Satzungsänderungsantrag: | Landesausschuss – Turnus und Fristen |
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Antragsteller*in: | KV Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 09.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.04.2024, 15:21 |
SÄA-4-008-2: Landesausschuss – Turnus und Fristen
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 8 bis 9:
„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens drei malviermal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens drei Wochen einzuladen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die
Von Zeile 22 bis 25:
Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt sind zudem mindestens zehnfünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünfdrei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter
Antragstext
Von Zeile 8 bis 9:
„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens drei viermal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens drei Wochen einzuladen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die
Von Zeile 16 bis 17:
„(6)Anträge müssen zwei Wochen vor dem Landesausschuss und Änderungsanträge sieben TagevierTage vor dem Landesausschuss vorliegen. Sie werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen
Von Zeile 22 bis 24:
Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt sind zudem mindestens zehn MitgliederfünfMitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünf Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu
Unterstützer*innen
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
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„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens drei malviermal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens drei Wochen einzuladen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die
Von Zeile 22 bis 25:
Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt sind zudem mindestens zehnfünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünfdrei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter
Antragstext
Von Zeile 8 bis 9:
„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens drei viermal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens drei Wochen einzuladen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die
Von Zeile 16 bis 17:
„(6)Anträge müssen zwei Wochen vor dem Landesausschuss und Änderungsanträge sieben TagevierTage vor dem Landesausschuss vorliegen. Sie werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen
Von Zeile 22 bis 24:
Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt sind zudem mindestens zehn MitgliederfünfMitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünf Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu
Unterstützer*innen
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„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens drei viermal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens drei Wochen einzuladen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die
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„(6)Anträge müssen zwei Wochen vor dem Landesausschuss und Änderungsanträge sieben TagevierTage vor dem Landesausschuss vorliegen. Sie werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen
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Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt sind zudem mindestens zehn MitgliederfünfMitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünf Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu