bewährt, welches u.a. aus ersten Deutschmodulen sowie Selbststärkungsangeboten besteht. Kein schulpflichtiges Kind darf in Berlin ohne Bildungsangebot sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausstattung der Willkommensklassen verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zurzeit fehlt nicht nur ausreichend Personal für Willkommensklassen, auch Räumlichkeiten für den Unterricht sind rar. Daher sollten berlinweit flexible Konzepte erprobt werden, um Schulgebäude sowie weitere Räumlichkeiten auch in den Randzeiten an Nachmittagen, Wochenenden und den Ferien für den Unterricht zu nutzen. So vermeiden wir, dass Unterricht an fehlenden Räumlichkeiten scheitert. Neue Räumlichkeiten für Willkommensklassen müssen zudem technisch ausreichend ausgestattet sein, um einen zeitgemäßen Unterricht zu ermöglichen. Dazu zählt neben einer Bereitstellung von digitalen Endgeräten auch die Bereitstellung von attraktiven Lernmaterialien.<br><br><strong>Sprachliche Durchmischung fördern, individuelle Begleitung sicherstellen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Willkommensklassen sollten sprachlich gut durchmischt sein, damit Deutsch als verbindende Sprache unter den Kindern und Jugendlichen Anwendung findet und erprobt werden kann. Da insbesondere geflüchtete Kinder und Jugendliche potentiell Gewalt vor, während und nach der Flucht ausgesetzt waren und sind, ist eine Unterstützung der Willkommensklassen durch pädagogische Fachkräfte unerlässlich, die entsprechende Kenntnisse aufweisen. Eine weitere Herausforderung für geflüchtete Kinder und Jugendliche stellt der Zugang zu einem passenden Förderangebot im Falle einer Behinderung dar. Hier fehlt es an einer berlinweiten Koordinierungsstelle, die Willkommenslehrkräfte, Eltern und Unterkünfte dabei unterstützt, den Weg in ein passendes Förderangebot zu ebnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verpflichtende Lernstandserhebung und individuelle Förderpläne</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausgangspunkt des Besuchs einer Willkommensklasse sollte eine verpflichtende und berlinweit einheitliche Lernstandserhebung sein, auf deren Grundlage verbindlich individuelle Lehr- und Förderpläne entwickelt werden. So kann beispielsweise festgestellt werden, welche Kinder und Jugendlichen über ausreichende Kenntnisse verfügen, um zügig am Regelunterricht in Englisch oder Mathematik teilzunehmen sowie wer in bestimmten Fächern fluchtbedingte Lernlücken aufweist und individuelle Förderangebote benötigt. Hierzu kann beispielsweise das bereits bestehende, kostenfreie Diagnosetool „2P - Potenziale und Perspektiven“ flächendeckend Verwendung finden, das Lernstände in Deutsch als Zweitsprache, Englisch und Mathematik erhebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Partizipation am Regelbetrieb von Anfang an mit mehrstufigem Übergang</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von Beginn an sollten Kinder und Jugendliche in Willkommensklassen einer Regelklasse zugeordnet sein, an deren sozialen Aktivitäten wie z. B. Wandertagen, AGs und Ganztagsangeboten sie teilnehmen und wo ein Platz garantiert ist. Auf diesem Weg sollte ein schrittweiser Übergang in den Regelunterricht erfolgen, der nach einer Basisqualifizierung in alltagssprachlichem Deutsch in der Willkommensklasse mit Fächern wie Sport, Kunst und Musik in der Regeklasse beginnt und schrittweise auf alle Fächer ausgeweitet wird. Begleitet wird dies durch Angebote zum schrittweisen Deutscherwerb in der Willkommensklasse und dem Erwerb von Deutsch-Zertifikaten nach dem Europäischen Referenzrahmen. Schon während des Besuchs einer Willkommensklasse sollten Teambesprechungen zwischen den Willkommens-Lehrkräften und den Lehrkräften des Regelbereichs zum Austausch über die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fest verankert sein. Ab der Sprachstufe A2 folgt ein verbindlicher Übergang in die Regeklasse, begleitet von ergänzendem DaZ-Unterricht. Jüngere Kinder nehmen von Beginn an am Regelunterricht teil, für ältere Kinder sowie für Jugendliche mit großen Lernlücken braucht es passgenaue Unterstützungsangebote zur Erreichung der Bildungsabschlüsse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fachliches Lernen auch in der Herkunftssprache</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von Beginn an müssen auch die Kenntnisse in Mathematik und Englisch so gefördert werden, dass die Schüler:innen einer Willkommensklasse beim schrittweisen Übergang in die Regelklasse auf das Niveau der jeweiligen Klassenstufe vorbereitet sind. Hierzu zählen auch zielgruppenbezogene Angebote in der Herkunftssprache, wie Mathematik-Unterricht auf Arabisch oder Farsi, um mit Gleichaltrigen trotz fluchtbedingter Lernlücken aufschließen zu können. Ebenso soll den Schülerinnen und Schülern Erstsprachlicher Unterricht in ausreichender Stundenzahl angeboten werden, wie dies in § 15 Schulgesetz Berlin vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sprachförderung auch nach dem Übergang ins Regelsystem</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Zeit nach dem vollständigen Übergang ins Regelsystem muss es einen verbindlichen Anspruch auf eine Sprachförderung mit einer festgelegten Mindestanzahl von Stunden geben. Um diesen Anspruch zu realisieren, müssen die dazu benötigten Sprachförderstunden den Schulen pro Schüler:in zugewiesen und ihre Erteilung garantiert werden. Dafür muss Deutsch als Zweitsprache als ordentliches Unterrichtsfach anerkannt werden. Das Curriculum sollte sich am europäischen Referenzrahmen orientieren und neben der Entwicklung alltagssprachlicher Kompetenzen auch die Hinführung zur Bildungssprache sowie die Vermittlung von Lernstrategien beinhalten. Durch eine Weiterführung der Förderung neben dem Unterricht der Regelklasse sollte Schüler:innen, je nach angestrebtem Schulabschluss, das Erreichen des Niveaus C1 ermöglicht werden. DaZ-Lehrkräfte sollten ebenso wie andere Lehrkräfte ein Referendariat absolvieren, sodass ein einheitlicher Qualitätsstandard gesichert ist und Beschäftigungsbedingungen und Bezahlung sich nicht länger von anderen Lehrkräften unterscheiden. Dabei sollten auch Erfahrungsjahre angemessen berücksichtigt werden, damit auch erfahrenen DaZ-Lehrkräfte keine Nachteile entstehen. Notwendig ist eine Verankerung des Faches als Schulfach in den Stundentafeln der Schulstufenverordnungen und als Prüfungsfach für das Lehramt in der Lehramtszugangsverordnung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:53:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-10: Klimaschutz gemeinsam mit Artenschutz – Spatz &amp; Co. gehören zu Berlin</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Klimaschutz-gemeinsam-mit-Artenschutz-Spatz-Co-gehoren-zu-Berlin-7785</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Klimaschutz-gemeinsam-mit-Artenschutz-Spatz-Co-gehoren-zu-Berlin-7785</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Klimakrise ist auch eine Biodiversitätskrise. Auch und gerade Kulturfolger und Arten des urbanen Raums sind von diesen Krisen betroffen. Wir teilen unsere Stadt mit anderen Lebewesen und profitieren von einer guten Koexistenz. Die gebäudebewohnenden Vogel- und Fledermausarten benötigen zum Überleben den Verbund von Lebensstätten und Nahrung. Diese Lebensgrundlagen sind auch in Berlin bedroht. Besonders schwerwiegend ist der schleichende Verlust von Bruthöhlen und Quartieren an Gebäuden – obwohl es technologisch bewährte, wartungsfreie und nachhaltige Hilfsmaßnahmen gibt, die auch für Bauherr*innen praktikabel und rechtssicher sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Der Schutz von Gebäudebrütern soll in Förderprogrammen für energetische oder andere Gebäudesanierungen und Bauvorhaben verankert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Zusätzlich zu Mindeststandards für Artenschutzgutachten müssen diese Sichtungen rechtzeitig und generell verpflichtend vor allen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfolgen, damit Lebensstätten tatsächlich vor der Brutzeit verschlossen werden können und der gesetzliche Ersatz gesichert werden kann. So können begleitend auch zielgerichtet Lebensstätten und Lebensräume im Biotopverbund geschaffen werden. Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sollen bevorzugt lokal und funktional umgesetzt werden, denn die betroffenen Arten der Gebäudebrüter sind standorttreu. Die Naturschutzämter müssen rechtzeitig Kenntnis von den Bauvorhaben bekommen und der Informationsfluss zu den Bauherr*innen soll verbessert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- In der Bauordnung bzw. einer ergänzenden Bauvorlagenverordnung, den Bebauungsplänen sowie städtebaulichen Verträgen sind ökologische Aspekte wie etwa Maßnahmen für Gebäudebrüter und ein Verweis auf den besonderen Artenschutz des Naturschutzgesetzes aufzunehmen – nur das Baunebenrecht allein bleibt wirkungslos. Auch beim „Lückenschluss“-Bauen nach § 34 BauGB sollen alle Spielräume zugunsten des Artenschutzes genutzt werden. Der Schutz von dauerhaften Ruhe- und Fortpflanzungsstätten bei Baumaßnahmen soll zudem explizit Eingang in das Berliner Naturschutzgesetz finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Im Rahmen der Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) soll Bürger*innen-Wissenschaft („Citizen Science“) gefördert werden, so dass mehr Meldungen von Bürger*innen über das Vorkommen von Gebäudebrütern bei Baumaßnahmen erfolgen. Hausbesitzer*innen- und Mieter*innenverbände, Architekt*innen und Energie­berater*innen sollen für den Artenschutz an Gebäuden effektiver über bestehende Regelungen und Möglichkeiten informiert werden sowie Planungssicherheit über standardisierte Abläufe und Checklisten erlangen. Diese Rahmenbedingungen sollen in die Bauleitplanung und die Vorgaben für Architekt*innen eingehen. Die Naturschutzämter müssen technisch modern und mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Die Bauherr*innen sollen nicht länger, wie es derzeit der Fall ist, ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Serviceleistung verlieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Auch bei der Freiraumplanung, Bepflanzung und Parkpflege müssen ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Bei Gebäuden wie auch Grünflächen soll die Leitlinie tierunterstützendes Gestalten („Animal Aided Design“) beachtet werden, die u. a. auch in der „Berliner Strategie für die biologische Vielfalt“ genannt ist. Die Artenschutzbelange in Neubauquartieren und Bestandsgebieten im Rahmen der „Charta für das Berliner Stadtgrün“ müssen weiter qualifiziert und finanziert werden. Neben Mindestanforderungen für die Begrünung von Dächern und Grundstücken und die Verpflichtung zur Erstellung qualifizierter Freiflächenpläne bei Neubauvorhaben sollen Grünsatzungen für Berlin wie bereits in vielen anderen Städten Grünstrukturen sichern, entwickeln und vermehren – dies dient neben der Klimaanpassung auch den Habitaten von geschützten Arten. Stadtentwicklung muss immer auch Landschaftsentwicklung bedeuten. Diese Instrumente sollten zugleich durch Programme und Initiativen z.B. zur Stärkung des Bewusstseins für eine ökologische Gartengestaltung und zur Förderung von Maßnahmen z.B. zur Hofbegrünung und -entsiegelung oder zur Begrünung von (zuvor gedämmten) Brandwänden begleitet werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:52:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-8: City-Tax ausweiten - Kulturhauptstadt nachhaltig finanzieren</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Berlin-braucht-eine-echte-Kulturabgabe-Kulturhauptstadt-nachhaltig-f-1486</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Berlin-braucht-eine-echte-Kulturabgabe-Kulturhauptstadt-nachhaltig-f-1486</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hintergrund<br>
