Landesarbeitsgemeinschaften, Abteilungen, KV Kreisfrei - klingt kompliziert? Ist es auch. Dieses historisch gewachsene Satzungskonstrukt an Gremien ist für (Neu-)Mitglieder schwer zu durchschauen. In der aktuellen Landessatzung werden Bezirksgruppen (12.424 Mitglieder) mit Abteilungen (468 Mitglieder) gleichgestellt, obwohl nur 3,6% ihr Stimmrecht in Abteilungen ausüben.
Im Kern entsteht dadurch ein demokratisches Defizit: Manche Stimmen zählen bis zu zehnmal mehr als andere und derdemokratische Grundsatz "one person, one vote" wird verletzt. Deshalb schlagen wir eine Satzungsänderung vor, die diese Disproportionalität mindert, ohne vollständige Proportionalität herzustellen. Es handelt sich hierbei um einen Kompromissvorschlag, dessen Satzungsgrundlagen und Auswirkungen auf die Delegiertenverteilung in dieser Präsentation aufgezeigt werden: