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            <title>LDK am 04. Mai 2024: Anträge</title>
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                <title>LDK am 04. Mai 2024: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>SÄA-12: Festschreibung der Wahl von zwei Delegierten in den Bundesfinanzrat </title>
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                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nach §18 Absatz 6 Satz 5 wird folgender Satz eingefügt:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<strong><sup>6</sup>Der Landesvorstand wählt ein*e Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren Stellvertreter*in.<sup>“</sup> Dabei handelt es qua Amt bei der Vertreter*in um die Landesschaftzmeister*in.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. § 20 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(2) <sup>1</sup>Der Landesfinanzrat hat insbesondere folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Beratung und Kontrolle des Landeshaushaltes, des Haushalts der innerparteilichen Vereinigungen sowie der mittelfristigen Finanzplanung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Erstellung einer Beschlussvorlage des Landeshaushaltes für die Landesmitgliederversammlung bzw. die Landesdelegiertenkonferenz,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Koordination der bezirklichen Finanzplanungen und Beschluss über den bezirklichen Finanzausgleich<strong>,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>d) Die Wahl einer Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren Stellvertreter*in.“</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:55:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-11: Nachwahl der Delegierten und Harmonisierung des Turnus der Wahl von Delegierten </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/nachwahl-der-delegierten-und-harmonisierung-des-turnus-der-wahl-von-de-29001</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/nachwahl-der-delegierten-und-harmonisierung-des-turnus-der-wahl-von-de-29001</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. §15 Absatz 2 Satz 8 und 9 werden wie folgt gefasst und folgender Satz 10 angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<sup>8</sup>Die Delegierten werden <strong>in der Regel </strong>für ein Jahr<strong>, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr,</strong> gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. <sup>9</sup>Es können Ersatzdelegierte gewählt werden, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können.<strong><sup>10</sup>Scheidet ein*e Delegierte* vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt.</strong>“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. §16 Absatz 3 Satz 7 wird wie folgt neu gefasst und folgender Satz 8 angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<sup>7</sup>Die Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen können Ersatzdelegierte wählen, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können.<strong><sup>8</sup>Scheidet ein*e Delegierte*r vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt.“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. §17 Absatz 3 Sätze 8 und 9 werden wie folgt neu gefasst und folgender Satz 10 angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„ <sup>8</sup>Die Delegierten werden <strong>in der Regel </strong>für ein Jahr<strong>, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr,</strong> gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. <sup>9</sup>Es können Ersatzdelegierte gewählt werden, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können. <strong><sup>10</sup>Scheidet ein*e Delegierte*r vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt.</strong>“</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:54:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-10: Einladungsversand per Mail  </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/einladungsversand-per-mail-7550</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/einladungsversand-per-mail-7550</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>§ 13 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Sie ist vom Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen einzuladen.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>§ 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen.“</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:53:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-9: Wahlversammlung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/wahlversammlung-58316</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/wahlversammlung-58316</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. § 9 Abs. 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Bezirksgruppen wählen Delegierte für die Landesdelegiertenkonferenz, <strong>die Wahlversammlung, </strong>die Frauen*Konferenz und den Landesausschuss.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. § 12 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<strong>(4) die Wahlversammlung“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Die bisherigen Absätze 4 bis 10 werden zu Absätzen 5 bis 11.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Nach §16 wird folgender §17 eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>„§ 17 Wahlversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(1) Ist entsprechend § 16, insbesondere für den Fall dass eine Landesmitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, die Landesdelegiertenkonferenz zur Aufstellung der Landeslisten für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus oder zum Deutschen Bundestag berufen, werden die Landeslisten durch eine Wahlversammlung gewählt, nachdem die LDK ein Meinungsbild für die Listen erstellt hat.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(2) Die Wahlversammlung besteht aus den Delegierten der Bezirksgruppen und soll im direkten Anschluss zur Landesdelegiertenkonferenz bzw. Landesmitgliederversammlung stattfinden. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(3) <sup>1</sup>Bei der Wahl der Delegierten für die Wahlversammlung in den Bezirksgruppen haben das aktive und passive Wahlrecht alle Mitglieder, die zu diesem Zeitpunkt zur jeweiligen Wahl des Abgeordnetenhauses oder Bundestages für welche die Landesliste aufgestellt wird, aktiv wahlberechtigt sind, und im Bezirk ihren Hauptwohnsitz haben. <sup>2 </sup>Dies gilt auch für Mitglieder, die ihr Stimmrecht in einer Abteilung oder einer innerparteilichen Vereinigung ausüben.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) <sup>1</sup>Jede Bezirksgruppe erhält zwei Grundmandate. <sup>2</sup>Die Wahl der Delegierten erfolgt für die Aufstellung einer Landesliste. <sup>3</sup>Im Übrigen gelten § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3, 5 bis 7 entsprechend, wobei auch Mitglieder, die ihr Stimmrecht in einer Abteilung oder innerparteilichen Gliederung wahrnehmen, aber ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk haben, berücksichtigt werden. <sup>4</sup>Bei der Wahl der Delegierten sind die jeweiligen wahlrechtlichen Vorgaben, wie z.B. der Zeitpunkt der Wahl der Delegierten, einzuhalten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(5) <sup>1</sup>Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Landesdelegiertenkonferenz entsprechend. <sup>2</sup>Die Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz findet Anwendung, soweit die Wahlversammlung nicht etwas Abweichendes beschließt.“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Die bisherigen §§ 17 bis 29 werden die §§ 18 bis 30.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:52:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-8: FLINTA-Vollversammlung und FLINTA-Konferenz </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/finta-vollversammlung-und-finta-konferenz-17128</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/finta-vollversammlung-und-finta-konferenz-17128</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der § 14 wird wie folgt gefasst:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„§ 14 Die Frauen<strong>, Lesben, inter, nicht-binären, trans* und agender Personen </strong>Vollversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die Frauen<strong>, Lesben, inter, nicht-binären, trans* und agender Personen </strong>Vollversammlung<strong> (FLINTA-VV)</strong> ist das <strong>FLINTA-</strong>öffentliche Beschlussorgan des Landesverbandes. <sup>2</sup>Der Landesausschuss und die <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung bzw. die <strong>FLINTA-</strong>Konferenz sind die höchsten Beschlussorgane zwischen den Landesmitgliederversammlungen und den Landesdelegiertenkonferenzen. <sup>3</sup>Im Falle konkurrierender Beschlüsse entscheidet die LDK.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <sup>1</sup>Die <strong>FLINTA</strong>-Vollversammlung dient dem Austausch, der Vernetzung und der politischen Diskussion unter <strong>FLINTA</strong>. <sup>2</sup>Sie trifft Beschlüsse von grundlegender politischer oder organisatorischer Bedeutung und koordiniert den Informationsfluss zwischen den Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen, dem Landesvorstand und der Abgeordnetenhausfraktion. <sup>3</sup>Sie kann Berichte des Landesfinanzrats anfordern. <sup>4</sup>Ihre Aufgaben sind insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Beschlussfassung zu aktuellen politischen Fragen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Beschlussfassung über frauen*- und geschlechterpolitische bzw. feministische Leitlinien des Landesverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Begleitung des Monitoring der frauen<strong>- bzw. FLINTA-</strong>politischen Strukturen des Landesverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Abgabe von Voten zur Wahl der Sprecherin für Frauen- und Geschlechterpolitik im Landesvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) <sup>1</sup>Die <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung tagt <strong>FLINTA-</strong>öffentlich. <sup>2</sup>Die Öffentlichkeit kann mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) <sup>1</sup>Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitglieder des Landesverbandes anwesend sind<strong>, die als weiblich oder inter/divers erfasst sind</strong>. <sup>2</sup>Wenn das nötige Quorum nicht erreicht wird, wird die <strong>FLINTA</strong>-Vollversammlung in eine <strong>FLINTA-</strong>Konferenz umgewandelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) <sup>1</sup>Die <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. <sup>2</sup>Darüber hinaus kann sie auf Verlangen der Mehrheit der stimmberechtigten <strong>FLINTA </strong>des Landesausschusses oder von 10% der Mitglieder des Landesverbandes einberufen werden<strong>, die als weiblich oder inter/divers erfasst sind</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) <sup>1</sup>Zur <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung ist von den <strong>FLINTA </strong>im Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einzuladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) <sup>1</sup>Anträge müssen drei Wochen vor Tagungstermin dem Landesvorstand vorliegen und werden den Gliederungen, innerparteilichen Vereinigungen und Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Tagungstermin elektronisch zugesandt. <sup>2</sup>Über die Behandlung nicht fristgerecht gestellter Anträge entscheidet die <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung. <sup>3</sup>Anträge zur <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung sollen vorher in den <strong>FLINTA-G</strong>ruppen der Bezirksgruppen, Abteilungen und innerparteilichen Vereinigungen diskutiert werden. <sup>4</sup>Gleiches gilt für Vorschläge zur Kandidatinnen*aufstellung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) <sup>1</sup>Die <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. <sup>2</sup>Diese bleibt auch für die folgenden <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlungen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn einer <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung geändert wird.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. § 15 wird wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„§ 15 Die<strong> FLINTA-</strong>Konferenz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die <strong>FLINTA-</strong>Konferenz (FK) kann die Aufgaben der <strong>FLINTA-</strong>Vollversammlung wahrnehmen. 2Sie setzt sich aus den für die <strong>FLINTA-</strong>Konferenz gewählten <strong>weiblichen, lesbisch inter, non-binären, trans* und agender</strong> Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreterinnen* des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus zusammen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) ¹Die <strong>FLINTA-</strong>Konferenz besteht aus 50 Mitgliedern. <sup>2</sup>Der Landesvorstand und die Abgeordnetenhausfraktion entsenden jeweils zwei Mitglieder. <sup>3</sup>Jede Bezirksgruppe, jede Abteilung und jede innerparteiliche Vereinigung erhält ein Grundmandat. <sup>4</sup>Die verbleibenden Mandate werden entsprechend der Mitgliedsstärke an die Bezirksgruppen und Abteilungen vergeben, indem ihre Mitgliederzahl mit der Zahl der verbleibenden Mandate multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert wird. <sup>5</sup>Das Ergebnis wird zu einer vollen Zahl gerundet; dadurch bedingte Abweichungen von der Zahl von 50 Mitgliedern sind zulässig. <sup>6</sup>Maßgeblich sind die für den letzten Jahresrechenschaftsbericht geprüften Mitgliederzahlen gemäß § 5 Absatz 3 dieser Satzung. <sup>7</sup>Das Mandat ist nicht übertragbar. <sup>8</sup>Die Delegierten werden für ein Jahr gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. <sup>9</sup>Es können Ersatzdelegierte gewählt werden, die bei Verhinderung oder Ausscheiden das Mandat wahrnehmen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) <sup>1</sup>Ihre Sitzungen sind <strong>FLINTA-</strong>öffentlich. <sup>2</sup>Die Öffentlichkeit kann mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) <sup>1</sup>Die <strong>FLINTA-</strong>Konferenz beschließt mit einfacher Mehrheit. <sup>2</sup>Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Delegierten anwesend ist. <sup>3</sup>Maßgeblich ist die Zahl der ausgegebenen Stimmkarten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) <sup>1</sup>Die <strong>FLINTA-</strong>Konferenz gibt sich eine Geschäftsordnung. <sup>2</sup>Diese bleibt auch für die folgenden <strong>FLINTA-</strong>Konferenzen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn der Versammlung geändert wird.“<br><br><strong>3. In § 9 Absatz 7, in §10 Absatz 7, in § 12, in § 17 Absatz 1 und in § 25 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Frauen*“ ersetzt durch das Wort „FLINTA-&quot;. In § 13 Abs. 5 wird das Wort &quot;Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz&quot; ersetzt durch das Wort &quot;FLINTA-Volversammlung/FLINTA-Konferenz.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:46:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-7: Die Konferenz der kleinen Kreisverbände </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/die-konferenz-der-kleinen-kreisverbande-38839</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/die-konferenz-der-kleinen-kreisverbande-38839</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In § 9 wird nach Absatz 7 folgender Absatz 8 angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>„(8) Die Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) berät zu Sachthemen, die kleine Kreisverbände in besonderer Weise betreffen und trägt zur Meinungsbildung der kleinen Kreisverbände bei. Sie besteht aus je zwei stimmberechtigten Mitgliedern aus den Kreisverbänden, denen weniger als 5% der Mitglieder des Landesverbands angehören. Maßgeblich sind die für den letzten Jahresrechenschaftsbericht geprüften Mitgliederzahlen gemäß § 5 Absatz 3 dieser Satzung. Die Mitglieder der Kleiko und deren Stellvertreter*innen werden von den jeweiligen Kreisverbänden in der Regel für ein Jahr gewählt. Sie tagt parteiöffentlich. Die Kleiko wählt für in der Regel jeweils für ein Jahr aus ihrem Kreis mindestquotiert zwei Koordinator*innen, die zu den Sitzungen der KleiKo einladen und diese vorbereiten.<br>