Ab 1. Januar 2014 hat Berlin die City-Tax (Übernachtungssteuer) für Privatreisende<br>
eingeführt. Leider mussten wir als Grüne unter dem damaligen rot-schwarzen Senat<br>
hinnehmen, dass Geschäftsreisende von der Bettensteuer ausgenommen wurden mit<br>
Verweis auf eine zu unsichere Rechtslage. Nun hat das BVerfG im März 2022 die<br>
Beschränkung auf Touristen ausdrücklich für hinfällig erklärt, (1) so dass die City Tax auch in<br>
Berlin reformiert werden kann.<br>
Welche Bedeutung die Kultur für das Ansehen und die Entwicklung unserer Stadt hat und<br>
welch große Rolle sie als Motor für touristische Anziehung hat, ist inzwischen unbestritten.<br>
Kaum eine andere Stadt hat ein so reichhaltiges Angebot an Theatern, Museen,<br>
Orchestern und Chören, eine so vibrierende Film-, Literatur-, Musik- und Clubszene, mit<br>
der Künstler*innen und Kreative Berlin spannend und lebenswert und sie zu einem der<br>
beliebtesten Reiseziele weltweit machen. Gleichzeitig ist die Kunst- und Kulturmetropole<br>
Berlin finanziell und räumlich weiter stark unter Druck. Der übergroße Teil von ihnen gehört<br>
immer noch zu den Geringverdienenden in unserer Gesellschaft. Bodenspekulation,<br>
steigende Mieten und Lebenshaltungskosten haben soziale Verdrängung und den Verlust<br>
künstlerischer Freiräume mit sich gebracht. Darüber hinaus haben durch den Lockdown in<br>
der Corona-Pandemie zahllose freischaffende Künstler*innen und private Kulturorte von<br>
heute auf morgen ihre Existenzgrundlage verloren.<br>
Die bisherige Nutzung eines Teils der City Tax zum Beispiel für die Einführung eines<br>
Festivalfonds war richtig, reicht jedoch bei weitem nicht aus, um insbesondere die freie<br>
Kulturszene gut zu stützen und mittelfristig eine Abwanderung der international<br>
Kulturschaffenden zu verhindern. Die nun gerichtlich geschaffene Klarheit bezüglich der<br>
Übernachtungssteuer gibt Anlass, erneut darüber nachzudenken, wie Berlin von außen<br>
wahrgenommen wird und ob die Stärkung der Kultur mit Einnahmen durch die auch wegen<br>
der kulturellen Anziehungskraft anhaltenden Touristenströme endlich gut gelingen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Übernachtungssteuer auf gewerbliche Berlin-Reisende ausweiten</strong><br>
Die Übernachtungssteuer für private Berlinreisende ist eine örtliche Aufwandssteuer.<br>
Gewerbliche Reisende sind bisher von der Aufwandssteuer befreit, da ihr Aufenthalt durch<br>
die Erwerbstätigkeit bestimmt ist. Es ist jedoch zu erwarten, dass dies im Zuge des Urteils<br>
des BverfG noch einmal überprüft wird. Gerade im Fall von gewerblichen Berlin-<br>
Reisenden wird die kulturelle Infrastruktur Berlins genauso genutzt wie bei den Privaten.<br>
Dies sollte sich auch in einer Übernachtungsabgabe abbilden.<br>
Darüber hinaus stellt das kulturelle Angebot Berlins mit seinen bundesweit ausstrahlenden<br>
Magneten für Unternehmen einen Grund dar, Tagungen in Berlin stattfinden zu lassen und<br>
ihre Gäste mit dem reichhaltigen Abendprogramm zu locken. Die Steuer von anderen<br>
Gästen tragen zu lassen und für gewerbliche Reisende mitzufinanzieren, stellt ein<br>
Gerechtigkeitsproblem dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kulturhauptstadt unterstützen</strong><br>
Gerade die Pandemie hat uns wieder aufgezeigt, wie fragil die Kultur und die kulturelle<br>
Infrastruktur in Berlin ist. Die freie Berliner Kunstszene ist bei weitem nicht so<br>
ausfinanziert, dass professionelle Künstler*innen von ihrer Arbeit leben können.<br>
Andererseits ist es allen mittlerweile bekannt, wie wichtig Kultur für Berlin ist und auch eng<br>
sie mit dem Tourismus verbunden ist. Vor der Pandemie lagen die Einnahmen durch die<br>
City-Tax 2018 bei 51,2 Mio Euro, 2019 bei 55,2 Mio Euro. Schon durch die<br>
Mehrbelastungen des Berliner Haushalts durch die Pandemie wurden für den kommenden<br>
Kulturhaushalt keine weiteren Aufwüchse in Aussicht gestellt, obwohl in vielen Bereichen<br>
Erhöhungen der Förderungen benötigt werden. Gerade auch um die bisherige Unwucht in<br>
der Kulturförderung zu Lasten der Freien Szene anzugehen und deren Finanzierung zu<br>
verbessern, wird eine Erhöhung des Kulturhaushalts dringend nötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abgabe statt Steuer ?</strong><br>
Als Steuer fließen die Einnahmen der City Tax aktuell in den Gesamt-Haushalt des Landes<br>
ein. Die Verwendung ist somit vom jeweiligen politischen Willen abhängig.<br>
Es sollte geprüft werden, ob durch die Umwandlung in eine Abgabe eine Verwendung der Einnahmen rechtssicher festgelegt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin lebt von seiner Kultur. Damit Kultur weiterhin in Berlin leben kann,<br>
braucht sie die Gelder aus dem Tourismus, die sie selbst mit erwirtschaftet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-040.html">https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-040.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:51:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-7: Berufsbildung ist Grün - zuversichtlich und gut qualifiziert zur Klimaneutralität beitragen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Berufsbildung-ist-Grun-zuversichtlich-und-gut-qualifiziert-zur-Klima-49448</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Berufsbildung-ist-Grun-zuversichtlich-und-gut-qualifiziert-zur-Klima-49448</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gut ausgebildete Fachkräfte sind der Schlüssel zur Klimaneutralität. Wir stellen daher die Aus- und Weiterbildung in klimarelevanten Berufen in den Fokus grüner Berliner Politik auf allen Ebenen. Als Bündnisgrüne setzen wir uns für eine Aus- und Weiterbildung mit Fokus auf den klimarelevanten Berufen und die Unterstützung der entsprechenden Unternehmen ein. Dies beginnt bereits in der Berufsorientierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür braucht es die Modernisierungen von Berufen und die zeitgemäße Aufstellung der Lern-/Lehrinhalte. In der breiterenund auch politischen Öffentlichkeit sind die Angebote der Beruflichen Bildung immer noch nicht hinreichend bekannt . Die Forderungen nach mehr Grün in den Städten, mehr Elektromobilität, mehr Energiesparmaßnahmen etc. sind völlig gerechtfertigt, aber ohne die Fachkräfte, die die Energiewende in Taten bzw. im Alltag umsetzen können wir dem Klimawandel nicht entgegenwirken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und noch immer sind die Abbruchquoten in vielen – gerade klimarelevanten Berufen - mit teilweise mehr als 40% zu hoch. Teils sind die Erwartungen zu hochund werden nicht erfüllt, da die Auszubildenden auf die Aufgaben noch nicht ausreichend vorbereitet sind oder die Ausbildungsbetriebe sind mit der Aufgabe des Ausbildens überfordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kleine und Mittelständische Unternehmen müssen, beispielsweise durch die Ausbildungsumlage, unterstützt werden, die Qualität ihrer Ausbildung zu verbessern. Mütter und Väter müssen gleichermaßen die Chancen auf Ausbildung in Teilzeit erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus- und Weiterbildungsangebote in klimarelevanten Berufen müssen in allen Berliner Bezirken gestärkt werden, z.B., durch den Aufbau von überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungszentren, von denen es in Berlin zu wenig gibt, und/oder Einbeziehung und Stärkung der Oberstufenzentren als anerkannte Kompetenzzentren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch geflüchteten Jugendlichen muss schnellstmöglich nach Ankunft ein gutes Angebot der beruflichen Orientierung und ein Ausbildungsangebot gemacht werden. So können diese Jugendlichen mit ihren Talenten und Fähigkeiten ebenfalls Teil einer neuen Azubi-Generation werden, die aktiv in klimarelevanten Berufen arbeiten und Berlin klimaneutral machen. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen muss vereinfacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vielfältigen Angebote der Berliner Oberstufenzentren stehen zu wenig im Fokus der Beruflichen Orientierung an Schulen. Gerade auch an Gymnasien müsse diese Optionen des beruflichen Werdegangs vorgestellt und beworben werden. Berufsorientierung muss neu gedacht werden - an Stelle eines einzigen Praktikums muss es vielfältige und in verschiedenen Jahrgangsstufen wiederkehrende Angebote zur Berufsorientierung geben. Mehrfache Betriebspraktika, Beratungen durch die Jugendberufsagentur, Betreuung durch die &quot;BSO-Teams&quot; und neue, kreative Angebote in Form von Podcasts und Berufsorientierungstagen an den Oberstufenzentren sind nur einige Beispiele.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:51:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-6: Rechtlichen Diskriminierungsschutz ausbauen und stärken statt schwächen – Fördergebot zum Schutz vor Diskriminierung in der Berliner Verfassung verankern und Handlungsempfehlungen zu einer möglichen Ersetzung des &quot;Rasse&quot;-Begriffs auf den Weg bringen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Rasse-Begriff-in-der-Verfassung-von-Berlin-ersetzen-und-Fordergebot-53442</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Rasse-Begriff-in-der-Verfassung-von-Berlin-ersetzen-und-Fordergebot-53442</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bündnis 90/Die Grünen Berlin kritisiert, dass der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Rückschrittskoalition kein Bekenntnis dazu enthält, den Diskriminierungsschutz durch Recht in Berlin weiter voranzutreiben und auszubauen. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat Berlin unter Rot-Rot-Grün noch eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen. Dem nun drohenden antidiskriminierungspolitische Stillstand und Rückschritt stellen wir uns entschieden entgegen. Wir wollen eine umgehende Evaluation des LADG in seiner derzeit geltenden Fassung und die konsequente Weiterentwicklung des dort verankerten Diskriminierungsschutzes. Dazu gehört auch die fachliche wie personelle Stärkung der LADG-Ombudsstelle. