Die Formalisierung der Antidiskriminierungsstelle in der Satzung ist sinnvoll. Begrüßenswert ist auch die Neuaufnahme einer dritten, externen Person ohne Parteizugehörigkeit und mit beruflicher Expertise. Diese Professionalisierung hatte der Kreisvorstand Mitte bereits im Mai 2022 im landesweiten Call for Paper zum Strukturreformprozess gefordert (https://wolke.netzbegruenung.de/f/54239820).
Allerdings sollte die Zusammensetzung der Antidiskriminierungsstelle auch im Hinblick auf die beiden Parteimitglieder angepasst werden und Best-Practices aus Behörden, Unternehmen und anderen Parteien entsprechen. Gerade in innerparteilichen Strukturen ist es aufgrund persönlicher Abhängigkeiten, Interessen und Verflechtungen oft problematisch, wenn Berufspolitiker:innen Teil der Schieds- und Schlichtungsorganen sind. Vergleiche hierzu auch den Beschluss des Landesvorstands von DIE LINKE. Berlin vom 4. Mai 2022 (Beschluss 8-048/22).
Der Kreisverband Mitte hat deshalb einen Änderungsantrag beschlossen, damit neben Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitenden auch Abgeordnete und Regierungsmitglieder nicht für die Antidiskriminierungsstelle wählbar sind.