Die KleiKo kann Beschlussanträge an die Organe des Landesverbandes fassen. Die Kleiko ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Delegierten oder deren Stellvertretungen teilnehmen. Beschlüsse der KleiKo sind gültig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder für die Anträge votieren. Die Kleiko tagt mindestens ein Mal im Jahr. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.“</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:39:24 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-6: Landesmitgliederversammlung - Fristen, Antragsberechtigte und V-Ranking </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/landesmitgliederversammlung-fristen-antragsberechtigte-und-v-rankin-29254</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/landesmitgliederversammlung-fristen-antragsberechtigte-und-v-rankin-29254</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. § 13 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(5) ¹Anträge müssen <strong>dem Landesvorstand </strong>fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung vorliegen und werden <strong>durch ihn </strong>den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht.<sup> 2</sup>Änderungsanträge müssen <strong>zehn</strong> Tage vor der LMV vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. <sup>3</sup>Über die Behandlung nicht fristgerecht gestellter Anträge und Änderungsanträge entscheidet die Landesmitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><sup>4</sup></strong>Für den Antrag zur Erstellung des Wahlprogramms und<strong> Anträge zur Änderung der Satzung </strong>gelten abweichende Fristen. <strong><sup>5</sup>Der Antrag über das Wahlprogramm </strong>muss dem Landesvorstand<strong> neun </strong>Wochen vor der <strong>LMV</strong> vorliegen und wird durch ihn den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht.<sup>6</sup>Änderungsanträge an <strong>dem Antrag über das Wahlprogramm</strong> müssen dem Landesvorstand <strong>vier </strong>Wochen vor der<strong> LMV </strong>vorliegen und werden durch ihn den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht.<sup>7</sup>Anträge zur Änderung der Satzung müssen dem Landesvorstand zehn Wochen vor der LMV vorliegen, den Gliederungen durch ihn acht Wochen vor der LMV zugänglich gemacht und auf mindestens einem Landesausschuss besprochen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Nach Absatz 5 werden folgende Absätze 6, 7 und 8 eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(6)<sup>1</sup>Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, <strong>die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin,</strong> Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind<strong>estens fünf</strong> Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens drei Frauen<strong>,</strong> wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. <strong><sup>2</sup>AuchÄnderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter mindestens drei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alle Antragstellenden sollen eine inhaltliche Begründung miteinreichen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7)<sup>1</sup>Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines Tagesordnungsentwurfs übernimmt im Vorfeld der LMV die Antragskommission. <sup>2</sup>Sie setzt sich zusammen aus acht durch die LMV zu wählende Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Regierungsmitglieder sind und maximal zur Hälfte dem Abgeordnetenhaus, dem Bundestag oder dem Europaparlament angehören dürfen. <sup>3</sup>Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. <sup>4</sup>Für jeweils eine LMV können die gewählte Antragskommission und der Landesvorstand bei besonderem Bedarf der LMV gemeinsam bis zu vier weitere Mitglieder für die Antragskommission vorschlagen. <sup>5</sup>Die Antragskommission bereitet die Behandlungen eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragssteller*innen vor. <sup>6</sup>Sie kann der LMV Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren für Anträge geben. <strong><sup>7</sup>Im Fall einer Vielzahl eingegangener eigenständiger Anträge kann die Antragskommission ein Ranking-Verfahren anordnen. Alle Mitglieder sind am Ranking-Verfahren teilnahmeberechtigt. Das Ergebnis des Ranking-Verfahrens muss spätestens drei Wochen vor der Versammlung vorliegen und den Mitgliedern bekannt gemacht werden. <sup>8</sup>Die</strong> Empfehlungen <strong>der Antragskommission </strong>bedürfen der Zustimmung der LMV. <sup>8</sup>Über ihre Empfehlung wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8)<sup>1</sup>Kandidaturen für Wahlen und Listenaufstellungen sollen mindestens drei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung dem Landesvorstand vorliegen und werden <strong>durch ihn</strong> den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zugänglich gemacht. <sup>2</sup>Die Bezirksgruppen und die Wahlversammlungen sollen die Aufstellung der Wahlkreisbewerber*innen der Landes- und Bundestagswahl vor der Aufstellung der jeweiligen Landesliste abschließen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 9.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:34:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-4: Landesausschuss – Turnus und Fristen </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/landesausschuss-turnus-und-fristen-8788</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/landesausschuss-turnus-und-fristen-8788</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. § 17 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) § 17 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(2) Der Landesausschuss beschließt über die politischen Angelegenheiten und die Grundsätze für laufende Entscheidungen, insbesondere zur Umsetzung der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung und der Landesdelegiertenkonferenz. Er kann Berichte des Landesfinanzrates anfordern.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) § 17 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens viermal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens <strong>drei Wochen</strong> einzuladen. <strong>Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist durch Beschluss des Landesvorstands verkürzt werden.</strong> Seine Sitzungen sind öffentlich. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Maßgeblich ist die Zahl der ausgegebenen Stimmkarten. Der Landesausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. <strong>Diese bleibt auch für die folgenden Landesausschüsse in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn eines Landesausschusses geändert wird.“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Nach §17 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<strong>(6)</strong><strong>Anträge müssen zwei Wochen vor dem Landesausschuss und Änderungsanträge sieben Tage vor dem Landesausschuss vorliegen. Sie werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. Über die Behandlung nicht fristgerecht gestellter Anträge und Änderungsanträge entscheidet der Landesausschuss. Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, die Kleiko, der Landesvorstand sowie der Landesvorstand, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt sind zudem mindestens fünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens drei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter mindestens drei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.</strong>“</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:27:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-3: Verankerung Antidiskriminierungsstelle und Umbenennung Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/verankerung-antidiskriminierungsstelle-und-umbenennung-beschwerdekommi-53539</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/verankerung-antidiskriminierungsstelle-und-umbenennung-beschwerdekommi-53539</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§22 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(1) Beim Landesverband besteht ein Landesschiedsgericht, eine Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung <strong>und sexualisierter Gewalt</strong>, <strong>eine Antidiskriminierungsstelle</strong> und eine Ombudsstelle.“</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:25:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA-1: Stimmberechtigung in Abteilungen und Bezirken </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/5-abs-3-satz-9-stimmberechtigung-in-abteilungen-und-bezirken-23199</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/5-abs-3-satz-9-stimmberechtigung-in-abteilungen-und-bezirken-23199</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung §5 Abs. 3, Satz 9 in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;In Abteilungen und Landesarbeitsgemeinschaften können alle Mitglieder des Landesverbandsmit stimmen, in berlin-brandenburgischen Landesarbeitsgemeinschaften auch brandenburgische Mitglieder. Delegiertenwahlen und Abstimmungen über die Satzung sind jedoch Mitgliedern vorbehalten, die ihr innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) in der jeweiligen Abteilung wahrnehmen. In Bezirksgruppen kann jedes Mitglied des Landesverbands mit stimmen, das dort sein innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) wahrnimmt oder im jeweiligen Bezirk seinen Hauptwohnsitz hat, auch bei der Aufstellung oder Nominierung von Kandidat*innen für öffentliche Ämter. Ausgenommen sind Delegiertenwahlen und Abstimmungen über die Satzung.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:25:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-3: Anlage zur Satzung - Antidiskriminierungsstelle </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/satzungsanlage-antidiskriminierungsstelle-10839</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/satzungsanlage-antidiskriminierungsstelle-10839</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antidiskriminierungsstelle </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Antidiskriminierungsstelle soll Betroffenen undDritten in Stellvertretungdie Möglichkeit bieten, Diskriminierungen zu melden, aufzuarbeiten sowie zukünftigen Diskriminierungen möglichst vorzubeugen. Es soll ein Raum geschaffen werden, in dem Parteimitglieder geschützt persönliche, strukturelle oder institutionelle Diskriminierung im Rahmen des Parteiengagements ansprechen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu zählen unter anderem Benachteiligungen aufgrund</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>rassistischer Zuschreibungen</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>der Herkunft</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>der Staatsangehörigkeit</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>des Geschlechts</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>der sexuellen Identität</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>der Religion</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>der Weltanschauung</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>einer Behinderung</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>einer chronischen Krankheit</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><p>des Alters</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><p>des sozialen Status</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li><p>familiärer Fürsorgeverantwortung</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Mitglieder der Antidiskriminierungsstelle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>sind Ansprechpartner*innen für Menschen, die Diskriminierungserfahrungen im Kontext des Landesverbands Bündnis 90/Die GRÜNEN Berlin als Mitglieder, Parteiaktive, und Besucher*innen erfahren haben.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>arbeiten parteiisch und stellen die Betroffenengerechtigkeit in den Vordergrund. Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>bieten einen geschützten Raum.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>arbeiten vertraulich in einem individuell vereinbarten Rahmen zu.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>leiten in Absprache mit den Betroffenen geeignete Schritte ein.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>bereiten den Prozess nach individueller Absprache vor.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>leisten keine therapeutische oder juristische Beratung.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>organisieren externe Begleitung (fachlich und juristisch).</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>haben eine koordinative Rolle zwischen den Beteiligten/koordinieren den Prozess.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>dokumentieren den Prozess.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>unterrichten den Landesvorstand und den Diversity-Rat mit einem jährlichen Bericht über Diskriminierungsfälle und bringen Lösungsvorschläge mit ein.