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            <title>LDK am 04. Mai 2024: Änderungsanträge</title>
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                <title>LDK am 04. Mai 2024: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>V-33-085-neu: Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70339/amendment/80856</link>
                        <author>Leonie Wangerath (LV Grüne Jugend Berlin)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33902_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 85 bis 90:</h4><div><ul><li value="1"><p>Die Möglichkeit von Exmatrikulationen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">als Ordnungsrechtsmaßnahme an Berliner Hochschulen ist eine Scheinlösung und verbessert in keiner Weise die Sicherheit von Studierenden. Daher lehnen wir die schwarz-rote Verschärfung des Hochschulgesetzes ab. Als Rot-Grün-Rot haben wir in der vergangenen Legislaturperiode das Ordnungsrecht inklusive Möglichkeit der Zwangsexmatrikulation abgeschafft, da es weder praktikabel noch nachhaltig wirksam ist. Denn Zwangsexmatrikulationen wurden und werden bundesweit kaum angewandt und sind zudem vor Gericht leicht zu kippen. Um Betroffenen gegen Gewalt und Bedrohungen wirklich zu helfen, fordern wir eine an klaren und rechtssicheren Kriterien fundierte Weiterentwicklung und Demokratisierung des Hausrechts an Berliner Hochschulen. Zur Verfolgung antisemitischer Straftaten müssen Strafgesetze wirksam angewendet werden. Bei konkreten Gefahren für Studierende muss das Hausrecht greifen und effektiv umgesetzt werden. Die Sicherheit von jüdischen Studierenden muss gewährleistet werden, damit sich an unseren Universitäten alle sicher fühlen können. Die Wiedereinführung des Ordnungsrechts von Schwarz-Rot ist hingegen unwirksame, gefährliche Symbolpolitik und daher abzulehnen. Besonders in der Studierendenstadt Berlin ist es für uns wichtig, das Grundrecht der Studierenden auf Bildung zu schützen und zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung des Hausrechts ist daher </ins>mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.</p></li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 May 2024 18:43:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D-2-000: Einigung beim Klimaschutzgesetz: Den Verkehrssektor nicht aus der Verantwortung entlassen!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/71030/amendment/80817</link>
                        <author>Jan Schmid (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/71030/amendment/80817</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33914_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 0 bis 1 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die LDK beschließt folgenden Antrag zur nächsten BDK einzureichen:</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das Klimaschutzgesetz ist ein Bundesthema und sollte deswegen auch auf Bundesebene diskutiert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 May 2024 19:57:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-32-011: Gemeinsam sind wir stärker! - Bündnisgrüne Kooperationen mit ostdeutschen Landesverbänden unterstützen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70272/amendment/80705</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70272/amendment/80705</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33902_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 11:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Netzwerktreffen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Info- und Vernetzungstermine</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 13 bis 14:</h4><div><p>Landesverband in Zusammenarbeit mit den jeweiligen ostdeutschen Landes- oder Kreisverbänden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Netzwerktreffen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">digitale Info- und Vernetzungstermine</ins> organisieren. Ziel ist <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die Mitglieder über Mitmach-Möglichkeiten zu informieren und einen Raum für </ins>die Vernetzung und Organisation gemeinsamer Fahrten<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> zu ermöglichen</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 16 bis 24:</h4><div><p>Neben den Netzwerktreffen sollen Informationen gebündelt werden, um den Einstieg für unsere Mitglieder zu erleichtern. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Eine Person des Landesvorstands, oder eine von ihm beauftragte Person,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die LGS</ins> ist Ansprechpartner*in für unsere Mitglieder in der Sache. Sie informiert aktiv und sammelt Informationen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Fahrtkostenerstattung</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Landesverband soll eine Fahrtkostenerstattung für An- und Abreise zu Wahlkampfaktionen einrichten, um allen Mitgliedern eine Teilnahme am Wahlkampf zu ermöglichen. Das soll insbesondere diejenigen unterstützen, die die Fahrtkosten aus eigenen Mitteln nicht zahlen können.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 27 bis 28 einfügen:</h4><div><p>wir: Die ostdeutsche Perspektive ist ein wertvoller Input für uns, um mehr Berliner*innen und ost-sozialisierte Menschen zu erreichen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Dazu können die teilweise bereits entstandenen Kreisverbände-Partnerschaften zwischen unseren Berliner Kreisverbänden und Kreisverbänden aus Ost-Bundesländern dienen.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 09:31:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-6-022-3: Landesmitgliederversammlung - Fristen, Antragsberechtigte und V-Ranking </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/69320/amendment/80704</link>
                        <author>Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/69320/amendment/80704</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33908_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 24:</h4><div><p>Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind<strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">estens</del></strong><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zehn</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">estens fünf</ins></strong> Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens <strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">fünf</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">drei</ins></strong> Frauen<strong>,</strong> wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. <strong><sup>2</sup>Änderungsanträge zu Anträgen können von </strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>folgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 09:21:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-190: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80702</link>
