Der LAG-Sprecher*innen-Rat tagt drei Mal im Jahr, das ist plausibel. Bei Bedarf treffen wir uns öfter, im Konsens mit den Koordinator*innen (= erste Variante). Sollten wir aber im Dissens sein, dann greift die zweite Variante: auf Antrag mehrerer LAGen.
Wenn es wirklich notwendig werden sollte, dann ist ein frühzeitiges Treffen angezeigt. Dafür aber das Einverständnis der Mehrheit zu verlangen („auf Antrag der Hälfte“), wird uns Grünen und unserem Verständnis von Demokratie und Beteiligung nicht gerecht.
Das Verlangen zur Einberufung ist ein Minderheitenrecht.
Andere Beispiele: Für die LMV gilt ein Viertel, § 13 II 1 lit. c unserer Satzung. Für LDK und LA gelten etwas weniger als ein Viertel, § 16 II 5 lit. b bzw. § 17 V. Ein Viertel ist auch sonst eine gängige Hürde, bspw. in manchen Verfahren des Bundestags.