Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern ist es in Berlin nicht vorgesehen, dass die Schul- oder Jugendämter Plätze in Kitas direkt vergeben können. "Zur bedarfsgerechten Bereitstellung der Sprachförderangebote kooperiert die zuständige Schulbehörde mit dem zuständigen Jugendamt." (§55 Absatz 3 Satz 5) scheitert damit häufig an der Umsetzbarkeit.
Die bestehende Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder erfolgt nach §55 SchulG BE zwei Jahre vor dem regulären Einschulungstermin jeweils bis zum 15. Januar. Die untersuchten Kinder sind damit im Durchschnitt etwa viereinhalb Jahre alt. Da die Sprachentwicklung im dritten Lebensjahr in der Regel noch deutlich größere Varianzen aufweist, ist eine Sprachstandsfeststellung mit der gleichen Aussagekraft nach aktuellem Stand nicht zuverlässig möglich.