Antrag: | Islamismus: Bekämpfung und Prävention neu aufstellen |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 09.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.11.2024, 17:40 |
V-10-031: Islamismus: Bekämpfung und Prävention neu aufstellen
Antragstext
Nach Zeile 31 einfügen:
Im Bereich der nachrichtendienstlichen Vorfeldaufklärung:
- Die Zusammenarbeit des Berliner Verfassungsschutzes mit Akteuren der Wissenschaft und Zivilgesellschaft muss verbessert werden. Dadurch soll dort vorhandenes Wissen systematisch genutzt werden um Warnzeichen zu erkennen, bevor Menschen zu Gefährdern werden.
Dem Berliner Verfassungsschutz muss es ermöglicht werden, bereits zu islamistischen Verdachtsfällen transparent zu berichten.
Die Finanzströme von islamistischen Verfassungsfeinden müssen effektiver aufgeklärt werden um Extremismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen und unterbinden zu können.
- Im Bereich der Gefahrenabwehr:
Radikalisierungsprozesse und islamistische Propagandadelikte finden in großem Umfang im Internet statt. Um diesen Entwicklungen effektiv entgegentreten zu können braucht die Polizei eine moderne IT-Infrastruktur und - Ausstattung.
Im Netz geraten insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene in Kontakt mit radikalen Islamisten, die in den sogenannten Sozialen Medien nach potentiellen neuen Rekruten suchen. Um dies zu erkennen braucht es „digitale Streifenbeamte“ die die Wahrnehmung der Sicherheitsbehörden im digitalen Raum erhöhen, Straftaten vorbeugen und begangene Straftaten ahnden können.
Es muss systematisch geprüft werden, ob islamistische Vereine oder Teilvereine in Berlin existieren, die die Voraussetzungen eines Vereinsverbots erfüllen. Liegen die Voraussetzungen vor, müssen entsprechende Verbote konsequent ausgesprochen und durchgesetzt werden. Verfassungsfeindliche Strukturen sind so schnellstmöglich zu zerschlagen.
Gegen Demonstrationen, auf denen Terror verherrlicht wird oder auf denen antisemitische Parolen skandiert werden, muss konsequent eingeschritten werden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, darf auch ein Verbot entsprechender Demonstrationen kein Tabu sein.
Islamistische Akteure sind teilweise auch in anderen Kriminalitätsbereichen wie dem Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen oder der illegalen Prostitution unterwegs. Zur effektiven Bekämpfung sog. „Mischszenen“ brauchen wir interdisziplinäre Gruppen zur Gefahrenabwehr.
- Im Bereich Strafverfolgung:
Es braucht eine Vollstreckungsoffensive von Haftbefehlen mit Schwerpunkt auf Islamisten und anderen Extremisten. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Berlin Schwerkriminelle und Gefährder, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, frei herumlaufen. Diese Gefahr für die innere Sicherheit muss Priorität beseitigt werden.
Islamistische Propaganda- und Hassdelikte müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden, auch im Internet. Ermittlungsbeamte sind im Umgang mit entsprechenden Sachverhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Eine Einstellung der Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse darf nicht erfolgen. Wenn notwendig, sind entsprechende Weisungen zu erlassen.
Nach Zeile 31 einfügen:
Im Bereich der nachrichtendienstlichen Vorfeldaufklärung:
- Die Zusammenarbeit des Berliner Verfassungsschutzes mit Akteuren der Wissenschaft und Zivilgesellschaft muss verbessert werden. Dadurch soll dort vorhandenes Wissen systematisch genutzt werden um Warnzeichen zu erkennen, bevor Menschen zu Gefährdern werden.
Dem Berliner Verfassungsschutz muss es ermöglicht werden, bereits zu islamistischen Verdachtsfällen transparent zu berichten.
Die Finanzströme von islamistischen Verfassungsfeinden müssen effektiver aufgeklärt werden um Extremismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen und unterbinden zu können.
- Im Bereich der Gefahrenabwehr:
Radikalisierungsprozesse und islamistische Propagandadelikte finden in großem Umfang im Internet statt. Um diesen Entwicklungen effektiv entgegentreten zu können braucht die Polizei eine moderne IT-Infrastruktur und - Ausstattung.
Im Netz geraten insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene in Kontakt mit radikalen Islamisten, die in den sogenannten Sozialen Medien nach potentiellen neuen Rekruten suchen. Um dies zu erkennen braucht es „digitale Streifenbeamte“ die die Wahrnehmung der Sicherheitsbehörden im digitalen Raum erhöhen, Straftaten vorbeugen und begangene Straftaten ahnden können.
Es muss systematisch geprüft werden, ob islamistische Vereine oder Teilvereine in Berlin existieren, die die Voraussetzungen eines Vereinsverbots erfüllen. Liegen die Voraussetzungen vor, müssen entsprechende Verbote konsequent ausgesprochen und durchgesetzt werden. Verfassungsfeindliche Strukturen sind so schnellstmöglich zu zerschlagen.
Gegen Demonstrationen, auf denen Terror verherrlicht wird oder auf denen antisemitische Parolen skandiert werden, muss konsequent eingeschritten werden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, darf auch ein Verbot entsprechender Demonstrationen kein Tabu sein.
Islamistische Akteure sind teilweise auch in anderen Kriminalitätsbereichen wie dem Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen oder der illegalen Prostitution unterwegs. Zur effektiven Bekämpfung sog. „Mischszenen“ brauchen wir interdisziplinäre Gruppen zur Gefahrenabwehr.
- Im Bereich Strafverfolgung:
Es braucht eine Vollstreckungsoffensive von Haftbefehlen mit Schwerpunkt auf Islamisten und anderen Extremisten. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Berlin Schwerkriminelle und Gefährder, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, frei herumlaufen. Diese Gefahr für die innere Sicherheit muss Priorität beseitigt werden.
Islamistische Propaganda- und Hassdelikte müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden, auch im Internet. Ermittlungsbeamte sind im Umgang mit entsprechenden Sachverhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Eine Einstellung der Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse darf nicht erfolgen. Wenn notwendig, sind entsprechende Weisungen zu erlassen.