Antrag: | Bildungsgerechtigkeit – Garantie eines Bildungsfundaments für alle |
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Antragsteller*in: | Klara Schedlich (LV Grüne Jugend Berlin) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2024, 16:30 |
V-7-129: Bildungsgerechtigkeit – Garantie eines Bildungsfundaments für alle
Antragstext
In Zeile 129:
- Aussagekräftige Abschlüsse: Mit Verlassen der Schule sollen alle Schüler*innen über ein Zeugnis verfügen. Das gilt besonders für Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen wie geistige Entwicklung oder Lernen. Sie müssen den möglichst höchsten, ihnen möglichen Schulabschluss erreichen können und erhalten am Ende der Schulbesuchszeit mindestens ein Abschlusszeugnis, das ihnen die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Für Arbeitgeber*innen ist es viel stärker von Interesse, ob die*der Jugendliche*r weiß, was eine Ableitung ist als welche Note die*der Jugendliche*r im Fach Mathematik hatte. Es bedarf einer Überprüfung der bisherigen Zertifizie-
Von Zeile 131 bis 135:
Zeugnisse breiter angelegt werden und neben kognitiven Leistungsständen auch personale und soziale Fähigkeiten wie Selbstregulation und -organisation, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein berücksichtigen. Denn hier geht es auch um die Attestierung der „Ausbildungsreife“.berücksichtigen. In diesem Zusammenhang gehören auch die bisherigen Abschlüsse der Sekundarstufe I auf den Prüfstand. Hierzu sollte eine
Unterstützer*innen
- Louis Krüger (KV Berlin-Pankow)
- Jan Schönrock (KV Berlin-Kreisfrei)
- Vito Dabisch (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Meike Paula Berg (KV Berlin-Neukölln)
- Manuel Honisch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Lea Rajewski (KV Berlin-Mitte)
- Marianne Burkert-Eulitz (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Christoph Lorenz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
In Zeile 129:
- Aussagekräftige Abschlüsse: Mit Verlassen der Schule sollen alle Schüler*innen über ein Zeugnis verfügen. Das gilt besonders für Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen wie geistige Entwicklung oder Lernen. Sie müssen den möglichst höchsten, ihnen möglichen Schulabschluss erreichen können und erhalten am Ende der Schulbesuchszeit mindestens ein Abschlusszeugnis, das ihnen die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Für Arbeitgeber*innen ist es viel stärker von Interesse, ob die*der Jugendliche*r weiß, was eine Ableitung ist als welche Note die*der Jugendliche*r im Fach Mathematik hatte. Es bedarf einer Überprüfung der bisherigen Zertifizie-
Von Zeile 131 bis 135:
Zeugnisse breiter angelegt werden und neben kognitiven Leistungsständen auch personale und soziale Fähigkeiten wie Selbstregulation und -organisation, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein berücksichtigen. Denn hier geht es auch um die Attestierung der „Ausbildungsreife“.berücksichtigen. In diesem Zusammenhang gehören auch die bisherigen Abschlüsse der Sekundarstufe I auf den Prüfstand. Hierzu sollte eine
Unterstützer*innen
- Louis Krüger (KV Berlin-Pankow)
- Jan Schönrock (KV Berlin-Kreisfrei)
- Vito Dabisch (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Meike Paula Berg (KV Berlin-Neukölln)
- Manuel Honisch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Lea Rajewski (KV Berlin-Mitte)
- Marianne Burkert-Eulitz (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Christoph Lorenz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)