Die Beteiligungs- und Klagerechte der Umwelt- und Naturschutzverbände sind ein wesentliches Korrektiv dafür, dass Beeinträchtigungen der Natur oft keine individuellen Klagerechte begründen und deshalb von Einzelpersonen nicht gerichtlich angefochten werden können.
Angesichts der Angriffe, denen die Beteiligungs- und Klagerechte auf Bundesebene, aber zum Beispiel auch im Land Brandenburg ausgesesetzt sind, sollten wir uns zu diesen Rechten ausdrücklich bekennen.