Die Bejagung von Muttertieren ist nach dem Bundesjagdgesetz unzulässig. Bei Waschbären und Nutrias ist das Geschlecht zudem nur schwer sicher feststellbar. Durch die Abschaffung der Schonzeiten besteht daher ein hohes Risiko, dass Muttertiere getötet werden und Jungtiere hilflos zurückbleiben und qualvoll verenden. Die Rücknahme dieser Regelung ist notwendig, um vermeidbares Tierleid zu verhindern und geltendes Tierschutz- und Jagdrecht praktisch wirksam umzusetzen.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 1: Berlin bleibt lebenswert |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 07.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.01.2026, 18:59 |