Veranstaltung: | LDK am 9. Dezember 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Antrag Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.10.2023, 17:58 |
SÄA-3: Sprecher*in für Vielfalt und Antidiskriminierung
Antragstext
§ 18 Absatz 1 und 4 werden wie folgt gefasst:
"§ 18 Der Landesvorstand
(1) 1Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. 2Er führt die
Geschäfte des Landesverbandes. 3Der Landesvorstand besteht aus sieben Mitgliedern: zwei
Landesvorsitzenden, der/dem Landesschatzmeister*in und vier Beisitzer*innen, die gemäß § 17
Absatz 4 gewählt werden. 4Eines der weiblichen Mitglieder fungiert als gender- und
frauenpolitische Sprecherin. 5Eines der Mitglieder fungiert als Sprecher*in für Vielfalt und
Antidiskriminierung.
[...]
(4) 1Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung bzw. der
Landesdelegiertenkonferenz gewählt. 2Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist
unbeschränkt möglich. 3Die beiden Landesvorsitzenden und die/der Landesschatzmeister*in
werden in gesonderten Wahlgängen gewählt. 4Eines der gewählten weiblichen Mitglieder des
Landesvorstandes wird in einer gesonderten Abstimmung von der Landesmitgliederversammlung
bzw. Landesdelegiertenkonferenz zur genderund frauenpolitischen Sprecherin gewählt. 5Eines
der gewählten Mitglieder des Landesvorstandes wird in einer gesonderten Abstimmung von der
Landesmitgliederversammlung bzw. Landesdelegiertenkonferenz zur*zum Sprecher*in für Vielfalt
und Antidiskriminierung gewählt."
Begründung
Als zentrale Stimme für gesellschaftliche Vielfalt und den Kampf gegen Antidiskriminierung hat Bündnis 90/Die Grünen die Verantwortung, diese Werte auch in der eigenen Partei voranzutreiben und zu leben. Der Beschluss „Plural nach vorne“ des Landesverbandes Berlin war 2017 der erste seiner Art in Deutschland und Impulsgeber für den Prozess, der zur Verabschiedung des Vielfaltsstatuts auf Bundesebene im Jahr 2020 führte. Vielfalt zu fördern und Diskriminierung zu begegnen, haben wir mit dem Beschluss als eine zentrale Aufgabe des Landesverbands definiert. Dem tragen wir nun dadurch Rechnung, dass wir für dieses Thema eine eigene Position im Landesvorstand schaffen, die von der Landesmitgliederversammlung oder der Landesdelegiertenkonferenz in separater Wahl gewählt wird. Damit stellen wir Vielfalt und Antidiskriminierung auf die gleiche Stufe wie die Gleichstellung der Geschlechter, für die es eine solche Position bereits gibt. Mit dieser Satzungsänderung stärken wir die Vielfaltspolitik des Landesverbandes und betonen die Bedeutung, die Vielfalt und Antidiskriminierung in unserer Partei haben.
Unterstützer*innen des Änderungsantrags:
Die Mitglieder der Strukturkommission
ALT:
§ 18 Der Landesvorstand
(1) 1Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. 2Er führt die Geschäfte des Landesverbandes. 3Der Landesvorstand besteht aus sieben Mitgliedern: zwei Landesvorsitzenden, der/dem Landesschatzmeister*in und vier Beisitzer*innen, die gemäß § 17 Absatz 4 gewählt werden. 4Eines der weiblichen Mitglieder fungiert als gender- und frauenpolitische Sprecherin.
[...]
(4) 1Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung bzw. der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. 2Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. 3Die beiden Landesvorsitzenden und die/der Landesschatzmeister*in werden in gesonderten Wahlgängen gewählt. 4Eines der gewählten weiblichen Mitglieder des Landesvorstandes wird in einer gesonderten Abstimmung von der Landesmitgliederversammlung bzw. Landesdelegiertenkonferenz zur genderund frauenpolitischen Sprecherin gewählt.