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, besonders diskriminierungsanfällige Bereiche staatlichen Handelns zu identifizieren und best-practice-Ansätze zu entwickeln, wie Diskriminierungen praktisch wirksam unterbunden werden können – etwa durch Ausführungsbestimmungen zu fachgesetzlichen Regelungen. Berlin muss sich zudem – wie noch unter Rot-Grün-Rot verabredet – auf Bundesebene für die dringende Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einsetzen. Wir verwehren uns jedweder Schwächung der neu eingerichteten Abteilung V (u.a. „Justiz in der vielfältigen Gesellschaft“) in der Senatsverwaltung für Justiz, deren Auftrag aktueller denn je ist: den Zugang zum Recht für alle Berliner*innen zu gewährleisten und strukturelle wie gruppenbezogene Teilhabehürden in der Justiz abzubauen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Expert*innen und Wissenschaftler*innen soll auf Landesebene ein ergebnisoffener und partizipativer Prozess initiiert werden, der eine Handlungsempfehlung erarbeitet, ob und ggf. in welcher Form Art. 10 der Berliner Verfassung und weitere Regelungen des Berliner Landesrechts, die den Begriff „Rasse“ nutzen, zu ändern sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dabei halten wir es für besonders bedeutsam, einen Ansatz zu verfolgen, der erstens keine Schutzlücken lässt oder eröffnet, zweitens sicherstellt, dass der rechtliche Schutz nicht hinter den jetzigen Zustand zurückfällt und drittens dem historischen Kontext der Regelung umfassend Rechnung trägt. Insbesondere darf es für die Frage, ob eine rassistische Diskriminierung vorliegt, nicht auf die Motivation der diskriminierenden Person oder Institution ankommen. Struktureller Rassismus muss in all seinen Facetten erfasst werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern zudem die Einfügung eines Gewährleistungsauftrags und Fördergebotes zum Schutz vor Diskriminierung in die Berliner Verfassung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wir fordern schließlich, die Bedeutung von rassistischer, antisemitischer und antiziganistischer Diskriminierung im Recht und durch Recht weiter zu untersuchen und die Erkenntnisse in die die Antidiskriminierungsarbeit des Landes Berlin einfließen zu lassen. Die Änderungen der Verfassung können von hohem symbolischen, aber auch von rechtspraktischem Wert sein. Wichtig ist aber, dass sie von weiteren praktischen Maßnahmen begleitet werden, die darauf gerichtet sind Diskriminierungen effektiv und zielgerichtet zu bekämpfen. Wir kritisieren entschieden, dass der schwarz-rote Koalitionsvertrag eine Schwächung der bisherigen Antidiskriminierungsarbeit in Berlin bedeutet und beispielsweise kein Bekenntnis zu wichtigen antidiskriminierungspolitischen Initiativen enthält wie der „UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“, dem zivilgesellschaftlichen Dekolonisierungskonzept für Berlin oder der Einrichtung des Schwarzen Community Zentrums als Ort des Empowerments und Community Buildings.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:50:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-5: Wahlrecht ab 16 für alle Menschen in Berlin</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Wahlrecht-ab-16-fur-alle-Menschen-in-Berlin-42877</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Wahlrecht-ab-16-fur-alle-Menschen-in-Berlin-42877</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin begrüßt, dass der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition die Einführung des Wahlalters 16 für Wahlen zum Abgeordnetenhaus vorsieht. Als Grüne sind wir bereit, an der dafür notwendigen verfassungsändernden Mehrheit mitzuwirken und fordern eine möglichst schnelle Umsetzung. Dabei soll in dem Prozess die Altersabsenkung für das passive Wahlrecht angestoßen werden. Darüber hinaus setzten wir uns weiterhin dafür ein, das Wahlalter in einem nächsten Schritt zumindest auf 14 herabzusetzen und die die Mitbestimmungsmöglichkeiten auch für Menschen unter 14 Jahren zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich darüber hinaus dafür ein, das Wahlrecht auf alle Menschen auszuweiten, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Die rot-grün-roten Koalitionsfraktionen haben im vergangenen Herbst einen Antrag für eine Ausweitung des bestehenden Wahlrechts für Unionsbürger*innen auf Landesebene sowie für Drittstaatsangehörige auf Landes- und kommunaler Ebene, die seit mindestens fünf Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, in das Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 19/0609). Wir als Bündnisgrüne fordern das Abgeordnetenhaus auf, diesen Antrag nunmehr mit der Maßgabe eines Wahlrechts für alle, die seit mindestens 3 Jahren in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, zu beschließen. Mit dem Wahlrecht ermöglichen wir die politische Teilhabe für Berliner*innen, die hier leben und Teil unserer Gesellschaft sind. Den Senat fordern wir auf, im Rahmen seiner Kompetenzen selbst auf eine Ausweitung des Wahlrechts hinzuwirken und sich auf Bundesebene mit einer Bundesratsinitiative für eine entsprechende Grundgesetzänderung einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:50:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-3: Beitritt Berlins zur Initiative der altersfreundlichen Städte und Gemeinden der WHO</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Beitritt-Berlins-zur-Initiative-der-altersfreundlichen-Stadte-und-Geme-16284</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Beitritt-Berlins-zur-Initiative-der-altersfreundlichen-Stadte-und-Geme-16284</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Berlin tritt dem Netzwerk „Age-friendly-Cities and Communities“ der WHO bei</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der demografische Wandel ist in Berlin in vollem Gange. Der Anteil von Senior*innen wächst rasant.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin ist seit 1999 ein beliebtes Ziel für Ruheständler*innen; es ziehen beständig mehr Rentner*innen nach Berlin als von hier weg. Wir wollen unsere Stadt so gestalten, dass hier jeder Mensch willkommen ist und seinen Platz findet, eine Familie gründen und älter werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Anspruch der Bündnisgrünen Sozial- und Senior:innenpolitik ist, ältere Menschen nicht nur mitzudenken, sondern diese müssen integraler Bestandteil davon sein. Altersgerechtigkeit muss sich quer durch alle Politikbereiche ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Möglichkeit, Berlin in diesem Bereich voranzubringen und das auch öffentlich zu dokumentieren, ist die Beteiligung am WHO-Netzwerk „Age-friendly Cities and Communities“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Netzwerk wurde 2010 gegründet und will Städte und Gemeinden weltweit dazu anregen, zunehmend altersfreundlich zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als eine Antwort auf die rapide alternde Bevölkerung und die Urbanisierung, konzentriert sich das Netzwerk auf Aktionen im lokalen Bereich, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und gesundes und aktives Altern fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Netzwerk will</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Veränderungen anstoßen, indem es Vorbilder zeigt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Städte und Gemeinden weltweit verbinden, um den Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen zu vereinfachen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Städte und Gemeinden dabei unterstützen, passende und innovative, evidenzbasierte Lösungen zu finden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Städte und Gemeinden sind <span class="underline">nicht</span> verpflichtet, bereits Altersfreundlichkeit erreicht zu haben, wenn sie dem Netzwerk beitreten. Allerdings müssen sie sich bemühen, darauf hin zu arbeiten, und können im Netzwerk bleiben, solange sie dafür engagiert sind und ihre Erfahrungen mit den anderen Mitgliedern teilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vorteile der Mitgliedschaft:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zugriff auf Informationen einer globalen Community</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unterstützung von anderen Mitgliedern, Praktiker:innen, Wissenschaftler:innen, Expert:innen und Jurist:innen, die sich für Altersfreundlichkeit engagieren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Präsenz auf der Website des Netzwerks</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei internationalen Forschungsprojekten, gemeinsamen Publikationen usw.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag, aber die Mitgliedschaft erfordert Engagement, um Zeit und Ressourcen für die Entwicklung einer altersfreundlichen Umgebung aufzubringen und die Erfahrungen und Erfolge mit den anderen Mitgliedern zu teilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Age-friendly bedeutet nicht nur altersfreundlich, sondern auch generationenfreundlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von einer altersfreundlichen Stadt profitieren alle; Familien, Kinder, Jugendliche, Senior*innen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, und nicht zuletzt die Umwelt und das Klima. Die Diversität der Menschen in Berlin darf nicht übersehen werden. In der Vergangenheit wurde die Stadtentwicklung zu oft auf die angenommenen Bedürfnisse eines mittelalten, weißen, männlichen Autofahrers mit hohem wirtschaftlichen Potenzial bezogen. Das zeigt sich an breiten Autostraßen sowie Orten des Kaufens und Konsums, die im Mittelpunkt stehen. Straßenbäume, Parks, Radwege und Bänke, Orte der Erholung, des informellen Austausches oder nicht an Geld gekoppelte Aufenthaltsräume sind zu selten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Beteiligung am WHO-Netzwerk „Age-friendly Cities and Communities“ werden die soziale und alterssensible Stadtentwicklung sowie die nachhaltige Klima- und Gesundheitspolitikin Berlin gestärkt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:50:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-2: Hitzehilfe für Obdachlose in Berlin </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Hitzehilfe-fur-Obdachlose-in-Berlin-34918</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Hitzehilfe-fur-Obdachlose-in-Berlin-34918</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin wird immer wärmer. In den Sommermonaten folgen Hitzesommer auf Hitzesommer, die Temperaturen klettern auf ungeahnte Höhen. Auch außerhalb des Sommers steigen die Temperaturen spürbar an. Der Klimawandel ist für alle Berliner*innen spürbar. Hitzesommer sind nicht mehr die Ausnahme, sondern werden die Regel in Berlin sein und die Stadt wird sich noch weiter aufheizen. Hitzewellen werden häufiger, in ihrer Intensität stärker und auch länger anhaltend sein. Durch die bauliche Struktur der Stadtmitte werden innerhalb des S-Bahnrings sogenannte Tropennächte zunehmen. Der menschliche Körper wird unter Dauerstress gesetzt, Schlafstörungen nehmen zu. Die Hitze hat bereits heute dramatische Auswirkungen auf Mensch und Natur: Austrocknende Bäume und Parks, vertrocknete Böden und dramatische gesundheitliche Auswirkungen auf die Menschen.<br><br>