                        <author>Ario Ebrahimpour Mirzaie (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80702</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 189 bis 191 einfügen:</h4><div><p>Die Rolle des Verfassungsschutzes wird zurecht kritisch betrachtet. Es ist kein Geheimnis, dass er nicht nur im Rahmen des NSU-Komplexes versagt hat.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Wir wären heute im Kampf gegen Rechts auch im Land Berlin wesentlich weiter, wenn mit Hans-Georg Maaßen nicht jahrelang ein Rechtsextremist an der Spitze des Bundesverfassungsschutzes gestanden hätte.</ins> Die Fehler rund um den Anschlag am Breitscheidplatz, die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln oder der Umgang mit </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine wichtige Ergänzung in diesem Abschnitt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 08:34:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-135: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80701</link>
                        <author>Ario Ebrahimpour Mirzaie (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80701</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 136 einfügen:</h4><div><p>vielfältige andere Art und Weise – unsere Demokratie. Für uns ist klar: Polizist*innen sind kein Einsatzmittel, sondern in erster Linie Menschen, die sich <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">neben Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung </ins>der Verteidigung der Demokratie verpflichtet haben - und oft genug setzen sie dabei ihr eigenes Leben aufs Spiel. </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ergänzung des Aufgabenspektrums der Polizei.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 08:30:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-20-162: Wärmewende Berlin: Auf neue Akteur*innen kommt es an!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70342/amendment/80696</link>
                        <author>LAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70342/amendment/80696</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33902_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 161 bis 168:</h4><div><p>Neue Wärmenetze bedeuten eine hohe Investition zu Beginn, die im Laufe von mehreren Jahrzehnten durch Nutzungsentgelte zurückgezahlt wird. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Damit die Investitionskosten sich nicht negativ auf die Endverbraucher*innen auswirken, soll die Teilhabe der Bürgerschaft und von nicht-gewinnorientierte Unternehmen Vorrang haben und besonders unterstützt werden. In Berlin kann das außer den Nahwärmegenossenschaften und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften insbesondere das Stadtwerk oder die Wärmenetzgesellschaft sein, das für diese Rolle ausgebaut werden soll.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das Marktdesign soll Effizienz, Zuverlässigkeit, Bezahlbarkeit und möglichst die Teilhabe der Bürgerschaft gewährleisten. Wir fordern zu prüfen, welche Rolle gemeinwohlorientierte Unternehmen wie Nahwärmegenossenschaften, das Stadtwerk oder die Wärmegesellschaft übernehmen können und wie sie unterstützt werden können.</ins> Das Stadtwerk wird dazu von Gewinnabführungsverpflichtungen gegenüber dem öffentlichen Haushalt befreit.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 07:47:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-20-161: Wärmewende Berlin: Auf neue Akteur*innen kommt es an!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70342/amendment/80695</link>
                        <author>LAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70342/amendment/80695</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33902_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 161 bis 163:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Neue Wärmenetze bedeuten eine hohe Investition zu Beginn, die im Laufe von mehreren Jahrzehnten durch Nutzungsentgelte zurückgezahlt wird.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Neue Wärmenetze erfordern hohe Anfangsinvestitionen, die durch langfristige Kredite finanziert werden können. Der Schuldendienst kann aus den Nutzungsentgelten geleistet werden.</ins> Damit die Investitionskosten sich nicht negativ auf die Endverbraucher*innen auswirken, soll die Teilhabe der Bürgerschaft und </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 07:39:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-189-5: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80693</link>
                        <author>Ella Misselwitz (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80693</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 189 bis 201:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Rolle des Verfassungsschutzes wird zurecht kritisch betrachtet. Es ist kein Geheimnis, dass er nicht nur im Rahmen des NSU-Komplexes versagt hat. Die Fehler rund um den Anschlag am Breitscheidplatz, die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln oder der Umgang mit Feindeslisten oder illegalen Datenweitergaben – all das belegt, dass der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form zu oft nicht funktioniert, die Aufgabe der Früherkennung in Teilen sogar behindert hat. Tatsächlich mehren sich die Vorfälle, bei denen die Nicht-Weitergabe von strafrechtlich relevanten Informationen durch den Verfassungsschutz und somit der Schutz von Tätern dazu geführt hat, dass noch schlimmere Straftaten stattfanden. Ob eine so grundlegende Reform möglich ist, um eine Behörde zu schaffen, die über jeden Zweifel erhaben ist, ist sehr fraglich. Deshalb fordern wir, eine Alternative für den Verfassungsschutz zu schaffen. Dem soll eine wissenschaftliche Untersuchung der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes vorausgehen, um Aufgaben, Prioritäten und Ressourcen der aktuellen Herausforderungen neu justieren zu können.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><a href="">Die gegenwärtigen Gefahren durch Verfassungsfeinde, Rechtsextremisten, Desinformation, Anhänger autokratischer Regime und ausländischer Geheimdienste sind so akut wie schon lange nicht mehr. In den letzten Jahren haben sich die Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung unstreitbar mehr Macht und Einfluss verschafft. Hunderttausende Menschen sind deswegen in Berlin und Deutschland auf die Straßen und Plätze gegangen und haben gezeigt, dass sie klar gegen Rechtsextremismus und laut und bunt für unsere Demokratie einstehen. Jede*r Einzelne von uns kann dazu beitragen, den Verfassungsfeinden und Bedrohungen unserer Demokratie entgegenzuwirken. </a><br><br>Zusammen mit den weiteren Mitteln der wehrhaften Demokratie bildet ein demokratiestarker Verfassungsschutz die Brandmauer, die wir in den letzten Monaten so oft herbeigerufen haben. Den multiplen Bedrohungen durch politischen Extremismus, Terrorismus sowie durch ausländische Spionageaktivitäten müssen wir mit der Vielzahl der Instrumente der wehrhaften Demokratie begegnen, die uns verfassungsgemäß zur Verfügung stehen.