Antrag: | Bildungsgerechtigkeit – Garantie eines Bildungsfundaments für alle |
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Antragsteller*in: | Marianne Burkert-Eulitz (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2024, 13:55 |
V-7-089: Bildungsgerechtigkeit – Garantie eines Bildungsfundaments für alle
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
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- Anwendungsorientierung in der Schule: Wie schon die KMK 2001 feststellte, muss die Schule endlich anwendungsorientierter werden. Davon ist sie auch nach 20 Jahren noch zu weit entfernt. Für Schüler*innen sind der praktischer Nutzen und die Gebrauchshäufigkeit von Lerninhalten wichtige Kriterien, damit sie intrinsisch motiviert lernen. Danach muss der Lernstoff für sie viel stärker ausgewählt werden. Daran müssen sich Rahmlehrpläne und projektübergreifender Unterricht ausrichten. Über die Berufsorientierung hinaus muss vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik erheblich mehr an die Lebenswelt der
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- hochwertigen Texten Lernanlässe im Unterricht sein. Je stärker Schreib- und Sprechanlässe mit Anliegen der
Jugendlichenjungen Menschen verbunden werden, umsodesto mehr erhalten sie einen „Gebrauchswert“ im Alltag. Wenn es gelingt, diese mit gemeinsamen Auftritten, wie zBz.B. Theater, zu verbinden, kann die nachhaltige Wirkung umso größer sein und Selbstwirksamkeit stärken. Die bestehenden Rahmenpläne sind entsprechend anzupassen. Eine Landesweite Sammlung an aktuellen praxisnahen Medien z.B. im LISUM kann hier zielführend sein.
- Nutzung des Ganztags: Die Möglichkeiten des schulischen Ganztags müssen deutlich besser als bisher auch zur Förderung der Basiskompetenzen sowie der sozialen und personalen Kompetenzen genutzt werden. Dafür muss der Ganztag als Einheit konzipiert werden, was eine intensive Abstimmung zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten sowie ergänzenden Fördermaßnahmen erfordert. Dazu braucht es beim multiprofessionellen Personal der Schule eine verbindliche Kooperation und die Verständigung auf gleiche Ziele und Fördermaßnahmen hinsichtlich des Lernerfolgs. Im Verbund von Unterricht und Ganztag muss Schule insbesondere für die Jugendlichen mit erkennbaren Kompetenzrückständen das bieten, was anderen in ihrem familiären Umfeld ermöglicht wird. Dazu braucht es eine Gesamtverantwortung der Schulleitung für den ganzen Tag.
- Qualität im Ganztag weiterentwickeln: Ganztagsschulen sollen alle Interessen, Fähigkeiten und Talente eines jungen Menschen fördern; stärken ihre sozialen und fachlichen Kompetenzen. Dies ist nur durch multiprofessionelle Teams und außerschulische Partner*innen, die Vernetzung im Sozialraum und darüber hinaus möglich. Berlin verfügt über Qualitätsstandards (Ganztagsschule) und das Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrundschule. Die Serviceagentur Ganztag bildet einen wichtigen Pfeiler der Weiterentwicklung der Schulen, sie muss erhalten und ausgebaut werden, an das neue Landesinstitut angebunden werden. Für Schüler*innen gilt es Angebote zu schaffen, in denen sie für das Leben lernen können, motiviert und gefördert werden. In der Praxis erprobte Ansätze und Bildungselemente wie sprachliche und mathematisch-naturwissenschaftliche Kompetenzen müssen lebensweltorientiert in non-formalen Bildungselementen umgesetzt werden. Schritt für Schritt gilt es in Zukunft den Personalschlüssel im Ganztag zu verbessern. Das Bildungsprogramm und die Qualitätsstandards müssen weiterentwickelt werden.
