Das Tierschutzverbandsklagerecht ermöglicht es anerkannten Tierschutzverbänden, im Namen der Tiere gegen rechtswidrige Entscheidungen vorzugehen, etwa wenn tierschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Es wurde in Berlin unter RGR eingeführt und schließt eine wichtige Lücke, weil Tiere ihre Rechte nicht selbst einklagen können. CDU und SPD haben angekündigt, dieses Instrument weiterzuentwickeln, verfolgen aktuell jedoch Pläne zu seiner Abschaffung. Statt einen zentralen Fortschritt im Tierschutz zurückzudrehen, wollen wir das Verbandsklagerecht erhalten, verbessern und so den Schutz von Tieren wirksam stärken.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 1: Berlin bleibt lebenswert |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 07.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.01.2026, 19:07 |