Hitze tötet. Die Hitze führt zu einem hohen gesundheitlichen Risiko, besonders für Kinder, Schwangere, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen. Das Herz-Kreislauf-System leidet und damit einhergehend gibt es ein höheres Risiko für Herzinfarkte, Muskelkrämpfe, Schwindelanfälle. Hitzeschläge nehmen zu und Erschöpfungssymptome treten auf. Der menschliche Körper reagiert auf Hitze mit dem vermehrten Ausstoß von Schweiß, sodass wir mindestens 2 bis 3 Liter Wasser täglich trinken müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Innerhalb der Risikogruppen sind es oft Frauen, die von Hitzewellen besonders betroffen sind. Wir brauchen, wie auch in anderen medizinischen Bereichen, Daten, die beispielsweise untersuchen welchen Einfluss der geringere Anteil an Schweißdrüsen bei Frauen gegenüber Männern auf den Schweregrad von hitzebedingten Erkrankungen hat.<br><br>
Seit 1985 sind in Berlin über 3000 Menschen aufgrund von Hitze gestorben. 2020 starben 174 Menschen an Hitze in Berlin. Das liegt deutlich über dem Durchschnitt von 87 Hitzetoten von 1985 bis 2019. Besonders Obdachlose sind gefährdet, da sie nicht über die Ressourcen verfügen, um sich vor Hitzewellen am Tage und tropischen Nächten zu schützen. Weder verfügen sie über Rückzugsräume wie eigenen Wohnraum, um sich dort aufzuhalten und vor der Hitze zu schützen, noch über die finanziellen Möglichkeiten genügend zu trinken oder nur leichte Kost zu sich zu nehmen. Ebenso ist ihr Immunsystem durch das Leben auf der Straße oft angeschlagen, sodass die Hitze ihnen besonders gesundheitlich zusetzt. Obdachlose sind die Personengruppe in Berlin, die sich aus eigenen Mitteln am wenigsten vor der Hitze schützen kann, aber für die die Hitze die dramatischsten Auswirkungen hat.<br><br>
Der Hitzeschutz für Obdachlose ist daher immer häufiger eine Frage von Leben und Tod für Obdachlose und muss deshalb in den kommenden Jahren in Berlin weiter ausgebaut werden. Diesbezüglich setzen wir uns für folgende Forderungen ein:<br><br>
1. Wir begrüßen das Modellprojekt Hitzehilfe der Senatsverwaltung für Soziales, das gemeinsam mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Sommer 2022 durchgeführt wurde. Hier konnten sich Obdachlose täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr aufhalten, duschen und ausruhen. Sie erhielten außerdem Essen und Getränke sowie bei Bedarf Thermosflaschen, Kleidung, Schlafsäcke und Sonnenschutzprodukte, wie der zuständige Träger mitteilte. Ergänzend gab es vor Ort Beratungsangebote für die Obdachlosen. Wir setzen uns dafür ein Angebote der Hitzehilfe für Obdachlose in der gesamten Stadt sukzessive auszubauen und regelhaft jedes Jahr von den Monaten Juni bis September vorzuhalten.<br><br>
2. Die Kältehilfe muss um die Hitzehilfe ergänzt werden und zu einem ganzjährigen Angebot mit Beratungs- und Schlafmöglichkeiten weiterentwickelt werden. Die Kältehilfe hat sich in Berlin etabliert, um Obdachlose vor dem Kältetod zu bewahren. In Zukunft muss es auch Schutz geben vor den Todesfolgen durch Hitze. Deshalb brauchen Obdachlose in Hitzesommern besonders die Möglichkeit sich an kühlen Orten tagsüber aufzuhalten, auszuruhen und in tropischen Nächten an kühlen Orten zu schlafen. Ergänzend brauchen wir klimatisierte Schlafmöglichkeiten im Rahmen der Hitzehilfe. Notunterkünfte und Übergangshäuser sollen klimafreundlich klimatisiert werden. Diese Angebote wollen wir mit Beratungsangeboten verbinden, um Obdachlose in Wohnungslosenunterkünfte zu vermitteln. Hierzu müssen mobile Beratungsangebote für Obdachlose wie der “Frostschutzengel” für die Sommermonate ausgebaut werden.<br><br>
3. Anlehnend an den Kältebus braucht Berlin einen Hitzebus, der Obdachlose tagsüber und in den Nachtstunden aufsucht, sie vor der Hitze durch die Bereitstellung von Wasserflaschen, Regenschirme, Sonnencreme und Kopfbedeckungen schützt und sie bei Bedarf an kühle Orte fährt, wo sie sich ausruhen können, beraten werden und die Möglichkeit haben dort zu schlafen.<br><br>
4. Der öffentliche Raum hat für Obdachlose eine weitergehende Funktion als für den Rest der Berliner*innen. Er ist ihr (vorübergehendes) Zuhause an dem sie sich 24 Stunden aufhalten. Der klimagerechte Umbau des öffentlichen Raums mit mehr entsiegelten Flächen und mehr grünen Oasen ist daher nicht nur aus Klimaschutzgründen notwendig, sondern auch für das Überleben von Obdachlosen. Obdachlose brauchen insbesondere schattige Plätze für den täglichen Aufenthalt, Sitzgelegenheiten und mehr Möglichkeiten etwas zu trinken durch weitere öffentliche Trinkwasserbrunnen, was beim klimagerechten Umbau der Kieze berücksichtigt werden muss. Wir setzen uns für den Ausbau der Trinkwasserbrunnenstruktur, insbesondere auch an durch Obdachlose stark frequentierten Orten, ein.<br><br>
5. In heißen Sommern benötigen Obdachlose die Möglichkeit sanitäre Anlagen zu nutzen, um sich dort zu erfrischen, sich abzukühlen, sich zu waschen und auf die Körperhygiene zu achten sowie Verbrennungen der Haut zu vermeiden. Daher wollen wir die Möglichkeiten City-Toiletten kostenlos zu nutzen weiter ausbauen. Wir fordern außerdem die Anschaffung eines zweiten Duschbusses, analog des „Duschmobils für obdachlose Frauen“ des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. Berlin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Klimakrise hat viele Auswirkungen, die bis heute zu wenig mitgedacht werden. Hitzeschutz ist eine davon. Wir wollen mit den genannten Maßnahmen erreichen, dass auch Obdachlose, eine der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft, Hitzesommer überleben können. Bei der Planung und Umsetzung aller Maßnahmen müssen intersektionale Bedarfe geprüft und berücksichtigt werden. Zusätzlich ist es weiterhin geboten, alles Notwendige zu unternehmen, damit kein Mensch auf der Straße leben muss.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:49:44 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1: Vattenfalls Ausweitung der Holzverbrennung stoppen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Holzverbrennung-Greenwashing-und-Selbstbetrug-25310</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/Holzverbrennung-Greenwashing-und-Selbstbetrug-25310</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Berlin ist einer der größten Herausforderungen und Transformationen der nächsten Jahre in Berlin. Dabei setzen wir auf einem Mix aus unterschiedlich erneuerbaren Quellen und Technologien, wie z.B. (Groß)Wärmepumpen, Solarthermie, Abwärme aus beispielsweise Rechenzentren oder Abwasser - jede Technik am richtigen Ort. Neben Nahwärmenetze wird die Fernwärme weiter eine wesentliche Rolle bei der Wärmeversorgung unserer Stadt spielen. Aus diesem Grunde verfolgen wir die Dekarbonsierungsstrategie Vattenfalls besonders kritisch. Die von der Vattenfall Wärme Berlin in diesem Zusammenhang angestrebte Ausweitung der Nutzung von Biomasse für die Fernwärme lehnen wir ab. Für den Fall einer möglichen Rekommunalisierung der Fernwärme muss der Berliner Senat eine Kurkorrektur vornehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Holzverbrennung ist weder klimaneutral noch CO<sub>2</sub>-neutral. Obwohl bereits jetzt die Berliner<br>
Heizkraftwerke mehrere Tonnen CO<sub>2</sub> pro Jahr aus Holzverbrennung emittieren, weissen die Energie- und CO2-Daten des Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Brennholz als CO2-neutral aus. Pro produzierte<br>
Wärmeeinheit können die CO<sub>2</sub>-Emissionen bei Holz bei nicht-nachhaltiger Nutzung und ohne Wiederaufforstung und Berücksichtigung der Liederkette um den Faktor 10 ansteigen und erreichen fast die Werte von Kohle oder Gas.<br>
In Deutschland wurden im Jahr 2022 ca. 14 Mio. Kubikmeter Holz für die Energieerzeugung<br>
eingeschlagen, das sind 32 Prozent mehr als im Durchschnitt der Jahre 2012-2021. Der<br>
Holzeinschlag zur Energieerzeugung hat den höchsten Wert seit der deutschen Vereinigung<br>
erreicht<sup>1</sup>. Der Anteil von sog. „Schadholz“ am gesamten Holzeinschlag liegt bei 56 Prozent,<br>
ein großer Teil davon geht in Heizkraftwerke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Holz zur energetischen Nutzung stammt auch aus Berliner Wäldern. Nach dem Berliner Landeswaldgesetz und der Berliner Waldbaurichtlínie dienen die Berliner Waldflächen in erster Linie als Bürgerwald zur Erholung und zum Zweck der Erhaltung von Ökosystemleistungen wie Kühlung, Beschattung, Reinhaltung der Luft, Erhalt und Erhöhung des Wasserspeicherrs, Erhalt und Erhöhung der Biodiversität und der Artenvielfalt, ober- und unterirdische Kohlenstoffsenken. Der forstwirtschaftlichen Nutzung wird eine nachgeordnete Rolle eingeräumt. Aufgrund des Klimawandels sind<br>
sie in einem bedenklichen Zustand. Damit die Wälder nicht kollabieren, sondern ihre<br>
Fähigkeit zur CO<sub>2</sub>-Entnahme aus der Atmosphäre und CO<sub>2</sub>-Speicherung als Gegenmittel<br>
gegen das Fortschreiten des Klimawandels entfalten können, sollte möglichst wenig Holz<br>
entnommen werden, wobei das Primat gilt: Der Lebenszyklus von Holz als<br>
Kohlenstoffspeicher muss so weit wie möglich erhalten bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach den Plänen der Energiewirtschaft, besonders der Vattenfall Wärme Berlin AG unter Billigung des Senates, sollen die in den Berliner Kraftwerken zu verbrennenden Holzmengen vervielfacht werden,, womit die CO<sub>2</sub>-Emissionen weiter in die Höhe steigen. Holz ist keine erneuerbare Energiequelle, wenn die großen Mengen an Bäumen nicht in kurzer Zeit nachwachsen können. Holzverbrennung sollte<br>
sukzessive heruntergefahren und beendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. dass die CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung in den Berliner Heizkraftwerken ab sofort in die Berliner Energie- und CO2-Bilanzen aufgenommen werden und Holzverbrennung nicht wie bisher als<br>
CO2-neutral in Verträgen des Landes Berlin, in Gesetzen, Verordnungen und Statistiken ausgewiesen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. dass der Senat alles in die Wege leiten wird - u.a. auch bestehende Vereinbarungen zurücknehmen - damit Vattenfall Wärme Berlin AG die in den vergangenen Jahren begonnene Holzverbrennung in den Berliner Heizkraftwerken beendet. Dies geschieht unabhängig davon, ob das Holz aus Berlin, Brandenburg und anderen Bundesländern oder von internationalen Märkten stammt. Bestehende Berliner Kraftwerke dürfen nicht auf Holzverbrennung umgestellt werden, ebenso sind Neubauten von Anlagen zur Holzverbrennung auszuschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. dass der Berliner Senat seinen Verpflichtungen nachkommt und die Offenlegung und<br>
Überprüfung der Lieferketten von Holz veranlasst. Dies hat auch das Ziel, dem ausufernden<br>
nationalen und internationalen Holzdiebstahl und -schmuggel Einhalt zu gebieten und ermöglicht die CO2 Emissionen aus der Holzverbrennung korrekt anzugeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. dass die Berliner Forsten beauftragt werden, die Verwertung von Holz aus Berliner<br>