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Antidiskriminierungsstelle besteht aus mindestens zwei und maximal drei für zwei Jahre vom Landesausschuss gewählten Mitgliedern. Zwei der Mitglieder der Antidiskriminierungsstelle müssen Parteimitglieder sein. Wählbar sind dabei nur Personen, die nicht dem Landesvorstand der Partei angehören und nicht in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis oder einem Angestelltenverhältnis zum Landesverband stehen. Nur ein Mitglied der Antidiskriminierungsstelle darf einem Parlament, einem Bezirksamt oder den Senat angehören. Das dritte Mitglied ist durch eine externe Person ohne Parteizugehörigkeit zu besetzen, die über eine berufliche Expertise im Bereich Antidiskriminierung, Antidiskriminierungsrecht oder Antidiskriminierungsberatung verfügt. Die Ernennung erfolgt durch den Diversity-Rat des Landesverbands. Ihre Tätigkeit im Rahmen der Antidiskriminierungsstelle wird nach Aufwand vergütet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Antidiskriminierungsbeauftragten bringen machtkritische Gender- und Diversity-Kompetenzen mit und weisen Diversitätsmerkmale auf, sind empathisch und offen gegenüber den vielfältigen Erfahrungen innerhalb der Parteistrukturen und kennen sich mit den Strukturen des Berliner Landesverbands aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Landesverband stellt im jährlichen Haushalt ein dafür vorgesehenes Budget ein. Das Budget kann für Schulungen, Weiterbildungen und externe Beratung genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Antidiskriminierungsstelle tagt nicht öffentlich. Gespräche und Beratungen unterliegen mit Ausnahme des Verfahrens nach (7) der Geheimhaltung gegenüber Dritten. Die Antidiskriminierungsstelle hat auf einen sensiblen Umgang mit den erlangten Informationen zu achten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Hält die Antidiskriminierungsstelle die Beschwerde für begründet, kann die Antidiskriminierungsstelle ein Parteiordnungsverfahren oder ein Antragsverfahren vor dem Landesschiedsgericht oder dem Bundesschiedsgericht auf Seiten der betroffenen Person begleiten oder die betroffene Person dort vertreten, wenn die betroffene Person dem zustimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband hat der Antidiskriminierungsstelle dabei in organisatorischer und finanzieller Hinsicht erforderliche Unterstützung zu gewähren. In dringenden und schwerwiegenden Fällen empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle dem Landesvorstand, die beschuldigte Person bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts von der Ausübung ihrer Mitgliederrechte gemäß § 10 Absatz 5 Satz 4 Parteiengesetz auszuschließen. Der Landesvorstand hat über diesen Antrag innerhalb einer Woche zu entscheiden. Folgt er der Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle nicht, hat er dies schriftlich zu begründen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Die Antidiskriminierungsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:10:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-2: Anlage zur Satzung - Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/anlage-zur-satzung-beschwerdekommission-fur-falle-sexueller-belastig-28300</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/anlage-zur-satzung-beschwerdekommission-fur-falle-sexueller-belastig-28300</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Beschwerdekommission ist dafür zuständig, potenzielle Fälle von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt im Landesverband zu untersuchen und eine angemessene Reaktion zu garantieren. Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt können körperliche, aber auch verbale oder nichtverbale Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug umfassen, die geeignet sind, die Würde von Menschen zu beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) unerwünschter Körperkontakt, z.B. wiederholte, scheinbar zufällige Berührungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie anstößige Gesten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) unerwünschte Bemerkungen, entwürdigende und beleidigende Kommentare auf Einzelpersonen bezogene Bemerkungen herabwürdigender beleidigender Art über die sexuelle Orientierung, sexuelle Aktivitäten und das Intimleben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e) Zeigen pornographischer Inhalte,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>f) unerwünschte Einladung oder Aufforderung zu sexuellen Handlungen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>g) Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>h) Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>i) körperliche sexualisierte Gewalt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Mitglieder der Beschwerdekommission</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>sind Ansprechpartner*innen für Menschen, die sexuelle Belästigung/sexualisierte Gewalt im Kontext des Landesverband Bündnis90/Die Grünen Berlin als Mitglieder, Parteiaktive, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen erfahren haben (&quot;Betroffene&quot;).</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>sind Ansprechpartner*innen für Menschen, die Vorfälle beobachtet haben oder den Verdacht hegen, dass es zu Vorfällen gekommen ist (&quot;Meldende&quot;).</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>stellen die Betroffenengerechtigkeit in den Vordergrund. Die Perspektive der Betroffenen ist für die Mitglieder der Beschwerdekommission handlungsleitend.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>bieten einen geschützten Raum.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>behandeln gemeldete Vorfälle vertraulich.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>leiten in Absprache mit den Betroffenen geeignete Schritte ein.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>begleiten den Prozess, solange es notwendig und von den Betroffenen gewünscht ist.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>leisten keine fachliche, therapeutische oder juristische Beratung.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>organisieren in Absprache mit den Betroffenen fachliche, therapeutische und/oder juristische Unterstützung außerhalb der Partei.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>können auf Wunsch der Betroffenen eine Kommunikation zwischen den Beteiligten koordinieren.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>dokumentieren den Prozess.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Beschwerdekommission besteht aus drei für zwei Jahre vom Landesausschuss gewählten Mitgliedern. Auf Wunsch der Betroffenen werden sie nur von bestimmten Mitgliedern der Beschwerdekommission beraten. Wählbar sind nur Parteimitglieder, die nicht dem Landesvorstand der Partei angehören und nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen. Sollte ein Mitglied der Beschwerdekommission in den Landesvorstand gewählt werden oder in ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband eintreten, so scheidet es aus der Beschwerdekommission aus. Der frei gewordene Platz ist spätestens beim auf das Ausscheiden folgenden Landesausschuss nachzuwählen. Nur ein Mitglied der Kommission darf einem Parlament, einem Bezirksamt oder dem Senat angehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitglieder der Beschwerdekommission werden mindestens einmal in ihrer Amtszeit für ihre Tätigkeit, die damit verbundenen Aufgaben und die erforderliche Sensibilität im Umgang mit meldenden Personen geschult. Die Mitglieder der Kommisison erhalten die Möglichkeit, bei Bedarf einzeln oder gemeinsam an Supervisionen teilzunehmen. Die Kosten für Schulungen und Supervisionen trägt der Landesverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Beschwerdekommission tagt nicht öffentlich. Das gesamte Verfahren und insbesondere die Gespräche und Beratungen unterliegen mit Ausnahme des Verfahrens nach (5) der Geheimhaltung gegenüber Dritten. Die Beschwerdekommission hat auf einen sensiblen Umgang mit den erlangten Informationen zu achten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Meldung von Vorfällen nach (1) kann anonym erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Hält die Beschwerdekommission die Beschwerde für begründet, kann die Beschwerdekommission beim Landesschiedsgericht die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens einleiten. Der Landesverband hat die Beschwerdekommission dabei in organisatorischer und finanzieller Hinsicht erforderliche Unterstützung zu gewähren. In dringenden und schwerwiegenden Fällen empfiehlt die Beschwerdekommission dem Landesvorstand, die beschuldigte Person bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts von der Ausübung ihrer Mitgliedsrechte gem. § 10 Absatz 5 Satz 4 Parteiengesetz auszuschließen. Der Landesvorstand hat über diesen Antrag innerhalb einer Woche zu entscheiden. Folgt er der Empfehlung der Beschwerdekommission nicht, hat er dies schriftlich zu begründen. In von der Beschwerdekommission eingeleiteten Parteiordnungsverfahren können gemäß § 16 Absatz 1 der Schieds- und Schlichtungsordnung Sanktionen wie Verwarnung, Enthebung aus einem Parteiamt, Funktionsverbot, Ruhen der Mitgliedsrechte oder Parteiausschluss verhängt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) In Bezug auf Befangenheit gilt § 4 der Schieds- und Schlichtungsordnung entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Beschwerdekommission gibt sich eine Geschäftsordnung.<br><br>
(8) Die Nutzung und die Effektivität der Beschwerdekommission sollen alle zwei Jahre überprüft werden, wobei wenn möglich auch die Betroffenenperspektive miteinbezogen wird. Der Landesvorstand soll die Erkenntnisse aus der Evaluierung in die innerparteiliche Präventionsarbeit einfließen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitglieder der Beschwerdekommission sind postalisch oder per E-Mail erreichbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:09:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-1: Wurzeln stärken, weiter wachsen - Abschluss der Strukturreform des Landesverbandes</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/wurzeln-starken-weiter-wachsen-abschluss-der-strukturreform-des-lan-59238</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/wurzeln-starken-weiter-wachsen-abschluss-der-strukturreform-des-lan-59238</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen – während wir zu Beginn der vergangenen Wahlperiode 2016 noch ca. 5.000 Mitglieder zählten, sind wir inzwischen über 13.000 Menschen und damit mehr als doppelt so viele. Immer mehr Menschen wollen sich für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzen; unser Wachstum ist deshalb ungebrochen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um diesem Wachstum Rechnung zu tragen und die Parteistrukturen entsprechend weiterzuentwickeln, haben wir 2021 beschlossen, einen Strukturprozess zu starten. In den vergangenen zwei Jahren hat die hierfür eingesetzte Strukturkommission viele Verbesserungen unserer Struktur erarbeitet, hierfür verschiedene Maßnahmen und diverse Satzungsänderungen vorangetrieben – so hat sie beispielsweise die Stärkung der kleineren Kreisverbände oder des LAG-Sprecher*innenrates vorangetrieben und sich für die Verankerung der Antidiskriminierungsstelle in der Satzung eingesetzt. Wir danken den Mitgliedern der Strukturkommission für die Arbeit, die sie geleistet haben, und für ihr großes Engagement! Die formalisierte Strukturreform findet mit diesem Parteitag ihr Ende. Wir alle arbeiten nun gemeinsam an der Umsetzung der Beschlüsse. Dazu gehört auch, die finanzielle Grundlage dafür zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das stellt eine große Herausforderung dar. Die Berücksichtigung der verschiedenen finanziellen Interessen im Landesverband muss auch weiterhin gewährleistetet sein. Um etwa einen strukturellen Aufwuchs für die Bezirke und die Grüne Jugend, kostenintensive Landesmitgliederversammlungen, eine weiterhin solidarische Unterstützung der mitgliederschwächeren Kreisverbände, eine gut aufgestellte und serviceorientierte LGS, die auch in der Lage ist, Wahlkämpfe finanziell gut zu stemmen, abzusichern, wird der Landesvorstand gemeinsam mit allen Gliederungen beraten, wie Synergien zwischen Landesverband, Kreisverbänden und Abteilungen gehoben werden können und die Finanzierung weiterentwickelt werden kann, sowie, wenn nötig einen Vorschlag zur Änderung der Beitrags- und Kassenordnung vorlegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:06:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-2: Dauerhafte Finanzierung von Suchthilfeträgern und Bedarfsplanung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/dauerhafte-finanzierung-von-suchthilfetragern-und-bedarfsplanung-16628</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/dauerhafte-finanzierung-von-suchthilfetragern-und-bedarfsplanung-16628</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin steuert ungebremst auf eine unkontrollierbare Drogenkrise zu. Alleine die Zunahme des Crack-Konsums im öffentlichen Raum ist der Beweis, dass wir Abhängige in vielen Teilen der Stadt ihrem eigenen Schicksal überlassen. Die Zahl der Drogentoten steigt Jahr für Jahr weiter an und erste Funde von Fentanyl sind ein alarmierendes Signal, das nicht ignoriert werden darf. Die Herausforderungen im Bereich der Prävention, Suchtberatung und -hilfe sowie der Schadensminimierung sind enorm und erfordern dringende strukturelle Maßnahmen. Menschen, die in Abhängigkeiten geraten, brauchen Hilfe und benötigen dafür eine Infrastruktur, die sie dabei unterstützt und befähigt, das Konsumverhalten zu verändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Bündnis 90/Die Grünen Berlin fordern wir, dass die Unterstützung und Hilfe für Betroffene bedarfsgerecht und strukturell verstärkt wird. Berlin hat bereits eine vielfältige und professionelle Hilfelandschaft, die jedoch für die aktuellen Herausforderungen strukturell unterfinanziert ist. Es braucht eine ehrliche Analyse der Kapazitäten und damit einhergehend eine Bedarfsplanung als auch eine solide finanzielle Grundlage für die Angebote, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen der Suchthilfe ihre wichtige Arbeit fortsetzen und ausbauen können. Die Entwicklung einer Landesstrategie „Drogen und Sucht“ muss daher an den tatsächlichen stadtweiten Bedarfen ausgerichtet werden. Wir stehen für eine Politik, die sich um diejenigen kümmert, die von Abhängigkeiten betroffen sind und wir setzen uns für eine Ausweitung vor allem niedrigschwelliger Maßnahmen zur Unterstützung dieser Menschen ein. Bereits heute besteht ein Hauptproblem darin, dass Angebote sowohl aufgrund tatsächlicher als auch rechtlicher Hürden nicht alle Betroffenen erreicht. Insbesondere der Zugang für Menschen ohne Zugang zur Krankenversicherung ist unzureichend und verstärkt die Problematik der Verelendung im öffentlichen Raum und unterläuft das Ziel eines effektiven Gesundheitsschutzes. Der Zugang zur Suchthilfe darf nicht bei Beratungen oder schadensminimierendem Konsum enden, Entgiftungen, Substitutionsprogramme und Suchttherapien sind maßgeblich für nachhaltige Erfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeit laufenden Verhandlungen auf Landesebene über Einsparvorgaben auch im Gesundheitsbereich würden die Suchthilfe massiv treffen. Bereits jetzt drohen Kürzungen bei bestehenden Angeboten, unbesetzte Stellen dürfen nicht nachbesetzt werden, was einer faktischen Angebotskürzung gleichkommt. Wir fordern daher eine verbindliche Zusage des Senats, die Finanzierung der Suchthilfeträger in Berlin langfristig sicherzustellen und auszubauen. Dies umfasst eine angemessene Finanzausstattung, um eine kontinuierliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Unterstützung der Betroffenen zu gewährleisten. Die gesundheitlichen und sozialen Maßnahmen müssen ineinandergreifen, die zugesagten Mittel aus dem Sicherheitsgipfel mit einem Schwerpunkt für niedrigschwellige und aufsuchende Angebote verausgabt und verstetigt werden. Dem Abbau von Substitutions- und Therapiemöglichkeiten muss konsequent entgegengewirkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben dem Problem der finanziellen Sicherheit gefährdet insbesondere die angespannte Situation auf dem Gewerberaummarkt die Zukunft von etablierten Angeboten der Suchthilfe. Dabei ist der Senat in der Verantwortung bei der Suche nach Räumlichkeiten und deren Finanzierung zu unterstützen. Es ist unumgänglich, dass die finanziellen Mittel langfristig gesichert werden, um den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben und ihre Arbeit zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es müssen Maßnahmen entwickelt und sektorenübergreifend implementiert werden, die auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind, die von Abhängigkeiten betroffen sind. Dabei müssen auch die lokalen Besonderheiten und Herausforderungen berücksichtigt werden, um eine effektive Hilfe vor Ort und durch aufsuchende Suchtarbeit zu gewährleisten. Wir möchten betonen, dass wir die Berücksichtigung von Fachexpertisen unterstützen, die die Erforschung von Möglichkeiten medikamentöser Therapieansätze in Kombination mit psychosozialen Angeboten vorschlagen. Auch derEinsatz von Arzneistoffen wie Methadon, Naloxon, Naltrexon, Buprenorphin und weitere muss in der Substitutionstheraphie bei opioidbedingten Abhängigkeiten in der Breite unterstützt und zugänglicher gestaltet werden. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden und eine ganzheitliche Unterstützungbieten.Eine besondere Herausforderung entsteht durch die massive Zunahme des problematischen Crack-Konsums. Die entstehenden Konflikte im öffentlichen Raum sind besonders am Leopoldplatz oder um den Görlitzer Park sichtbar, doch die Problematik geht weit über den Wedding, Kreuzberg oder Neukölln hinaus. Crack treibt Menschen in schwere Abhängigkeiten und birgt ein hohes Verelendungsrisiko, gleichzeitig ist die Droge mittlerweile leicht und billig verfügbar. Crack-Abhängige leiden unter einem enorm hohen Konsumdruck, richten ihren Alltag auf die Beschaffung der Droge aus und verlieren in kürzester Zeit ihre Alltagsgrundlage. Das Suchthilfesystem muss sich an diese Herausforderungen anpassen können; insbesondere in Drogenkonsumräumen und durch niedrigschwellige Suchthilfe gilt es die Menschen aus dieser Abwärtsspirale rauszuholen. Bisher stehen für diese Problematik nachhaltige, soziale und gesundheitliche Ansätze am Anfang. Vor diesem Problem stehen mittlerweile fast alle deutsche Großstädte. Zentral ist daher nicht nur eine effektive Zusammenarbeit von Senat mit Bezirken, sondern es muss eine europaweite Vernetzung stattfinden und die Ergebnisse der EMCDDDA (europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) berücksichtigen. Der Berliner Senat soll sich beim Bundesgesundheitsministerium für ein Modellprojekt einsetzen, in dem betroffene Städte und Kommunen gezielte Angebote erproben, best practice Erfahrungen im Umgang mit Crack und der Behandlung schnell austauschen, zusammenführen und weiterentwickeln. Auf dieser Grundlage können zielführend Anpassungsbedarfe ermittelt werden, um eine nachhaltige Strategie gegen Crackkonsum zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist wichtig, dass die Maßnahmen den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden und eine ganzheitliche Unterstützung bieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen eine transparente und partizipative Entscheidungsfindung bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Suchthilfe. Die Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, Forschung, Fachkräfte und Betroffene sollten aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Menschen, die von den Maßnahmen betroffen sind, eine Stimme haben und aktiv an der Gestaltung der Lösungen mitwirken können.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 May 2024 11:00:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-33: Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/antisemitismus-in-der-gesellschaft-entgegentreten-judisches-leben-ern-35842</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/antisemitismus-in-der-gesellschaft-entgegentreten-judisches-leben-ern-35842</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 7. Oktober veränderte die Lebensrealität von Jüdinnen*Juden weltweit unwiderruflich. Das Aufflammen von antisemitischen Vorfällen seit Oktober ist besorgniserregend und erschütternd. Nach dem brutalen Angriff auf einen jüdischen FU-Studenten ist diese Situation präsenter denn je. Für jüdische Studierende hat es das aber nicht gebraucht, um den Ernst der Lage zu sehen. Jüdische Studierende haben sich noch im Oktober Urlaubssemester genommen und viele jüdische Menschen haben sich nicht mehr an die Hochschulen getraut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ist nicht akzeptabel. Hochschulen müssen Orte sein an denen sich alle frei von Angst bewegen können. Antisemitismus ist eine Bedrohung für Jüdinnen*Juden, aber auch für unsere Gesellschaft und den akademischen Raum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jüdische Studierende, Mitarbeitende und Lehrende geben sich, wenn sie sich auf dem Campus bewegen, oft nicht als Jüdinnen*Juden bzw. als israelische Staatsbürger*innen zu erkennen.Auch wenn Antisemitismus seit dem 7. Oktober neu erstarkt war dieser auch vor dem 7. Oktober existent und tief in unserer Gesellschaft und so auch in unserer Wissenschafts- und Hochschullandschaft verwurzelt. Es braucht jetzt strukturelle Antworten, sowie eine kontinuierliche und proaktive Auseinandersetzung mit Antisemitismus an Hochschulen. Zum einen mit Antisemitismus, der in Institutionen verankert ist durch Einstellungen und Praktiken, subtil und offen die Diskriminierung von Jüdinnen*Juden stärkt, aber auch mit Antisemitismus der nicht immer offensichtlich direkt gegen Jüdinnen*Juden ausgeübt wird, jedoch aber Ressentiments in z.B. Sprache auch unbewusst stärkt.<br><br>
Wir orientieren uns in diesem Kontext an der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die israelbezogenen Antisemitismus mit einschließt, als einer Arbeitsdefinition. Sie ist Grundlage für alle unsere kontinuierliche Arbeit im Bereich Antidiskriminierung zu Antisemitismus. Israel bezogener Antisemitismus ist erkennbar an Doppelstandards, Delegitimierung und Dämonisierung von Israel (z.B. die Aberkennung des Existenz- oder Selbstbestimmungsrechtes oder auch die Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus), aber auch wenn Jüdinnen*Juden aus aller Welt für das Regierungshandeln Israels verantwortlich gemacht werden oder Israelis mit antisemitischen Bildern, Symbolen oder Floskeln in Verbindung gesetzt werden.<br><br>
Auf Grund dieser Definition verurteilen wir auch die Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ als antisemitisch, sowie deren aktive Unterstützung.<br><br>
Vor diesen Hintergründen lehnen wir auch eine Verengung der Debatte auf reine Exmatrikulationsforderungen ab. Eine solche Debatte greift zu kurz. Der Fokus muss sowohl auf dem Schutz von Betroffenen liegen, aber darf einen klaren bildenden und präventiven Ansatz nicht aus dem Blick verlieren.<br><br>
Der Kampf gegen Antisemitismus darf nicht missbraucht werden, um rassistische Diskurse zu schüren oder marginalisierte Gruppen gegeneinander auszuspielen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin , folgende Maßnahmen zum Schutz jüdischen Lebens, insbesondere an Hochschulen, schnellstmöglich zu leisten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine klare Positionierung der Hochschulen gegen jede Form von Antisemitismus und zum Existenzrechts Israels.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine klare Haltung gegen antisemitische Gruppen und Organisationen. Keine Toleranz und keine Räume für Organisationen, die Hass und Diskriminierung auf dem Campus verbreiten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Keine Unterstützung und Gelder für Veranstaltung, Organisationen oder Menschen, die die BDS-Kampagne aktiv unterstützen oder deren Ziele stärken.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Evaluation zu Antisemitismus an Hochschulen, mit der Einbeziehung aller Statusgruppen. Diese soll Grundlage sein für die Entwicklung von Konzepten gegen Antisemitismus, sowie Schutzraumkonzepte sein. Diese müssen auch präventiv wirken und mit einem freiheitlichen Wissenschaftssystem vereinbar sein. Insbesondere sind auch Hilfs- und Meldestrukturen zu bedenken. Diese Konzepte müssen niedrigschwellig zugänglich und allen Mitgliedern der Hochschule aktiv bekannt gemacht werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine gesetzliche Verankerung von Antisemitismusbeauftragten oder analogen Funktionen mit dieser expliziten Zuständigkeit an allen Hochschulen, welche eng mit den Gremien der Selbstverwaltung und den Hochschulleitungen zusammenarbeiten. Sie müssen für ihre effiziente Arbeit mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das AGG muss effektiv umgesetzt werden, dazu gehören Schulungen und Sensibilisierungen der Beschäftigten, aber auch dass die AGG-Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten können, auch bei verbeamteten Lehrpersonal. Neben Bildungsangeboten zählen hierzu auch konsequente Reaktionen von den Hochschulen selbst. Gleichzeitig müssen auch die AGG-Beschwerde- und Beratungsstellen im Umgang mit Antisemitismus weiter gebildet werden, so das sie ihre Rolle in der Beratung von Betroffenen und in der Prävention besser wahrnehmen können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Stärkung von psychotherapeutischen Angeboten an Hochschulen und den Ausbau der psychosozialen Beratung des Studierendenwerks. Diese sollen eng verzahnt werden mit den Beratungs- und Therapieangeboten außerhalb von Hochschulen, die einen Fokus auf die Bewältigung von Diskriminierung legen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zugang zu Fortbildungsangeboten für alle Hochschulmitglieder, insbesondere aber für Menschen in Schlüsselpositionen, mit dem Fokus auf das Erkennen und den Umgang mit Antisemitismus, auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Sicher zu stellen ist, dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt, aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen stetigen Aufwuchs des entsprechenden Ansatzes im Haushalt abgesichert sind:</p><p>1. Die Finanzierungen für Projekte die jüdische Gegenwart beleuchten, Fördern und nahbar machen. 2. Die Finanzierungen für Projekte die Antisemitismus behandeln als Problem der Gegenwart mit historischen sowie gegenwärtigen Ursachen und Wirkungen. 3. Die Finanzierung für eine Erinnerungskultur, die „Erinnern heißt Handeln“ in den Vordergrund stellt. Das bedeutet ein Fokus auf historische Verantwortung, Täter*innenschaft, die Abwesenheit jüdischen Lebens von damals und die Besonderheiten der heutigen jüdischen Community setzt.</p><p>Entsprechende Bundes- und EU-Fördermittel zur langfristigen finanziellen Unterstützung sind zu prüfen und ggf. mit einzubeziehen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bildungsprozesse, schulische- und außerschulische Bildung zu den drei oben genannten Feldern sind neben der gesicherten haushalterischen Fortschreibung in der Erweiterung der zivilgesellschaftlichen Projekte zu fördern. Rahmenlehrpläne der Berliner Schulen sind nach Möglichkeit um den Gedanken der Gegenwart und der Funktionsweise von Antisemitismus im hier und jetzt zu erweitern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nicht nur die Sicherheit von jüdischer Sichtbarkeit auf dem Campus ist zu gewährleisten, sondern auch religiöse Feiertage zu beachten und für Prüfungen und Urlaub entsprechende Regelungen zu schaffe.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 19:29:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-32: Gemeinsam sind wir stärker! - Bündnisgrüne Kooperationen mit ostdeutschen Landesverbänden unterstützen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/gemeinsam-sind-wir-starker-bundnisgrune-kooperationen-mit-ostdeutsc-51040</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/gemeinsam-sind-wir-starker-bundnisgrune-kooperationen-mit-ostdeutsc-51040</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im September 2024 werden in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die Landtage neu gewählt. Vorher finden in allen ostdeutschen Flächenländern Kommunalwahlen statt. Wir Bündnisgrünen in Berlin sind solidarisch mit unseren Landes- und Kreisverbänden in Ostdeutschland. Das Erstarken der AfD trifft uns alle und doch trifft es nicht alle gleich. Historisch gewachsene Strukturen sorgen insbesondere im ländlichen Raum, aber auch in vielen Städten in Sachsen, Thüringen und Brandenburg für besonders hohe Zustimmungswerte für die AfD. Nicht ohne Grund sind dies die Bundesländer, in denen die AfD bereits Bürgermeister und Landräte stellt. Darum macht es uns Mut zu sehen, dass dort - zuletzt im Winter - die Menschen für unsere liberale Demokratie auf die Straße gehen. Deshalb geht es dort bei den Landtagswahlen noch einmal um mehr. Es geht darum, demokratische Mehrheiten zu sichern und die Sperrminorität von einem Drittel für die AfD zu verhindern. Und es geht darum, dass Bündnis 90/ Die Grünen wieder in die Landtage einziehen. Dabei wollen wir Berliner Bündnisgrüne unsere Freund*innen unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dafür braucht es folgende Rahmenbedingungen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Info- und Vernetzungstermine</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Mitglieder in Berlin wollen den Wahlkampf direkt unterstützen. Dafür soll der Landesverband in Zusammenarbeit mit den jeweiligen ostdeutschen Landes- oder Kreisverbänden digitale Info- und Vernetzungstermine organisieren. Ziel ist die Mitglieder über Mitmach-Möglichkeiten zu informieren und einen Raum für die Vernetzung und Organisation gemeinsamer Fahrten zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Koordination</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den Netzwerktreffen sollen Informationen gebündelt werden, um den Einstieg für unsere Mitglieder zu erleichtern. Die LGS ist Ansprechpartner*in für unsere Mitglieder in der Sache. Sie informiert aktiv und sammelt Informationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fahrtkostenerstattung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband stellt über den Aktionsetat einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Gliederungen und innerparteiliche Vereinigungen können hieraus Gelder zur Fahrtkostenunterstützung von Ehrenamtlichen beantragen, die die Kosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen können.