Die sogenannte Berliner Traufhöhe von aktuell 22m ist die Höhengrenze, oberhalb der Gebäude als Hochhäuser gelten. Hochhäuser sind in Planung und Genehmigung aufwändiger und dementsprechend sehr viel teurer. Das mag bei den seltenen 60 oder 100m hohen Türmen durchaus berechtigt sein, bei einer Anhebung um 5 oder 10m ist es das kaum. Dabei bietet eine moderate Anhebung auf z.B. 30m ein enormes Potential für mehr Wohnraum auf gleicher Grundfläche. Deshalb wollen wir im Dialog mit den Fachverbänden und der Feuerwehr prüfen, welche Rechtsfragen zu klären und welche Kosteneinsparungen möglich sind.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 2: Berlin hält zusammen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Andreas Otto (KV Berlin-Pankow) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.01.2026, 22:28 |