Wäldern anders als bisher selbst zu kontrollieren, zu steuern und dabei dessen Verbrennung in Heizkraftwerken zu unterbinden. Dazu muss der Senat eine Verwaltungsrichtlinie gem. des Berliner Vergaberechts erlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. dass bis zur Beendigung der Holzverbrennung Holz aus Wäldern zur Energiegewinnung in den Berliner Heizkraftwerken nachrangig nach Prüfung einer möglichen stofflichen<br>
Nutzbarkeit und unter strengen Kontrollen von Herkunft und Art des Holzeinschlags genutzt<br>
wird. Angesichts der Gefährdung der Wälder durch Klimawandel und Dürreperioden müssen<br>
so viel Bäume und so viel Totholz (Biotopholz) wie möglich in den Wäldern belassen werden,<br>
um ihre Widerstandskraft und Überlebensfähigkeit zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. dass Holz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) nur in einem Umfang genutzt werden darf,<br>
der den Beitrag der Landwirtschaft zur Ernährungsversorgung nicht signifikant einschränkt.<br>
Die Orte des Anbaus von KUPs sind so zu wählen, dass der hohe Wasserbedarf der<br>
Plantagen den Wasserhaushalt im Boden nicht gefährdet. Der Einsatz von Herbiziden und<br>
Pestiziden ist zu vermeiden. Diese landwirtschaftlichen Flächen können energieeffizienter für<br>
AGRI-Photovoltaik statt als KUP genutzt werden, dafür sollten Anreize bei Verpächtern<br>
geschaffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. dass die nationale Umsetzung der (EU-) Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III die<br>
Möglichkeiten der Holzverbrennung deutlich stärker einschränkt als die Mindestvorgabe von<br>
RED III vorsieht. Entsprechend muss die Biomasse-Strom-Nachhaltigkeitsverordnung bei<br>
der energetischen Nutzung von Waldholz verschärft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. dass, wie vom Umweltbundesamt gefordert, der Ausstieg aus der energetischen Nutzung von Holz vollzogen und die entsprechende Förderungbeendet wird.<br>
---------------------------<br><sup>1</sup>Statistisches Bundesamt v. 14.04.2023<br><a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_150_41.html">https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_150_41.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jun 2023 17:48:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D2: Kein Platz für rechtes Gedankengut in Sicherheitsbehörden – Solidarität mit Bahar Aslan</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58608</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58608</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Landesverband Berlin erklären wir uns uneingeschränkt solidarisch mit Bahar Aslan, stellvertretend für alle Menschen, die in unserer Gesellschaft gegen Rassismus und Rechtsextremismus kämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Einsatz gegen Rassismus und rechtes Gedankengut ist Teil unseres bündnisgrünen Selbstverständnisses und Wertefundaments. Gleichzeitig sind Rassismus und rechtsextreme Strukturen innerhalb von Sicherheitsbehörden ein bis heute ungelöstes Problem. Wir dürfen und werden auch zukünftig davor nicht die Augen verschließen, sonst riskieren wir den Bruch mit den Grundwerten unserer rechtsstaatlichen Demokratie. Wer Menschen wie Bahar Aslan angreift, die auf Missstände hinweisen, indem sie ihre Lebensrealität und die Lebensrealität nicht weiß gelesener Menschen für andere sichtbar machen, der wird selbst zum Teil des Problems.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bahar Aslan, die sich nicht zuletzt durch ihre Arbeit als Dozentin für interkulturelle Kompetenz an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW aktiv, mutig und fachlich gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit eingesetzt hat, erlebt gerade, wie folgenschwer dieser Einsatz sein kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wegen eines persönlichen Tweets, der missverständlich formuliert aber im Inhalt klar gegen Rechtsextremismus in der Polizei gerichtet war, wurde Bahar Aslan innerhalb von 48 Stunden und ohne vorherige Anhörung der Lehrauftrag von der HSPV entzogen und der Bezirk Münster prüft dienstrechtliche Konsequenzen gegen sie als verbeamtete Lehrerin. In den Sozialen Medien überrollte sie eine Welle des Hasses, der Beleidigungen und Bedrohungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berufliche Konsequenzen sind auf dieser Grundlage unangebracht. Die fehlende Solidarität von staatlicher Seite hingegen erschreckend. Niemand verdient es aufgrund der Schilderung negativer persönlicher Erfahrungen mit Hass überschüttet zu werden oder gar die berufliche Zukunft zu verlieren. Bahar Aslan hat sich von ihrer eigenen Wortwahl bereits distanziert und klargestellt, dass sie keine Pauschalverurteilung von Polizist*innen vornehmen wollte. Die Tatsache, dass sie als Dozentin an der HSPV lehrt und regelmäßig mit Polizeischüler*innen interagiert, zeigt, dass sie schon heute Teil der Lösung sein will.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass auch die Verantwortlichen in Politik und Sicherheitsbehörden Teil der Lösung sein wollen. Seit Jahren lässt sich beobachten, wie Vorfall um Vorfall von Innenminister*innen zu „Einzelfällen“ erklärt werden. Netzwerke und Chat-Gruppen, in denen Hakenkreuze und Witze über Gaskammern geteilt werden, bleiben für die Beteiligten oft ohne Konsequenzen. Wir werden Zeug*innen, wie Menschen Opfer von Polizeigewalt werden und es noch immer keine unabhängigen Studien zu deren Ausmaß gibt. Auch gibt es noch immer keine polizeiunabhängige Stelle, die Anzeigen gegen Sicherheitskräfte wegen Gewaltanwendung untersuchen. Wer sich aus den Reihen der Beamt*innen traut auf Missstände aufmerksam zu machen, wird nicht selten Opfer von Anfeindungen und Mobbing.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nicht die Hinweise darauf sind es, die dem Ansehen und dem Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden in unserem Land schaden, sondern dass diese Zustände seit Jahren bekannt sind und viel zu wenig unternommen wird sie zu ändern.</strong> Damit schaden die Verantwortlichen vor allem der überwältigenden Mehrheit der Einsatzkräfte, die tagtäglich rechtmäßig, professionell und neutral ihren Dienst ausüben, sich den damit verbundenen Gefahren aussetzen, um das Grundgesetz, die Rechtsordnung und die Menschen in diesem Land zu beschützen. Sie schaden damit all jenen Beamt*innen, die rechtes Gedankengut genauso unvereinbar mit ihrer Aufgabe und Rolle empfinden, wie wir. Sie gefährden jene Beamt*innen, die selbst ins Fadenkreuz von Rechtsextremen und Reichsbürger*innen gelangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht von rechts aus, daher ist es unsere gesamtstaatliche Pflicht, dem konsequent und überall entgegentreten. Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, internalisierten und strukturellen Rassismus zu erkennen, zu hinterfragen und aktiv zu bekämpfen. Die Hochschulen und Polizeischulen müssen Orte sein, an denen diskriminierungssensibles Handeln, Selbstreflexion und eine ernsthafte Fehlerkultur zum Alltag gehören. Bahar Aslan darf nicht in der geschehenen Form dafür bestraft werden, dass sie über ihre Ängste spricht. Diese Ängste werden von vielen nicht weiß gelesenen Menschen in diesem Land geteilt. Sie zu äußern und als Problem zu benennen ist zulässig und berechtigt, solange das Sicherheitsversprechen in diesem Land nicht für alle gleichermaßen gilt.</p></div></div><h2>Begründung der Dringlichkeit</h2><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 03 Jun 2023 19:09:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Solidarität mit der queerfeministischen Besetzung in der Wuhlheide!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58606</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58606</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wuhlheide ist einer der größten Wälder in Berlin und für Klimaschutz und Naherholung extrem wichtig. Noch in diesem Jahr soll das Planfeststellungsverfahren für die Tangentialverbindung Ost (TVO) – eine über 6 Kilometer lange vierspurige Hochleistungsstraße, die Treptow-Köpenick im Süden mit Marzahn-Hellersdorf an der B1/B5 verbinden soll - starten. Sie soll eigentlich Bewohner*innen in Karlshorst, Biesdorf und Kaulsdorf vom Verkehrslärm entlasten. Doch klar ist auch: Mehr Autostraßen führen in der Regel zu mehr Autoverkehr - umso mehr, wenn gleichzeitig der ÖPNV-Ausbau gestrichen wird. Der aktuelle Plan sieht vor, dass für die bereits in der DDR geplante Straße knapp 15 Hektar Wald vernichtet werden. Ein Teil davon sind schützenswerte Eichenwälder südlich des S-Bahnhofs Wuhlheide. Zudem würde die Straße durch ein Wasserschutzgebiet und den Biesenhorster Sand führen, ein Naturschutzgebiet in dem gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vom 13. bis 17. Mai 2023 besetzten Klimaaktivist*innen einen Teil des betreffenden Waldstücks in der Wuhlheide, um gegen die geplante Hochleistungsstraße und für eine sozial gerechte Mobilitätswende zu protestieren. Sie forderten beispielsweise einen gut ausgebauten, flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr, mehr Rad- und Fußwege und einen sofortigen Bau- und Planungsstopp großer Straßenprojekte, wie der Verlängerung der A100. Wir Bündnisgrüne teilen die Auffassung der Aktivist*innen, dass die Mobilitätswende feministisch sein muss. Wir nehmen den Verzicht auf die NVT durch die neue Koalition zum Anlass, erneut und bis zur nächsten LDK die Debatte innerhalb unserer Partei und mit den Menschen vor Ort zu führen, um den Mobilitätsproblemen im Osten unserer Stadt wirklich wirksam zu begegnen und Klarheit für die Menschen vor Ort zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen Handlungsbedarf zur Entlastung der Treskowallee, der Köpenicker Straße und der Chemnitzer Straße, um den Bedürfnissen der Anwohner*innen auf Verkehrsberuhigung und Reduzierung des Verkehrslärms gerecht zu werden. Wir werden uns weiter für diese verständlichen und berechtigten Anliegen der Anwohner*innen einsetzen. Ein Verkehrskonzept muss dabei auf der Stadt der kurzen Wege aufbauen und für alle erreichbare Versorgungsangebote und soziale Infrastruktur schaffen, damit Menschen ihr Auto stehen lassen und ihre Ziele zu Fuß, mit dem Rad oder den Nahverkehr erreichen können. Gleichzeitig teilen wir die Kritik, dass für Autostraßen in Zeiten der Klimakrise ein so massiver Waldverlust nicht vertretbar ist. In der letzten Legislaturperiode haben wir Bündnisgrüne daher für eine Nahverkehrstangente (Schienen-TVO) sowie einen Radschnellweg gekämpft und einen Rufbus im betroffenen Gebiet eingeführt, um klimafreundliche Mobilität attraktiver zu machen. Dies entspricht einer sozial gerechten, feministischen Mobilitätspolitik, die Verkehrsmittel im Umweltverbund stärkt und Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Careverantwortung berücksichtigt. Dass die Rückschrittskoalition aus CDU und SPD lediglich eine Autostraße bauen will, zeigt erneut, dass sie großen Herausforderungen wie der Klimakrise weiterhin nicht gewachsen ist. Denn nicht eine Hochleistungsstraße für Autos darf im Mittelpunkt stehen, sondern die Schienenverbindung muss zentrales Element zukünftiger Verkehrsbaumaßnahmen sein. Wir sehen durch aktuelle Proteste sowie das immer stärkere Voranschreiten der Klimakrise den Anlass, erneut die Debatte über die beste Lösung für Mobilitätsprobleme im Berliner Osten zu führen. Auch angesichts der erwartbaren Kostensteigerungen auf über 500 Mio. Euro ist es nur verantwortlich zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Mobilitätsziele effizienter zu erreichen und Wald zu erhalten. Zum Vergleich: Für die 6,4 Kilometer lange TVO wären das über 78 Millionen Euro pro Kilometer. Von diesem Geld könnten auch über 33 Kilometer Straßenbahn oder viele hunderte Kilometer sichere Geh- und Radwege gebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass der Berliner Senat die Besetzung unter Innensenatorin Iris Spranger ohne Gesprächsangebot und mit einer fadenscheinigen Argumentation innerhalb kürzester Zeit räumen ließ, war unverhältnismäßig und unnötig. Von den Aktivist*innen ging keine Gefahr aus, vielmehr sind ihre Beweggründe in Anbetracht der Klimakrise und der insbesondere für viele junge Menschen daraus folgenden existenziellen Ängste verständlich. Deshalb sind wir solidarisch mit der Besetzung in der Wuhlheide.