<br><br>Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate reflektieren die herausragende Bedeutung eines demokratiestarken Verfassungsschutzes: Ob wir an die Aufklärung des chinesischen Geheimdienst-Informanten, einem vertrauten und langjährigen Mitarbeiter des AfD-Europa- Spitzenkandidaten Krah durch den Verfassungsschutz denken, die zur Verhaftung durch die Polizei geführt hat - oder an die intensive, hochtourige Informationssammlung und -bewertung i. Z. m. den Landes- und Bundesverbänden der AfD: Der nachrichtendienstliche Schutz ist unverzichtbar im Kampf gegen die Bedrohungen unserer Demokratie. Der Verfassungsschutz spielt daher eine zentrale Rolle im Schutz unserer demokratischen Grundwerte und der Sicherheit unserer pluralistischen Gesellschaft.<br><br>Gerade da der Verfassungsschutz eine so wichtige und sensible Arbeit leistet, ist die verfassungsgemäße Ausführung seiner Aufgaben von entscheidender Bedeutung um das Vertrauen der Bürger*innen zu verdienen und zu erhalten. Und im Angesicht der massiven Bedrohungen ist das strikte Handeln nach rechtsstaatlichen Prinzipien unerlässlich um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung wirksam zu verteidigen.<br><br>Es kann nicht ungesagt bleiben und ist unbestreitbar, dass der Verfassungsschutz in der Vergangenheit auch Vertrauen verspielt hat. Die letzten Erfolge in der Aufklärung von Verfassungsfeinden betonen die Bedeutung des Amtes - die bis heute bestehenden Unklarheiten etwa beim NSU oder zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz haben aber gezeigt, dass die mangelnde effektive Kontrolle und Aufsicht sowohl auf fachlicher und rechtlicher Ebene als auch seitens des Parlaments ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.<br><br>Es ist daher von größter Wichtigkeit, diese vergangenen Ereignisse als Erinnerung zu betrachten und als Anlass zu nehmen, den Verfassungsschutz weiter zu verbessern. Eine konsequente Evaluation, eine progressive Ausrichtung und eine strikte unabhängige Kontrolle sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Verfassungsschutz seine Aufgaben wirksam und im Einklang mit den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt. Dieser Prozess ist entscheidend, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Verfassungsschutz wiederherzustellen und sicherzustellen, dass sich vergangene Fehler nicht wiederholen.<br><br>Für uns BÜNDNISGRÜNE steht außer Frage, dass eine Kontrolle durch unabhängige Instanzen den Verfassungsschutz in seiner elementaren Aufgabe stärkt, unsere Verfassung und vielfältige Gesellschaft zu schützen. Durch den sensiblen und elementaren Auftrag ist eine klare gesetzliche Grundlage daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten des Verfassungsschutzes rechtmäßig sind und ein notwendiges Maß an Transparenz herrscht. Wir fordern die Umsetzung der Vorgaben der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – denn für uns ist zentral, dass rechtsstaatliche Prinzipien bei der Ausübung eines so wichtigen Amtes und von verdeckten und eingriffsstarken Maßnahmen konsequent eingehalten werden müssen, um Missbrauch oder Willkür zu verhindern.<br><br>Angesichts der fortlaufenden und vielschichtigen Bedrohungen ist es unerlässlich, dass der Verfassungsschutz auch in Zukunft ausdauernd und effektiv auf die hybriden Herausforderungen reagieren kann. Daher ist es von großer Bedeutung, dass das Amt im Kontext eines modernen und bürgernahen Rechtsstaates regelmäßig evaluiert wird.<br><br>Der Verfassungsschutz muss sich weiterhin und fortlaufend als wirksames rechtsstaatliches und progressives Instrument der wehrhaften Demokratie beweisen können. Daher unterstützen wir Reformen, die den Verfassungsschutz dahingehend stärken, sich im Einklang mit den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger den verändernden Bedrohungen demokratiestark und effektiv stellen zu können.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die vorgeschlagene Änderung betont die entscheidende Bedeutung eines demokratiestarken, wirksamen und zukunftsfesten Verfassungsschutzes angesichts der gegenwärtigen akuten Bedrohungen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.</p>
<p>Gerade da der Verfassungsschutz eine so wichtige und sensible Arbeit leistet, ist die verfassungsgemäße Ausführung seiner Aufgaben von entscheidender Bedeutung um das Vertrauen der Bürger*innen zu verdienen und zu erhalten.</p>
<p>Die Versäumnisse und Skandale der Vergangenheit sind die Mahnung angesichts der Zunahme der Gefahren durch Verfassungsfeinde, Rechtsextremisten, Desinformation und ausländische Einflussnahme für unsere demokratischen Grundwerte und der Sicherheit unserer pluralistischen Gesellschaft.</p>
<p>Angesichts der fortlaufenden und vielschichtigen Bedrohungen ist es unerlässlich, dass der Verfassungsschutz auch in Zukunft ausdauernd und effektiv auf die hybriden Herausforderungen reagieren kann. Daher ist es von großer Bedeutung, dass das Amt im Kontext eines modernen und bürgernahen Rechtsstaates regelmäßig evaluiert wird.</p>
<p>Der Verfassungsschutz muss sich weiterhin und fortlaufend als wirksames rechtsstaatliches und progressives Instrument der wehrhaften Demokratie beweisen können. Daher unterstützen wir Reformen, die den Verfassungsschutz dahingehend stärken, sich im Einklang mit den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger den verändernden Bedrohungen demokratiestark und effektiv stellen zu können.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 04:42:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-33-027: Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70339/amendment/80691</link>
                        <author>Leonie Wingerath (LV Grüne Jugend Berlin)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70339/amendment/80691</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33902_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 30:</h4><div><p>toleriert werden. Hochschulen sollen Zentren demokratischer Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt sein. Sie müssen gewaltfreie <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">und rationale</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">konstruktive</ins> Diskursräume bieten. Es darf keinerlei Gewalt, sei es verbal oder physisch, geduldet werden, keine Form der Diskriminierung, das bedeutet: Keinen Antisemitismus und keine Form der Ausgrenzung – auch nicht gegen Studierende und Mitarbeiter*innen palästinensischer Herkunft<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Der Kampf gegen Antisemitismus darf nicht missbraucht werden, um rassistische Diskurse zu stärken oder repressive, rechte Law and Order Politik gegen politische Studierende umzusetzen</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 01:22:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-33-111-2: Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70339/amendment/80690</link>
