Der Prozess, um zu ergründen, wie die Interessen der Mitarbeitenden der Kreisverbände besser vertreten werden können, ist in der Fassung des Ursprungsantrags noch recht vage umschrieben. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, diesen Prozess zu konkretisieren. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, den Zeitpunkt deren Einberufung, deren Einbindung in die Formulierung des Auftrags für das juristische Gutachten und der Werkzeuge für deren Arbeit.
Zudem wird die Rolle der kleinen Kreisverbände und derjenigen, die sich in den Stadtteilen außerhalb des S-Bahnrings engagieren, unterstrichen. Für die Unterstützung deren Arbeit soll eine Person in der Landesgeschäftsstelle als direkte Ansprechperson benannt werden.
Die beantragten Änderungen wurden in einer Runde von Personen aus den sog. kleinen Kreisverbänden erarbeitet und werden hiermit eingebracht.