Änderungen von V-4 zu V-4
Ursprüngliche Version: | V-4 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.10.2024, 10:48 |
Neue Version: | V-4 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 02.12.2024, 16:17 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 11 bis 14:
Hauptstadtregion von externen und naturunverträglichen Wasserquellen wie entsalztem Meerwasser abhängig wird. Andererseits sicherntragen die vorgeschlagenen Maßnahmen die bedarfsgerechte Verteilungdazu bei, dass gewährleistet ist, dass das Grundbedürfnis an der zunehmend knappen Ressource Wasser erfüllt ist. Dabei halten wir im Blick, dass die ausreichende Verfügbarkeit und der Preis von Wasserver- und Abwasserentsorgung zunehmend Standortfaktoren für Unternehmen sind und dass wasserschonendes Wirtschaften ein verbindliches Leitbild werden muss. Der gesundheitliche und soziale Grundbedarf an Wasser für alle Berliner*innen wird ebenso gewährleistet, wie die
Von Zeile 35 bis 38:
- Eine Überleitung von Wasser aus der Elbe zur Stützung des Wasserhaushalts der Spree
lehnenhalten wirabfür den falschen Weg. Wir halten sie aufgrund der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen der Wassereinsparung, des Wasserrecyclings, der Stützung des Grundwasserhaushalts und einer temporären Weiternutzung der Tagebaupumpen für entbehrlich. Sie stünde zudem in Konflikt mit den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des EU-Renaturierungsgesetzes. Die ökologisch wichtigen Flussauen und Auwälder der Elbe sind darauf angewiesen, regelmäßig überflutet zu werden.
Ebenso halten wir esDasselbe gilt fürfalschPläne, entsalztes Meerwasser aus der Ostsee nach Berlin zu leiten. Die Überleitung von entsalztem Meerwasser nach Berlin würde einen hohen zusätzlichen Energieaufwand schaffen und Berlin damit auf dem Weg zu vollständiger Klimaneutralität zurückwerfen. Es würden zudem unüberschaubare Umweltfolgen in der Ostsee verursacht, welche dem ohnehin stark beanspruchten Ökosystem nicht zuzumuten sind.
Von Zeile 47 bis 49:
- Für Grundwasserentnahmen, die zu den bisherigen hinzutreten, sind grundsätzlich keine Genehmigungen mehr zu erteilen.
DieAusnahmen kommen in Betracht, wenn bisherige Grundwasserentnahmen entfallen. Dies und die Erneuerung von Genehmigungen zur Entnahme von Grundwasser ist vom Grundwasserstand abhängig zu machen. Bestehende private
Von Zeile 52 bis 62:
- Jahr ist entweder zu streichen oder durch ein bis zu dieser Menge reduziertes Entgelt zu ersetzen. Über erteilte Ausnahmegenehmigungen für die Grund- und Oberflächenwasserentnahmen durch Unternehmen ist hinsichtlich Menge und Gebührt öffentlich zu berichten.
- Es wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die es dem Berliner Senat ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine „Wasserversorgungs-Notlage“ auszurufen. Die Voraussetzungen hierfür sind unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Expert*innen und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips vom Abgeordnetenhaus festzulegen. In der Verordnungsermächtigung wird der Berliner Senat auch ermächtigt, Wassernutzungen einzuschränken oder zu priorisieren. Dabei hat das Abgeordnetenhaus den Kreis der zu privilegierenden oder einzuschränkenden Nutzungen zu definieren. Hierbei ist sicherzustellen, dass der soziale und gesundheitliche Grundbedarf an Wasser für alle Berliner*innen gedeckt ist.
Von Zeile 78 bis 80:
- In der Berliner Bauordnung sind für alle Neubauten, für umfassende Sanierungen von Altbauten und für neu
[Leerzeichen]angesiedelte GewerbebetriebeverpflichtendeRegelungen zur Wassereinsparung, zum Wasserrecycling, und zur Regenwasserbewirtschaftung vorzusehen, die angemessen finanzierbar sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Wohnen für alle Bevölkerungsschichten bezahlbar bleibt.
Von Zeile 82 bis 84:
- beschleunigen. Hierzu ist die Regenwasserverordnung „BreWaBe“ konsequent anzuwenden. Das anfallende Regenwasser ist, soweit aufgrund möglicher Belastungen
vertretbar,vertretbar, vor Ort zu nutzen oder zu versickern. Mit der Entsiegelung in Muldensystemen sind
Nach Zeile 99 einfügen:
- Schaffung von Wasserstellen an Rückzugsorten für die Tier-Berliner*innen. Berlins Tiere finden in der Trockenheit des Sommers immer weniger Möglichkeiten um ihren Durst zu stillen oder sich abzukühlen.