                        <author>Leonie Wingerath (LV Grüne Jugend Berlin)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70339/amendment/80690</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33902_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 111 bis 112 löschen:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><p>Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.</p></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Für eine Definitionsdebatte bräuchte es einen eigenen Antrag und Prozess in der Partei.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 01:06:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-6-022: Landesmitgliederversammlung - Fristen, Antragsberechtigte und V-Ranking </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/69320/amendment/80689</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/69320/amendment/80689</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33908_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 25:</h4><div><p>Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind<strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">estens</del></strong><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zehn</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">estens fünf</ins></strong> Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>fünf</strong></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">drei</ins> Frauen<strong>,</strong> wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. <strong><sup><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2Auch </ins></sup>Änderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter mindestens drei </strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 27 bis 33:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong><sup>3</sup></strong><strong>Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten abweichende Quoren. <sup>4</sup>Antragsberechtigt sind hier Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und zwanzig Mitglieder, darunter mindestens zehn Frauen, die gemeinschaftlich einen Änderungsantrag stellen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Alle Antragstellenden sollen eine aussagekräftige Begründung miteinreichen. Zu möglichst allen fristgerecht eingereichten Anträgen und Änderungsanträgen soll die Antragskommission möglichst zwei Wochen und spätestens eine Woche vor Beginn der Landesmitgliederversammlung bzw. Landesdelegiertenkonferenz einen Verfahrensvorschlag veröffentlichen.</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die SÄA-6-Begründung ist leider irreführend. Eine Verdoppelung und bei Wahlprogrammen sogar Vervierfachung der Mindest-Zahl antragstellender Mitglieder wäre nicht etwa eine „moderate“ sondern eine massive Erhöhung. Sie würde „unseren basisdemokra.schen Kern“ nicht bewahren, sondern gefährden.</p>
<p>SorgfälDge Arbeit der Antragskommission, faire und konstrukDve Verhandlungen und die Befähigung aller LDK-Delegierten, sich auf die Deba_en gut vorzubereiten und gut informiert abzusDmmen, sind der aussichtsreichste Weg zu den besten jeweils möglichen Beschlüssen. Aber das vom Landesvorstand dazu vorgeschlagene Mi_el ist leider völlig ungeeignet und wäre nicht nur nutzlos, sondern sogar schädlich. Wir wollen sta_ dessen die Satzung durch eine gut geeignete Regelung ergänzen. Denn:</p>
<p>1. Die verlangte Quorums-Verdoppelung und -Vervierfachung könnte zwar die Zahl der Personenanträge wirklich auf einen Bruchteil reduzieren. Aber dies beträfe nur die eine HälJe der Anträge, nämlich diejenigen, die Mitglieder gemeinschaJlich einbringen. Die Gremienanträge würden mindestens ebenso zahlreich wie jetzt gestellt werden und an Zahl noch deutlich zunehmen, wenn von dieser Hürde abgeschreckte Mitglieder in ihren KVen und LAGen darauf drängen würden, dass diese Gremien ihre Antragsprojekte übernehmen.</p>
<p>Es bliebe also dabei: „Die Mehrheit der Delegierten ist nicht in der Lage, alle Änderungsanträge im Vorfeld der BDK zu lesen, sich dazu eine Meinung zu bilden...“ - „die schiere Fülle der Anträge“ würde das auch in ZukunJ genauso unmöglich machen wie gegenwärDg. Nahezu alle LDK-Delegierten müssten sich genauso helfen wie jetzt, also erst einmal abwarten, welche Dutzende der vielen Hunderte von Änderungsanträgen tatsächlich zum LDK-Deba_enthema werden, weil es zu ihnen keine Einigung im Vorfeld gibt. Sie müssten daher auch in ZukunJ auf den Verfahrensvorschlag der Antragskommission warten und, sobald sie ihn sehen, schnell alle Änderungsanträge durchlesen, die dort mit „Abs.mmung“ gekennzeichnet werden. Es bliebe dabei, dass den Delegierten für die lesende Vorbereitung der Pro-Contra-Deba_en teilweise nur wenige Minuten zur Verfügung ständen. Die wohlinformierte Teilhabe zukünJiger Delegierter an den Entscheidungen wäre um nichts grösser, die Verfahrensmacht von Landesvorstand und Antragskommission um nichts geringer. Die Quorums-Vervielfachung ist daher offensichtlich nicht „delegiertenfreundlich“.</p>
<p>2. Die verlangte Quorums-Vervielfachung könnte ausserdem auch noch ganz erheblichen Schaden anrichten. Die Qualität unserer LDK-Beschlüsse und besonders der Wahlprogramme könnte erheblich sinken. Denn ein grosser Teil des AntragspotenDals könnte dabei auf der Strecke bleiben</p>
<p>Die meisten Mitglieder wären nämlich nicht mehr imstande, genügend Unterstützungen für Personenanträge zusammenzubekommen. Die Annahme, mit den Mitgliederzahlen steige proporDonal auch die Zahl der Unterstützungsbereiten, ist – leider! - vollkommen realitätsfern. Das wissen wohl alle, die sich schon mal selbst vor LDKen um die gegenwärDg vorgeschriebenen Mit-Antragstellenden bemüht hat, aus eigener Erfahrung.</p>
<p>GegenwärDg nehmen leider relaDv wenige Mitglieder an der programmaDschen Arbeit für die Landesebene so intensiv Anteil, dass sie auch Antragsvorschläge eines ihnen nicht persönlich bekannten Mitglieds ernsthaJ in Erwägung ziehen, sie unvoreingenommen prüfen und bei Gefallen ihren Namen darunter setzen. Um deren Aufmerksamkeit und ZusDmmung bewerben sich aber in der „heissen“ Sammelphase eine drei- und vor Programm-LDKs vierstellige Zahl von Antragsvorschlägen aus allen PoliDkfeldern.</p>
<p>Die Zahl von mindestens fünf Mitgliedern, davon mindestens drei Frauen ist also eine realisDsche und angemessene Grenze: wesentlich mehr wäre für die meisten Mitglieder (in den meisten SituaDonen) kaum erreichbar.</p>
<p>Nun aber verlangt der Landesvorstand zehn/fünf und für Wahlprogrammänderungsanträge zwanzig/zehn als Mindestbedingung. Käme diese Satzungsänderung durch, dann könnte die gemeinschaJlich-persönliche Antragsstellung weitgehend zum De-facto-Privileg von drei bis fünf Dutzend der prominentesten berliner Grünen werden. Die übrigen Mitglieder könnten durch mühsame und für die meisten vergebliche Anstrengungen davon abgeschreckt werden, selbst noch Anträge zu stellen.</p>
<p>Wir würden dann wirklich deutlich weniger Anträge und Änderungsanträge bekommen, aber keine besseren. Denn Gremienanträge können erfahrungsgemäß – z.T. aus gruppendynamischen Gründen - auch ganz erhebliche Mängel haben, besonders die längeren. Bestes Beispiel sind die Programmentwürfe des Landesvorstandes. Die Tausende an Änderungsanträgen auf Wahlprogramm-LDKs werden ja nicht aus Langeweile und</p>
<p>Übermut gestellt, sondern deswegen, weil der Landesvorstand uns dann noch nicht ganz ferDge Kapitelentwürfe vorlegt, gewissermassen „Programmrohlinge“, deren sprachliche und gedankliche Defizite dringend nach Korrekturen und Ergänzungen rufen.</p>
