Änderungen von V-4 zu V-4
Ursprüngliche Version: | V-4 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.03.2024, 20:49 |
Neue Version: | V-4 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 04.05.2024, 17:19 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 7:
Der Abschiebestopp für den Iran ist in Deutschland zum 31.12.23 ausgelaufen und wurde von der Innenminister*innenkonferenz (IMK) unter dem Vorsitz der Berliner Innensenatorin Iris Spranger und der sie tragenden schwarz-roten Koalition unter Kai Wegner nicht verlängert. Noch schlimmer: Das Thema hat es unter Schwarz-Rot noch nicht einmal auf die Tagesordnung der IMK geschafft. Und das, obwohl sich an der politischen Situation im Iran nichts verändert hat.
Wir fordernGemeinsam mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung rufen wir die politischen Entscheidungsträger*innen aller Parteien in Land und Bund, insbesondere jedoch die Berliner Innensenatorin Iris Spranger und ihren Staatssekretär Christian Hochgrebe, auf, sich im Rahmen der anstehenden Vorkonferenz am 6.-7. Juni in Berlin und der IMK-Frühjahrskonferenz am 19.-21. Juni 2024 in Potsdam für eine dringend notwendige bundesweite Verlängerung des Abschiebestopps in den Iran einzusetzen. In einem ersten Schritt fordern wir den Berliner Senat auf, den Antrag der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Aufsetzung dieses Themas auf die Tagesordnung der nächsten IMK aktiv zu unterstützen. Den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordern wir auf, die menschenrechtswidrige Praxis der rücksichtslosen Abschiebung von Geflüchteten aus dem Iran sofort zu beenden.
Von Zeile 39 bis 50:
Den gefährlichen und oft tödlichen Kampf gegen das mörderische Regime mussficht die Bevölkerung im Iran weiterhin allein ausfechtenaus.
Diejenigen, die in der Hoffnung auf Schutz vor Repression und Menschenrechtsverletzungen nach Deutschland geflüchtet sind, zu schützen, ist das Wenigste, was Deutschland und das Land Berlin machen können, um einen Beitrag zu einer beispiellosen Bewegung für Demokratie, Frauen- und Menschenrechte in der Region zu leisten. Menschen in ein Land abzuschieben, in dem es keinerlei Garantie für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gibt und in dem bei kleinster Kritik willkürliche Verhaftungen, Folter und Todesstrafe drohen, ist verantwortungslos und absolut unvereinbar mit unseren Werten.
An der BAMF-Entscheidungspraxis wird deutlich, dass das reguläre Asylverfahren nicht ausreicht, um den notwendigen Schutz dieser Menschen zu gewährleisten: Das BundesamtObwohl ausnahmslos jede*r im Iran gefährdet ist, lehnte das Bundesamt im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Asylanträge iranischer Staatsangehöriger ab. Selbst die
Von Zeile 51 bis 55:
Menschen, die vor dem iranischen Regime nach Deutschland geflohen sind, müssen sich hier dauerhaft sicher fühlen können. Daher fordern wir die Berliner Landesregierungden schwarz-roten Senat und die Innenminister*innenkonferenz dringend auf, den bundesweiten Abschiebestopp umgehend zu verlängern oder mindestens hilfsweise einen landesweiten Abschiebestopp zu veranlassen, um deutlich mehr geflüchteten Iraner*innen einen angemessenen Schutz in Deutschland und im Land Berlin zu bieten.