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Polizei die Wuhlheide räumte, verwehrte sie Sanitäter*innen den Zugang zu Aktivist*innen, auch die Weitergabe von Getränken und Lebensmitteln wurde untersagt. Zudem wurde einem Journalisten trotz Vorzeigen seines Presseausweises der Zugang verweigert. In ihrer Begründung für die Räumung unterstellte die Polizei den friedlichen Aktivist*innen zudem eine „martialische Aufmachung“ und eine „militante Wirkung“, was eindeutig und augenscheinlich nicht der Wahrheit entsprach. Dass bis September an besagtem Waldstück keine Ersatzversammlungen durchgeführt werden dürfen, halten wir für rechtswidrig und eine überzogene Einschränkung der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit. Das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz sieht darüber hinaus explizit Versammlungen auf öffentlich zugänglichen Flächen vor. Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Gefahren für die Bäume und das Wasserschutzgebiet zu begründen, welche durch den Bau der TVO erheblich größere und irreparable Schäden zu befürchten haben, offenbart eine Scheinargumentation, die lediglich darauf abzielt, Protest von Klimaaktivist*innen zu kriminalisieren. Anstatt die berechtigten Mahnungen für mehr Klimaschutz ernst zu nehmen, eine friedliche Versammlung zu dulden und eine Evaluation des Vorhabens vorzunehmen, wird Aktivismus für Klimaschutz von Schwarz-Rot einmal mehr als extremistisch markiert. Das Vorgehen verurteilen wir und fordern eine Aufarbeitung.<br>
.</p></div></div><h2>Begründung der Dringlichkeit</h2><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 03 Jun 2023 19:09:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-15: Umgang mit den Protesten der Letzten Generation</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58604</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58604</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Monaten waren die Proteste der Letzten Generation und insbesondere die Sitzblockaden großer Straßen ein Ärgernis für viele Berliner*innen. Wir sehen und bedauern das. Als Klimaschutzpartei sehen wir aber auch die in diesen Protesten zum Ausdruck gebrachte Verzweiflung und Ohnmacht. Über viele Jahre streikte Fridays For Future, besetzten Aktivist*innen Lützerath und protestierten viele andere überall in Deutschland. Doch das alles führte zu keinem entschlossenen Handeln der Bundesregierung, da vor allem FDP und SPD blockieren. Deswegen ist es verständlich, dass die Letzte Generation mit zivilem Ungehorsam Aufmerksamkeit für den Klimaschutz generiert.<br><br>
Als Klimaschutzpartei teilen wir das Anliegen einer entschiedenen Klimaschutzpolitik. Die Letzte Generation fordert Maßnahmen, für die wir schon seit Jahren kämpfen. Umfassende und ernsthafte Klimaschutzpolitik beinhaltet auch definiert bindende Sektorziele. Wir fordern von unserer Bundespartei sich im Koalitionsausschuss dafür einzusetzen, dass die Sektorziele, insbesonderen im Verkehrssektor, beibehalten und verschärft werden.<br>
Wir fordern Klimaschutzmaßnahmen und nicht unsolidarische Debatten über Protestformen von jungen Menschen, die sich für den Klimaschutz und damit schlicht und einfach für ein politisches Ziel von Verfassungsrang einsetzen.<br>
Es gab mehrfach dokumentierte Vorfälle, in denen von der Berliner Polizei Schmerzgriffe angewendet wurden, um friedlich sitzende Aktivist*innen von der Straße zu zerren. Das verurteilen wir aufs Schärfste und fordern eine Aufarbeitung der polizeilichen Maßnahmen, sowie der Vorverurteilung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung ohne das Vorliegen eines entsprechenden gerichtlichen Urteils. Kriminalisierende staatliche Mittel wie die Präventivhaft lehnen wir ab. Überzogene Haftstrafen ohne Bewährung für friedlich Demonstrierende halten wir für unangemessen und den falschen Umgang mit den berechtigten Sorgen. Die Demonstrierenden setzen sich für internationale Verträge, das Grundgesetz und geltendes Recht ein.<br>
Ebenso verurteilen wir physische Angriffe, Beleidigungen und Selbstjustiz gegen die Demonstrierenden, sowie massiv despektierliche und sachlich unrichtige Bezeichnungen der Protestierenden als “Terroristen” oder Ähnliches. Wir fordern vom Berliner Senat auch, den Schutz der Protestierenden vor Angriffen durch Autofahrende sicherzustellen.<br>
Die Letzte Generation fordert konsequenten Klimaschutz, der den Anforderungen des von Deutschland unterzeichneten Pariser Klimaabkommens genügt und dadurch unser aller Lebensgrundlagen sichert. Wir fordern, dass mit der Letzten Generation gesprochen, ihr Anliegen ernst genommen und ihm durch konsequenten Klimaschutz die Notwendigkeit entzogen wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 03 Jun 2023 19:06:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-14: Konsequent gegen Verdrängung und Immobilienspekulation vorgehen – Möglichkeiten eines Wohnungswirtschaftsgesetzes auf Landesebene nutzen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58602</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58602</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Koalitionsvertrag des schwarz-roten Senats bleibt in der Wohnungs- und Mietenpolitik weit hinter den Maßnahmen und Vorhaben der rot-grün-roten Koalition zurück. Es drohen eher sogar Rückschritt und Rollback weg vom Kurs einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik hin zu Deregulierung und noch mehr Verdrängung. Zudem finden sich im Koalitionsvertrag von CDU und SPD kaum konkrete Maßnahmen und Gesetze für den Mieter*innenschutz wieder. Zwar wird zum Beispiel das Zweckentfremdungsverbot erwähnt, aber die dringend erforderliche Gesetzesreform, um spekulativen Abriss und Leerstand endlich effektiv zu bekämpfen, soll nicht erfolgen – obwohl eklatante Gesetzeslücken bekannt sind und schnell geschlossen werden könnten. Denn jede Wohnung, die preiswert erhalten werden kann, zählt. Ebenso jede*r Mieter*in, die in in ihrem/seinen Zuhause bleiben kann. Dringend nötig sind auch Maßnahmen wie die Verbesserung der bestehenden Wohnungstauschbörse der landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die Ermöglichung des unternehmensübergreifenden Wohnungstausches bei den großen privaten Wohnungsunternehmen im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“, das der Senat den Mieter*innen zumindest als Pilotprojekt zugesagt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist leider auch davon auszugehen, dass CDU und SPD den erfolgreichen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum börsennotierter Wohnungsunternehmen auf die lange Bank schieben bzw. faktisch beerdigen wollen - denn lediglich ein Rahmengesetz für alle möglichen Vergesellschaftungsbereiche wurde angekündigt, dass erst in zwei Jahren sprich nach der nächsten Wahl in Kraft treten soll – wenn es überhaupt zustande kommt. Die schwarz-rote Koalition verweigert ein konkretes Umsetzungsgesetz in Bezug auf Wohnraum – im Gegensatz zu den Ergebnissen der rot-grün-roten Sondierungsergebnissen, die ein solches Umsetzungsgesetz vorsahen. Der Zwischenbericht der noch vom rot-grün-roten Senat eingesetzten Expert*innenkommission hat die rechtlichen Möglichkeiten für eine Vergesellschaftung insgesamt und grundsätzlich positiv bewertet – Der Abschlussbericht steht kurz bevor und sollte ebenso handlungsweisend für den neuen Senat sein wie für uns, um ein verfassungskonformes Gesetz zu erarbeiten. Wir fordern, dass der Zustimmung von über 59% der abgegebenen Stimmen der Berliner*innen Rechnung getragen wird und der Volksentscheid jetzt umgesetzt wird. Auch aus der Opposition heraus werden wir weiter für die Umsetzung kämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der CDU-SPD-Senat plant womöglich mit einem milliardenschweren Ankaufsfonds für Wohnungen durch landeseigene Wohnungsunternehmen den in Schieflage geratenen Immobilienkonzernen wie Vonovia und Co. dringend benötigtes Kapital durchweiterhin überhöhte Verkaufspreise zuzuführen. Insbesondere vor dem Hintergrund notwendiger Maßnahmen für die Wärmewende und kommender Sanierungspflichten, die durch die EU vorgegeben werden, werden sich die Immobilienwertungen vermutlich nach unten verändern – ein Ankauf zum jetzigen Zeitpunkt würde auf einem überhöhten Preisniveau erfolgen. Eine Sanierung der profitorientierten Immobilienwirtschaft mit Steuergeldern lehnen wir ab. Um den Bestand der landeseigenen Wohnungen zu erhöhen, sind wir aber offen gegenüber dem Erwerb zu realwirtschaftlich verträglichen Ertragswerten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnisgrüne wollen und werden trotz Opposition neben der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes, der eine Entschädigung unter dem Verkehrswert ermöglicht, weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes erarbeiten. Denn unser Ziel ist es, den gesamten Berliner Wohnungsmarkt unter Einbindung der privaten unternehmerischen Wohnungswirtschaft umfassend und möglichst kurzfristig in die Pflicht zu nehmen. Die Versorgung breiter Berliner Bevölkerungsschichten mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als gesetzlich definierte Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge kann und muss das Land Berlin nicht alleine leisten. Der Berliner Wohnungsmarkt darf im Interesse des Gemeinwohls nicht dem unübersehbaren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden. Öffentliche Daseinsvorsorge, die diesen Namen verdient, kann sich auch nicht mit notdürftiger Versorgung lediglich besonders hilfsbedürftiger Haushalte mit angemessenem Wohnraum begnügen, sondern muss auf die allgemeine Wohlfahrt des Gemeinwesens und die Bedürfnisse sowie die dauerhafte ausreichende Versorgung breiter Bevölkerungsschichten ausgerichtet sein. Private Unternehmen müssen dabei stärker in die Pflicht genommen werden, ihren Wohnraum für das Wohl der Allgemeinheit zu bewirtschaften. Renditegetriebene Wohnungsunternehmen schaden insgesamt den Mieter*innen, weil sie vor allem auf immer höhere Gewinne unabhängig vom Einkommen und zu Lasten der Bausubstanz setzen - zum Nachteil der Mieter*innen und deren Kaufkraft und am Ende auch der Wettbewerbsfähigkeit Berlins - unter anderem weil fehlender Wohnraum fehlende Fachkräfte bedeutet. Zugänge zum Wohnungsmarkt sollten für die Unternehmen mit starken Auflagen verbunden sein und bei Nichterfüllung verwehrt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss zum Berliner Mietendeckel 2021 zwar die abschließende Zuständigkeit für die Regelung des Mietrechts bzw. die direkte Regulierung der höchstzulässigen Miethöhen durch den Bund festgestellt. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber auch festgestellt, dass – anders als von einigen namhaften Juristen behauptet - die Länder weiterhin für das Wohnungswesen zuständig sind. Zudem gibt es durch das Recht der Wirtschaft, das nicht abschließend durch den Bund geregelt ist, in Bezug auf den Wohnungsmarkt weitere landesgesetzliche Möglichkeiten. Neben einem neuen, sozialen Mietrecht brauchen wir dringend eine soziale Wohnungswirtschaft. Es gilt also die rechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung des Wohnungsmarkts auf Landesebene insgesamt und endlich auszuloten sowie anschließend auch auszuschöpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnisgrüne werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Expert*innen konkrete Regelungen eines Gesetzes erarbeiten und anschließend ins Berliner Abgeordnetenhaus einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Wohnungswirtschaftsgesetz soll folgende Maßnahmen umfassen bzw. Lösungen für folgende Probleme anbieten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Ein Miet- und Wohnungskataster, das Eigentümer*innen verpflichtet in Anlehnung an die Beispiele anderer Länder wie Schweden und Dänemark, Informationen zu ihrem Eigentum offen zu legen. Nicht nur für die Marktbeobachtung sind grundlegende und sozialräumliche Informationen zentral, sondern auch für den Wohnraumschutz und für mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Daher soll es die Angaben nicht nur zu Lage, Baujahr, Ausstattung, Barrierefreiheit, bauordnungsrechtlichen<br>
Genehmigungen, Mietverhältnissen (zum Beispiel Eigenbedarfskündigungen bei umgewandelten Wohnungen) und Miethöhen zumindest bei Einzug, sondern auch über die jeweiligen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftlich Berechtigten enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Eine verpflichtende Tätigkeitsregelung für private Wohnungsunternehmen ab einer bestimmten Wohnungsanzahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Voraussetzungen sollten unter Anderem sein: eine verpflichtende und angemessene Instandhaltungsrücklage und Verzicht auf Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Die Einrichtung eines Landesamtes für Wohnungswesen prüfen. Denn es kann eine Chance sein, die Verwaltungsstruktur dahingehend zu ändern, dass die Zuständigkeit für den Vollzug wohnraumschutzrechtlicher Regelungen zukünftig bei einem zentralen Amt und vor allem nicht mehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegt. Aber gleichzeitig sollen die bezirklichen Wohnungs- und Stadtentwicklungsämter gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Die Prüfung der Regulierung der Vermietung von möbliertem Wohnraum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Die Möglichkeiten, im Rahmen des Gesetzes bessere Regulierungen von Wohnimmobilienver- und ankäufen zu etablieren, um z.B. über Menge und Preis Monopolbildungen oder die Kreditfinanzierung mittels Mieterhöhrungen zu verhindern. Auch Preisobergrenzen sollten dabei geprüft werden.<br><br><br><br>
- Die Möglichkeiten, im Rahmen des Gesetzes einen verbesserten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen sowie Transparenz und Kontrolle dazu einzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Bei Verstößen im Hinblick einer sozialverträglichen Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums soll der Wohnraum auch entzogen werden können. Genaue Regelungen sind dazu auszuloten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-Es sollen Auflagen so formuliert werden, dass keine Abrisse von Wohnraum mehr erfolgen. Dazu muss auch die Bauordnung dringend überarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Zudem wollen wir eine stärkere Steuerung und Demokratisierung der landeseigenen Wohnungsunternehmen vorantreiben, unter anderemdurch mehr Mitwirkungsrechte von Mieter*innenräten sowie -beiräten.<br><br>
Den neuen Senat fordern wir auf, im Zusammenwirken mit anderen Ländern und dem Bundesrat schnellstmöglich Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit wenigstens die wohnungs- und baupolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition vom November 2021 endlich in die Tat umgesetzt werden. Die Berliner Mieter*innen warten insbesondere auf die versprochene Absenkung der Kappungsgrenzen auf elf Prozent, auf eine dauerhafte und wirklich wirksame Mietpreisbremse, auf rechtssichere qualifizierte Mietspiegel mit verbreiterter Bestandsmietenbasis, auf eine dauerhafte Unterbindung von Eigentumsumwandlungen und auf die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Auch sind die Vorkaufsrechte und die Abwendungsvereinbarungen für den Milieuschutz essentiell und müssen in neuer Weise rechtssicher bestimmt werden. Zudem unterstützen wir die Bemühungen der Bundesebene grundsätzlich Wohnungstausch zu ermöglichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 03 Jun 2023 19:03:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-13: Sportstätten für Berliner*innen, statt für Olympia ´36</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58600</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58600</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die schwarz-rote Koalition strebt in ihrem Koalitionsvertrag an, dass Berlin im Falle einer deutschlandweiten Bewerbung um die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Sommerspielen ein Austragungsort wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Beteiligung Berlins wäre aber nur dann sinnvoll, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die Stadt nachhaltig davon profitiert.Dafür müsste zuerst das Internationale Olympische Komitee (IOC) seine Vergaberichtlinien erst grundlegend reformieren. Und wenn der Bund dann ein nachhaltiges, klimaneutrales und ökologisches Konzept für die Durchführung von olympischen und paralympischen Spielen vorlegen und die notwendigen Infrastrukturinvestitionen finanzieren würde, könnte über eine Bewerbung unter Beteiligung der Berliner*innen gesprochen werden.<br><br>
Das Jahr 2036, 100 Jahre nach den Nazi-Propaganda-Spielen 1936, ist aus naheliegenden Gründen mehr als problematisch, ein markaberes Signal ginge dann von Deutschland aus. Eine angemessene historisch-kritische Aufarbeitung der Olympischen Spiele von 1936 unter Beteiligung jüdischer und weiterer Organisationen verfolgter Opfergruppen ist in jedem Fall weiterhin notwendig.<br>
Allein das Vorhaben der Austragung olympischer Spiele in Berlin in Erwägung zu ziehen, hätte von Anfang und über die Landesgrenzen hinweg besser abgestimmt sein müssen. Alles andere ist diplomatisch extrem ungeschickt, historisch fragwürdig und lässt die weltoffene Hauptstadt in keinem guten Licht dastehen.<br><br>
Auch die finanzielle Belastung für Berlin ist nicht zu verantworten: Allein eine Bewerbung kann um die 30 Millionen Euro kosten. Ist sie erfolgreich, belaufen sich die Gesamtkosten auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. Damit würde sich das Land Berlin hoch verschulden und die dringend benötigten Investitionen in Berliner Infrastruktur nachhaltig erschwerden.<br><br>
Dabei braucht Berlins Sport dringend mehr finanzielle Mittel. Marode Sportstätten, fehlende Plätze und Hallen und der schlechte Zustand der Berliner Bäder sind nicht hinnehmbar. Bevor eine Bewerbung für olympische Spiele in Frage kommt müssen die von Berliner Sportler*innen genutzten Sportstätten fit gemacht und der Profi- und Breitensport in der Stadt unterstützt werden, anstatt in große Sportstätten zu investieren, die nach den Spielen nicht weiter in einem ausreichenden Maß genutzt werden. Denn Berlin hat einen wahnsinnigen Sanierungsstau. Bündnis90/Die Grünen Berlin fordert daher einen Gesamtplan für die Entwicklung unserer Sportstätten und endlich eine gesicherte Regelfinanzierung für Modernisierungen und Umbau.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 03 Jun 2023 18:59:04 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-12: Chancenstadt Berlin: Qualifizierte und flexible Beschulung für alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sicherstellen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58598</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 03.06.2023)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK23-2/motion/58598</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bildung ist die wichtigste Ressource für die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft und Voraussetzung für umfassende Teilhabe und sozialen Aufstieg. Dennoch warten in Berlin trotz bestehender Schulpflicht mehr als 1500 geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz – und das häufig bereits seit Monaten. Obwohl es gelungen ist im letzten Jahr mehr als 7.000 Schulplätze zu schaffen und über 500 Lehrkräfte einzustellen, konnte nicht allen Kindern und Jugendlichen ein Bildungsangebot unterbreitet werden. Diese Situation zeigt, dass Berlin für das Recht auf Bildung für geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche umfassender und flexibler gute Angebote schaffen muss. Neben der zügigen Bereitstellung weiterer Kapazitäten in Willkommensklassen benötigt es Sofortmaßnahmen für bislang unbeschulte Kinder und Jugendliche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Jahren fehlt Berlin ein klares und verbindliches Konzept, das die Rahmenbedingungen einer inklusiven Beschulung neu zugewanderter und geflüchteter Kinder und Jugendlicher regelt, Lehrkräfte entlastet und Schülerinnen und Schüler gezielt unterstützt. Es braucht ein solide geplantes Bildungsangebot mit Lehr- und Förderplänen, welches rechtlich verankert und ausfinanziert ist. Es braucht umfassende Maßnahmen, die die schnelle Partizipation geflüchteter und neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher in die reguläre schulische Bildung ermöglichenund somit den Bildungserfolg und damit die Chancen auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig erhöhen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern Sofortmaßnahmen angesichts der hohen Zahl unbeschulter Kinder und Jugendlicher:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zügige Einstellungsverfahren für Lehrkräfte in Willkommensklassen mit angemessener Bezahlung bei gleichwertiger Berücksichtigung akademischer Abschlüsse</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einführungscoaching