<p>Dagegen überzeugen Anträge einzelner Mitglieder oJ durch besondere Qualitäten. Dies haben die LDK-Delegierten auch gern anerkannt und z.B. beimV-Ranking den V-Anträgen einzelner Mitglieder dieselben Chancen gegeben wie den V-Anträgen grösserer Gremien und sie oJ in einen LDK-Beschluss verwandelt. Es gibt keinen vernünJigen Grund, dies in ZukunJ verhindern zu wollen.</p>
<p>Das gilt ganz besonders für die gemeinsame Erarbeitung von Programmen. Da haben wir sehr viele Änderungsanträge, aber keineswegs zu viele.</p>
<p>Noch sind wir eine Programmpartei im vollen Sinne. Unsere ferDgen Wahlprogramme sind größtenteils gut durchdacht und meist auch hinreichend trennscharf formuliert. Mit ihnen in der Hand können wir z.B. bei Podiumsdiskussionen alle Konkurrierenden in die Ecke treiben und zwingen, Farbe zu bekennen. So wird unsere programmaDsche KraJ öffentlich erkennbar, wir werden für neue Mitglieder und neue Wähler*innen anziehend und bleiben es für die bereits vorhandenen. Wir sollen Programmpartei bleiben, denn darin liegt ein Haup_eil unserer Stärke. Es wäre ein ganz gravierender poliDscher Fehler, wollten wir diese Stärke leichtsinnig aufs Spiel setzen und die meisten Personenanträge an Quorums- Steilwänden zerschellen lassen.</p>
<p>Viel besser ist es, wenn auch in ZukunJ alle Mitglieder ihr persönlich-gemeinschaJliches Antragsrecht wirklich wahrnehmen können. Aus dieser Quelle speist sich die Qualität unserer Beschlüsse. Dieses Antragsrecht ist auch ein grossarDges Zeichen dafür, dass wir eine GemeinschaJ mündiger Mitglieder sind. Jedem Mitglied wird damit gesagt: &quot;Bei uns wirst Du wahrgenommen und ernst genommen. Wenn Du mit Namen und Gesicht für Deinen Vorschlag einstehst, dann schenkt die LDK Dir auch Gehör. Du bist Mitgestalter*in des gemeinsamen Willens&quot;.</p>
<p>3. An Stelle einer nutzlosen und schädlichen Quorums-Verdoppelung und -Vervierfachung beantragen wir hier eine ebenso wirksame wie gut verträgliche Regelung: nämlich eine KombinaDon von rechtzeiDger Veröffentlichung tendenziell aller Verfahrensvorschläge einerseits und andererseits einer ausdrücklichen Aufforderung an alle Antragstellenden, ihre Anträge immer so gut zu begründen, dass Delegierte und andere Mitglieder sich im voraus ein genaues Bild vom poliDschen Gehalt dieser Anträge machen können.</p>
<p>Werden beide Forderungen in die Satzung aufgenommen, dann können sich die Delegierten vor der LDK auf diejenigen Anträge und Änderungsanträge konzentrieren, über die sie hinterher auch tatsächlich eine Entscheidung zu treffen haben. Sie können ihren ersten Eindruck mit ihren Basisgruppen und anderen Grünen diskuDeren. In aller Ruhe, mit dem Austausch von Argumenten und Gegenargumenten und bei Bedarf mit kurzen Recherchen. Auch kurzfrisDge Stellungnahmen der BundesarbeitsgemeinschaJen zu den für sie wichDgen Kontroversen können für die Delegierten zur wertvollen Entscheidungshilfe werden.</p>
<p>Dafür reicht die Zeit von (mindestens) einer Woche zwischen der Veröffentlichung dieser Verfahrensvorschläge und dem Beginn der LDK aus. Die Delegierten sind daher viel besser</p>
<p>vorbereitet auf alles, was dann auf der LDK selbst zugunsten der kontroversen Anträge und Änderungsanträge gesagt wird und auch auf mögliche Einwände. Sie können den Deba_en viel leichter folgen und sich am Ende viel fundierter zu den Streinragen entscheiden.</p>
<p>Sobald Delegierte bei kontroversen Entscheidungen ordentliche Antragsbegründungen angemessen honorieren, werden sich die meisten Antragstellenden um seriös argumenDerende und Behauptungen belegende Antragsbegründungen bemühen. Bei ihrer Arbeit an den Antragsbegründungen werden Antragstellende auch ihre Antragstexte selbst überprüfen und ggf. verbessern.</p>
<p>Solche aussagekräJigen und mit schnell nachprüparen Belegen versehenen Begründungen werden dann auch die prüfende Arbeit der Antragskommission wesentlich erleichtern und ihr oJ auch beim Formulieren von Antragsmodifizierungen helfen.</p>
<p>Auch wir wollen, dass die Antragskommission alle Anträge sorgfälDg prüJ und mit den Antragstellenden rechtzeiDg ein konstrukDves Gespräch sucht.Gute Verhandlungen zu tendenziell allen eingebrachten Anträgen werden damit ohne weiteres möglich und fast alle Verhandlungsergebnisse können zwei Wochen, spätestens eine vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz (bzw. Landesmitgliederversammlung) vorliegen und online gestellt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 01:02:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-1-001: Stimmberechtigung in Abteilungen und Bezirken </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/69304/amendment/80688</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/69304/amendment/80688</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33908_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 6:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">&quot;In Abteilungen und Landesarbeitsgemeinschaften können alle Mitglieder des Landesverbands</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">„Bei Abstimmungen in Abteilungen, die nicht Wahlen oder Abstimmungen über Satzungsänderungen sind, kann jedes Mitglied des Landesverbands mit stimmen. Bei Abstimmungen in Bezirken, die nicht Wahlen oder Abstimmungen über Satzungsänderungen sind, können neben den Mitgliedern der Bezirksgruppe alle Mitglieder des Landesverbands mit stimmen, die ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Bezirk haben.“</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">mit stimmen, in berlin-brandenburgischen Landesarbeitsgemeinschaften auch brandenburgische Mitglieder. Delegiertenwahlen sind jedoch Mitgliedern vorbehalten, die ihr innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) in der jeweiligen Abteilung wahrnehmen. In Bezirksgruppen kann jedes Mitglied des Landesverbands mit stimmen, das dort sein innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) wahrnimmt oder im jeweiligen Bezirk seinen Hauptwohnsitz hat, auch bei der Aufstellung oder Nominierung von Kandidat*innen für öffentliche Ämter. Ausgenommen sind Delegiertenwahlen.&quot;</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Mitglieder sowohl in einem Kreisverband als auch in einer Landesarbeitsgemeinschaft (oder mehreren) aktiv sind. Im Kreisverband können sie die gesamte Bandbreite grüner Politik kennenlernen und mit gestalten. In einer LAG können sie inhaltlich in die Tiefe gehen. Weiter Horizont und gründliche Detailkenntnisse ergänzen sich bestmöglich, sobald ein Mitglied über beides verfügt. - Aktives Engagement setzt aber, um von Dauer zu sein, in der Regel die Möglichkeit voraus, in einem Gremium nicht nur mit reden, sondern auch mit entscheiden zu können. Deswegen sollten Mitglieder, die sowohl in ihrem Kreisverband als auch in (mindestens) einer LAG aktiv sind, bei möglichst allen Entscheidungen von KV und LAG stimmberechtigt sein. Das geht nicht bei Delegiertenwahlen, denn sonst könnte ein Mitglied zu ein und derselben Delegiertenversammlung (LDK, LA, wegen Huckepack-Verfahren auch BDK..) mehr als eine Stimme haben - was natürlich nicht sein darf. Aber überall sonst schadet es gar nichts, wenn in mehreren verschiedenen Gremien aktive Mitglieder auch in mehreren Gremien über Vorstände/Koordinierende und Satzungen/ Geschaftsordnungen mit entscheiden darf. -</p>