<br><br><strong>Bündnisgrün über das Wahljahr hinaus</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen langfristige Partnerschaften auf- und die bereits bestehenden Partnerschaften unserer Kreisverbände ausbauen. Denn von einer konstruktiven Zusammenarbeit und einem guten Austausch profitieren alle. Der Austausch zwischen den unterschiedlichen Lebensrealitäten und Perspektiven in Berlin und den ostdeutschen Flächen-Landesverbänden bereichert die politische Arbeit von uns allen. Gerade in Berlin können wir von den Erfahrungen profitieren, um mehr Berliner*innen und insbesondere ostsozialisierte Menschen zu erreichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 19:26:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-28: Für ein Europa, das schützt. Den Plänen von CDU/CSU und AfD zur Abschaffung des Menschenrechts auf Asyl in Europa entschieden entgegentreten.</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/fur-ein-europa-das-schutzt-den-planen-von-cdu-csu-und-afd-zur-abscha-26067</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/fur-ein-europa-das-schutzt-den-planen-von-cdu-csu-und-afd-zur-abscha-26067</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Landesverband Berlin von Bündnis 90/Die Grünen verurteilen wir die rechtspopulistische Forderung der CDU/CSU, alle Menschen, die in Europa Asyl beantragen, nach Ruanda oder anderswo abzuschieben: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU gebracht werden und dort ein Verfahren durchlaufen“ (Europawahlprogramm der CDU/CSU vom 11.03.2024, S. 7).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die CDU/CSU übernimmt damit eine Forderung der AfD: „Falls Asylbewerber trotz des Grenzschutzes nach Deutschland gelangen, müssen ihre Asylverfahren in einem dazu bereiten Drittstaat durchgeführt werden, wo sie im Falle der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit auch Aufnahme finden (‚Ruanda-Modell‘)“ (Europawahlprogramm der AfD vom 06.08.2023, S. 14).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Europawahlprogramme von CDU/CSU und AfD sind in asylpolitischer Hinsicht evident rechtswidrig. Das leitet sich bereits aus einer Intervention des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz eines Asylsuchenden in Großbritannien vor unmittelbarer Abschiebung nach Ruanda ab (vgl. European Court of Human Rights, Pressemitteilung vom 14.06.2022: <em>Interim measure in case concerning asylum-seeker’s imminent removal from the UK to Rwanda)</em>. Um entsprechende Interventionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte künftig ignorieren zu können, prüft die rechtskonservative britische Regierung gegenwärtig einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. Steffen Angenendt et al., <em>Die Externalisierung des europäischen Flüchtlingsschutzes. Eine rechtliche, praktische und politische Bewertung aktueller Vorschläge</em>, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-Aktuell Nr. 12 vom 05.03.2024, S. 5).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den britischen Sonderweg in der Menschenrechts- und Europapolitik dürfen und werden wir in Deutschland nicht gehen. Als Bündnisgrüne kämpfen wir für eine Europäische Union, die den Zugang zum Menschenrecht auf Asyl garantiert. Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss in Europa inhaltlich geprüft werden. Die rechtspopulistischen Forderungen von CDU/CSU und AfD zur faktischen Abschaffung des Menschenrechts auf Asyl in Europa lehnen wir ab.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 19:23:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-27: Humanität und Menschenrechte schützen! Eine humane Asylpolitik verteidigen!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/humanitat-und-menschenrechte-schutzen-eine-humane-asylpolitik-verteid-5743</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Europa und insbesondere Deutschland bietet Frieden, Freiheit und Sicherheit - nicht nur den EU-Bürger*innen, sondern auch Menschen, die aus ihren Heimatländern fliehen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Asyl- und Migrationspolitik der Humanität und Menschenrechte ist Deutschlands historische, grundgesetzliche und völkerrechtliche Verpflichtung. Wir Bündnisgrüne in Berlin werden niemals unsere Verantwortung, unsere Menschlichkeit und unsere Empathie aufgeben. Im Zentrum unserer Politik steht immer der Mensch in seiner Würde und Freiheit. Die Menschenrechte stehen über allem und sie gelten uneingeschränkt für alle. Wir stehen unverhandelbar zum Recht auf Asyl. Dafür werden wir immer und unnachgiebig kämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt, wir sehen das Leid, und wir helfen, wo es nötig ist. Damit das gelingt, ist auch eine vorausschauende Politik notwendig, die mit dynamischen Situation gut umgehen kann. Das sichert, dass die Bevölkerung vor Ort den Menschen mit Respekt begegnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns für legale und sichere Wege zu uns ein – die es im Moment leider nicht gibt –, denn sie sind das Gegenteil der menschenfeindlichen Festung Europa. Zugleich rufen wir die Bundesregierung dazu auf Fluchtursachen konsequent und umfassend zu bekämpfen, denn niemand sollte zum Verlassen der Heimat gezwungen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir verteidigen das individuelle Grundrecht auf Asyl und stehen zu unseren Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses Bekenntnis wollen wir mit Leben erfüllen: Mit einer Politik, die reale Probleme anpackt und echte Lösungen entwickelt, anstelle Populismus und menschenfeindliche Positionen zu verbreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bürgermeister*innen, Landrät*innen, Kommunalparlamentarier*innen, Verwaltungen in den Kommunen und Großstadtbezirken, Unternehmen und unzählige Freiwillige und zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten seit Jahren hart daran:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unterkünfte zu finden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den Geflüchteten eine psychosoziale Beratung anzubieten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>mit Rechtsberatung faire Verfahren zu garantieren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>und mit Sprachkursen und Arbeitsplätzen eine schnelle Integration und bessere Teilhabe zu ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für diese große Leistung gilt ihnen unser Dank! Aber Dank ist nicht genug. Es braucht auch tatkräftige Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Politik im Bund</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung muss für eine dauerhafte, strukturelle Finanzierung durch den Bund sorgen, sodass Länder, Kommunen und Bezirke in Großstädten eine bessere Planungssicherheit haben und die Kommunen und Bezirke, die besonders viele Geflüchtete versorgen, auch mit mehr Geld unterstützt werden. Wir wollen die Aufnahmekapazitäten dauerhaft erhalten und vorhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung hat zudem den Spurwechsel für Geduldete aus der Asyl- in die Erwerbsmigration geschaffen. Arbeit und Beschäftigung ist der stärkste Motor für Integration und stärkt zudem unsere Unternehmen, die händeringend nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Für uns gilt: Wer arbeiten kann, soll es auch dürfen. Wer hierher kommt, soll den Lebensunterhalt auch möglichst schnell selbst verdienen können. Deshalb sollten Arbeitserlaubnisse zügig und für längere Zeiträume erteilt und bürokratische Hürden wie die behördlichen Zustimmungserfordernisse abgeschafft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Familiennachzug muss kommen, denn der im Grundgesetz verankerte „Schutz von Ehe und Familie“ muss auch im Asylrecht gelten.Die Verständigung der Ministerpräsident*innenkonferenz (MPK), dass dieser nicht kommen soll, akzeptieren wir nicht. Durch die MPK wurde versucht ohne die notwendige Legitimation durch die Verfassungsorgane Fakten mit weitreichenden Konsequenzen zu schaffen. Wichtig ist, dass Menschen mit subsidiärem Schutz den nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Geflüchteten gleichgestellt werden und ihre Familien zu sich holen dürfen. Eltern sollten bei einer Familienzusammenführung keine minderjährigen Geschwister von unbegleiteten Minderjährigen Geflüchteten zurücklassen müssen. Der erforderliche Sprachnachweis sollte ohne aufwendige Bewilligung erst nach Ankunft in Deutschland eingefordert werden. Unnötige bürokratische Hindernisse, wie die Überprüfung, ob Menschen in Deutschland eine eigene Wohnung und ein ausreichend hohes Einkommen haben, gehören abgeschafft. Zur Unterstützung und Beschleunigung des Prozesses sollte dringend der Personalmangel in deutschen Botschaften und Konsulaten angegangen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Was das Land Berlin jetzt tun muss</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für eine gelungene Migrationspolitik, Integration und bessere Teilhabe muss endlich auch Berlin handeln. Wir fordern Soforthilfen für die Bezirke bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus dem Landeshaushalt. Hilfen des Bundes müssen unverzüglich an die Bezirke weitergeleitet werden. Wir fordern eine Stärkung des Landesamtes für Einwanderung, schnellere Anerkennung von ausländischen Qualifikationen, und Beratungsstellen für Geflüchtete in ganz Berlin. Integrationsprozesse können digital schneller und reibungsloser erfolgen. Berlin muss die Vernetzung und Finanzierung dafür stellen. Das Angebot für Sprachkurse und auch von begleitender Kinderbetreuung in Berlin muss ausgebaut werden, denn sie sind Grundbedingung für Integration und bestmögliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Berlin muss wie der Bund eigene Immobilien für die Unterbringung von Geflüchteten bereitstellen. Eine dezentrale Unterbringung der Schutzsuchenden ist grundsätzlich vorzuziehen. Wenn Menschen die Möglichkeit haben aus Erstaufnahmezentren, Gemeinschafts- oder Übergangsheimen auszuziehen, muss dies gestattet und unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Berliner Landesregierung auf, das neue Chancenaufenthaltsrecht der Bundesregierung im Sinne der Geduldeten und der Berliner Unternehmen anzuwenden und die Abschiebungen von Menschen, die sich hier ein neues Leben aufbauen, endlich zu stoppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein menschenrechtsbasiertes gemeinsames europäisches Asylsysten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu den Grundwerten der Grünen gehört ein klares Bekenntnis zu Europa. Europa ist stark und handlungsfähig, wenn es zusammen steht, solidarisch ist und seine Werte selbstbewusst vertritt - nach Innen und nach Außen. Abschottung ist für uns keine Option - weder in Berlin noch an Europas Außengrenzen. Die großen Aufgaben unserer Zeit müssen grenzüberschreitend und europäisch angegangen werden. Das gilt insbesondere auch für das Handlungsfeld Flucht und Migration. Wir haben uns deshalb immer für ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) eingesetzt, das wirksam, menschenrechtsbasiert und lösungsorientiert ist und das individuelle Recht auf Asyl wahrt. Der zuletzt durch die Bundesregierung verhandelte GEAS-Kompromiss erfüllt diese Kriterien eindeutig nicht. Wir sehen es als Fehler an, dass die Bundesregierung diesem Kompromiss zugestimmt hat und unterstützen die grüne Fraktion im Europaparlament, die im dortigen Innenausschuss das GEAS-Paket abgelehnt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen mit großer Sorge, dass weiter Haftlager mit menschenunwürdigen Bedingungen an den Außengrenzen entstehen und auch vulnerable Menschen in diesen inhaftiert werden sollen. So ist z.B. nicht sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen eine Unterbringung entsprechend ihrer Bedürfnisse und entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem sind für das Festsetzen während des Screenings oder der sogenannten Grenzverfahren keine Ausnahmen für Familien mit Kindern vorgesehen. Viele Kinder werden durch die Reform monatelang inhaftiert werden, was der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht. Grenzverfahren dürfen nicht dazu führen, dass weitere Haftlager mit Zuständen wie in Moria an den Außengrenzen entstehen, die die Würde und die Rechte von Schutzsuchenden verletzen. Dass es keine juristische Gegenwehr gegen die Einordnung von Geflüchteten in Grenzverfahren gibt und diese sich erst nach Abschluss des Grenzverfahrens und womöglich kurz vor ihrer Abschiebung wehren können, ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso befürchten wir, dass die Reform weiterhin Antworten auf die systematische Gewalt an den Außengrenzen ausspart und sie damit verstetigt. Im &quot;Krisenfall&quot; oder im Fall einer “Instrumentalisierung” können Rechte von Schutzsuchenden noch weiter beschränkt werden. Die vorgesehene Krisenverordnung gibt EU-Staaten die Möglichkeit Asylsuchenden temporär den Zugang zum EU-Asylsystem zu verweigern unabhängig davon aus welchem Land diese geflohen sind und welche Asylgründe sie angeben. Das lehnen wir ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gilt zu befürchten, dass durch die Umsetzung dieser Maßnahmen sowohl irreguläre Migration als auch Leid und Chaos an den europäischen Grenzen noch weiter zunehmen. Wir Bündnisgrüne kritisieren diese Reform, denn Asylrechtsverschärfungen haben in der Vergangenheit vielerorts das Chaos erst geschaffen, das wir jetzt sehen. Nichtsdestotrotz setzen wir uns nun konstruktiv für eine möglichst vernünftige und humane Umsetzung der Rechtsakte ein. Außerdem gilt es nun umso mehr, Spielräume für Verbesserungen bei der nationalen Umsetzung zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Menschenrechte wahren. Populistische Debatten beenden. Echte Lösungen vorantreiben.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Zustand der vergangenen Jahre an den europäischen Außengrenzen, das Leid, das Chaos, der menschenrechtswidrige Umgang mit Geflüchteten, die Gewalt gegen Schutzsuchende, die Menschenrechtsverletzungen von Staaten außerhalb und insbesondere innerhalb der EU, und das Sterben im Mittelmeer sind unerträglich. Weder die Achtung der Menschenwürde, noch geordnete und rechtsstaatliche Verfahren sind gewährleistet. Auch das treibt viele Menschen zu einer weiteren Flucht innerhalb Europas.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass die EU die Einhaltung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Verfahren flächendeckend überwacht und Verstöße wie Pushbacks und andere Gewalt gegen Schutzsuchende konsequent sanktioniert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie zum Beispiel in den Iran, nach Syrien oder Afghanistan lehnen wir ab, auch wenn vereinzelte Teile dieser Staaten als vermeintlich sicher beurteilt werden. Wir lehnen es ab Drittstaaten als sicher zu definieren, nicht nur aber insbesondere wenn diese nicht die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert haben. Genauso lehnen wir es ab Menschen in Drittstaaten abzuschieben, zu denen sie keinen Bezug haben oder durch die sie während ihrer Flucht nur durchgereist sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl die zivile und staatliche Seenotrettung wollen wir stärken, besser koordinieren und ausreichend finanzieren und lehnen Kriminalisierungsversuche ab, denn das Sterben im Mittelmeer muss beendet werden. Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass eine Gesetzeslücke im zuletzt durch den Bundestag beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetz die Seenotrettung von minderjährigen Geflüchteten und humanitäre Hilfe auf dem Land kriminalisiert werden kann. Die Regierungskoalition sollte hier Klarheit schaffen und dieses Einfallstor für Kriminalisierung schnell wieder schließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und anderen EU-Staaten mit gewalttätigen Milizen wie der sogenannten libyschen Küstenwache muss beendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir halten fest, dass Asylrechtsverschärfungen Probleme lediglich verlagern und dazu Neue schaffen. Wir brauchen bessere Bedingungen für Geflüchtete und wirkliche europäische Solidarität statt Abschottung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 19:22:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-20: Wärmewende Berlin: Auf neue Akteur*innen kommt es an!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/warmewende-berlin-auf-neue-akteur-innen-kommt-es-an-38605</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Um das 1.5°- Ziel oder auch nur ein 2°-Ziel zu erreichen, ist es nötig dieses Ziel deutlich früher zu erreichen. Für Berlin ist das eine große Herausforderung, denn der Gebäudesektor ist in unserer Stadt nach wie vor für fast die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Ca. 98 Prozent der Berliner Wärme wird immer noch fossil erzeugt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wärmewende ist aber nicht nur ein Gebot des Klimaschutzes. Wärme aus regenerativen Quellen garantiert Energieunabhängigkeit und sorgt für Preisstabilität, da die Preisschwankungen fossiler Energieträger immer weniger ins Gewicht fallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Wärmequellen müssen mittelfristig zuverlässig verfügbar sein, damit die Haushalte, Behörden und Unternehmen ihre darauf basierenden Heizungsinvestitionen mit Planungshorizonten tätigen können, die auch ihre Abschreibung ermöglichen. Die Wärmewende ist eine umfassende und langfristige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und benötigt eine hohe Priorität und Geschwindigkeit, ausreichende Kapazitäten auf Senats- und Bezirksebene sowie klare Leitlinien. Darüber hinaus müssen neue Akteure unterstützt und funktionale Strukturen aufgebaut werden. Bund und Land müssen den Markt für die Wärmewende gestalten (Marktdesign). Dazu gehören klare Rahmenbedingungen für Geschäftsmodelle, Innovation und Verbraucherschutz.<br><br><strong>Wärmeplanung für Berlin: Wir brauchen ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare Energieinfrastrukturen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im vergangenen Jahr ist auf der Bundesebene viel passiert: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG – auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind verabschiedet. In letzterem werden Großstädte mit über 100.000 Einwohner*innen dazu verpflichtet, bis zum 1. Juli 2026 eine erste Wärmeplanung vorzulegen. Das ist weitaus mehr als ein Wärmekataster! Die Wärmeplanung wird Aussagen treffen, welche Gebiete sich für Wärmenetze und welche sich für dezentrale oder andere Formen der Wärmeversorgung eignen. Ab Mitte 2026 gilt für diese Gebiete dann das GEG, – also die Vorgabe, dass bei einem Heizungstausch die neue Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Wärme betrieben werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Gebieten, in denen jetzt schon Fernwärmenetze liegen, gibt es verbindliche Dekarbonisierungsvorgaben an die Betreiber: Sie müssen bis 2045 klimaneutral sein. Bis 2030 müssen die bestehenden Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent auf erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren, neue Wärmenetze ab 2025 zu mindestens 65%.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass in der Wärmewendestrategie für Berlin nicht nur theoretische Potenziale benannt werden, sondern Ressourcen für ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare Energieinfrastrukturen mobilisiert werden. Dazu gehören auch neue Akteure und Strukturen: Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen und dezentralen Nahwärmenetzen, z.B. Bürgerenergiegenossenschaften/Energiegesellschaften, zur Einbindung der Bürgerschaft. Angesichts des hohen Investitions- und Finanzierungsbedarfs sollen neben öffentlichen und gemeinwohlorientierten Investitionen auch weiterhin private, gewinnorientierte Investitionen ermöglicht werden. Allerdings ist es wichtig, die passenden Investor*innen mit geduldigem Kapital und moderaten Gewinnausschüttungserwartungen einzubinden. Um dies zu gewährleisten, fordern wir die rechtliche Prüfung, ob und wie ein Gewinnausschüttungsdeckel für leitungsgebundene Infrastruktur und andere Bereiche der Daseinsvorsorge gestaltet werden kann.<br>
Die bestehenden Institutionen der (fossilen) Wärmeversorgung müssen so umstrukturiert werden, dass sie die Ziele erfüllen und eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren gelingt. Und selbstverständlich muss die Wärmestrategie durch eine Energieeffizienzstrategie (Gebäudemodernisierung) ergänzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Berliner Gebietskulisse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für jede Kommune stellt sich in der Wärmeplanung zuerst die Frage: Wo machen Wärmenetze Sinn und wo dezentrale Versorgungsgebiete? Jede Technik soll am richtigen Ort zum Einsatz kommen: Wärmepumpen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern, Nahwärme in verdichteten Quartieren und Kleinsiedlungen mit Riegelbauten aus den 1920er, 30er und 50er Jahren oder auch in Großsiedlungen. Und dekarbonisierte Fernwärmenetze nutzen wir im verdichteten Innenstadtbereich, wo sie bereits anliegen oder wo sie sinnvoll erweitert werden kann. Neue Wärmenetze werden kleiner sein als die bestehenden Fernwärmenetze und in erste Linie dort geplant werden, wo es eine verdichtete Wärmeabnahme und gleichzeitig erneuerbare Wärmequellen oder Abwärmepotenziale gibt, also etwa in der Nähe von Rechenzentren oder Abwasserkanälen. Eine der großen Herausforderungen ist: Wie gelingt es, die bestehenden fossilen Infrastrukturen (bestehende Fernwärme und Erdgasnetz) so umzubauen, dass die genannten Ziele erreicht werden? Diese Frage kann nicht unabhängig von der Frage nach den zukünftigen Betreibern beantwortet werden.<br><br><strong>Dezentrale Gebiete: Die Wärmepumpenoffensive</strong><br><br>
Die aktuellen Planungen der zuständigen Senatsverwaltung sieht vor, dass bis Anfang 2026 eine Wärmeplanung 1.0 vorgelegt wird. Bereits 2025 soll eine verkürzte Wärmeplanung veröffentlicht werden, in der Gebiete aufgeführt sind, die nicht für den Wärmenetzausbau in Frage kommen Für Gebiete außerhalb der Wärmenetze brauchen wir eine Wärmepumpenoffensive.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ca. 10% der Berlinerinnen und Berliner leben in Ein- und Zweifamilienhäusern. In der ganz überwiegenden Zahl dieser Häuser sind Wärmepumpen die ideale Lösung, um das Haus zu heizen. Viele dieser Häuser werden von Eigentümer*innen selbst bewohnt. Sie können selbst die Entscheidung treffen, eine moderne, umweltfreundliche Heizung einzubauen und profitieren von langfristig niedrigeren Energiekosten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das novellierte GEG ermöglicht es, verschiedene Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen.<br><br>
Bis zur Wiederholungswahl hat das Land Berlin mit dem Programm &quot;Effiziente GebäudePLUS&quot; den Heizungstausch und energetische Gebäudemodernisierungen gefördert. Der schwarz-rote Senat hat dagegen erst einmal alles auf Eis gelegt. Wir fordern eine sofortige Neuauflage von Landesförderprogrammen als Anreiz für Hausbesitzer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestehende Fernwärmenetze – Rekommunalisierung ist noch keine Dekarbonisierung!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Drittel der Berliner*innen sind an das große Fernwärmenetz angeschlossen, das bisher Vattenfall gehörte, weitere ca. 7 Prozent an die Fernwärmenetze anderer Betreiber. Die schwarz-rote Koalition hat Fakten geschaffen und den Kauf von Europas größtem Fernwärmenetz für 1,4 Mrd. € von Vattenfall besiegelt.<br>
Wir Grüne befürworten die Rekommunalisierung der Fernwärme.Ob der hohe Preis angemessen ist, ist jedoch fraglich. Es muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Wärmenetze schnell nachhaltig dekarbonisiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass das Fernwärmenetz von einer eigenständigen öffentlich kontrollierten Wärmenetzgesellschaft betrieben wird, die eine konsequente Dekarbonisierungsstrategie verfolgt. Vattenfall hat es innerhalb von fast acht Jahren nicht geschafft, einen plausiblen Fahrplan für Klimaneutralität bis 2045 vorzulegen. Klimaneutralität hauptsächlich auf Basis von Wasserstoff und Biomasse sind nicht nachhaltig. Eine Dekarbonisierung muss unseres Erachtens auf vielfältigen und insbesondere auch dezentralen Technologien basieren, z. B. durch den Einsatz von Großwärmepumpen, die unvermeidbare Abwärme, Fluss- und Abwasserwärme, Solarthermie sowie, wenn möglich, tiefe Geothermie nutzen und ins Fernwärmenetz einspeisen. Ein weiterer Faktor werden saisonale Speicher sein. All dies ist bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Für den klimaneutralen Umbau der gesamten Energieinfrastrukturen (Wärme und Strom) wird eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg nötig sein - wir setzen uns für eine gemeinsame Energie-Metropolregion ein, von der beide Länder profitieren. Wir wollen prüfen, ob eine mögliche Unterteilung in kleinere Netzabschnitte die Dekarbonisierung erleichtert. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob und wie, z.B. über das Energiewendegesetz, eine Trennung vom Wärmenetz und Erzeugungsanlagen (sog. „Unbundling) sowie die Schaffung eines Marktes für die dezentrale Einspeisung von regenerativer Wärme möglich und sinnvoll ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel ist außerdem eine schrittweise Absenkung der Betriebstemperaturen in den Wärmenetzen. Das erleichtert die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen sowie nicht vermeidbarer Abwärme und reduziert Verteilungsverluste. Die Voraussetzungen dafür sollen durch eine Koordination der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands mit der Wärmenetzentwicklung geschaffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor einer Erweiterung des zentralen Fernwärmenetzes muss die Umsetzung einer ökonomisch und ökologisch machbaren Dekarbonisierungsstrategie sichergestellt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein Einstieg des Landes Berlin bei der GASAG</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Erdgasverteilnetz ist nicht sinnvoll dekarbonisierbar und wird in großen Teilen mittel- bis langfristig nicht mehr gebraucht. Grüner Wasserstoff wird in absehbarer Zeit zu kostbar und zu teuer sein, um ihn in sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebieten für die dezentrale Gebäudewärme einzusetzen. Wenn Gaskund*innen in den kommenden 10 bis 15 Jahren auf Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme umstellen, wird der parallele Betrieb des Erdgasnetzes sehr teuer. Die Stilllegung des Erdgasnetzes muss spätestens bis 2045 erfolgen. Wir fordern, dass das Land Berlin über Bundesratsinitiativen die Bemühungen unterstützt, einen sicheren Rechtsrahmen und eine verlässliche Zeitplanung für den Erdgasaussteig zu schaffen, der die bisherigen Kunden vor immensen Preissteigerungen schützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den vom Senat geplanten Einstieg Berlins in die GASAG als Anteilseigner lehnen wir ab. Wir sehen nicht wie der Senat sicherstellen kann, dass mit den privaten Anteilseignern E.on und Engie innerhalb einer Aktiengesellschaft gewährleistet werden kann, dass die Interessen Berlins und die damit verbundenen nötigen Investitionen um die Wärmewende voranzubringen klar vor den Gewinninteressen der Privaten steht.<br>
Darüber hinaus lehnen wir eine Reprivatisierung der eben rekommunalisierten Fernwärme im Rahmen eines Einstiegs bei der GASAG ab. Für eine ernstgemeinte Dekarbonisierung braucht das Land größtmöglichen Einfluss. Bei einer möglichen Rekommunalisierung des Erdgasverteilnetzes im Rahmen eines Konzessionsverfahrens übernähme das Land Berlin die Aufgabe, das Netz nach und nach stillzulegen, von einem privaten Unternehmen.<br><br>
Wir sehen mit der begrenzten zeitlichen Nutzung für das Gasnetz keine sinnvolle Rolle für das Land Berlin, weil das Netz in Zukunft keinen Ertragswert mehr haben und es sich um &quot;stranded assets&quot; handeln wird. Große finanzielle Ressourcen Berlin werden bereits für die Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes gebraucht, es gibt keine Spielräume für stranded assets. Wir schätzen daher die Risiken einer Übernahme des Erdgasverteilnetzes durch das Land Berlin als zu hoch ein. Stattdessen fordern wir den Senat auf, sich bei der GASAG für die Übernahme der dort gehaltenen 25 Prozent Anteilseignerschaft an der Berliner Energieagentur (BEA) zu bemühen. Die rekommunalisierte BEA soll im Auftrag des Landes Berlin öffentliche und private Akteure unabhängig mit dem Zielen der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieinfrastrukturen beraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Grüne Nahwärme braucht auch nicht-gewinnorientierte Akteure</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Wärmewende zu schaffen, müssen außerhalb der Versorgungsgebietes der Fernwärme dezentrale Nahwärmenetze neu gebaut werden. Je niedriger die Temperatur, desto besser können regenerative Wärme aus Solarthermie, nachhaltiger Biomasse und Umweltwärme sowie Wärmespeicher eingebunden werden. Wärmenetze auf mittlerem Temperaturniveau eignen sich auch gut, um Überschüsse regenerativer Stromerzeugung in Form von Wärme zu speichern. Sie sind damit eine integrierte Energieinfrastruktur der Zukunft, die die Sektoren Strom und Wärme sinnvoll koppeln. Erfahrungen mit solchen Netzen gibt es bisher in Berlin nur in Neubaugebieten. Wir wollen auch im Bestand Nahwärmeprojekte initiieren und zum Erfolg führen. Für diese braucht man Geschäftsmodelle, sowie geeignete Standorte und Akteure.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geeignete Standorte sollen im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzialgebiete identifiziert werden. Der Betrieb von Nahwärmenetzen soll neben gewinnorientierten Betreibern auch gemeinwohlorientierten und sozialen Unternehmen ermöglicht werden. Wir wollen besonders die Initiativen, die in den Gebieten außerhalb des Fernwärmenetzes Nahwärmegenossenschaften bzw. andere Formen gesellschaftliche getragener Energiegemeinschaften gründen wollen, durch finanzielle und organisatorische Maßnahmen unterstützen. Durch ein Bündel von Maßnahmen soll erreicht werden, dass Initiativen die Chance haben, Teil der Wärmeinfrastruktur zu werden: Nahwärmegenossenschaften mit einer Erfolgsperspektive erhalten einen Gründungszuschuss für die Vorlaufkosten (z.B. Machbarkeitsstudien, Vertragsgrundlagen, Information und Beratung). Die landeseigenen Gesellschaften für die Wärmewende entwickeln organisatorische und finanzielle Hilfen, um es Initiativen zu ermöglichen, neue Wärmenetze umzusetzen (z.B. Informationsseiten, Abrechnungsservice, fachliche Beratung, institutionelle Partnerschaften, Bürgschaften).