für Willkommenslehrkräfte nach dem Vorbild der Quereinsteiger:innen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausreichend Plätze im Fortbildungsprogramm für Willkommenslehrkräfte sowie Zugang für befristet eingestellte Lehrkräfte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schnelle und gezielte Beteiligung von in Berlin lebenden Lehrkräften mit ausländischem Abschluss</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Frühere Einbindung von Lehramtsstudierenden in die Unterrichtspraxis</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Effektive Nutzung der Schulgebäude an Nachmittagen, am Wochenende und in Ferienzeiten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausreichende Ausstattung aller Willkommensklassen mit Unterrichtsmaterialien, digitalen Endgeräten und Technik für zeitgemäßen Unterricht</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Durchmischung der Willkommensklassen ohne Separierung einzelner Sprachgruppen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bessere sozialarbeiterische Begleitung der Willkommensklassen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einrichtung einer Koordinierungsstelle für geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit Behinderung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern eine Reform des Systems der Willkommensklassen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beteiligung am Regelbetrieb von Anfang an: Neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Teilhabe an schulischen Unterrichts- und Freizeitaktivitäten ermöglichen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verpflichtende und einheitliche Sprach- und Lernstandserhebung mit darauf aufbauenden individuellen Lern- und Förderplänen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fachliches Lernen auch in der Herkunftssprache für Kontinuität in der Bildungsbiografie und die Schließung von Lernlücken</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mehrstufiger Übergang: Berlin braucht ein verbindliches mehrstufiges Übergangskonzept mit dem Ziel einer schrittweisen, zügigen Teilhabe am Regelunterricht</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Begleitende Sprachförderung auch nach dem Übergang ins Regelsystem</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Anerkennung von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als ordentliches Schulfach</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Begleitende wissenschaftliche Evaluation des neu eingeführten Beschulungssystems für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche für eine Qualitätssicherung und Optimierung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bedingungen für Lehrkräfte in Willkommensklassen verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um zügig mehr Lehrkräfte für Willkommensklassen zu gewinnen braucht es schnelle Einstellungsverfahren, eine attraktive Vergütung sowie eine gleichwertige Berücksichtigung verschiedener akademischer Abschlüsse. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf der pädagogischen Qualifikation der Neueingestellten liegen. Des weiteren dürfen die Willkommensklassen nicht als &quot;Schulklassen zweiter Klasse&quot; betrachtet werden, in denen vorwiegend Quereinsteiger:innen unterrichten, während die vollausgebildeten Lehrkräfte den Regelklassen vorbehalten bleiben. Da Willkommenslehrkräfte häufig Quereinsteiger:innen sind, sollte das in diesem Kontext erfolgreiche Modell eines Einführungscoachings durch erfahrene Lehrkräfte auf Willkommenslehrkräfte ausgeweitet werden. Zudem muss es eine ausreichende Zahl an Plätzen im begleitenden Fortbildungsprogramm für Willkommenslehrkräfte geben. So können die Lehrkräfte besser auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet werden. Das 2017 gestartete Qualifizierungsprogramm für zu uns geflüchtete Lehrkräfte muss reaktiviert werden, um die Zugangswege für Lehrkräfte aus dem Ausland in die Berliner Schulen zu verbessern. Zudem könnte der Praxisanteil im Lehramtsstudium erhöht werden, um Studierende besser auf die Berufspraxis vorzubereiten und gleichzeitig zusätzliche Unterstützung für eine Unterrichtsbegleitung zu gewinnen. Während geflüchtete und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf einen Platz in einer Willkommensklasse warten, braucht es eine ausreichende Zahl pädagogisch angeleiteter Überbrückungsangebote. Hierzu hat sich in der Vergangenheit das Programm „Fit für die Schule“ bewährt, welches u.a. aus ersten Deutschmodulen sowie Selbststärkungsangeboten besteht. Kein schulpflichtiges Kind darf in Berlin ohne Bildungsangebot sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausstattung der Willkommensklassen verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zurzeit fehlt nicht nur ausreichend Personal für Willkommensklassen, auch Räumlichkeiten für den Unterricht sind rar. Daher sollten berlinweit flexible Konzepte erprobt werden, um Schulgebäude sowie weitere Räumlichkeiten auch in den Randzeiten an Nachmittagen, Wochenenden und den Ferien für den Unterricht zu nutzen. So vermeiden wir, dass Unterricht an fehlenden Räumlichkeiten scheitert. Neue Räumlichkeiten für Willkommensklassen müssen zudem technisch ausreichend ausgestattet sein, um einen zeitgemäßen Unterricht zu ermöglichen. Dazu zählt neben einer Bereitstellung von digitalen Endgeräten auch die Bereitstellung von attraktiven Lernmaterialien.<br><br><strong>Sprachliche Durchmischung fördern, individuelle Begleitung sicherstellen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Willkommensklassen sollten sprachlich gut durchmischt sein, damit Deutsch als verbindende Sprache unter den Kindern und Jugendlichen Anwendung findet und erprobt werden kann. Da insbesondere geflüchtete Kinder und Jugendliche potentiell Gewalt vor, während und nach der Flucht ausgesetzt waren und sind, ist eine Unterstützung der Willkommensklassen durch pädagogische Fachkräfte unerlässlich, die entsprechende Kenntnisse aufweisen. Eine weitere Herausforderung für geflüchtete Kinder und Jugendliche stellt der Zugang zu einem passenden Förderangebot im Falle einer Behinderung dar. Hier fehlt es an einer berlinweiten Koordinierungsstelle, die Willkommenslehrkräfte, Eltern und Unterkünfte dabei unterstützt, den Weg in ein passendes Förderangebot zu ebnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verpflichtende Lernstandserhebung und individuelle Förderpläne</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausgangspunkt des Besuchs einer Willkommensklasse sollte eine verpflichtende und berlinweit einheitliche Lernstandserhebung sein, auf deren Grundlage verbindlich individuelle Lehr- und Förderpläne entwickelt werden. So kann beispielsweise festgestellt werden, welche Kinder und Jugendlichen über ausreichende Kenntnisse verfügen, um zügig am Regelunterricht in Englisch oder Mathematik teilzunehmen sowie wer in bestimmten Fächern fluchtbedingte Lernlücken aufweist und individuelle Förderangebote benötigt. Hierzu kann beispielsweise das bereits bestehende, kostenfreie Diagnosetool „2P - Potenziale und Perspektiven“ flächendeckend Verwendung finden, das Lernstände in Deutsch als Zweitsprache, Englisch und Mathematik erhebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Partizipation am Regelbetrieb von Anfang an mit mehrstufigem Übergang</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von Beginn an sollten Kinder und Jugendliche in Willkommensklassen einer Regelklasse zugeordnet sein, an deren sozialen Aktivitäten wie z. B. Wandertagen, AGs und Ganztagsangeboten sie teilnehmen und wo ein Platz garantiert ist. Auf diesem Weg sollte ein schrittweiser Übergang in den Regelunterricht erfolgen, der nach einer Basisqualifizierung in alltagssprachlichem Deutsch in der Willkommensklasse mit Fächern wie Sport, Kunst und Musik in der Regeklasse beginnt und schrittweise auf alle Fächer ausgeweitet wird. Begleitet wird dies durch Angebote zum schrittweisen Deutscherwerb in der Willkommensklasse und dem Erwerb von Deutsch-Zertifikaten nach dem Europäischen Referenzrahmen. Schon während des Besuchs einer Willkommensklasse sollten Teambesprechungen zwischen den Willkommens-Lehrkräften und den Lehrkräften des Regelbereichs zum Austausch über die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fest verankert sein. Ab der Sprachstufe A2 folgt ein verbindlicher Übergang in die Regeklasse, begleitet von ergänzendem DaZ-Unterricht. Jüngere Kinder nehmen von Beginn an am Regelunterricht teil, für ältere Kinder sowie für Jugendliche mit großen Lernlücken braucht es passgenaue Unterstützungsangebote zur Erreichung der Bildungsabschlüsse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fachliches Lernen auch in der Herkunftssprache</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von Beginn an müssen auch die Kenntnisse in Mathematik und Englisch so gefördert werden, dass die Schüler:innen einer Willkommensklasse beim schrittweisen Übergang in die Regelklasse auf das Niveau der jeweiligen Klassenstufe vorbereitet sind. Hierzu zählen auch zielgruppenbezogene Angebote in der Herkunftssprache, wie Mathematik-Unterricht auf Arabisch oder Farsi, um mit Gleichaltrigen trotz fluchtbedingter Lernlücken aufschließen zu können. Ebenso soll den Schülerinnen und Schülern Erstsprachlicher Unterricht in ausreichender Stundenzahl angeboten werden, wie dies in § 15 Schulgesetz Berlin vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sprachförderung auch nach dem Übergang ins Regelsystem</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Zeit nach dem vollständigen Übergang ins Regelsystem muss es einen verbindlichen Anspruch auf eine Sprachförderung mit einer festgelegten Mindestanzahl von Stunden geben. Um diesen Anspruch zu realisieren, müssen die dazu benötigten Sprachförderstunden den Schulen pro Schüler:in zugewiesen und ihre Erteilung garantiert werden. Dafür muss Deutsch als Zweitsprache als ordentliches Unterrichtsfach anerkannt werden. Das Curriculum sollte sich am europäischen Referenzrahmen orientieren und neben der Entwicklung alltagssprachlicher Kompetenzen auch die Hinführung zur Bildungssprache sowie die Vermittlung von Lernstrategien beinhalten. Durch eine Weiterführung der Förderung neben dem Unterricht der Regelklasse sollte Schüler:innen, je nach angestrebtem Schulabschluss, das Erreichen des Niveaus C1 ermöglicht werden. DaZ-Lehrkräfte sollten ebenso wie andere Lehrkräfte ein Referendariat absolvieren, sodass ein einheitlicher Qualitätsstandard gesichert ist und Beschäftigungsbedingungen und Bezahlung sich nicht länger von anderen Lehrkräften unterscheiden. Dabei sollten auch Erfahrungsjahre angemessen berücksichtigt werden, damit auch erfahrenen DaZ-Lehrkräfte keine Nachteile entstehen. Notwendig ist eine Verankerung des Faches als Schulfach in den Stundentafeln der Schulstufenverordnungen und als Prüfungsfach für das Lehramt in der Lehramtszugangsverordnung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 03 Jun 2023 18:39:05 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>