- Einbeziehung des sozialen Umfelds, Zusammenarbeit mit dem Jugendbereich: Neben den Möglichkeiten, die der Ganztag der Schule zur emotionalen und sozialen Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen bietet, ist es vor allem für Kinder und Jugendlichen aus schwierigen Lebensverhältnissen, unabdingbar, ein soziales Netz zu schaffen, das Lernmotivation unterstützt und Auffangmöglichkeiten in Gefährdungssituationen schafft. Dafür müssen z.B. Jugendfreizeitheime und Streetworker, aber auch Sportvereine oder Kultureinrichtungen für die gemeinsamen Ziele gewonnen werden, damit die Kinder und Jugendlichen die Chancen der für sie angepassten unterrichtlichen Situation besser nutzen können. Auf diese Weise könnte die Schule vieles von dem, was sie bisher voraussetzt, durch andere bewirken lassen und soziale Benachteiligung weiter ausgleichen. Die bestehenden Vereinbarungen und Strukturen sind darauf zu überprüfen, ob sie dem Ziel ein stabiles Bildungsfundament zu legen, genügend verpflichtet sind.
- Die inklusive Berliner Schule muss gestärkt werden: a.) Dazu sollen im Zuge der Neuausrichtung und Schaffung des Berlineigenen Landesinstitutes für Schule (BLIQ) Module und umfangreiche Fortbildungsangebote für alle Fachkräfte, die für die Umsetzung einer kindzentrierten inklusiven Schule und Teilhabe an Bildung notwendig sind, entwickelt werden und verbindlich breit anzubieten. Alle an Schule beteiligten Fachkräfte sollen ein gemeinsames professionelles Verständnis und Handeln für die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien entwickeln, desto besser in multiprofessionellen Zusammenhängen innerhalb und außerhalb der Schulen zusammenarbeiten zu können. Die Fort- und Weiterbildungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfen und des Gesundheits- und Pflegebereichs sind in diesen Prozess aktiv miteinzubeziehen. b.) im Rahmen der Schulbauoffensive und der Weiterentwicklung der Berliner Schullandschaft sollen in Zusammenarbeit mit den Bezirken mehr Plätze für Kinder und Jugendliche insbesondere aus dem Autismusspektrum in Form von inklusiven Schwerpunktschulen geschaffen werden. Wo möglich sind diese inklusiven Schwerpunktschulen zu Gemeinschaftsschulen weiterzuentwickeln. Es sollen im Gegenzug keine weiteren rein exkludierenden Förderzentren gebaut werden, sondern alles ist daran zu setzen, das Berliner Schulsystem für alle Kinder und Jugendlichen inklusiver zu machen. c.) rechtlich und tatsächlich soll der sog. Hausunterricht für Schüler*innen reformiert werden, die krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können. Diejenigen jungen Menschen, die Schulen nicht besuchen können, öffentliche Angebote der Onlinebeschulung erarbeitet und umgesetzt werden, die bis zum Abitur führen. Avatare sollen dabei datenschutzkonform nach dem jeweiligen Bedarf der betroffenen Kinder und Jugendlichen in ihren Bezugsschulen und Klassen eingesetzt werden. d.) für den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind, sind verbindliche Verfahren der Abstimmung, verbindliche Instrumente der Bedarfsfeststellung und Bedarfsermittlung, verbindliche Hilfe- und Unterstützungsverfahren (ggf. orientiert an der Teilhabefachplanung), verbindliche Verfahren, im Sinne eines modernen Case-Managements (wer wann welche Ressourcen für ein Kind oder Jugendlichen zur Verfügung stellt, wie diese miteinander verknüpft und verzahnt werden, und wer den Prozess steuert) in allen an der Entwicklung und Erarbeitung von Hilfen und Unterstützung dieser Kinder und Jugendlichen beteiligten Behörden (Schulen, Schulaufsichten, SIBUZen, RSDen, Teilhabefachdienste der Jugendämter u.a.), festzulegen und durchzusetzen.
