Veranstaltung: | LDK am 17. Mai 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*innen: | Timur Ohloff (KV Berlin-Mitte) Birgit Laubach (KV Berlin-Reinickendorf) Gisela Erler (KV Berlin-Mitte) Madlen Ehrlich (KV Berlin-Mitte) Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte) Andreas Otto (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.03.2025, 23:16 |
SÄA-3: Gliederung und Delegiertenverteilung von B90/GRÜNE Berlin
Antragstext
(1) Der Antrag auf Aufnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung. Über die Aufnahme
entscheidet der zuständige Kreisvorstand. Der Kreisvorstand kann diese Zuständigkeit an den
Landesvorstand delegieren. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des Kreisvorstands
oder des Landesvorstands gegenüber dem/der Bewerber*in.
(1) Der Antrag auf Aufnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung. Will der/die Bewerber*in
das Stimmrecht in einem Kreisverband wahrnehmen, entscheidet der Bezirksvorstand über die
Aufnahme. Der Bezirksvorstand kann diese Zuständigkeit an den Landesvorstand delegieren.
Will der/die Bewerber*in das Stimmrecht in einer Abteilung/ Landesarbeitsgemeinschaft
wahrnehmen, entscheidet der Landesvorstand über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft beginnt mit
der Zustimmung des Bezirksvorstands oder des Landesvorstands gegenüber dem der Bewerber*in.
Begründung
Die Gliederung und Delegiertenverteilung auf den Parteitagen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin sind nicht mit dem Parteiengesetz, hier insbesondere §§ 7-13 zur inneren Ordnung, vereinbar. Wir sind jedoch überzeugt, dass Satzungsänderungen vorzugsweise nicht rechtlich erzwungen, sondern politisch entschieden werden. Dabei bildet das Parteiengesetz als einfachrechtliche Ausformung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur innerparteilichen Ordnung den Rechtsrahmen, innerhalb dessen sich politische Entscheidungen bewegen müssen.
Als Rechtsstaatspartei sollten wir unserem eigenen Anspruch gerecht werden und die Satzung des Landesverbandes schnellstmöglich in Einklang mit geltendem Recht bringen. In 15 von 16 Bundesländern ist dies bereits der Fall. Dort gibt es eine räumliche Gliederung in Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände nach §10 Satzung des Bundesverbandes und die Delegiertenverteilung auf den Parteitagen ist mit dem Parteiengesetz konform.
In der Grünen Wolke finden sich die gebündelten Satzungsänderungsanträge sowie eine Präsentation zur Veranschaulichung:https://wolke.netzbegruenung.de/s/6djfbMmWyPmoZYE