Veranstaltung: | LDK am 30. November 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 30.11.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Gewaltschutz in Berlin intersektional gestalten
Beschlusstext
Die Istanbul Konvention gegen häusliche Gewalt stärkt vulnerable Gruppen, weil sie sich auf
Grund der besonderen Umstände weniger zu wehren wissen und eher zur Zielscheibe von
Gewalttätern werden können. Beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder
ihrer sexuellen Orientierung und Identität können Frauen und TIN-Personen (trans,
intersexuelle und nicht-binäre Personen) mehfach diskriminiert und besonders von Gewalt
betroffen sein. Diese intersektionale Perspektive der Mehrfachdiskriminierung muss in der
Gestaltung von Gewaltschutzmaßnahmen in Berlin berücksichtigt werden. Denn alle Frauen und
TIN-Personen in Berlin haben den bestmöglichen Schutz gegen Gewalt verdient.
Wir fordern daher, vorhandene und geplante Maßnahmen der Anti-Gewaltarbeit in Berlin im
Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention unter intersektionaler Perspektive zu
gestalten.
Konkret wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen:
Die Erstellung von Schutzkonzepten und Leitbildern unter intersektionaler Perspektive
für das Hilfesystem
Schulungen zur intersektionalen Sensibilisierung des Personals in der
Fraueninfrastruktur, der Gesundheitsversorgung sowie der Polizei und
Staatsanwaltschaft
Ein Ausbau der Sprach- und Kulturmittlung für alle Einrichtungen des Hilfesystems
sowie mehrsprachiges und barrierearmes Informationsmaterial
Unterstützung von Baumaßnahmen in Einrichtungen wie z.B. Frauenhäusern, um mehr
Barrierefreiheit zu ermöglichen, damit beispielsweise mehr Menschen im Rollstuhl oder
Gehörlose die Gewaltschutz-Angebote des Hilfesystems wahrnehmen können
Ausbau der Angebote zur Kinderbetreuung, damit Betroffene die Hilfestrukturen nutzen
können
Die Schaffung von ausreichend Unterstützungsangeboten für trans, intersexuelle und
nicht-binäre Personen.