Die Änderungen sind überwiegend redaktionell und verbessern die Verständlichkeit des Textes - und sie stellen aber auch klar, dass es immer um bezahlbaren Wohnraum gehen muss, wenn ein Förderprogramm aufgelegt wird. Wenn Baurecht für Bürogebäude bereits besteht, können Baugenehmigungen nicht versagt werden - man kann aber aufhören, Baurecht für Bürogebäude zu schaffen. Schließlich - es reicht nicht aus, nur ein Förderprogramm aufzulegen. Es braucht auch Pilotprojekte, um zu zeigen, dass es geht. Denn einfach ist der Umbau von Büroflächen nicht, und wenn das Förderprogramm dann nicht abgerufen wird, ist auch nichts gewonnen. Ach ja, und Flächenversiegelung ist hier sicher nicht das entscheidende Argument - es geht um den Umgang mit Leerstand, deswegen sollte dieser Einschub ersatzlos entfallen.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 2: Berlin hält zusammen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Planen Bauen Wohnen Stadtentwicklung (dort beschlossen am: 14.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.01.2026, 15:07 |