<p>Nicht sinnvoll wäre es aber, wenn Mitglieder in zwei (oder mehr) Kreisverbänden gleichzeitig aktiv sein wollten. Daher sollten in Kreisverbänden nur diejenigen mit entscheiden, die sich bei ihrem innerparteilichen Stimmrecht gemäß § 5 (3) der Landessatzung für diesen KV entschieden haben oder dort immerhin ihren Hauptwohnsitz haben. Das betrifft vor allem Mitglieder, die ihr innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) der Landessatzung im KV Kreisfrei wahrnehmen.</p>
<p>Ausserdem heilt dieser Änderungsantrag zwei Probleme von SÄA-1:</p>
<p>- das Stimmrecht innerhalb von Landesarbeitsgemeinschaften ist dort gar nicht geregelt,</p>
<p>- die Frage, ob Aufstellung oder Nominierung von Kandidat*innen für öffentliche Ämter eventuell auch &quot;Abstimmungen in Bezirken, die ... Wahlen .. sind&quot;, wird offengelassen. Beides könnte Konflikte provozieren. Unsere Landessatzung sollte nach Möglichkeit Verfahrensfragen eindeutig und möglichst konstruktiv lösen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:57:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-346: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80687</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80687</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 346 bis 356:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Demokratie bedeutet: Bürger*innen entscheiden ihre gemeinsamen Angelegenheiten selbst</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Generell gilt es, alle direktdemokratischen Instrumente und den Einfluss der Zivilgesellschaft zu stärken und so deutlich zu machen, dass jede Stimme zählt. Dabei ist aber entscheidend, dass die richtigen Instrumente zur richtigen Zeit eingesetzt werden. Ein Ja-Nein-Volksentscheid macht dann Sinne, wenn es in einem abgesteckten Rahmen etwas zu entscheiden gibt, Bürger*innenräte können bei grundsätzlichen Problemen komplexe Lösungen erarbeiten. Genauso dürfen Menschen- und Minderheitenrechte niemals Gegenstand einer Mehrheitsabstimmung sein. Einen Volksentscheid von oben lehnen wir ab, da er von der Regierung vor allem genutzt werden kann, um mit suggestiven und sehr offenen Fragen ihren Handlungsspielraum zu vergrößern, statt wirklichen Einfluss zu ermöglichen. Stattdessen sprechen wir uns für niedrigere Quoren für Widerspruchsvolksentscheide aus.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir wollen, dass alle Menschen selbst erleben, wie bei den besonders wichtigen Sachfragen ihre Meinungen laut und gehört werden können, wie ihre Wünsche und Sichtweisen zum gemeinsamen Leben in Freiheit beitragen können. Demokratie lebt durch Engagement und Widerstandsgeist. Die aktive Vielfalt der berliner Zivilgesellschaft soll Missstände benennen und durch Besseres ersetzen. Ihr Gestaltungswille soll durch alle direktdemokratischen Instrumente sichtbar und wirksam werden. Dabei kommt es darauf an, zur rechten Zeit die richtigen Instrumente einzusetzen und auszubauen. Wenn in besonders wichtigen Fragen zwischen zwei konträren Lösungen zu entscheiden ist, wird ein Ja-Nein-Volksentscheid sinnvoll. Wenn mehr als zwei konkurrierende Veränderungsmöglichkeiten der direktdemokratischen Diskussion würdig sind, sollten neben der Abgeordnetenhausmehrheit gemäß §30 des Abstimmungsgesetzes auch Minderheiten von mindestens 25% MdAs eigene Gesetzentwürfe vorlegen können und dann bei Bedarf der ersten Abstimmung ein Stich-Volksentscheid folgen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Den Schutz aller Grund- und Menschenrechte vor potentiell verletzenden und diskriminierenden Volksbegehren wollen wir verstärken. Daher soll im Abstimmungsgesetzes geregelt werden, dass auch Volksbegehren unzulässig sind, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen, und neben dem Senat soll auch ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Recht erhalten, Volksbegehren dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur Entscheidung über die Zulässigkeit vorzulegen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für fakultative Referenden, also Volksbegehren zur direktdemokratischen Überprüfung neuer Gesetze (des Abgeordnetenhauses) sollen statt sieben fünf Prozent Stimmberechtigten genügen. Wir wollen Volksentscheide auch „zum Landeshaushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie zu Personalentscheidungen“ ermöglichen und bei allen Verfassungsänderungen (durch das Abgeordnetenhaus) obligatorische Referenden durchführen; Artikel 62 und 100 der Landesverfassung sollen entsprechend novelliert werden.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Wir bekräftigen und konkretisieren hier unsere Beschlüsse zur direkten Demokratie und besonders unsere Willenserklärung im neuesten Wahlprogramm (<a href="https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/Wahl_2023/Wahlprogramm_2023.pdf">https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/Wahl_2023/Wahlprogramm_2023.pdf</a>, 209 und zu den Bürger*innenräten S. 201f.)</p>
<p>Das Abstimmungsgesetz ist auf <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VAbstGBEpG2">https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VAbstGBEpG2</a> nachzulesen.</p>
<p>Die schutzwürdigen Rechte von Minderheiten sind bereits als Grund- bzw. Menschenrechte kodifiziert. Für die Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention (<a href="https://rm.coe.int/1680a6eaba">https://rm.coe.int/1680a6eaba</a>) als zusätzliche Sicherung z.B. gegen problematische Grundgesetzauslegungen sprechen ihr Gehalt, die bewährte Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und perspektivisch eine potentielle Vorbildwirkung des Landes Berlin, die für präventive Normenkontrollen auch auf Bundesebene und in anderen Mitgliedsländern des Europarates werben kann. Eine Anpassung soll in § 12 Abs. 2 Abstimmungsgesetz erfolgen. - Zusätzlich zum Vorlagerecht von mindestens 25% der MdAs, das in § 17 Abs. 6 zu regeln ist, liesse sich eventuell auch ein entsprechendes Recht von Verbänden prüfen, die als menschenrechtsschützend anerkannt sind.)</p>
<p>Gegenwärtig verbietet Artikel 62 Abs. 2 VvB Volksentscheide „zum Landeshaushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie zu Personalentscheidungen“, siehe <a href="https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41525.php">https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41525.php</a>.</p>
<p>Dieses Verbot ist eigentlich eine Misstrauenserklärung des Abgeordnetenhauses an die stimmberechtigten Berliner*innen und als paternalistische Bevormundung des eigentlichen Souveräns anmassend, respektlos und illegitim. Angemessen ist statt dessen die Aufsicht der Auftraggebenden über ihre Beauftragten. Die direktdemokratische Kontrolle von Verfassungsänderungen - und zwar nicht bloss bei Artikel 62 und 63, vgl. <a href="https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41498.php">https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41498.php</a>, sondern generell - wird dafür ein deutliches Zeichen sein.</p>