Unterstützer*innen
- Susanna Kahlefeld (KV Berlin-Neukölln)
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Louis Krüger (KV Berlin-Pankow)
- Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg)
- Olga Koterewa (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Kübra Beydas (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Katrin Schmidberger (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Vito Dabisch (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Silvia Rothmund (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Sebastian Walter (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
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- Anwendungsorientierung in der Schule: Wie schon die KMK 2001 feststellte, muss die Schule endlich anwendungsorientierter werden. Davon ist sie auch nach 20 Jahren noch zu weit entfernt. Für Schüler*innen sind der praktischer Nutzen und die Gebrauchshäufigkeit von Lerninhalten wichtige Kriterien, damit sie intrinsisch motiviert lernen. Danach muss der Lernstoff für sie viel stärker ausgewählt werden. Daran müssen sich Rahmlehrpläne und projektübergreifender Unterricht ausrichten. Über die Berufsorientierung hinaus muss vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik erheblich mehr an die Lebenswelt der
Von Zeile 93 bis 120:
- hochwertigen Texten Lernanlässe im Unterricht sein. Je stärker Schreib- und Sprechanlässe mit Anliegen der
Jugendlichenjungen Menschen verbunden werden,umsodesto mehr erhalten sie einen „Gebrauchswert“ im Alltag. Wenn es gelingt, diese mit gemeinsamen Auftritten, wiezBz.B. Theater, zu verbinden, kann die nachhaltige Wirkung umso größer sein und Selbstwirksamkeit stärken. Die bestehenden Rahmenpläne sind entsprechend anzupassen. Eine Landesweite Sammlung an aktuellen praxisnahen Medien z.B. im LISUM kann hier zielführend sein.
- Nutzung des Ganztags: Die Möglichkeiten des schulischen Ganztags müssen deutlich besser als bisher auch zur Förderung der Basiskompetenzen sowie der sozialen und personalen Kompetenzen genutzt werden. Dafür muss der Ganztag als Einheit konzipiert werden, was eine intensive Abstimmung zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten sowie ergänzenden Fördermaßnahmen erfordert. Dazu braucht es beim multiprofessionellen Personal der Schule eine verbindliche Kooperation und die Verständigung auf gleiche Ziele und Fördermaßnahmen hinsichtlich des Lernerfolgs. Im Verbund von Unterricht und Ganztag muss Schule insbesondere für die Jugendlichen mit erkennbaren Kompetenzrückständen das bieten, was anderen in ihrem familiären Umfeld ermöglicht wird. Dazu braucht es eine Gesamtverantwortung der Schulleitung für den ganzen Tag.
- Qualität im Ganztag weiterentwickeln: Ganztagsschulen sollen alle Interessen, Fähigkeiten und Talente eines jungen Menschen fördern; stärken ihre sozialen und fachlichen Kompetenzen. Dies ist nur durch multiprofessionelle Teams und außerschulische Partner*innen, die Vernetzung im Sozialraum und darüber hinaus möglich. Berlin verfügt über Qualitätsstandards (Ganztagsschule) und das Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrundschule. Die Serviceagentur Ganztag bildet einen wichtigen Pfeiler der Weiterentwicklung der Schulen, sie muss erhalten und ausgebaut werden, an das neue Landesinstitut angebunden werden. Für Schüler*innen gilt es Angebote zu schaffen, in denen sie für das Leben lernen können, motiviert und gefördert werden. In der Praxis erprobte Ansätze und Bildungselemente wie sprachliche und mathematisch-naturwissenschaftliche Kompetenzen müssen lebensweltorientiert in non-formalen Bildungselementen umgesetzt werden. Schritt für Schritt gilt es in Zukunft den Personalschlüssel im Ganztag zu verbessern. Das Bildungsprogramm und die Qualitätsstandards müssen weiterentwickelt werden.
