Satzungsänderungsantrag: | FINTA-Vollversammlung und FINTA-Konferenz |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 21.03.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.03.2024, 13:12 |
SÄA-8-002-2: FINTA-Vollversammlung und FINTA-Konferenz
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
„§ 14 Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung
(1) 1Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung (FINTA-VV) ist das FINTA-öffentliche Beschlussorgan des Landesverbandes. 2Der Landesausschuss und die FINTA-
Von Zeile 43 bis 46:
(1) 1Die FINTA-Konferenz (FK) kann die Aufgaben der FINTA-Vollversammlung wahrnehmen. 2Sie setzt sich aus den für die FINTA-Konferenz gewählten weiblichen, inter, non-binären, trans* und agendertrans* Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreterinnen* des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus
Von Zeile 66 bis 67 einfügen:
folgenden FINTA-Konferenzen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn der Versammlung geändert wird.“
3. In § 9 Absatz 7, in §10 Absatz 7, in § 12, in § 17 Absatz 1 und in § 25 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Frauen*“ ersetzt durch das Wort „FLINTA-". In § 13 Abs. 5 wird das Wort "Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz" ersetzt durch das Wort "FLINTA-Volversammlung/FLINTA-Konferenz.
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
„§ 14 Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung
(1) 1Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung (FINTA-VV) ist das FINTA-öffentliche Beschlussorgan des Landesverbandes. 2Der Landesausschuss und die FINTA-
Von Zeile 66 bis 67 einfügen:
folgenden FINTA-Konferenzen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn der Versammlung geändert wird.“
3. In § 9 Absatz 7, in §10 Absatz 7, in § 12, in § 17 Absatz 1 und in § 24 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Frauen*“ ersetzt durch das Wort „FINTA-".
Unterstützer*innen
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„§ 14 Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung
(1) 1Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung (FINTA-VV) ist das FINTA-öffentliche Beschlussorgan des Landesverbandes. 2Der Landesausschuss und die FINTA-
Von Zeile 43 bis 46:
(1) 1Die FINTA-Konferenz (FK) kann die Aufgaben der FINTA-Vollversammlung wahrnehmen. 2Sie setzt sich aus den für die FINTA-Konferenz gewählten weiblichen, inter, non-binären, trans* und agendertrans* Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreterinnen* des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus
Von Zeile 66 bis 67 einfügen:
folgenden FINTA-Konferenzen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn der Versammlung geändert wird.“
3. In § 9 Absatz 7, in §10 Absatz 7, in § 12, in § 17 Absatz 1 und in § 25 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Frauen*“ ersetzt durch das Wort „FLINTA-". In § 13 Abs. 5 wird das Wort "Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz" ersetzt durch das Wort "FLINTA-Volversammlung/FLINTA-Konferenz.
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
„§ 14 Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung
(1) 1Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung (FINTA-VV) ist das FINTA-öffentliche Beschlussorgan des Landesverbandes. 2Der Landesausschuss und die FINTA-
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folgenden FINTA-Konferenzen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn der Versammlung geändert wird.“
3. In § 9 Absatz 7, in §10 Absatz 7, in § 12, in § 17 Absatz 1 und in § 24 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Frauen*“ ersetzt durch das Wort „FINTA-".
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„§ 14 Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung
(1) 1Die Frauen, inter, nicht-binären und, trans* und agender Personen Vollversammlung (FINTA-VV) ist das FINTA-öffentliche Beschlussorgan des Landesverbandes. 2Der Landesausschuss und die FINTA-
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folgenden FINTA-Konferenzen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn der Versammlung geändert wird.“
3. In § 9 Absatz 7, in §10 Absatz 7, in § 12, in § 17 Absatz 1 und in § 24 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Frauen*“ ersetzt durch das Wort „FINTA-".