<p>Direkte Demokratie macht den humanen Sinn von Demokratie für alle Menschen direkt erlebbar:</p>
<p>Egal, wie prekär die eigene Lebenslage ist, jede Stimme zählt. Sie zählt bei der Abstimmung in der Summe genauso viel wie die Stimme der meistbegünstigten Mitbürger*innen. Sie zählt aber auch vorher und individuell bei der demokratischen Meinungsbildung. Das Recht, zu hören und gehört zu werden, steht allen zu. Sein Wert zeigt sich in der Begegnung: Menschen erscheinen in ihrer ganzen Unterschiedlichkeit, mit vielfältigen Lebenserfahrungen, Lebensweisen und Lebensentwürfen, und sie begegnen einander mit denselben Rechten. Sie erleben, dass ihr eigenes politisches Handeln sichtbare Folgen hat und sie selbst gestaltend tätig werden können. Dies festigt das Selbstbewusstsein und motiviert zur Selbstreflektion. Es wächst auch die Bereitschaft, den Stimmen der Andern zuzuhören, auf sie zuzugehen und für Einigungen kreativ zu werden.</p>
<p>Konsequent durchgeführt wird die Direkte Demokratie unseren Kampf um gesellschaftliche Mehrheiten für die sozial-ökologische Transformation ganz wesentlich erleichtern, beschleunigen und zu grossen und dauerhaften Ergebnissen führen. Selbst schwierige Entscheidungen, die grossen Teilen der Bevölkerung z.B. den Verzicht auf seit langem gewohnte Konsummöglichkeiten abverlangen, werden damit greifbar. Parlamentarier*innen scheuen sich aus verständlichen Gründen, vielen Wahlberechtigten Opfer abzuverlangen. Aber wenn diese Wahlberechtigten sich selbst dazu entschliessen und mit Mehrheit auf eigene „Besitzstände“ verzichten, dann werden endlich schnelle und grosse Schritte z.B. zu Verkehrswende möglich. Direktdemokratische Entscheidungen werden allgemein anerkannt werden, selbst von denjenigen, die ihre Abstimmungsniederlage als sehr schmerzlich und das Beschlossene als grosses Opfer empfinden. Ihre Legitimität ist unbestreitbar. Einmal errungen, haben Abstimmungsresultate Bestand über mehrere Legislaturperiode hinaus. Sie lassen sich dann als feste Basis für weitere grosse Schritte nutzen.</p>
<p>Direkte Demokratie ist übrigens auch der beste Weg, die rechtspopulistischen und nationalistischen Bewegungen zu überwinden, siehe dazu <a>https://www.mehr-</a> <a href="demokratie.de/fileadmin/pdf/Themen25_Die_neue_Angst_vor_der_direkten_Demokratie.pdf">demokratie.de/fileadmin/pdf/Themen25_Die_neue_Angst_vor_der_direkten_Demokratie.pdf</a>.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:53:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-356-2: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80685</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80685</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 356 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kommunale Demokratie neu beleben</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir wollen das „politisches Bezirksamt“. Die BVVen sollen das gesamte Bezirks-Kollegium gemäß ihrem Mehrheitswillen frei wählen. Das ordnet die politische Verantwortung sinnvoll zu und macht für die Bürger*innen transparent, welche Parteien und Koalitionen exekutive Entscheidungen getroffen haben und treffen. Artikel 74 der Landesverfassung sollte schon lange entsprechend reformiert sein und dafür gibt es nun zusätzliche Gründe: wo es sie gibt, tun nämlich AfD-Bezirksstadträt*innen ihr „Bestes“, um das Unsinnige eines Proporz-Bezirksamtes vorzuführen. Sie sind niemandem mehr zuzumuten.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Wir bekräftigen und konkretisieren hier unsere bezirkspolitischen Beschlüsse und besonders unsere Willenserklärung im neuesten Wahlprogramm ( <a href="https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/Wahl_2023/Wahlprogramm_2023.pdf">https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/Wahl_2023/Wahlprogramm_2023.pdf</a> siehe <a href="https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41514.php">https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41514.php</a>).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:42:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-353: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80684</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80684</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 352 bis 356:</h4><div><p>erarbeiten. Genauso dürfen Menschen- und Minderheitenrechte niemals Gegenstand einer Mehrheitsabstimmung sein. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Einen Volksentscheid von oben lehnen wir ab, da er von der Regierung vor allem genutzt werden kann, um mit suggestiven und sehr offenen Fragen ihren Handlungsspielraum zu vergrößern, statt wirklichen Einfluss zu ermöglichen. Stattdessen sprechen wir uns für niedrigere Quoren für Widerspruchsvolksentscheide aus.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Nicht nur in Ungarn lässt sich beobachten, wie von der</strong></ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Regierung durchgeführte Volksbefragungen „von oben“ die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft schwächen. Auch die AfD hat dies erkannt und fordert auf Bundesebene konsultative Volksbefragungen. Volksbefragungen und Volksabstimmungen von oben&quot; lehnen wir ab, da sie erfahrungsgemäß von der jeweiligen Regierung vor allem genutzt werden, um</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Akzeptanz für problematische Vorhaben zu suggerieren, statt in einem fairen und ergebnisoffenen Diskussionsverfahren die Bürger*innen zu eigener Erkenntnis und eigenen Entschlüssen gelangen zu lassen. Wir erwarten, dass sich die regierungstragenden Parteien, wenn sie direktdemokratische Absicherung begehren, auf eigene Kosten und mit denselben Chancen wie oppositionelle Gruppen um Zustimmung für ihre Positionen bemühen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Bei konsultativen Volksbefragungen handelt es sich nicht um Instrumente direkter Demokratie, sondern um Kampagneninstrumente der Regierung. Ziel dieser Befragungen ist es, den Gesetzesvorhaben der Regierung an den demokratischen Institutionen vorbei eine höhere Legitimation zu verschaffen. Bestes Beispiel sind Viktor Orbáns nationale Konsultationen. Wir wollen daher verfassungsrechtlich klarstellen, dass konsultative Volksbefragungen und Volksabstimmungen &quot;von oben&quot; auch in Berlin ausgeschlossen sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:40:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-239: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80683</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80683</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 238 bis 239 einfügen:</h4><div><p>nicht länger dem ältesten (so bisher die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses), sondern wie im Bundestag dem Mitglied des Parlaments zufallen, das diesem am längsten angehört.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Bei der Wahl zum Regierenden Bürgermeister vor einem Jahr ist es Kai Wegner erst im dritten Wahlgang gelungen, die erforderliche Mehrheit zu erhalten. Gleichwohl hat sich gezeigt, dass auch in Berlin der dritte Wahlgangs nicht eindeutig genug geregelt ist. Um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, wollen wir klarstellen, dass auch im dritten Wahlgang nur gewählt <strong>ist, wer mehr Stimmen als Gegenstimmen erhält.