- Einbeziehung des sozialen Umfelds, Zusammenarbeit mit dem Jugendbereich: Neben den Möglichkeiten, die der Ganztag der Schule zur emotionalen und sozialen Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen bietet, ist es vor allem für Kinder und Jugendlichen aus schwierigen Lebensverhältnissen, unabdingbar, ein soziales Netz zu schaffen, das Lernmotivation unterstützt und Auffangmöglichkeiten in Gefährdungssituationen schafft. Dafür müssen z.B. Jugendfreizeitheime und Streetworker, aber auch Sportvereine oder Kultureinrichtungen für die gemeinsamen Ziele gewonnen werden, damit die Kinder und Jugendlichen die Chancen der für sie angepassten unterrichtlichen Situation besser nutzen können. Auf diese Weise könnte die Schule vieles von dem, was sie bisher voraussetzt, durch andere bewirken lassen und soziale Benachteiligung weiter ausgleichen. Die bestehenden Vereinbarungen und Strukturen sind darauf zu überprüfen, ob sie dem Ziel ein stabiles Bildungsfundament zu legen, genügend verpflichtet sind.
- Die inklusive Berliner Schule muss gestärkt werden: a.) Dazu sollen im Zuge der Neuausrichtung und Schaffung des Berlineigenen Landesinstitutes für Schule (BLIQ) Module und umfangreiche Fortbildungsangebote für alle Fachkräfte, die für die Umsetzung einer kindzentrierten inklusiven Schule und Teilhabe an Bildung notwendig sind, entwickelt werden und verbindlich breit anzubieten. Alle an Schule beteiligten Fachkräfte sollen ein gemeinsames professionelles Verständnis und Handeln für die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien entwickeln, desto besser in multiprofessionellen Zusammenhängen innerhalb und außerhalb der Schulen zusammenarbeiten zu können. Die Fort- und Weiterbildungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfen und des Gesundheits- und Pflegebereichs sind in diesen Prozess aktiv miteinzubeziehen. b.) im Rahmen der Schulbauoffensive und der Weiterentwicklung der Berliner Schullandschaft sollen in Zusammenarbeit mit den Bezirken mehr Plätze für Kinder und Jugendliche insbesondere aus dem Autismusspektrum in Form von inklusiven Schwerpunktschulen geschaffen werden. Wo möglich sind diese inklusiven Schwerpunktschulen zu Gemeinschaftsschulen weiterzuentwickeln. Es sollen im Gegenzug keine weiteren rein exkludierenden Förderzentren gebaut werden, sondern alles ist daran zu setzen, das Berliner Schulsystem für alle Kinder und Jugendlichen inklusiver zu machen. c.) rechtlich und tatsächlich soll der sog. Hausunterricht für Schüler*innen reformiert werden, die krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können. Diejenigen jungen Menschen, die Schulen nicht besuchen können, öffentliche Angebote der Onlinebeschulung erarbeitet und umgesetzt werden, die bis zum Abitur führen. Avatare sollen dabei datenschutzkonform nach dem jeweiligen Bedarf der betroffenen Kinder und Jugendlichen in ihren Bezugsschulen und Klassen eingesetzt werden. d.) für den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind, sind verbindliche Verfahren der Abstimmung, verbindliche Instrumente der Bedarfsfeststellung und Bedarfsermittlung, verbindliche Hilfe- und Unterstützungsverfahren (ggf. orientiert an der Teilhabefachplanung), verbindliche Verfahren, im Sinne eines modernen Case-Managements (wer wann welche Ressourcen für ein Kind oder Jugendlichen zur Verfügung stellt, wie diese miteinander verknüpft und verzahnt werden, und wer den Prozess steuert) in allen an der Entwicklung und Erarbeitung von Hilfen und Unterstützung dieser Kinder und Jugendlichen beteiligten Behörden (Schulen, Schulaufsichten, SIBUZen, RSDen, Teilhabefachdienste der Jugendämter u.a.), festzulegen und durchzusetzen.
Unterstützer*innen
- Susanna Kahlefeld (KV Berlin-Neukölln)
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Louis Krüger (KV Berlin-Pankow)
- Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg)
- Olga Koterewa (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Kübra Beydas (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Katrin Schmidberger (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Vito Dabisch (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Silvia Rothmund (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Sebastian Walter (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)