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezirksämter müssen als Ansprechpartner der Initiativen unverzüglich zu einer handlungsfähigenpolitischen Steuerungsebene für die Wärmeplanung und Umsetzung von Quartierslösungen ausgebaut werden. Das betrifft sowohl die Ausstattung mit Personal als auch was Finanzen und Kompetenzen angeht. Die Landesebene muss die entsprechenden Unterstützungen zur Verfügung stellen, damit auf bezirklicher Ebene Unterstützungsstrukturen für Nahwärmeinitiativen geschaffen bzw. verstetigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Nahwärmeprojekte wirtschaftlich zu machen, sollen die Bezirke, das Land Berlin und der Bund ihre Liegenschaften an geeigneten Standorten im Einzugsgebiet der Netze als Ankerkunden eingebringen. Zur Umsetzung und Koordination der bezirklichen Wärmewende sollen in den Bezirken Wärmewendemanager*innen eingestellt werden. Um Nahwärmeprojekte wirtschaftlich zu machen, sollen die Bezirke an geeigneten Standorten öffentliche Liegenschaften im Einzugsgebiet der Netze als Ankerkunden ein bringen. Ankerkunden haben häufig einen hohen Energiebedarf und stabilisieren dadurch die Netzinvestitionen wirtschaftlich. Wir wollen die administrativen Hemmnisse dafür beseitigen. Die Flächen von öffentlichen Liegenschaften können außerdem gut zur Erschließung von regenerativen Energiequellen genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neue Wärmenetze erfordern hohe Anfangsinvestitionen, die durch langfristige Kredite finanziert werden können. Der Schuldendienst kann aus den Nutzungsentgelten geleistet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Marktdesign soll Effizienz, Zuverlässigkeit, Bezahlbarkeit und die Teilhabe der Bürgerschaft gewährleisten. Wir wollen nicht gewinnorientierte Unternehmen wie Nahwärmegenossenschaften und bürgerschaftliche Energiegesellschaften unterstützen, da sie Akzeptanz für die Wärmewende schaffen und ökonomische Vorteile bringen können. Das Stadtwerk und die Berliner Energie und Wärme AG sollen als gemeinwohlorientierte Unternehmen zudem weiter ausgebaut und gegebenfalls zusammengeführt werden, um Synergien zu erschließen. Gewinne aus der Fernwärme sollen konsequent für die Dekarbonisierung und die Stabilisierung der Wärmepreise eingesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Oberflächennahe Geothermie ist eine der wenigen in Berlin gut nutzbaren erneuerbaren Wärmequellen. Für die Nutzung von Geothermie eignen sich in Berlin auch sogenannte kalte Netze, die die Wärme des Grundwassers verteilen. Die Genehmigung dieser Projekte soll erleichtert werden. Dazu muss die Wasserschutzbehörde mit entsprechendem Personal ausgestattet werden. Bei den entsprechenden Pilotprojekten soll ein Monitoring zum Grundwasserschutz durchgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Leitfaden “Klimaschutz und Bebauungsplanung” muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Für Neubaugebiete soll eine Anschluss- und Benutzungspflicht für erneuerbare Nahwärme festgelegt werden. Wir fordern den Senat auf sich über den Bundesrat für eine Regulierung von Wärmenetzen auch bezüglich der Preisgestaltung einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Energie ist kostbar – heute mehr denn je – sparen wir sie ein!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Wärmewende ist das Einsparen von Energie ein zentraler Baustein. Nur wenn wir es schaffen, unsere Wohnungen mit weniger Energie zu heizen, haben wir eine reelle Chance, die Wärmewende erfolgreich zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um beim Heizen Energie zu sparen muss außer der Modernisierung der Heiztechnik vor allem der Wärmeverlust der Häuser deutlich reduziert werden. Die Sanierungsquote muss zügig deutlich gesteigert werden und sollte möglichst bald 3% erreichen – der Fokus sollte auf Gebäudetypen liegen, die bei der Sanierung noch stark hinterher hinken. Zusätzlich müssen Anreize gegeben werden, einfache, gering investive und schnell umsetzbare Maßnahmen zu realisieren, wie z.B. eine verbesserte Regelung der Heizanlagen oder die Dämmung von obersten Geschoss- und Kellerdecken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu brauchen wir eine bessere Information der Bewohner*innen und Eigentümer*innen sowie mehr Handwerkerinnen und Handwerker. Hauseigentümer*innen, die ihr Haus energetisch modernisieren wollen, wollen wir mit einer Informationskampagne und einer kostenlosen Initiativberatung unterstützen. Die bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes sollen mit geeigneten Fördermaßnahmen des Landes flankiert werden, das bisherige Programm EffizienteGebäudePLUS wird dazu angepasst. Zur vertiefenden Beratung sollen unter anderem im Bauinformationszentrum praxisnahe Lösungen und Good-Practice Beispiele aus Berlin aufbereitet werden. Das Bauinformationszentrum soll zudem mit dem Solarzentrum zusammengelegt werden. Gemeinsam mit bestehenden und zukünftigen Akteuren der Wärmewende sowie den Bezirken soll eine schlagkräftige und bürgernahe Information und Beratung zur Wärmewende sichergestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht und die energetische Modernisierung der öffentlichen Gebäude in Landes- und Bezirkseigentum schnell umgesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass der Artenschutz bei der energetischen Modernisierung von Anfang an mitgedacht wird. Maßnahmen des Animal-Aided Design müssen zum Standard, und Vollzugsdefizite beim Natur- und Artenschutz beseitigt werden. Dazu sind sowohl entsprechende Aufsichts- als auch Beratungskapazitäten erforderlich, damit Bau- und Modernisierungsmaßnahmen tierfreundlich umgesetzt werden – mit positiven Wirkungen für eine lebendige Stadtnatur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Hände für die Wärmewende</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit das Energiesparen und die Sanierung nicht am Mangel kundiger Hände scheitern, wollen wir eine Aus-, Fortbildungs- und Gründungsoffensive mit der Industrie, Kammern und Innungen anschieben. Zweitausbildungen, Fortbildungen, Umschulungen und Unternehmensgründungen sollen erleichtert und gefördert werden, auch als Teil einer umfassenderen Transformationsstrategie (d.h. gezielte Ansprache von Menschen in Berufen, die zukünftig in geringerem Umfang oder gar nicht mehr benötigt werden).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Zusammenarbeit mit Vertretern der Bedarfsträger, Wohnungsverbänden, Kammern und Betrieben muss geprüft werden, welche Bedarfe für Qualifikationsprogramme bestehen. Anschließend müssen niedrigschwellige Weiterbildungen gestärkt werden, die auch neben der Arbeit im Betrieb möglich sind. Ungelernte sollen über Aufstiegsqualifikationen besser in Handwerksberufe eingebunden werden. Die schulische Berufsorientierung muss so ausgerichtet werden, dass sie Schüler*innen stärker für klimapositive Handwerksberufe interessiert. Wir wollen Berufsschullehrer*innen in die Bewerbung dieser Berufe einbinden. Wir wollen Geflüchtete mit Interesse an Handwerksberufen gezielt fortbilden. Die Qualifikationen zugewanderter Fachkräfte, die Wissen im SHK- und Elektrobereich mitbringen, sollen unbürokratischer anerkannt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Wärmewende sozial gestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wärmewende muss sozial gerecht geschehen. Nirgendwo zeigt sich der Zusammenhang zwischen ökologischer Wende und sozialer Gerechtigkeit so eng wie bei der Wärmewende. Keine Mieterin und kein Mieter darf aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen aus seiner Wohnung verdrängt werden. Gleichzeitig ist die Modernisierung von Wohnungen und Häusern und die Umstellung auf erneuerbare Energien und Technologien der beste Weg, um Energie einzusparen und damit verlässliche und bezahlbare Energiekosten sicherzustellen.<br><br>
Viele Wohnungen in Berlin sind aktuell in der Hand von großen privaten Wohnungskonzernen, die Einnahmen aus den Mieten an ihre Aktionäre ausschütten, statt die energetische Sanierung zu beschleunigen. Zur langfristigen Stabiliserung des Berliner Wohnungsmarkes und zur Sicherung einer guten sozialen und grünen Infrastruktur streben wir an, dass nach dem Vorbild der Stadt Wien mindestens 50 Prozent aller Wohnung in Berlin in gemeinwohlorientierter Hand sind. Das erhöht sowohl die Möglichkeiten, die Mieten auf einem niedrigeren Niveau zu halten, als auch die energetische Sanierung zu beschleunigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern Preistransparenz und Preiskontrolle für alle Nah- und Fernwärmeanbieter und in der rekommunalisierten Fernwärme. Dort darf höchstens in geringem Maße mit hohen Verlusten hergestellter und damit teurer Wasserstoff mit unkalkulierbaren Preisrisiken für die Wärmekunden eingesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern den Senat auf, ein Mietermodernisierungsprogramm aufzulegen, mit dem Mieter*innen dabei unterstützt werden, mit geeigneten Maßnahmen in ihren Wohnungen den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Senat fordern wir weiterhin auf, sich in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die anstehenden Projekte zur sozialen Abfederung/Gerechtigkeit der Energiewende umsetzt. Mit dem Klimageld bekommen alle Bürger gleichermaßen Geld aus dem CO<sub>2</sub>-Handel zurück, so dass Preiserhöhungen beim Energieverbrauch teilweise rückerstattet werden. Im Mietrecht muss daher eine gerechte Verteilung der Investitions- und laufenden Kosten für die Wärmewende nach dem Drittelmodell verankert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesregierung soll einen besonderen Mieter*innenschutz bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) durch ein Kündigungsmoratorium einführen. Die LWU sollen beauftragt werden, energetische Modernisierungen nach dem Drittelmodell durchzuführen. Im Gegenzug werden sie von der Gewinnabführungsverpflichtungen befreit.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 19:21:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-19: Nahverkehrstangente Ost (NVT) retten: Die Regio-S-Bahn bringt den Osten Berlins und das Umland voran!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/nahverkehrstangente-ost-nvt-retten-mit-einem-klimafreundlichen-und-34891</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 04.05.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jahrzehntelang wurde der Berliner Osten in der Verkehrsplanung vernachlässigt, obwohl der Bau von Großsiedlungen in Marzahn-Hellersdorf und Köpenick sowie die intensive Nachverdichtung im gesamten östlichen Teil zu einem erheblichen Anstieg des Verkehrsaufkommens führte. Bis heute fehlen durchgehende, leistungsfähige Verbindungen zwischen Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick. Ausnahme ist hier die Treskowallee. Zudem verlaufen die öffentlichen Verkehrsmittel wie Straßenbahnen und Buslinien entlang dieser Nord-Süd-Achsen größtenteils ohne eigene Trassen, was zu gegenseitigen Behinderungen und täglichen Staus an besonders zentralen Knotenpunkten führt.<br>
Die weitreichende, prosperierende Entwicklung der Region bis tief in Brandenburg hinein verschärft die Situation im östlichen Stadtgebiet zusätzlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die DDR reagierte Ende der 1960er Jahre auf diese Verkehrssituation mit einer auto-zentrierten Lösung in Form der 4. Tangente, auch bekannt als Tangentialverbindung Ost (TVO), die als überregionale Hauptverkehrsader in Nord-Süd-Richtung geplant wurde. Bislang wurde der nördliche Abschnitt von der Stadtgrenze bis zur B1/B5 realisiert. Nach der Wende erfolgte von 1999 bis 2007 der Bau des südlichen Abschnitts von An der Wuhlheide bis zum Adlergestell. Der Abschnitt zwischen der B1/B5 und An der Wuhlheide befindet sich nun in der Planung.<br><br>
Es ist von Bedeutung zu betonen, dass die beiden bereits fertiggestellten Abschnitte der TVO auch unabhängig von der Verbindung durch die Wuhlheide verkehrstechnisch funktionieren und ihren Zweck erfüllen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gegen das Vorhaben, die Wuhlheide mit einer Straße zu durchtrennen, regt sich zu Recht Protest aus der Zivilgesellschaft, die die Zerstörung großer Waldgebiete und die Gefährdung von Landschafts- und Naturschutzgebieten wie der Wuhlheide, dem Biesenhorster Sand und dem Biesdorfer Busch befürchtet. Wir unterstützen die Zivilgesellschaft und alle, die sich für eine intakte Umwelt und ein nachhaltiges Verkehrskonzept einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Schutz des Ökosystems stand bei Bündnis 90/Die Grünen schon immer im Zentrum sämtlicher Diskussionen über Verkehrslösungen für den Berliner Osten. Gleichzeitig erkennen wir an, dass zwischen Köpenick, Lichtenberg und Marzahn schlechte verkehrliche Anbindungen bestehen. Da alle Berliner*innen ein Recht auf Teilhabe haben, beschäftigen wir uns seit Jahren mit ganzheitlichen Mobilitätslösungen für den Berliner Osten. Es war und ist klar: Die Bewältigung dieser Verkehrsprobleme muss mit den Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes im Einklang stehen.<br>
Wir streben danach, dass Investitionen in neue Verkehrswege alternative Optionen zum Autoverkehr eröffnen. Unser Ziel ist es, die Anzahl der Autos im Osten Berlins zu reduzieren. Im Gegensatz dazu bedeutet die TVO eine Zunahme des Autoverkehrs und führt zu einer verstärkten Präsenz von Fahrzeugen auf den Straßen in Zukunft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stehen heute am Anfang des Planfeststellungsverfahrens für die TVO. Nicht nur Klimaaktivist*innen und engagierte Bürger*innen vor Ort, sondern auch wir Bündnisgrüne, stellen die Frage, ob dieses Straßenprojekt überhaupt noch sinnvoll ist. Die Planungen für die TVO gehen auf die 1960er Jahre zurück. Seit den 1960er Jahren hat sich Berlin jedoch durch den Mauerfall und die neuen Entwicklungen im Umland grundlegend gewandelt.<br><br>