Von Zeile 113 bis 116:
- Gleichwohl ist das Berliner Leitungswasser noch von sehr guter Qualität. Der Konsum von Leitungswasser statt Flaschenwasser spart viele Ressourcen wie CO2, Abfall und Kosten. Daher gehen wir Grünen voran und setzen auf öffentlichen Veranstaltungen und internen Treffen wo möglich auf Leitungswasser statt Flaschenwasser.
- Kunstrasenflächen werden nur noch unter Verzicht auf Mikrogranulat und mit wasserdurchlässigem Material angelegt. Die Zusatzkosten für Sportvereine übernimmt das Land.
- Kunstrasenflächen werden nur noch unter Verzicht auf Mikrogranulat und mit wasserdurchlässigem Material angelegt. Die Zusatzkosten für Sportvereine übernimmt das Land.
Von Zeile 118 bis 122:
- Die Gewinne der Berliner Wasserbetriebe sollen in den Wasserbetrieben verbleiben, um die hierfür notwendigen Investitionsmaßnahmen zu tätigen.
- Die notwendigen Investitionen im Sektor müssen zuverlässig finanziert werden. Infrage kommen dafür u.a. ein Verzicht auf die Gewinnentnahmen der BWB , sozial gestaffelte und insgesamt kostendeckende Wassergebühren und Kredite für Investitionen im Bereich Wasser und Abwasser.
- Die Erträge aus dem in Berlin erhobene
Grundwasserentgelt (2023 rund 70 Mio)Grundwasserentnahmeentgelt werden überwiegend für das Grundwasser entlastende Maßnahmen eingesetzt, wie z.B. Entsiegelung von Flächen, die Anlage von Regengärten, die Stützung der grundwasserabhängigen
Von Zeile 130 bis 139:
- Zur Deckung der durch die Viertbehandlung entstehenden zusätzlichen Kosten und im Einklang mit dem Verursacherprinzip müssen Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, die kommunales Abwasser mit Mikroschadstoffen verschmutzen, durch ein System der erweiterten Herstellerverantwortung mit mindestens 80 % zu den Kosten dieser zusätzlichen Behandlung beitragen. Die beiden Mitgesetzgeber haben vereinbart, den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Aufteilung der verbleibenden Kosten zu lassen. Die Kosten für die Erhebung und Überprüfung von Daten über in Verkehr gebrachte Produkte müssen ebenfalls von den Herstellern getragen werden. Die beiden Mitgesetzgeber haben die Kommission beauftragt, die potenziellen Auswirkungen dieser Bestimmung auf die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln zu bewerten.
4. Die Bundesregierung sollte die jüngste Anpassung der EU-Abwasserrichtlinie schnellstens ins nationale Recht übernehmen und Berlin dann die vorgeschriebene „erweiterte Herstellerverantwortung“ für die Verschmutzung kommunaler Abwässer zügig und konsequent umsetzen. So werden vor allem die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, deren Produkte kommunale Abwässer verunreinigen, gemäß dem Verursacherprinzip zu den Investitions- und Betriebskosten der Wasserbetriebe beitragen. Sie werden zukünftig mindestens 80% der zusätzlichen Kosten für die 4. Stufe der Abwasserreinigung in den Klärwerken übernehmen. Zusätzlich müssen die Hersteller die Kosten für die Erhebung und Überprüfung von Daten über in Verkehr gebrachte Produkte tragen.
Nach Zeile 141 einfügen:
F. Transparenter und evidenzbasierter Umgang mit Wasser
1. Berlin braucht bessere Daten über den Wasserverbrauch von Unternehmen, um wasserpolitisch auch auf deren Verbräuche und Bedarfe besser regieren zu können.
2. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) sollen in die Berichte über ihre Verbrauchszahlen eine Unterteilung nach einzelnen Gewerbesektoren aufnehmen.
3. Die Statistiken zur Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Oberflächenwassernutzung und Grundwasserförderung, sollen die Unterscheidung der Begünstigten ermöglichen, einerseits nach „Privat und Gewerbe“, andererseits nach einzelnen Gewerbesektoren.
4. Über erteilte Ausnahmegenehmigungen für die Grund- und Oberflächenwasserentnahmen durch Unternehmen ist hinsichtlich Menge, Gebühr und Dauer öffentlich zu berichten.