</strong></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Wir wollen die vor einem Jahr zutage getretene Rechtsunsicherheit in Bezug auf den dritten Wahlgang bei der Wahl des Regierenden Bürgermeisters beseitigen: Für den Fall, dass sich nur eine Kandidatin bzw. ein Kandidat zur Wahl stellt, ist unklar, ob „die meisten Stimmen“ (Art. 56 Abs. 1 S. 3 VvB) mehr Ja- als Nein-Stimmen bedeutet oder ob die Kandidatin bzw. der Kandidat schon mit weniger Ja- als Nein-Stimmen gewählt ist. Dass dieser Punkt umstritten ist, erhöht die Möglichkeit, dass nach der Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt und eine Regierungskrise ausgelöst wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:34:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-117: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80682</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80682</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 116 bis 117 einfügen:</h4><div><p>und sich offen demokratiefeindlich verhält. Verfassungsfeind*innen haben an Berliner Gerichten nichts zu suchen!<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Darüber hinaus fordern wir den Senat dazu auf, sich im Bundesrat für eine Anpassung von § 58 Abs. 2 BVerfGG einzusetzen. Statt eines „Verstoßes im Amt“ sollte Voraussetzung für die Richteranklage die Person selbst und ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen <strong>Grundordnung sein.</strong></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Im Grundgesetz und in fast allen Landesverfassungen findet sich mit der Richteranklage ein weiteres Instrument der wehrhaften Demokratie, das bislang ungenutzt blieb. Dabei hat sich in der Diskussion um AfD-Mitglied und Richter Jens Maier gezeigt, dass es auf einfachgesetzlicher Ebene Nachschärfungen bedarf, um der ursprünglichen Intention hinreichende Geltung zu verschaffen. Das gilt insbesondere hinsichtlich des § 58 Abs. 2 BVerfGG, der suggeriert, dass Anknüpfungspunkt eine konkrete Tat sein müsse, wohingegen die Mütter und Väter des Grundgesetzes in ihren Beratungen die menschliche Eignung für das Richteramt in den Fokus gerückt haben. Mehr als es die einfachgesetzlichen Vorschriften erkennen lassen, steht die Person selbst und ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Zentrum dieses Instrumentes.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:31:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-102: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80681</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80681</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 102 einfügen:</h4><div><p>Verwertungsgebot bei Verstößen gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht und gegen das politische Mäßigungsgebot.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Eine zentrale Behörde zur Durchführung von Diszplinarverfahren soll diesbezüglich Einheitlichkeit schaffen und Expertise bündeln.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren ist breit gestreut und für jedes Ressort einzeln geregelt. Das kann zu einer Zersplitterung der Bewertung von Dienstvergehen, insbesondere in Hinblick auf die beamtenrechtliche Treuepflicht führen. Eine zentrale Behörde zur Durchführung von Diszplinarverfahren soll diesbezüglich Einheitlichkeit schaffen und Expertise bündeln.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:29:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-1-188-2: Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80680</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/motion/70130/amendment/80680</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_33911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 188 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Schutz unserer Verfassung, der darin verankerten Grundrechte und unserer Staatsorganisation gegen verfassungsfeindliche Angriffe und Bestrebungen, ist eine vom Grundgesetz vorausgesetzte zentrale gesamtstaatliche Aufgabe. Diese Aufgabe muss unter systematischer Einbeziehung von Engagement und Wissen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft erfüllt werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 195 bis 201:</h4><div><p>von strafrechtlich relevanten Informationen durch den Verfassungsschutz und somit der Schutz von Tätern dazu geführt hat, dass noch schlimmere Straftaten stattfanden.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Ob eine so grundlegende Reform möglich ist, um eine Behörde zu schaffen, die über jeden Zweifel erhaben ist, ist sehr fraglich. Deshalb fordern wir, eine Alternative für den Verfassungsschutz zu schaffen. Dem soll eine wissenschaftliche Untersuchung der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes vorausgehen, um Aufgaben, Prioritäten und Ressourcen der aktuellen Herausforderungen neu justieren zu können.</del></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir fordern daher eine strukturelle Neuordnung des Verfassungsschutzes, mit der seine Analysefähigkeit verbessert und der in Wissenschaft und Zivilgesellschaft vorhandene Sachverstand über verfassungsfeindliche Bestrebungen systematisch genutzt wird. Dafür ist eine Aufspaltung des Verfassungsschutzes in ein unabhängig, wissenschaftlich anhand öffentlicher Quellen arbeitendes Institut zum Schutz der Verfassung und einen Verfassungsschutz erforderlich, der auf Gefahrenerkennung und Spionageabwehr begrenzt ist und mit rechtsstaatskonformen nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben arbeitet.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dabei müssen für ihn Dokumentationspflichten, Berechtigungskonzepte und Compliance Management gelten. Wir bedauern, dass Schwarz-Rot der von uns geforderten unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes eine Absage erteilt hat. Unverzichtbar ist für uns die Stärkung Kontrollmöglichkeiten des Parlaments und der Datenschutzbeauftragten, denn die bestehenden Informationsrechte in Berlin erschweren die Nachvollziehbar über Informationsgewinnung, nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Bewertungsmaßstäbe des Verfassungsschutzes.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erarbeitet durch die Schreibgruppe der LAG Demokratie und Recht in den Sitzungen am 21. und 24.04.2024. Im Sinne der Einheit der grünen Partei lehnt sich der Änderungsantrag, ebenso wie der ÄA L-1-189-2, hinsichtlich des Ziels einer Verfassungsschutzstrukturreform an das Grüne Grundsatzprogramm 2021 an (dort Absatznummer 288), das Grüne Bundestagswahlprogramm 2021 (dort S.196) und den Antrag der grünen Bundestagsfraktion „Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes“ auf BT-Drs 19/8700.</p>
<p>Der Antrag zielt auf Streichung bis Zeile 208 ab, was aber nicht ins Antragstool eingepflegt werden konnte.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 00:27:50 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>