Neben den Umwelt- und Klimaauswirkungen dieser Infrastrukturmaßnahme sind auch die aktuellen geschätzten Kosten von mindestens 400 Mio. Euro kein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern. Weitere Kostenexplosionen aufgrund steigender Baupreise sind unvermeidlich, wie es auch der Senat selbst in seinem Haushaltsplan erwartet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbst wenn der Planfeststellungsbeschluss für die TVO rasch vorangetrieben wird, zweifeln wir daran, dass eine schnelle Umsetzung überhaupt möglich ist. Neben der Gefährdung von Flora, Fauna und Klima stehen den Planungen auch explodierende Kosten und langwierige Klageverfahren entgegen. Selbst bei einem optimistischen Szenario ist eine Inbetriebnahme vor 2035 kaum realistisch. Wenn wir Kostensteigerungen und die üblichen Bauverzögerungen in Berlin berücksichtigen, könnten wir sogar noch weitere 10 Jahre hinzurechnen. Somit bleibt eine Lösung für die Verkehrsprobleme bis zur Mitte des Jahrhunderts aus. Wir möchten jedoch den Menschen vor Ort bereits heute helfen, indem wir Lösungen entwickeln und umsetzen, die sofortige oder kurzfristige Verbesserungen bringen, ohne dass dies morgen zu enormen Problemen führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das gegenwärtig laufende Planfeststellungsverfahren für die TVO entspricht in seiner jetzigen Form nicht den erforderlichen Standards für nachhaltige Mobilität. Daher lehnen wir die Planungen ab. Stattdessen muss die Priorität auf der Entwicklung der Nahverkehrstangente liegen, um eine wirklich zukunftsfähige und umweltfreundliche Verkehrslösung sicherzustellen. Um Anwohner*innen zu entlasten, fordern wir eine Lösung, die die Wuhlheide erhält und den Ausbau des ÖPNV in den Mittelpunkt stellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die finalen Unterlagen bestätigen unsere schlimmsten Befürchtungen. Die gewählte Trassenführung der TVO macht die dringend benötigte Umsetzung der Nahverkehrstangente nahezu unmöglich. Denn die eigentlich für die Bahn-Ausbau vorgesehene Trasse soll nun für den Straßenbau zweckentfremdet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um es unmissverständlich zu formulieren: Seit nahezu 100 Jahren plant die Eisenbahn – unter verschiedenen Namen und Organisationsformen – einen Ausbau in der Wuhlheide. Seit vielen Jahrzehnten hält sie die dafür erforderlichen Strecken und Baurechte vor. Die Entscheidung, die eigentlich für den Bahnausbau vorgesehenen Ressourcen stattdessen für den Bau einer Quasi-Autobahn zu verwenden, ist nicht nur ein politischer Taschenspielertrick, sondern auch die Gewissheit, dass der Ausbau der Bahnstrecke niemals erfolgen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist von herausragender Bedeutung, die Trasse für die Nahverkehrstangente auf der Schiene um jeden Preis freizuhalten. Andernfalls besteht die Gefahr einer enormen Kostenexplosion von mindestens 1,4 Milliarden Euro, wie vom Senat selbst angekündigt. Dies würde die Erreichung der Kosten-Nutzen-Schwelle gefährden und somit die Möglichkeit der Finanzierung von 75% der Kosten durch den Bund in Frage stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vom Senat angekündigte Systementscheidung trägt kaum zur Verbesserung dieser Situation bei. Im Gegenteil: In einer äußerst fragwürdigen &quot;Bewertung&quot;, die von sehr willkürlichen und intransparenten Kriterien geprägt ist, hat der Senat beschlossen, die Nahverkehrstangente Ost als Gleichstrombahn nach dem Vorbild des bestehenden S-Bahn-Systems zu planen. Es stellt auch ein erhebliches Problem dar, dass der Senat seine räumliche Untersuchung nur für den Abschnitt zwischen Springpfuhl und Grünau durchgeführt und keine regionale Gesamtbetrachtung vorgenommen hat. Selbst das Potenzial des Flughafens BER als wichtiger Verkehrsknotenpunkt wurde in dieser sehr einseitigen “Bewertung” nicht berücksichtigt.<br><br>
Das Gleichstromsystem mit seinen engen Kurvenradien und seinem begrenzten Lichtraumprofil hat auf der Stadtbahn und im Nord-Süd-Tunnel seine historische Berechtigung. Die Nahverkehrstangente Ost hingegen stellt ein bedeutendes Element für den leistungsstarken Regionalverkehr in Ost-Berlin und Brandenburg dar. Die Strecke ist frei von baulichen Besonderheiten und fungiert als Tangentiale im regionalen Kontext. Wir brauchen hier schnelle Fahrzeuge, große Kapazitäten und regionale Linienführungen.<br><br>
Bündnis 90/Die Grünen Berlin spricht sich daher für eine ganzheitliche regionale Betrachtung aus und befürwortet die Umsetzung der Nahverkehrstangente Ost im Wechselstromsystem. Wir wollen Stadt und Region damit besser verbinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bewohner*innen des Biesdorfer Siedlungsgebiets benötigen dringend Entlastung von der täglichen Blechlawine. Da das Auto in den Außenbezirken und im Berliner Umland auf absehbare Zeit ein belastender Bestandteil unserer Mobilität bleibt, setzen sich Bündnis 90/Die Grünen seit Jahren in einem Dialog mit den Anwohner*innen für eine umfassende Mobilitätspolitik ein. Wir streben nach einem Konzept, das die vorhandenen Probleme mit minimalen ökologischen und ökonomischen Schäden löst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist an der Zeit, sich von 60 Jahre alten Asphaltplänen für ein längst nicht mehr existierendes Ostberlin zu lösen und stattdessen mit Nachdruck an einer sozialen, umwelt- und klimagerechten Mobilität, insbesondere in den Außenbezirken von Berlin und dem Umland, zu arbeiten. Wir fordern den Senat daher auf, den Ausbau des Umweltverbundes vor allem im östlichen Berlin und den Randgebieten der Stadt in den Fokus zu rücken!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Nahverkehrstangente Ost (NVT) soll so schnell wie möglich errichtet werden, um die Nord-Süd-Achse zu entlasten. Diese Bahnverbindung soll gemäß dem Vorschlag des Bündnisses Schiene Berlin-Brandenburg (BSBB) als Regio-S-Bahn vom S-Bahnhof Springpfuhl in Marzahn bis zum Flughafen BER in Schönefeld führen. Alle Ortsteile entlang der Strecke müssen angebunden werden, und es müssen Umsteigemöglichkeiten zu den U- und S-Bahn-Linien geschaffen werden. Darüber hinaus setzen wir uns für den Bau von Regionalbahnhaltestellen am S-Bahnhof Springpfuhl ein und idealerweise auch am S-Bahnhof Marzahn, da bereits heute Regionalzüge dort vorbeifahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden damit sowohl den Ansprüchen des Stadtverkehr-, aber auch den gestiegenen Ansprüchen des Regionalverkehrs gerecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, einen attraktiven 5-Minuten-Takt auf den S-Bahn-Linien S3 und S5 sowie der U5 einzuführen und umzusetzen, mindestens bis zum Stadtrand und idealerweise bis Erkner und Strausberg. Besonders während der Hauptverkehrszeit sind die Züge stark frequentiert. Ein zuverlässiger 5-Minuten-Takt ist daher ein entscheidender Bestandteil eines attraktiven Nahverkehrsangebots für den Berliner Osten. Zudem sollen nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen auch die S7 und S75 während der Hauptverkehrszeit auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Ausbaus schienengebundener Nahverkehrsangebote ist die Straßenbahn. Es ist entscheidend, optimierte Verbindungen und Vorrangschaltungen sowohl in der Treskowallee als auch in Schöneweide zu realisieren. Darüber hinaus ist eine zügige Planung und Umsetzung der Tram-Verlängerung von Schöneweide nach Neukölln ebenso erforderlich wie der Ausbau in und nach Mahlsdorf. Nachdem der geplante Ausbau zwischen Mahlsdorf und Köpenick dank unseres Einsatzes auf dem Weg zur Umsetzung ist, muss auch der Lückenschluss nach Hellersdorf angegangen werden. Das Ziel ist klar: Eine direkte Verbindung der Großsiedlung Hellersdorf mit Köpenick, um zahlreiche zusätzliche umsteigefreie Verbindungen zwischen der Großsiedlung Hellersdorf und dem Berliner Süden zu ermöglichen. Bis zur Inbetriebnahme soll der X54 von Hohenschönhausen bzw. Marzahn bis zur Tram-Haltestelle am S-Bahnhof Mahlsdorf verlängert und auf den Takt der Straßenbahn abgestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden den von der CDU angedrohten Rückschritten bei der Verkehrslösung in Mahlsdorf entschieden entgegentreten. Unser kurzfristiges Ziel ist die zügige Fertigstellung der Tramstrecke zwischen Mahlsdorf und Köpenick mit einem 10-Minuten-Takt, ohne politische Verzögerungen oder Unterbrechungen im Trambetrieb. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Umweltverbunds ist der rasche Ausbau des Busangebots. Der Takt der Busse im gesamten Osten soll auf 10 Minuten verdichtet werden. In Bezug auf das Biesdorfer Siedlungsgebiet sehen wir folgenden Handlungsbedarf:<br>
Es ist erforderlich, eine Busverbindung zwischen Wuhlheide und Schöneweide einzurichten. Der 169er Bus soll in Richtung Unfallkrankenhaus oder S+U-Bahnhof Wuhletal verlängert werden. Des Weiteren ist es wichtig, die Fahrtzeiten der Busse zu optimieren. Weitere spezifische Maßnahmen im Bereich Busverbindungen umfassen die Verlängerung des 190er Busses bis zum Springpfuhl im Norden und nach Schöneweide im Süden, sowie die Einführung eines 10-Minuten-Takts morgens und nachmittags. Zusätzlich streben wir eine Takterhöhung des X69er Busses nach Köpenick sowie eine Ausweitung des Muva-Rufbusangebots oder einem vergleichbaren Produkt an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Rufbus Muva, oder ein vergleichbares Produkt, sollte ohne Zuschlag als Zubringer zum U- bzw. S-Bahnhof sowie zu öffentlichen medizinischen Einrichtungen im und um das Bediengebiet fahren. Insbesondere das Unfallkrankenhaus Marzahn sowie das Vivantes-Klinikum in Kaulsdorf sind zentrale Orte der Daseinsvorsorge und wichtige Mobilitätsziele für alle Berliner*innen, die als Orte für Zubringerfahrten etabliert werden sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich sollen an geeigneten Standorten &quot;Rufsäulen&quot; installiert werden. Diese sollen beispielsweise an zentralen Orten wie dem Generationenhaus Balzer Platz, der Kirche an der Köpenicker Straße, den Supermärkten entlang der Köpenicker Straße sowie den genannten wichtigen Gesundheitseinrichtungen errichtet werden, um die Nutzung so unkompliziert wie möglich zu gestalten.<br>
Im gesamten Berliner Osten ist zeitnah ein durchdachtes Nahverkehrsangebot, mit einem flächendeckend fußläufig erreichbaren 10-Minuten-Takt erforderlich. Am schnellsten lässt sich dies durch einen Ausbau des Busangebotes realisieren. Dieses Angebot soll die Menschen zu den zentralen Bahnhöfen führen und Rufbussysteme wie &quot;Muva&quot; sinnvoll integrieren. Darüber hinaus sind zusätzliche Busspuren, baulich hochwertige Haltestellen, Ampelvorrangschaltungen und besonders kurze, barrierefreie Umsteigewege unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich fordern wir den weiteren Ausbau durchgängiger und sicherer Radverkehrsinfrastruktur. Die Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr muss insbesondere im Osten Berlins mit Hochdruck vorangetrieben werden. Bedauerlicherweise wird dies von der CDU-geführten Senatsverwaltung in Berlin stark vernachlässigt, wenn nicht sogar behindert. Es ist daher dringend erforderlich, den Ausbau von breiten und sicheren Radwegen und -straßen gemäß dem Radverkehrsplan und den Prioritäten der bezirklichen Fahrradpolitik mit Beteiligung der Zivilgesellschaft schnellstmöglich umzusetzen. Ab der Gleisquerung der U5 sollte der Grabensprung im Siedlungsgebiet als reine Fahrradstraße genutzt werden. Diese kann an die bereits bestehende Fahrradstraße in der Alberichstraße angebunden werden. Des Weiteren ist ein Lückenschluss von der Alberichstraße bis zur Wuhlheide und weiter in Richtung Straße an der Wuhlheide dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um bis 2030 ein attraktives Netz aus Radwegen und Fahrradstraßen zu haben, muss der Ausbauplan jetzt in Gang gesetzt werden! Bis 2026 setzen wir uns das Ziel, viele neue Fahrradstraßen und Radwege im Osten auszuweisen, insbesondere im Bereich der Treskowallee.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit werden Planungen und der Bau von Radwegen verzögert oder sogar gestoppt, was dazu führen kann, dass bereits zugesagte Gelder nicht genutzt werden können. Diesen Zustand wollen wir ändern!<br>
Besonders Kinder und Jugendliche benötigen sichere Radwege, um ihre alltäglichen Wege eigenständig zurücklegen zu können, sei es der Weg zur Schule, zum Training oder zu Freunden. Auch aktive Senior*innen schätzen die Möglichkeit, mit dem Fahrrad kurze Wege zum Einkaufen oder zur Arztpraxis zurückzulegen. Die Radinfrastruktur muss sicherer gestaltet werden und entgegen dem aktuellen Vorgehen mit angemessener Priorität weiter ausgebaut werden, um den unterschiedlichen Altersgruppen der Radfahrer*innen gerecht zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um insbesondere längere Fahrradstrecken sicher zu gestalten, ist im Bereich zwischen den S-Bahn-Linien S3 und S5 ein umfassender Ausbauplan des Radverkehrsnetzes im Osten Berlins erforderlich. Um bis 2030 ein attraktives Netz aus Radwegen und Fahrradstraßen zu schaffen, muss der Ausbauplan jetzt in Angriff genommen werden! Bis 2026 verfolgen wir das Ziel, viele neue Fahrradstraßen und Radwege im Osten auszuweisen, insbesondere im Bereich der Treskowallee.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Projekt “Radbahn U5” mit einer Anbindung nach Mahlsdorf ist eine prioritäre Rad(schnell)verbindung, die dringend errichtet werden muss. Wir fordern den Senat daher auf, die Planungen zu übernehmen und das Behörden-Ping-Pong mit den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf zu beenden.<br><br>
Zusätzlich zu einer angemessenen Radinfrastruktur bedarf es gut ausgebauter, sicherer und direkter Fußwege. Denn nichts ist natürlicher und ökologischer als der Gang zu Fuß.<br>
Menschen jeden Alters sollten die Möglichkeit haben, Wege zu Fuß sicher und direkt zurückzulegen, wobei auch körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden sollten.<br><br>
Es müssen sichere Fußwege geschaffen werden, insbesondere zwischen der S-Wuhlheide und der Straße An der Wuhlheide. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Bereich der verlängerten Waldowallee, Rudolf-Rühr-Allee/Köpenicker Straße bis zur S-Wuhlheide geschenkt werden, um eine Infrastruktur zu schaffen, die den Rad- und Fußverkehr nicht gegeneinander ausspielt oder sie den Gefahren des Autoverkehrs aussetzt. Daher werden wir diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit schenken.<br>
Und auch der Wirtschaftsverkehr braucht Angebote, die Gewerbegebiete sinnvoll verbinden und Unternehmer*innen, Pflegekräfte und Handwerker*innen einfache Wege ermöglichen. Es muss endlich ein Konzept erstellt werden, welches eine Verkehrslenkung entlang der Landsberger Allee bzw. der L33 in Richtung Autobahn umsetzt. Dazu muss die Prüfung von Gütergleisanschlüssen in Berlin Eastside und am Cleantech-Park erneut auf die Agenda.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben einem Konzept von Verkehrslenkung und Management müssen wir zudem ergänzend Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung zurückgreifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Berlin, in dem Menschen unabhängig von ihrer Wohnlage bequem und sicher ihre Ziele erreichen können, ohne unsere Lebensgrundlagen weiter zu gefährden, ist möglich. Gemeinsam mit Anwohner*innen und zivilgesellschaftlichen Gruppen wollen wir an der Umsetzung dieses Ziels arbeiten. Menschen benötigen und möchten Mobilität, frei von Staus, schlechter Luft und Verkehrslärm. Wir nehmen die Bedürfnisse der Menschen ernst und setzen uns dafür ein, statt Interessen gegeneinander auszuspielen. Daher kämpfen wir für den Ausbau des öffentlichen Nah-, Rad- und Fußverkehrs sowie für den Schutz der Wuhlheide, des Biesenhorster Sands und des Biesdorfer Buschs.<br>
Wir wollen eine echte Mobilitätspolitik statt reiner Autopolitk. Deshalb wollen wir viele helfende Maßnahmen für die Menschen im Osten Berlins. Und vor allen Dingen: Wir wollen eine moderne Regio-S-Bahn und keine Quasi-Autobahn durch unsere Wuhlheide!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 19:14:56 +0200</pubDate>
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