Veranstaltung: | LDK am 9. Dezember 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Antrag Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 09.12.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Sprecher*in für Vielfalt und Antidiskriminierung
Beschlusstext
§ 18 Absatz 1 und 4 werden wie folgt gefasst:
"§ 18 Der Landesvorstand
(1) 1Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. 2Er führt die
Geschäfte des Landesverbandes. 3Der Landesvorstand besteht aus sieben Mitgliedern: zwei
Landesvorsitzenden, der/dem Landesschatzmeister*in und vier Beisitzer*innen, die gemäß § 17
Absatz 4 gewählt werden. 4Eines der weiblichen Mitglieder fungiert als gender- und
frauenpolitische Sprecherin. 5Eines der Mitglieder fungiert als Sprecher*in für Vielfalt und
Antidiskriminierung.
[...]
(4) 1Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung bzw. der
Landesdelegiertenkonferenz gewählt. 2Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist
unbeschränkt möglich. 3Die beiden Landesvorsitzenden und die/der Landesschatzmeister*in
werden in gesonderten Wahlgängen gewählt. 4Eines der gewählten weiblichen Mitglieder des
Landesvorstandes wird in einer gesonderten Abstimmung von der Landesmitgliederversammlung
bzw. Landesdelegiertenkonferenz zur genderund frauenpolitischen Sprecherin gewählt. 5Eines
der gewählten Mitglieder des Landesvorstandes wird in einer gesonderten Abstimmung von der
Landesmitgliederversammlung bzw. Landesdelegiertenkonferenz zur*zum Sprecher*in für Vielfalt
und Antidiskriminierung gewählt."